Urteil: Keine Zahlungspflicht bei versteckten Kosten

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Ein Einzelurteil, ein kleines Licht am Ende des Tunnels, gesetzt durch eine Richterin! Ermutigung für viele ihren Weg weiter zu gehen!


Das Recht ist flexibel!
 
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moin moin
ich hätte da mal eine frage und zwar was macht man wenn man bezahlt hat allerdings unter
vorbehalt?kann man das geld zurück fordern?
gruß joerg
 
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Aber klar doch, unter Beschreitung des sehr steinigen Rechtsweges. Ob das lohnt sei dahin gestellt und ob es am Ende tatsächlich was zurück gibt kann stark bezweifelt werden.
 
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Fordern kann man immer. Die Erfolgschance auf einen Haupttreffers im Lotto dürfte größer sein.
 
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Hallo habe auch das Problem mir dieser Firma und wende mich jetzt an meinen Anwalt, weil die Firma Internet Servive AG ständig die Seite neu gestaltet.Als ich mich im Februar angemeldet habe bei w*w.lebensprognose.net, war noch nicht erkenntlich wieviel es kostet.Oder ob es überhaupt was kostet.Nun wurde die Seite so geändert das gleich auf der 1.Seite steht wie hoch die Kosten sind.Trotzdem werde ich mich wehren und notfalls vor Gericht gehen, denn der Betrag ist klein geschrieben und in den AGB´s versteckt.
Lasst euch nicht verarschen und geht gegen diese Firma vor, wenn ihr auch darauf reingefallen seit.
 
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Bei einem Streitwert von 30 Euro düfte eine Berufung grundsätzlich nicht möglich sein.

Es sei denn, sie wird zugelassen. Der BGH hat auch schon mal in einer Sache um € 17,-- entschieden.

Mit freundlichen Grüßen



persönliche Daten gelöscht, siehe NUB
 
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