Verbraucherzentrale Berlin geht gegen Dialer-Anbieter vor

:wink:
@dvill,

Du wirst unseren Trollo kaum überzeugen können.

@Der Rollo,

maßgebend sind die Vorgaben der RegTP. Der "Kodex" der Mehrwertlertruppe ist völlig irrelevant! Die haben nichts zu melden, somit muss man sich auch nicht auf irgend etwas "einigen"!

Gruß
Raimund
 
dvill schrieb:
Im Internet und weiteren Onlinediensten sind die Preisangaben gut lesbar in unmittelbarem Zusammenhang mit der beworbenen Rufnummer in einer Mindestschriftgröße von 7 Punkt zu platzieren.

Wobei sich die Frage stellt, ob die gut lesbar und in umittelbarem Zusammenhang, nicht auch
im Anwählprogramm ausreicht.
 
Anonymous schrieb:
Wobei sich die Frage stellt, ob die gut lesbar und in umittelbarem Zusammenhang, nicht auch
im Anwählprogramm ausreicht.

und warum? Angst , das potentielle Opfer springt vorzeitig ab, wenn es klar, ehrlich und deutlich
von Beginn an auf die Kosten hingewiesen wird? Nur wer was zu verbergen hat,
braucht solche Heimlichtuerei

cp
 
Captain Picard schrieb:
Anonymous schrieb:
Wobei sich die Frage stellt, ob die gut lesbar und in umittelbarem Zusammenhang, nicht auch
im Anwählprogramm ausreicht.

und warum? Angst , das potentielle Opfer springt vorzeitig ab, wenn es klar, ehrlich und deutlich
von Beginn an auf die Kosten hingewiesen wird? Nur wer was zu verbergen hat,
braucht solche Heimlichtuerei

cp

Da gebe ich dir bedingt recht. Andererseits sieht es auch auf vielen Seiten, derweil so aus:
Und dagegen ist wohl nichts einzuwenden. Der Kunde kann sich entscheiden, welche Art
des Zugangs er wünscht.
 

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Und was fangen wir jetzt mit dieser Information an, daß es den einen oder anderen halbwegs seriösen
Contentanbieter als vereinsamtes weißes Schaf unter all den anthrazit bis schwarzen Schafen gibt?

Auf US-Sites ist das die Regel im Gegensatz zu Deutschland. Diese Info hilft keinem
der hier um Hilfe Suchenden weiter, ich glaube kaum , daß hier auch nur ein einziger postet
der solche Contents wollte, mit oder ohne Preishinweis.

cp
 
Wobei sich die Frage stellt, ob die gut lesbar und in umittelbarem Zusammenhang, nicht auch im Anwählprogramm ausreicht.
Definitiv NEIN.

Die zitierte Stelle aus dem Verhaltenskodex bezieht sich auf Werbung und den Inhalt der Werbung. Von dem Anwählprogramm ist dort nicht die Rede.

Der Verhaltenskodex verlangt explizit die Angabe der Rufnummer und der Kosten in klar ersichtlicher Form. Diese Vorgabe ist gewichtiger als die genannte Schriftgröße. Wenn 7 Punkte zu keiner deutlich sichtbaren Information führen, sind die eben zu klein an der Stelle. Es zählt das Ergebnis.

Ich halte den Kodex für wichtig, nicht den Verein, der ihn erstellt hat. Von dort haben Geschädigte keine Hilfe zu erwarten.

Der Kodex ist aber im Zuteilungsbescheid der 0900-Nummer als verbindlich festgeschrieben und der Nummernnutzer hat sich verbindlich zu seiner Einhaltung verpflichtet. Also müssen auch die Bestimmungen eingehalten werden, die dem Verbraucher nützen.

Der Verbraucher wird durch die gesetzlichen Regeln bezüglich dieser Dienste in eine ganz schlechte Position gebracht und verliert praktisch alle üblichen Rechte aus dem Fernabsatzrecht.

Diese ungünstige Fesselung des Verbrauchers zugunsten anonymer Dialeranbieter wird nicht völlig ohne Kompensation vorgenommen. Einige wenige Pflichten müssen diese Herrschaften schon noch erfüllen. Neben Informationspflichten aus dem Fernabsatzrecht auf jeden Fall auch die Pflichten aus dem Kodex. Dort sind klare, erkennbare Preisinformationen für "alle Formen der aktiv veranlassten Veröffentlichungen" verpflichtend, also insbesondere auf jeder werbenden Webseite.

Dietmar Vill
 
Die Hasenfüße unter den Drückern wollen sich scheinbar nicht auf das Getöse der Rechtsberater des Gewerbes verlassen, dass das Begehren der Verbraucherzentrale unbegründet sei.

Heute tippen sie ganz fleißig kleine (Schriftart) große (Pekuniär) Preise auf ihre Startseiten.

Das läuft jetzt so, wie bei Asterix und Obelix der Rückzug der römischen Armee beschrieben steht. Der ist eher unkoordiniert, chaotisch und jeder rettet sich, so gut er kann. Hoffentlich verpennen die letzten nicht die Frist, weil sie noch die vollmundigen Newsletter im Ohr haben.

Dietmar Vill
 
Einer mit Wohnsitz in einem italienischen Briefkasten stellt aber offenbar weiter auf stur. Na, die VZ wird uns heute sicher berichten, ob das Ordnungsgeld schon verhängt ist.
 
Offener Brief an Dietmar

dvill schrieb:
Die Hasenfüße unter den Drückern wollen sich scheinbar nicht auf das Getöse der Rechtsberater des Gewerbes verlassen, dass das Begehren der Verbraucherzentrale unbegründet sei.

Heute tippen sie ganz fleißig kleine (Schriftart) große (Pekuniär) Preise auf ihre Startseiten.

Das läuft jetzt so, wie bei Asterix und Obelix der Rückzug der römischen Armee beschrieben steht. Der ist eher unkoordiniert, chaotisch und jeder rettet sich, so gut er kann. Hoffentlich verpennen die letzten nicht die Frist, weil sie noch die vollmundigen Newsletter im Ohr haben.

Dietmar Vill

Lieber Dietmar,

anscheinend hat dich dein Dialerhaß verblendet. Deine Ausdrucksweise lässt auf so was schliessen. Auf der einen Seite forderst Du, dass die (ich bemühe mal deine Fachterminologie) Dialerdrücker sich RegTP-konform und auch FST e.V-konform verhalten und wenn sich die (deine Fachterminologie benutzend) Dialerdrücker daran halten, bezeichnest Du sie als Hasenfüße. Eigentlich ist doch schon einiges, wenn auch noch nicht alles erreicht.
 
Ohne DV vorweg greifen zu wollen: Ich hatte seine Äußerung im Kontext mit den Ankündigungen in diversen Foren verstanden, man werde sich von der VZ Berlin keine Preisauszeichnung vorschreiben lassen:

Wir haben die Beanstandungen des Verbraucherschutzes intern geprüft und halten die Begründung der Abmahnung für rechtlich nicht relevant. Aus diesem Grunde wird von unserer Seite ein rechtliches Musterverfahren angestrengt.

Der Betreiber der beanstandeten Seite hat selbst schon rechtliche Schritte eingeleitet, die wir in vollem Umfang unterstützen.

Die Abmahnung der Berliner Verbraucherschützer ist verwerflich, weil sie versucht, bestehendes Recht als Unrecht zu markieren.

Die Argumentation seitens der Verbraucherschützer zielt nicht auf rechtliches Fehlverhalten, sondern ist lediglich ein Aufschrei, der Vorurteile bedient (Dialerabzocke usw.).

Wir wollen nicht wirklich wissen, warum die Berliner Verbraucherschutzzentrale Staub aufwirbelt, wir werden allerdings für Rechtssicherheit sorgen.

Quelle: Mainpean-Newsletter
 
Noch zwei Zitate, ersteres aus dem Forum von dialerschutz.de:
Was genau ist eine "Eingangsseite" ?

- Die Intro Seite einer Homepage ?
- Die Homepage ?
- Die Dialerdownload Seite ?
- Die Aktivierunsgseite des Dialers ?
- Die Seite des Dialers um die Verbindung kostenpflichtig herzustellen ?

Ich bezweifle sehr das die Einstweilige Verfügung dauerhaft bestand haben wird.
Laut meinen Informationen werden die betroffenen Seiten alle rechtlichen Möglichkeiten ausnutzen.

(Schlau währe es wenn Sie das bereits vor der EV gemacht hätten)

Nun denn --- mal schauen wie das LG Mannheim dann eine Eingangsseite "beschreibt".
Wenn nach diesen starken Worten noch in der Frist die Preisangaben, wenn auch zu sehr am Rand und in zu kleiner Schrift, die Preis nachgepflegt werden, schauen wir doch gerne hin.

Nicht aus dem Zusammenhang reißen will ich die Kommentierungen unter

http://www.heyms-drbahr.de/findex.php?p=newsletter/letter/25_02_2004_00_40_47.htm

zu diesem Thema. Man dreht und windet sich, möchte gerne etwas gegen die Argumentation des VBZ Berlin vortragen (Klientenpflege), hat aber eigentlich nichts.

Lesenswert ist dort jedenfalls das über Angebote an Minderjährige Gesagte.

Die Rechtssicherheit wächst, wir schauen und staunen ...

Dietmar Vill
 
Sieh mal einer an, unmittelbar vor dem heutigen Fristablauf hat sich ja noch einiges in Sachen Preisauszeichnung getan (Hausaufgaben.de, Tierheime.de)

Am besten gefallen mir die Nemo-Bildchen nur für Erwachsene:
Malvorlagen.de
"Das Angebot ist nicht geeignet für Personen unter 18 Jahren. (29,95€/call aus Deutschland)"
:-)
 
News schrieb:
Am besten gefallen mir die Nemo-Bildchen nur für Erwachsene:
Malvorlagen.de
"Das Angebot ist nicht geeignet für Personen unter 18 Jahren. (29,95€/call aus Deutschland)"
:-)

Ist halt für seeehr jung gebliebene Erwachsene gedacht , so wie in Dialerbetreiberkreisen eben
üblich.....

tf
 
News schrieb:
Sieh mal einer an, unmittelbar vor dem heutigen Fristablauf hat sich ja noch einiges in Sachen Preisauszeichnung getan (Hausaufgaben.de, Tierheime.de)
Aber gerade auf der von der VBZ beanstandeten Seite stehen die 1,99 EUR/min immer noch ganz klein und hellgrau unter "Promotion".
 
Nun ja, genau genommen hatte die VBZ ein Dutzend Seiten per Abmahnung beanstandet...im Fall der angesprochenen Seite kam allerdings die einstweilige Verfügung hinzu.
Die wollen wohl testen, ob sie mit so einem Minihinweis durchkommen.

Wie es scheint, haben vor allem die Dialerbetreiber Schm. und T. nachgegeben. Die erwähnte Seite hat andere Inhaber. Aber wie ich die VBZ einschätze, ist die Geschichte auch noch nicht zu Ende...
 
News schrieb:
Nun ja, genau genommen hatte die VBZ ein Dutzend Seiten per Abmahnung beanstandet...im Fall der angesprochenen Seite kam allerdings die einstweilige Verfügung hinzu.
Die wollen wohl testen, ob sie mit so einem Minihinweis durchkommen.

Wie es scheint, haben vor allem die Dialerbetreiber Schm. und T. nachgegeben. Die erwähnte Seite hat andere Inhaber. Aber wie ich die VBZ einschätze, ist die Geschichte auch noch nicht zu Ende...

Na garantiert nicht. EV ist aufgehoben.

Ötzi
 
Anonymous schrieb:
News schrieb:
Nun ja, genau genommen hatte die VBZ ein Dutzend Seiten per Abmahnung beanstandet...im Fall der angesprochenen Seite kam allerdings die einstweilige Verfügung hinzu.
Die wollen wohl testen, ob sie mit so einem Minihinweis durchkommen.

Wie es scheint, haben vor allem die Dialerbetreiber Schm. und T. nachgegeben. Die erwähnte Seite hat andere Inhaber. Aber wie ich die VBZ einschätze, ist die Geschichte auch noch nicht zu Ende...

Na garantiert nicht. EV ist aufgehoben.

Ötzi

und auf was bezieht sich das garantiert nicht jetzt? komment garantiert nicht mit durch?

und EV ist aufgehoben bedeutet was?

schonmal danke für eine Erklärung, bin noch neu in dem Thema

Gruß
Yuppi
 
Falls das mit der "aufgehobenen EV" stimmt - was ich noch nicht weiß - meint der Poster vermutlich Folgendes:

Die einstweilige Verfügung war ohne Anhörung der Gegenseite erfolgt (was nicht unüblich ist).
Der Referateseitenbetreiber hatte danach aber einen Gerichtstermin angestrengt, um eben seine Sicht der Dinge vorzutragen.
Mag sein, dass das inzwischen geschehen ist und die EV dadurch aufgehoben wurde.
Bevor ich das nicht nachgeprüft habe, ist das aber wirklich nur eine Annahme...
 
Die Gerichtsentscheidung über die Beschwerde gegen die einstweilige Verfügung wurde auf Freitag, 12.3., verschoben.
Was auch heißt: Die Verfügung wurde bisher NICHT aufgehoben.
 
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