Urteil: Keine Zahlungspflicht bei versteckten Kosten

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sascha

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Urteil: Versteckte Kosten auf Internetseiten müssen nicht bezahlt werden

Es ist ein Urteil, auf das viele gewartet haben: Das Amtsgericht München hat entschieden, dass kostenpflichtige Internetdienste (in diesem Fall die Berechnung einer Lebenserwartung) nicht bezahlt werden müssen, wenn die Zahlungspflicht im Kleingedruckten und in den AGB versteckt ist. “Versteckt sich die Zahlungspflicht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann diese Klausel ungewöhnlich und überraschend und damit unwirksam sein, wenn nach dem Erscheinungsbild der Website mit einer kostenpflichtigen Leistung nicht gerechnet werden musste“, meinte das Gericht - und dürfte damit einen Dammbruch ausgelöst haben. Denn viele dubiose Internetdienste basieren genau auf diesem Geschäftsprinzip.

In dem heute bekannt gewordenen Fall war eine Frau auf eine Internetseite gestoßen, auf der man sich die Lebenserwartung ausrechnen kann. Bei Aufruf der Seite gelangte sie zunächst auf die Startseite. Dort wurde die Dienstleistung beschrieben und auf Gewinnspiele hingewiesen. Auf der Anmeldeseite wurden die Leistungen und Werbemittel (Gewinne und Gutscheine) nochmals dargestellt und ein Registrierungsformular bereitgehalten. Unter der Eingabemaske befand sich ein Link zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen, darunter befand sich der Anmeldebutton. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen mussten zunächst durch extra Anklicken akzeptiert werden, dann war eine Anmeldung möglich. Etwas unterhalb des Anmeldebuttons befand sich ein mehrzeiliger Text, in dem unter anderem auch auf den Nutzerpreis in Höhe von 30 Euro hingewiesen wurde. Die genaue Regelung dazu befand sich in der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Zahlungspflicht nicht erkannt

Die Frau meldete sich also an, übersah jedoch den Kostenhinweis im Kleingedruckten und in den AGB. Als sie wenig später eine Rechnung über 30 Euro bekam, verweigerte sie die Zahlung mit der Begründung, sie habe nicht erkennen können, dass die angebotene Leistung auch etwas kostet. Der Seitenbetreiber war dagegen der Ansicht, durch die Erklärung, die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben, sei der Preis wirksam vereinbart worden. Er zog vor Gericht - und fing sich dort eine schallende Ohrfeige ein.

Das Münchner Amtsgericht, vor dem die Klage erhoben wurde, wies diese nämlich ab. Die Richterin nahm die Internetseite selbst in Augenschein und kam zu dem Ergebnis, dass dem Besucher zunächst bewusst vorenthalten werde, dass es um eine kostenpflichtige Leistung geht. Nutzer würden mit einem Gewinnspiel und einem Gutschein gelockt, ohne dass auf die Kosten hingewiesen wird. Ein Hinweis auf einen „kommerziellen“ Zweck allein reiche dafür nämlich nicht aus. Damit könnten auch Werbepartner gemeint sein, die durch die Adressensammlung aus dem Gewinnspiel profitieren. Eine Anmeldung sei ohne weiteres möglich, ohne die Mitteilung über den Preis, die sich unterhalb des Anmeldebuttons befand, gesehen zu haben. Beim Anklicken und Bestätigen der allgemeinen Geschäftsbedingungen müsse auch nicht damit gerechnet werden, dass gerade hier sich versteckt die Zahlungspflicht befindet.

"Ungewöhnlich und überraschend"

Zwar können grundsätzlich auch Zahlungspflichten in allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt werden, meinte das Gericht. Aber in diesem konkreten Fall werde in den allgemeinen Geschäftsbedingungen die Vereinbarung erstmals als kostenpflichtiger Vertrag dargestellt. Insgesamt sei die Regelung in den allgemeinen Geschäftsbedingungen nach den gesamten Umständen, dem Aufbau und dem äußeren Erscheinungsbild der Webseite der Klägerin so ungewöhnlich und daher überraschend, dass sie unwirksam sei.

Das Urteil (AG München, Urteil vom 16.01.2007, Az. 161 C 23695/06) ist rechtskräftig.

Die Münchner Entscheidung, auch wenn sie “nur” von einem Amtsgericht stammt und eine Einzelfallentscheidung ist, dürfte für großen Wirbel sorgen. Im Internet gibt es dutzende Angebote dieser Art - von der Lebenserwartung über Warenproben, Testfahrer, SMS-Versand bis hin zur Ahnenforschung -, bei denen die entstehenden Kosten im Kleingedruckten und in den AGB versteckt werden. Wer darauf hereinfällt und sich registriert, wird bei Zahlungsverweigerung mit Rechnungen und Mahnungen unter Druck gesetzt. Verbraucherschützer raten zwar schon seit langem, entsprechende Rechnungen einfach nicht zu bezahlen; mit dem Münchner Urteil in der Hand dürften verunsicherte Verbraucher nun aber wieder etwas ruhiger schlafen können.

http://www.dialerschutz.de/aktuelles.php?action=output&id=417

cu,

Sascha
 
AW: Urteil: Keine Zahlungspflicht bei versteckten Kosten

Ich wüsste zu gerne, wer der Anwalt des Seitenbetreibers war. Erfahrungsgemäß hätte ich eine Vermutung. Ob es auch diesmal stimmt?
 
AW: Urteil: Keine Zahlungspflicht bei versteckten Kosten

Die Spekulation erscheint mir abwegig, da ausgerechnet dieser Anwalt im heftigen
Clinch mit der Firma lag.

Allein aus den Assoziationen von Google etwas zu schließen ist mehr als leichtfertig
 
AW: Urteil: Keine Zahlungspflicht bei versteckten Kosten

Mich würde interessieren, wieso die überhaupt vor Gericht geklagt haben. Normalerweise scheuen solche Firmen doch eine offene gerichtliche Auseinandersetzung. War das einfach ein übergroßes Ego, Dreistigkeit oder schlicht Dummheit ?
Nach ihrer Niederlage müssen die doch der Paria der gesamten Branche geworden sein ...
 
AW: Urteil: Keine Zahlungspflicht bei versteckten Kosten

Mich würde interessieren, wieso die überhaupt vor Gericht geklagt haben. Normalerweise scheuen solche Firmen doch eine offene gerichtliche Auseinandersetzung. War das einfach ein übergroßes Ego, Dreistigkeit oder schlicht Dummheit ?
Nach ihrer Niederlage müssen die doch der Paria der gesamten Branche geworden sein ...

Vermute ich auch. Wer auch immer bisher auf dieses "Geschäftsmodell" gebaut hat, wird jetzt sicher freundliche Grüße in die Schweiz schicken :cool:
 
AW: Urteil: Keine Zahlungspflicht bei versteckten Kosten

Seit dem Aus des Dialers und des Handypayments setzen doch fast alle frühren Dialergrößen auf dieses Geschäftsmodel. Denen dürfte heute das Lachen gründlich vergangen sein.

Für mich sah das eher wie der verzweifelte Versuch aus, einen etwas nachlässigen Richter zu finden, der dieses Geschäftsmodel praktisch irgendwie abnickt. Dann hätte man mit etwas mehr Druck mahnen können. Jetzt allerdings dürfte sich das ins Gegenteil verkehren.
 
AW: Urteil: Keine Zahlungspflicht bei versteckten Kosten

Es gibt auch Stimmen, die sagen, das Geschäftsmodell wäre ohnehin so weit ausgelutscht gewesen, dass kaum noch bezahlt wurde. Der Gang vor das Amtsgericht wäre so etwas wie die Nagelprobe gewesen, wie weit man die Zitrone noch auspressen kann.

Auch bei der Dialerei hatte ein Anbieter "vorzeitig" aufgegeben. Vorzeitig meint hier, bevor die BNetzA durch eine klare Benutzerinformation den üblichen Dialernepp unverkäuflich machte.

Die öffentliche Aufklärung wirkt, damals wie heute. Im Fernsehen, in Zeitungen und im Internet war Abonepp zuletzt Dauerthema. Das ist nicht zu übersehen.

Bei den Werbedrückern ist das Thema auch deutlich spürbar abgekühlt. Es wird Zeit, neue Wege zu erfinden, wie man den Leuten das Geld aus der Tasche zieht.

Die Inkassohelfer freuen sich vermutlich auch wie verrückt, für welche Qualität der Forderungen sie ihre phantasievollen Drohschreiben verfassen.
 
AW: Urteil: Keine Zahlungspflicht bei versteckten Kosten

[QUOTE="PC-Welt]Hätte der Anbieter Berufung eingelegt und in der nächsten Instanz ebenfalls eine Niederlage kassiert, wäre die Bedeutung weitaus schwerwiegender für die ganze Branche. [/QUOTE]

Glaub ich nicht mal. Die Branche würde weiter ihre Rechnungen und Mahnungen verschicken - und es gäbe auch weiter genügend Betroffene, die bei Worten wie "Anwalt" und "Inkasso" vor Angst erzittern und zahlen.
 
AW: Urteil: Keine Zahlungspflicht bei versteckten Kosten

[QUOTE="PC-Welt]Hätte der Anbieter Berufung eingelegt und in der nächsten Instanz ebenfalls eine Niederlage kassiert, wäre die Bedeutung weitaus schwerwiegender für die ganze Branche.
Glaub ich nicht mal. Die Branche würde weiter ihre Rechnungen und Mahnungen verschicken - und es gäbe auch weiter genügend Betroffene, die bei Worten wie "Anwalt" und "Inkasso" vor Angst erzittern und zahlen.[/QUOTE]
oder "Gerichtsvollzieher" und das ganze Arsenal der Drohkulisse. Es sind immer die
schwächsten und die sich am wenigsten wehren können, die als Futter für Ausbeutung dienen.
 
AW: Urteil: Keine Zahlungspflicht bei versteckten Kosten

Es sind immer die
schwächsten und die sich am wenigsten wehren können

Leider fehlt es bisweilen auch an der Bereitschaft, sich wehren zu wollen. Ich rufe ja nicht zum zivilen Ungehorsam auf, aber ein bisschen mehr A... in der Hose dürfte manchmal schon sein. Würden die Leute mal vernünftig Gegenfeuer starten, statt die Foren und Blogs mit "Wer kann mir helfen?"-Beiträgen zuzukleistern (obwohl zwei Beiträge vorher alles schon geschrieben wurde), dann hätten die Hobby-Abzocker und Möchtegern-Geschäftsleute weitaus weniger zu lachen.
 
AW: Urteil: Keine Zahlungspflicht bei versteckten Kosten

Leider fehlt es bisweilen auch an der Bereitschaft, sich wehren zu wollen. Ich rufe ja nicht zum zivilen Ungehorsam auf, aber ein bisschen mehr A... in der Hose dürfte manchmal schon sein. Würden die Leute mal vernünftig Gegenfeuer starten, statt die Foren und Blogs mit "Wer kann mir helfen?"-Beiträgen zuzukleistern (obwohl zwei Beiträge vorher alles schon geschrieben wurde), dann hätten die Hobby-Abzocker und Möchtegern-Geschäftsleute weitaus weniger zu lachen.

Bei einem Streitwert von 30 Euro düfte eine Berufung grundsätzlich nicht möglich sein.

Sascha beschreibt aber das Kernproblem. Mir ist aber auch völlig unverständlich, wieso man auf jeder noch so zweifelhaften Seite seine persönlichen Daten hinterlassen muss. Es sollte heute jedem klar sein, das sich im Internet jede Menge Betrüger und Abzocker tummeln. Würden die Leute mal ihren gesunden Menschenverstand nutzen, hätten es die Abzocker viel schwerer.
 
AW: Urteil: Keine Zahlungspflicht bei versteckten Kosten

Sascha beschreibt aber das Kernproblem. Mir ist aber auch völlig unverständlich, wieso man auf jeder noch so zweifelhaften Seite seine persönlichen Daten hinterlassen muss. Es sollte heute jedem klar sein, das sich im Internet jede Menge Betrüger und Abzocker tummeln. Würden die Leute mal ihren gesunden Menschenverstand nutzen, hätten es die Abzocker viel schwerer.
Genau das ist der Knackpunkt: Die Dialerabzocke war von einem Tag auf den nächsten weg vom
Fenster durch die zwangsweise Einführung einer auch für weniger begabte deutlich lesbaren Preisangabe.
Bei diesen Seiten fühlt sich oder will sich niemand dafür zuständig fühlen, eine deutlich lesbare Preisangabe
durchzusetzen.
Daher wird uns diese Form der Abzocke noch für viele Jahre erhalten bleiben, zumindest bis es sich
auch zu den unerfahrensten rundgesprochen hat und das kann dauern, da es ständig Nachschub gibt.
 
AW: Urteil: Keine Zahlungspflicht bei versteckten Kosten

spät kommt er, doch er kommt
http://www.heise.de/newsticker/meldung/85798
Versteckte Preisangabe ist ungültig
Soweit eine Zahlungspflicht bei einem Web-Angebot in den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) versteckt ist, kann diese Klausel überraschend und
somit unwirksam sein. Dies hat das Amtsgericht München in einem jetzt
veröffentlichten Urteil (Az. 161 C 23695/06) entschieden.
..
Höchstrichterlich werden gleichgelagerte Fälle wohl nicht geklärt, da regelmäßig der zur
Einlegung eines Rechtsmittels erforderliche Mindestbetrag von mehr als 600 Euro nicht
erreicht wird. Das Urteil ist rechtskräftig.
 
AW: Urteil: Keine Zahlungspflicht bei versteckten Kosten

Obwohl hier nur ein Urteil des AG München sollte dieses doch jedem genügend Rückedeckung geben und ihn ermutigen sich auf einen ausgiebigen Schriftwechsel mit solchen Unternehmen einzulassen.

Genug Hinweise befinden sich ja im Netz:-p
 
AW: Urteil: Keine Zahlungspflicht bei versteckten Kosten

Wer mit Inkassounternehmen, Anwälten und Mahnverfahren bedroht wird sollte sich schon mit dem auseinandersetzen, was ihn erwartet und dieses den Unternehmen in geeingneter Weise mitteilen.

Hier im Forum, auf Verbraucherschutzseiten, überall gibt es Info´s, Anregungen sich gegen solche Unternehmen zur Wehr zu setzten.

Nur eines ist Notwendig! Man muß mit dem A. hochkommen und nicht vor der Tastaur sitzen und ............ schreiben!
:wall: :wall: :wall: :wall: :wall:

Über Sinn und Unsinn werd ich mich in diesem Forum nicht mehr äußern!
 
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