Unerklärliche Lastschrift von Vanilla Verlag GmbH über € 9,95

AW: Unerklärliche Lastschrift von Vanilla Verlag GmbH über € 9,95

Ich habe meine Mahnung ja schon vor geraumer Zeit erhalten. Das Zahlungsziel war der 30.05.06. Ich habe bis jetzt nichts weiteres bekommen und denke auch nicht das da noch einmal was kommt.

Was habe ich gemacht: Nichts, ausser 10 mal angerufen keiner ging ran, Geld zurück geholt -> und nun aussitzen.

Ich fande es schon lustig in der Mahnung stimmte alles: E-Mail Addy (die ist nun schon gut 6 Jahre alt und ich werde sie nicht wechseln), KontoVerbindungen sind auch schon sehr alt, der Provider hat auch gepasst also sogar die uhrzeit könnte hinkommen 22 Uhr bin ich öfters Online.

Aber ich kann mich nicht daran erinnern irgendwas abgeschlossen zu haben also warte ich nun auf den Nachweiß von den Damen und Herren das sie Geld von mir zu bekommen haben.

Also ich denke mal Ruhe bewahren ist erst einmal das beste.
 
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Hallo, guten Tag,

auch ich wurde durch eine Suche bei Googel auf dieses Forum aufmerksam. Erst vor wenigen Tagen hatte ich von der Vanilla Verlagsgesellschaft eine Mahnung erhalten. Jedoch läuft es bei mir etwas anders als bei einigen Usern: Von meinem Konto sind bislang keine 9,95 Euro abgebucht worden, was möglicherweise daran liegt, dass ich nie eine Gratis-DVD angefordert und die entsprechende Seite besucht habe.

In der Mahnung heißt es, ich hätte am 18. Mai 2006 um 20.28 Uhr eine Mitgliedschaft auf adultmovieedit
beantragt und diesen Service in Anspruch genommen. Dass ich das nicht getan habe, weiß ich unter anderem deshalb so genau, weil die in der Mahnung genannte Mailadresse, die zu den Zugangsdaten zählen soll, nicht existiert.

Ich habe mich mit den genannten Zugangsdaten auf adultmovieedit
nicht eingeloggt und möchte auch jedem davon abraten, dies mit "seinen" Daten zu versuchen. Ich habe lediglich versucht, mir an die genannte Mailadresse "mein" Passwort schicken zu lassen. Aber das war nicht möglich, weil, so war es danach zu lesen, kein gültiger Account für diese Adresse existiere. Hört, hört!

Ich bin mir noch nicht sicher, was ich jetzt tun werde. Entweder schicke ich dem Verlag vorab eine E-Mail mit einem Widerspruch, den das Unternehmen anschließend als Einschreiben erhält, oder ich reagiere zunächst nicht. Vielleicht wäre es sinnvoll, die in der Mahnung genannte IP-Adresse vom Provider überprüfen zu lassen.

Beitrag editiert. Bitte Nutzungsbedingungen beachten. BT/MOD
 
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Der Provider macht da nix ... der loggt auch nix ...
habe auch schon an abuse @ PROVIDER.de geschrieben ... hat aber nix gebracht....

eMails werden bei Vanilla erst so nach 4 Wochen gelesen und beantgwortet und wenn du glück hast steht "XYÜÜ?" drin.
Eine meiner Mails haben sie sogar abgelehnt ...
Selbst einschreiben wurde nicht abgeholt in der 7 Tage Frist ...
 
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Hallo
Was kann ich den nur machen wenn mein Vorredner recht hat dann logt ja mein Provider nichts mit wie um soll ich den dann gegen Vanilla den Beweis antreten das es nicht stimmt mit der IPO Adresse oder dem zeitpunkt des abschluss eines Vertrages.
ich habe nie etwas abgeschlossen mit denen und habe aUCH NIE zgangsdaten bekommen wie kann ich es beweisen im ernstfall.
hat schon jemand mehr als eine Mahnung erhalten was von einem Rechtsanwalt oder einer Inkasso Firma bekommen.
Erzählt doch mal darüber bitte ich habe langsam angst, nicht das ich zum Schluss noch alle anwalts und Gerichtskosten zahlen muss und dann sind aus 9,90 euro mal kurz 1000 euro geworden.
Wer hat schon was vom Anwalt oder Inkasso bekommen bitte berichtet darüber ich wäre euch sehr dankbar leute.
Gruss an alle...
 
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Noch eine Frage, ich habe einen schriftlichen Wiederspruch per email an Vanilla zugeschickt.
Reicht das aus oder muss ich es Schriftlich machen per einschreiben und dafür auch noch Geld ausgeben.
Auf meinen Wiederspruch haben sie schon Reagiert und per email geantwortet, bzw bestätigt und mich zum Monatsende gekündigt.Reicht das dann als Beweis aus vor Gericht oder was meint ihr leute.
Danke für eure Hilfe.
Gute nacht alle zusammen.
 
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sphings schrieb:
Der Provider macht da nix ... der loggt auch nix ...
habe auch schon an abuse @ PROVIDER.de geschrieben ... hat aber nix gebracht....

eMails werden bei Vanilla erst so nach 4 Wochen gelesen und beantgwortet und wenn du glück hast steht "XYÜÜ?" drin.
Eine meiner Mails haben sie sogar abgelehnt ...
Selbst einschreiben wurde nicht abgeholt in der 7 Tage Frist ...
Hallo was wird da nicht mitgelogt wie meinst du das bitte erzähl dfoch mal habe angst kann nicht schlafen mich macht das alles voll fertig. ich bedanke mich bei dir.
 
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@Hase

1) Ganz allgemein: Ein Anbieter muss einen Vertragsabschluss beweisen und nicht der Kunde den Nichtabschluss. Stell dir vor, ein Autohaus behauptet, dass jemand einen nagelneuen BMW gekauft hätte. Ohne Vertrag mit Unterschrift etc. wird das Autohaus kaum seine Forderungen durchbringen. Wie sollte denn der Kunde auch die Nichtexistenz eines Vertrags beweisen? Die Beweisführung, dass es auf der ganzen Welt keinen derartigen Vertrag gibt, der im Zusammenhang mit diesem Kunden steht, dürfte ziemlich schwierig sein. Bei diesen Verträgen im Internet ist es dasselbe: Man braucht Beweise, schwache Indizien sind da zu wenig.

2) Obwohl ich mich mit dieser Geschichte nicht allzu intensiv beschäftigt habe, dürfte es sich hier auch um eine neues Phänomen handeln. Das bedeutet, die Zeit ist zu kurz, um zu beurteilen, wie die in weiterer Folge handeln werden. Aus der Erfahrung mit anderen Fällen, ganz allgemein gesagt ohne auf diesen Anbieter Bezug zu nehmen und über seine Art Verträge abzuschließen eine Aussage zu treffen, lässt sich aber sagen: Wenn ein Vertragskonstrukt eines Anbieters auf schwachen Beinen steht, dann scheuen diese das Gericht wie ein Vampir das Tageslicht.

3) Auch wieder ganz allgemein ohne mich auf diesen Anbieter zu beziehen: Rechtsanwälte und Inkassobüros können mehr oder weniger "nette" Briefe schreiben, die beim Empfänger ziemlich ungute Gefühle hervorrufen können. Aber ohne Gericht ( gerichtlicher Mahnbescheid etc.) sind die, wenn man es genau betrachtet, zahnlos.

4) Abschließend: Don't panic. Es gibt wahrlich Schlimmeres. Es gilt: Falls jemand wirklich keinen Vertrag abgeschlossen hat, sollte die Sache ja klar sein.

Gruß
Wembley
 
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hase schrieb:
sphings schrieb:
Der Provider macht da nix ... der loggt auch nix ...
habe auch schon an abuse @ PROVIDER.de geschrieben ... hat aber nix gebracht....

eMails werden bei Vanilla erst so nach 4 Wochen gelesen und beantgwortet und wenn du glück hast steht "XYÜÜ?" drin.
Eine meiner Mails haben sie sogar abgelehnt ...
Selbst einschreiben wurde nicht abgeholt in der 7 Tage Frist ...
Hallo was wird da nicht mitgelogt wie meinst du das bitte erzähl dfoch mal habe angst kann nicht schlafen mich macht das alles voll fertig. ich bedanke mich bei dir.

Der Provider also T-Online, Congster, Freenet, Aol und wie sie alle heißen, loggen bei einer Flatrate die dir zugewiesene IP nicht mit, da sie diese für die Abrechnung nicht brauchen ...
Aber da diese dir den Anschluss nur "vermitteln" loggt zum beispiel in meinem Fall die T-Com meine IP. (Mein Provider ist Congster)
Diese wird bei der T-Com 3 Monate gespeichert.
Es läst sich als unter Umständen in der 3 Monatsfrist feststellen wer es war ...
UND GANZ KLAR: DU MUSST NICHTS BEWEISEN!
BEWEISPFLICHTIG IST VANILLA!
 
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Also ich hab das ganze etwas besonnener angegangen...

am 13.5. oder so hab ich ne mail geschrieben mit der bitte mir doch die zugangsdaten, seite etc mal mitzuteilen, hatte da wohl auch mal irgendwann ein testabo, aber das ist ewig her

auf telefon mail etc kam keine antwort

am 16.5. einschreiben mit dem verbot der abbuchung und nachweis über vertragsschluss---wieder nichts (Postzustellung ist laut deutscher Post am 17.5. erfolgt-Postzustellungsverfahren)

jetzt sehe ich das sie schon wieder abgebucht haben....


also kann das spiel beginnen...:) geld zurückbuchen und auf mahnung warten, und wenn ich diese [....] bei bizz sehe die die fässer bekommen dann freue ich mich darauf endlich mal einen von den zu sehen...

Einer schreib von dem verbot der abbuchung...ist das wirklich nicht möglich?

Wort wegen rechtlicher Bedenken entfernt. MOD/BR
 
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hi

kann mich meinem vorredner nur anschliesen habe letzten monat denen auch geschrieben. habe nie ne antwort bekommen habs auch via telefon probiert auch nix.

hab also eben bei der bank angerufen und mein geld zurückgeholt .

jetzt warte ich was kommt und wenn ich das tolle schreiben vor mir hab werde ich mal meine gute freund den RA besuchen und es ihm vorlegen und ihn um hilfe bitten bzw. um rat.

aber was mich interesieren würde bei den leute die das geld schon zurück geholt haben und die manung kamm was ist bei euch passiert ?

mfg

Sammy
 
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Hallo allerseits

Und noch einer den es erwischt hat, selbe Masche selbe Vorgehensweise.
Bis jetzt habe ich noch nicht reagiert, harre der Dinge die da kommen.
Habe Geld zurückgeholt und anschließend eine Mahnung bekommen.

Bin bei congster, wollte mal meine IP herauskriegen zum angegebenen Zeitpunkt, aber die werden nur 90 Tage von der T-Com gespeichert und nicht an mir herausgegeben:wall: (nur an Staatsanwaltschaft und [...])
Hab erstmal Anzeige erstattet bei der Polizei-Online auf:
https://www.polizei.hessen.de/internetzentral/nav/88f/broker.jsp?uMen=88f701d6-8d2a-6001-03e0-7e7b48205846&invalidateus=true&sid=1009639627

Ob's was bringt keine Ahnung.
Auf jedenfall werde ich keine müde Mark investieren und irgendwelche Einschreiben abzuschicken oder irgendwo irgendwen hinterherzutelefonieren :scherzkeks:
Vielleicht werde ich den hier im Board genannten Brief noch faxen aber sonst mach ich nichts weiter.

gruß

[Ein Wort entfernt. (bh)]
 
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Derf I amool was persönliches doh anbringa?

Reschpekt, Herr B*, jetzt hosch fascht mehr Echo hier ois da Grieche und da "Spanier" mittanand. Do merggt da Grieche, dasch'd es drauf hosch, aba jetzt ischs z'schpääd, jetzt machsch es alloi. Odder bisch am End wägam bessra Gschäft ganga? A feehrs Abbo nach em feehra Diala... A bomba Sach, Schappoh!
;)
 
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Herr lass Hirn vom Himmel regnen....


Heute habe ich auf meine Mail vom 9.5. mit der Bitte um Zusendung von Anmeldedaten folgendes bekommen:

Sehr geehrter xxxx,

So wie es aussieht haben Sie auf einen Newsletterlink geklickt und eine vergünstigte Mitgliedschaft aktiviet, da wir eine Buchung im System haben, die nur dann erscheint, wenn dieser Link angeklickt wurde. Diese Buchung kann manuell nicht verändert werden.


Laut System haben Sie sich bereits vor einiger Zeit mal mit Ihren Adress- sowie Kontodaten angemeldet. Nachdem Sie den Link in der Email von unserem Händler w*w.adultmoviebox.de aktiviert haben, kam die Mitgliedschaft zustande.

Wenn Sie den Service nicht mehr nutzen möchte, dann informieren Sie uns kurz per Email und wir kündigen für Sie Ihre Mitgliedschaft.

:wall: So, und jetzt bin ich richtig sauer, da mein Einschreiben bei denen am 17.5. nachweislich eingegangen ist. Darin stand das ich weder Abbuchungen dulde, das ich eine Info wegen der Anmeldung möchte und das ich sofort alle etwaigen Verträge und Abbuchungsaufträge kündige!

Jetzt habe ich denen nochmal die mail geschickt und die bekommen das auch noch per Einschreiben (auch wenn es geld kostet ist so rechtlich muss es sein und 3€ ist nicht die Welt)

Wie kann man nur so blöd sein mir am heute nach 4 Wochen auf meine Mail zu antworten und mir eine Kündigung anzubieten wenn Sie die schon am 17.5. bekommen haben????

Ein Vertrag der mit anklicken von einem Link zustande kommt???Wo leben wir denn???

In Brasilien haben die Bauern einfach mal das Büro gestürmt, also erst Büro stürmen und dann in den Biergarten gehen, wer kommt mit?:scherzkeks: :scherzkeks:
 
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Der "Sachse" ist ein Bayer, kommt jawohl aus Schwabing, vielleicht kennt er HErnn b ja auch:scherzkeks:

Habe mich jetzt nochmal etwas ausführlicher mit allem beschäftigt, unter fernabsatzgesetz.de kann man alles nachlesen:

z.B.:
312b BGB Fernabsatzverträge


(1) Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen einschließlich Finanzdienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt. Fi-nanzdienstleistungen im Sinne des Satzes 1 sind Bankdienstleistungen sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer Kreditgewährung, Versicherung, Altersversorgung von Einzelpersonen, Geldanlage oder Zahlung.

(2) Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste

Und jetzt das wichtigste:
§ 312 c BGB Unterrichtung des Verbrauchers bei Fernsabsatzverträgen



(1) Der Unternehmer hat dem Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung in einer dem eingesetzten Fern-kommunikationsmittel entsprechenden Weise klar und verständlich und unter Angabe des geschäftlichen Zwecks die Informationen zur Verfügung zu stellen, für die dies in der Rechtsverordnung nach Artikel 240 des Ein-führungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche bestimmt ist.
Der Unternehmer hat bei von ihm veranlass-ten Telefongesprächen seine Identität und den geschäftlichen Zweck des Kontakts bereits zu Beginn eines jeden Gesprächs ausdrücklich offen zu legen.

§ 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

(2) Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält. Wird die Belehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist abweichend von Absatz 1 Satz 2 einen Monat. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt werden. Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.


Und jetzt das beste!!!!
(3) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger. Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist, bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen ferner nicht, wenn der Unternehmer seine Mitteilungspflichten gemäß § 312c Abs. 2 Nr. 1 nicht ordnungsgemäß erfüllt hat.

So, damit hätten wir alles, in meinem Fall per Linkklick, bei anderen einfach so, mal sehen was seine Rechtsabteilung damit macht...

Also zurückbuchen und ihm das fernabsatzgesetz zuschicken...
 
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//off topic ///
aka = Schwabe, ehemals aus Augsburg, heute München
Herr B = ???, ehemals aus Augsburg, heute München
Ist B denn Sachse? Wenn man ihn liest, hört man das ja nicht.
Ich kenne B nur aus Foren und dort habe ich mehr über ihn gelesen als von ihm - eben z.B. dass er und "der Grieche" getrennte Wege gehen. Schon länger als 1 Jahr. War neu für mich und ich bin froh, dass der dänisch-magische Herr W* (bzw. der Z***u) mir das mitgeteilt hat, sonst hätte ich mich in diesem Thread bis auf die Knochen blamiert ;)
vergesst das schnell, hat nichts mit der aktuellen Sache zu tun - ebensowenig wie der "Grieche", hoffe ich... ..für ihn...

/// zur Sache ///

Zur Sache ist das hier wichtiger:
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?p=150780#post150780
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?p=149038#post149038

und auch das
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?p=149279#post149279

Was soll man denn groß weiter sagen?
 
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so das spiel geht weiter, habe 3 mails in 16 stunden bekommen...rekord!!! Überlegung: Schärfe der Mails erzeugt Reaktion...

Aber kapieren tun sie das nicht, auf meine Mail das ich Mitte mai gekündigt habe kam die antwort wenn ich ich schriftlichen Einspruch eingelegt hätte würde dieser brief auch vorliegen und sie würden um Geduld bitte...hallo?

Ich habe keinen Einspruch eingelegt, sondern gekündigt. Ich könnte den einspruch auch an die senden, sie würden es dann weiterleiten an den Händler, die Tatsache ist aber, das die abgebucht haben.

Auf Anforderung die Adresse des Händlers zu schicken kam natürlich nur wischiwaschi...

Ist schon jemand bei den Mahnungen weitergekommen?
 
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grizu24 schrieb:
Nachdem Sie den Link in der Email von unserem Händler w*w.adultmoviebox.de aktiviert haben, kam die Mitgliedschaft zustande.
grizu24 schrieb:
Auf Anforderung die Adresse des Händlers zu schicken kam natürlich nur wischiwaschi...

...das ist schon klar! Eine vorsichtige Anfrage beim Vanillachef ergab, dass diese ...box deren eigenes Projekt ist.
 
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Hallo, ich habe auch geguckt wie ein Besoffenes Pferd :eek: als ich den Kontoauszug gesehen habe, 9,95 € für ??? Ich werde die Lastschrift zurückbuchen lassen. Aber mich würde viel mehr interresieren woher Diese Vannila Verlag GmbH meine Kontodaten hat!!! und erstrecht eine Einzugsermächtigung. Ich Überlege eine Anzeige gegen Die Firma zu machen wegen Betrugs. Wenn jemand erfahrungen mit der Firma hat dann bin ich sehr Dankbar für Infos. Oder wäre eine Sammelklage besser? MfG Cyrus:-?
 
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Cyrus schrieb:
Aber mich würde viel mehr interresieren woher Diese Vannila Verlag GmbH meine Kontodaten hat!!! und erstrecht eine Einzugsermächtigung.

Letzteres von dem, der sich dort angemeldet hat und der hatte auch die Kontodaten. Also Anzeige gegen die Firma (oder eher gegen deren Vertreter) kann man zwar in Betracht ziehen, ist aber womöglich nicht erfolgversprechend. MMn ein riesen Aufwand für die Ermittler, um nichts.
 
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