Verbraucherzentrale Berlin geht gegen Dialer-Anbieter vor

Irgendwie sieht es nicht so aus, als ob der Dialerschleuderer schon darauf reagiert hätte. Die "1,99 EUR/Min." stehen ganz klein unter "Promotion". Das riecht nach Ärger in Weinheim.

Es ist übrigens wieder einmal ein Mittelschmerz-Dialer.
 
Hoffentlich bezieht sich das Vorgehen der Verbraucherzentrale gleich gegen alle links, die auf der beanstandeten Seite noch so zu finden sind: IQ-Test, p2p, usw.

Dann wäre das durchaus eine klasse Aktion ;)

cicojore
 
Fidul schrieb:
Irgendwie sieht es nicht so aus, als ob der Dialerschleuderer schon darauf reagiert hätte. Die "1,99 EUR/Min." stehen ganz klein unter "Promotion". Das riecht nach Ärger in Weinheim.

Es ist übrigens wieder einmal ein Mittelschmerz-Dialer.

Ich dachte die neuen Dialer wären von Intexus. Die Preisangabe im Dialer mit 3 facher OK Bestätigung ist allerdings wirklich größer als auf der Webseite. ;)
 
Re: Verbraucherzentrale Berlin geht gegen Dialer-Anbieter vo

Anonymous schrieb:
Unter http://www.heise.de/newsticker/meldung/print/44856 findet sich eine äußerst lesenswerte Meldung.

Anbei noch der Link zur Pressemitteilung der Verbraucherzentrale:

http://www.verbraucherzentrale-berlin.de/scripte/pm_detail.php?id=353

Es wird auch allerhöchste Zeit, dass hier endlich etwas geschieht.

Und hier die Motivation: Man brauch eine Darseinsberechtigung:
http://www.verbraucherzentrale-berlin.de/scripte/pm_detail.php?id=351

Der Rollo :bussi:
 
PS: Da trommelt jemand und hat keine Chance

Ach was. Je mehr Lärm die abgemahnten Anbieter machen, umso mehr Menschen (und Medien) werden darauf aufmerksam, dass hier zunehmend die Zielgruppe Kinder ins Visier der Dialer-Branche gerät - und letztere offensichtlich was dagegen hat, dass die Kids besser vor finanziellem Schaden geschützt werden sollen...
 
Wenn die Berliner die verknappte Kassenlage dadurch aufbessern, dass sie unredliche Gewinne der Dialerdrückerbranche teilweise abschöpfen, haben doch alle Beteiligten etwas davon (Eine sogenannten "win-win"-Situation).

Die haben noch nicht alles beim ersten Mal ausgeschöpft. Der FST-Kodex ist Bestandteil der 0900-Zuteilung und damit verbindlich.

Dort finden wir
VI. Dienste mit der Zielgruppe Minderjährige

Die Inhalte dürfen nicht geeignet sein, Kinder und Jugendliche in irgendeiner Weise zu gefährden. Eine Animation zu Wiederholungsanrufen darf nicht erfolgen. Zusätzlich muss zu Beginn des Dienstes ein Hinweis, dass das Einverständnis des Erziehungsberechtigten vorausgesetzt wird, erfolgen.
Die Drücker, die klar die Telefonrechnung der Eltern von minderjährigen Kindern ins Auge fassen, erfüllen diese Pflicht nach meinem Eindruck heute nicht.

Die kryptische Zahlenkolonne am Fensterrand des Dialers, die angeblich eine Preisinformation sein soll, ist auch für Erwachsene zu wenig.

Dietmar Vill
 
dvill schrieb:
Wenn die Berliner die verknappte Kassenlage dadurch aufbessern, dass sie unredliche Gewinne der Dialerdrückerbranche teilweise abschöpfen, haben doch alle Beteiligten etwas davon (Eine sogenannten "win-win"-Situation).

Die haben noch nicht alles beim ersten Mal ausgeschöpft. Der FST-Kodex ist Bestandteil der 0900-Zuteilung und damit verbindlich.

Dort finden wir
VI. Dienste mit der Zielgruppe Minderjährige

Die Inhalte dürfen nicht geeignet sein, Kinder und Jugendliche in irgendeiner Weise zu gefährden. Eine Animation zu Wiederholungsanrufen darf nicht erfolgen. Zusätzlich muss zu Beginn des Dienstes ein Hinweis, dass das Einverständnis des Erziehungsberechtigten vorausgesetzt wird, erfolgen.
Die Drücker, die klar die Telefonrechnung der Eltern von minderjährigen Kindern ins Auge fassen, erfüllen diese Pflicht nach meinem Eindruck heute nicht.

Die kryptische Zahlenkolonne am Fensterrand des Dialers, die angeblich eine Preisinformation sein soll, ist auch für Erwachsene zu wenig.

Dietmar Vill

Das ist eine kryptische Zahlenkolonne? : 090090000583 (1,99 EUR/min)
Warum setzen hier alle beim User einen IQ von unter 20 Points vorraus?
Ist das so in Deutschland? Oder nur im Westen?

Ich habe eben einen 8 Jährigen gefragt, was "1,99 Eur/min" bedeutet : Lustige Antwort: "Das kostet (min)imum ein Euro und 99 Cent pro Minute."
Super. Ein hochbegabtes Kind . Weit über dem Durchschnitt der ehrenwerten Leser hier.............was sag ich: weit über dem Durchschnitt ganz Deutschlands.

Moral dieser Gschicht:
Eines haben dumme und gescheite Menschen gemeinsam: Sie haben keine Ahnung voneinander.

Ernst Ferstl
(*1955), österreichischer Lehrer, Dichter und Aphoristiker
 
Die Zuteilungsbescheide für 0900-Nummern verpflichten den Nutzer zur strikten Einhaltung dieser Bestimmungen aus dem Verhaltenskodex:
III. Werbung

Die Wörter Werbung oder Werbemaßnahmen bezeichnen alle Formen der aktiv veranlassten Veröffentlichungen.

Die Anbieter haben stets sicherzustellen, dass die sich auf ihre Angebote beziehende Werbung in Einklang mit diesem Kodex steht.

Werbemaßnahmen dürfen keine herabsetzende oder entwürdigende Wirkung haben. Werbematerial darf keine Bilder oder Formulierungen enthalten, die Gewalt, Sadismus oder Grausamkeiten zeigen bzw. beschreiben, oder die anderweitig widerwärtiger Natur sind.

Werbemaßnahmen dürfen nicht so gestaltet werden, dass der Anrufer/Nutzer bezüglich des Inhalts oder der Kosten der Angebote irregeführt wird. Insbesondere dürfen Informationsangebote nicht dergestalt beworben werden, dass dem Anrufer/Nutzer ein Eindruck vermittelt wird, der mit dem Inhalt des Angebotes nicht übereinstimmt.

IV. Ausgestaltung der Preisangaben in der Werbung

Die Preisangaben sind in Printmedien gut lesbar und in einer Mindestschriftgröße von 7 Punkt in unmittelbarem Zusammenhang mit der Rufnummer anzugeben. Bei Plakatwerbung o.ä. erhöht sich die Mindestschriftgröße entsprechend.

In der Fernsehwerbung müssen die Preisangaben gut lesbar und während der Dauer der Einblendung der Rufnummer dargestellt sein. In Deutschland beträgt die Auflösung der Fernsehbilder 768x576 Bildpunkte. Bei den Preisangaben ist ein Seitenabstand von jeweils mindestens 50 Bildpunkten, sowie am oberen und unteren Rand ein Abstand von jeweils mindestens 40 Bildpunkten, einzuhalten. Die Mindestschriftgröße beträgt 20 Bildpunkte. Bis zu einer Schriftgröße von 30 Bildpunkten ist eine groteske (serifenfreie) Schrift mit einem von der Schriftfarbe deutlich abgehobenen Schatten zu verwenden. Die Preisangabe hat in horizontaler Schriftrichtung in unmittelbarem Zusammenhang mit der beworbenen Rufnummer zu erfolgen.

Im Videotext müssen die Preisangaben in unmittelbarem Zusammenhang mit der Nummer (auf derselben Videotextseite) vorgehalten werden und sind farblich eindeutig abgesetzt vom Hintergrund zu gestalten.

In der Rundfunkwerbung müssen die Preisangaben gut hörbar sein. Bei akustischen Werbemaßnahmen hat die Preisangabe unmittelbar vor oder nach der beworbenen Rufnummer zu erfolgen.

Im Internet und weiteren Onlinediensten sind die Preisangaben gut lesbar in unmittelbarem Zusammenhang mit der beworbenen Rufnummer in einer Mindestschriftgröße von 7 Punkt zu platzieren.
Webseiten mit Dialerlinks sind aktiv veranlasste Veröffentlichungen und müssen demzufolge deutlich sichtbar die beworbene Rufnummer sowie den Preis enthalten.

Irreführungen des Verbrauchers bezüglich der Preise des Angebotes sind explizit unzulässig. Der Anschein eines kostenlosen Angebots ist die größte vorstellbare Irreführung des Verbrauchers und eindeutig unzulässig.

Nach dem Wettbewerbsrecht bieten sich hier Verbraucherschützern oder Wettbewerbern gute Ansatzpunkte, auf die Einhaltung dieser Bestandteile der Zuteilungsbescheide zu drängen.

Im Grunde ist jeder Geschädigte mit seinem praktischen Beispiel ein Nachweis der tatsächlich erfolgten Irreführung, wenn die Preisinformation erst nachträglich mit der anschließenden Telefonrechnung bewusst wird.

Dietmar Vill
 
Also wat denn nu: 7 Punkt laut FST odet 10 Punkt laut Regtp....könnt Ihr Euch nun mal für einen Regulierer entscheiden oder treffen wir uns in der Mitte (8.5 Punkt) ? Sozusagen der Aufguss aus Verein und Behörde.

Der Rollo :bussi:
 
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