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dvill schrieb:Im Internet und weiteren Onlinediensten sind die Preisangaben gut lesbar in unmittelbarem Zusammenhang mit der beworbenen Rufnummer in einer Mindestschriftgröße von 7 Punkt zu platzieren.
Anonymous schrieb:Wobei sich die Frage stellt, ob die gut lesbar und in umittelbarem Zusammenhang, nicht auch
im Anwählprogramm ausreicht.
Captain Picard schrieb:Anonymous schrieb:Wobei sich die Frage stellt, ob die gut lesbar und in umittelbarem Zusammenhang, nicht auch
im Anwählprogramm ausreicht.
und warum? Angst , das potentielle Opfer springt vorzeitig ab, wenn es klar, ehrlich und deutlich
von Beginn an auf die Kosten hingewiesen wird? Nur wer was zu verbergen hat,
braucht solche Heimlichtuerei
cp
Definitiv NEIN.Wobei sich die Frage stellt, ob die gut lesbar und in umittelbarem Zusammenhang, nicht auch im Anwählprogramm ausreicht.
dvill schrieb:Die Hasenfüße unter den Drückern wollen sich scheinbar nicht auf das Getöse der Rechtsberater des Gewerbes verlassen, dass das Begehren der Verbraucherzentrale unbegründet sei.
Heute tippen sie ganz fleißig kleine (Schriftart) große (Pekuniär) Preise auf ihre Startseiten.
Das läuft jetzt so, wie bei Asterix und Obelix der Rückzug der römischen Armee beschrieben steht. Der ist eher unkoordiniert, chaotisch und jeder rettet sich, so gut er kann. Hoffentlich verpennen die letzten nicht die Frist, weil sie noch die vollmundigen Newsletter im Ohr haben.
Dietmar Vill
Wir haben die Beanstandungen des Verbraucherschutzes intern geprüft und halten die Begründung der Abmahnung für rechtlich nicht relevant. Aus diesem Grunde wird von unserer Seite ein rechtliches Musterverfahren angestrengt.
Der Betreiber der beanstandeten Seite hat selbst schon rechtliche Schritte eingeleitet, die wir in vollem Umfang unterstützen.
Die Abmahnung der Berliner Verbraucherschützer ist verwerflich, weil sie versucht, bestehendes Recht als Unrecht zu markieren.
Die Argumentation seitens der Verbraucherschützer zielt nicht auf rechtliches Fehlverhalten, sondern ist lediglich ein Aufschrei, der Vorurteile bedient (Dialerabzocke usw.).
Wir wollen nicht wirklich wissen, warum die Berliner Verbraucherschutzzentrale Staub aufwirbelt, wir werden allerdings für Rechtssicherheit sorgen.
Wenn nach diesen starken Worten noch in der Frist die Preisangaben, wenn auch zu sehr am Rand und in zu kleiner Schrift, die Preis nachgepflegt werden, schauen wir doch gerne hin.Was genau ist eine "Eingangsseite" ?
- Die Intro Seite einer Homepage ?
- Die Homepage ?
- Die Dialerdownload Seite ?
- Die Aktivierunsgseite des Dialers ?
- Die Seite des Dialers um die Verbindung kostenpflichtig herzustellen ?
Ich bezweifle sehr das die Einstweilige Verfügung dauerhaft bestand haben wird.
Laut meinen Informationen werden die betroffenen Seiten alle rechtlichen Möglichkeiten ausnutzen.
(Schlau währe es wenn Sie das bereits vor der EV gemacht hätten)
Nun denn --- mal schauen wie das LG Mannheim dann eine Eingangsseite "beschreibt".
News schrieb:Am besten gefallen mir die Nemo-Bildchen nur für Erwachsene:
Malvorlagen.de
"Das Angebot ist nicht geeignet für Personen unter 18 Jahren. (29,95€/call aus Deutschland)"
Aber gerade auf der von der VBZ beanstandeten Seite stehen die 1,99 EUR/min immer noch ganz klein und hellgrau unter "Promotion".News schrieb:Sieh mal einer an, unmittelbar vor dem heutigen Fristablauf hat sich ja noch einiges in Sachen Preisauszeichnung getan (Hausaufgaben.de, Tierheime.de)
News schrieb:Nun ja, genau genommen hatte die VBZ ein Dutzend Seiten per Abmahnung beanstandet...im Fall der angesprochenen Seite kam allerdings die einstweilige Verfügung hinzu.
Die wollen wohl testen, ob sie mit so einem Minihinweis durchkommen.
Wie es scheint, haben vor allem die Dialerbetreiber Schm. und T. nachgegeben. Die erwähnte Seite hat andere Inhaber. Aber wie ich die VBZ einschätze, ist die Geschichte auch noch nicht zu Ende...
Anonymous schrieb:News schrieb:Nun ja, genau genommen hatte die VBZ ein Dutzend Seiten per Abmahnung beanstandet...im Fall der angesprochenen Seite kam allerdings die einstweilige Verfügung hinzu.
Die wollen wohl testen, ob sie mit so einem Minihinweis durchkommen.
Wie es scheint, haben vor allem die Dialerbetreiber Schm. und T. nachgegeben. Die erwähnte Seite hat andere Inhaber. Aber wie ich die VBZ einschätze, ist die Geschichte auch noch nicht zu Ende...
Na garantiert nicht. EV ist aufgehoben.
Ötzi