Unerklärliche Rechnungsposition 09005505566

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Tja...wäre ja auch zu schön gewesen, wenn es wirklich das gewesen wäre...

...Heute erhalte ich eine Zahlungserinnerung direkt von INtelegence in welchem auch darauf hingewiesen wird, dass bei anhaltendem Zahlungsverzug das Inkassounternehmen Acoreus Collection Service eingeschaltet wird...

....also wieder ein Schreiben aufsetzen...an INtelegence schicken (Einschreiben/Rückschein) und per Fax ebenfalls an Acoreus...

Richtig???

....wenigstens bin ich bei der Telekom das schon mal "los"....

:(
 
Tadaaaa,

nach über einem halben Jahr erhalte ich heute nun einen Brief/Mahnung von Acoreus Collection Services mit Sitz in Neuss.

Ich hatte die ganze Sache schon längst verdrängt und gehofft, nie mehr was von denen zu hören. Nunja...ich hab mich wieder ein wenig eingelesen in das leidige Thema und gehe davon aus die Schritte wie üblich nun auszuführen.

Schreiben an Acoreus mit Widerspruch? Eine Faxnummer steht leider nicht auf der Mahnung. Lediglich ne Telefonnumer...

Oder hat hier jemand zufällig ne Faxnummer von den Laden, damit ich mein Schreiben vorab faxen kann?

Wäre dankbar für ein paar Comments!
 
jau, das ist die Telefonnummer von denen lt. Briefbogen... im netz unter www.acs-inkassso.de haben die in ihrem Impressum auch nicht mehr stehen... Na gut, gibts eben nur einen Brief an die netten Leute...
 
klick mal auf der Homepage ganz oben Rechts auf Kontakt...und dann scroll mal auf der seite etwas nach unten und lies die Spalte rechts durch... die verweisen bei Mahnung etc. an acoreus-service...

man echt, ich könnt schon wieder ins Essen brechen


EDIT!!!

Das:
Acoreus AG Kundenservice 01805-307707 0800-1010339, 0800-1656640
Acoreus AG, Fax 01805-558321 0211-54030900
Acoreus AG, Fax 01805-305105 0800-1656641
acoreus Collection Services, Fax 01805-006053 0213-1109-8051

hab ich gerade hier gefunden:

http://de.forumsforyou.com/p/de.etc.lists/_2005-10-09__Das_0180-Telefonbuch_(Liste)_47.html


Leider wird der link nicht korrekt angezeigt - der Rest mit (Liste)... muss mitkopiert werden
 
Fax an acoreus

"Ich lehne die forderung mangels vorlage der §§ 174,410 BGB ab"

Jedes inkassounternehmen ist verpflichtet sich auf aufforderung gemäß BGB zu legitimieren. Dies wird logischerweise , vor allem im Masseninkasso, "vergessen".

Die Vollmacht muß im Orginal kommen (!) UND (!) die Forderung muß (!)
mit dabei sein !!
Kommt nur eine kopie (meistens) : ablehen ( wieder dasselbe fax ;)
kommt die vollmacht , fehlen die forderungen : wieder ablehnen

kommt gar nichts sondern nur ein erneuter Mahnbrief (auch sehr oft)
wieder dasselbe fax

Die meisten inkassounternehmen - auch acoreus - geben entnervt auf

wichtig : keine kopien oder unterlagen zu acoreus schicken !

die kommenden mahnbriefe devot ertragen

gruß
commander
 
"§§ .174,410 BGB ..mangels vorlage der VOLLMACHT ...."
das wort hatte hatte ich vergessen
 
Ist es eigentlich üblich, dass ich 8 Monate später diese Mahnung erhalte?
Damals der erste Brief von IN-Telegence (oder so) kam am 04. Februar. Dem hatte ich ja schön brav widersprochen, inkl. Kopien an Telekom und was weiss ich nicht noch wohin...

Danach kam nie wieder was... und nun das.

Was wäre denn, wenn ich jetzt einfach gar nicht darauf reagiere?
So eine richtige Formulierung für einen Widerspruch gegen diese Mahnung fällt mir nicht wirklich ein.

Echt, das nervt schon wieder alles fürchterlich.


achja und noch eine frage...ich bin aufgrund einer dezent engen finanziellen situation nicht im Besitz einer Rechtschutz-Versicherung... meint ihr es ist "sinnvoll" es tatsächlich auf weitere und event. gerichtliche Dinge hinauslaufen zu lassen... so ein bisschen Bammel hab ich ja schon; und auf der anderen Seite ärger ich mich maßlos über diese Leute. Ich habe nichts genutzt und soll trotzdem zahlen...
 
krümel schrieb:
Ist es eigentlich üblich, ...8 Monate später diese Mahnung ...?
Durchaus!
krümel schrieb:
...hatte ich ja schön brav widersprochen...

So eine richtige Formulierung für einen Widerspruch gegen diese Mahnung fällt mir nicht wirklich ein.
Wäre das selbe Schreiben, wie damals. An Deiner Rechtsauffassung hat sich doch nichts geändert, oder?
krümel schrieb:
Was wäre denn, wenn ich jetzt einfach gar nicht darauf reagiere?
Dann liegt es an dem Forderungsinhaber zu zusehen, wie er zu seinem Geld kommt. Zuerst mal gäbe es einen "gerichtlichen Mahnbescheid". Dem könnte man widersprechen durch Setzen des entsprechenden Häkchens und danach muss sich die Gegenseite überlegen, wie und ob sie weiter vorgehen will.
krümel schrieb:
...nicht im Besitz einer Rechtschutz-Versicherung....
Dann lass´ Dich halt bei einer Verbraucherschutzzentrale beraten, das ist sehr günstig! Allerdings ist es ausreichend, diesen Schritt erst dann zu gehen, wenn nach dem gerichtlichen Mahnbescheid noch was kommen sollte.
 
Dann lass´ Dich halt bei einer Verbraucherschutzzentrale beraten, das ist sehr günstig! Allerdings ist es ausreichend, diesen Schritt erst dann zu gehen, wenn nach dem gerichtlichen Mahnbescheid noch was kommen sollte.


Oh, ich wusste nicht das ich im Fall eines Beratungs-Notstandes auch auf die Verbraucherzentrale zurück greifen kann. Danke für den Tip wenn es Hart auf Hart kommt.
 
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen das die acoreus hausanwälte
bei Dir am Wohnort klagen ?!

Eher eröffnet Stoiber einen coffeeshop in maastrich 0:)
 
commander schrieb:
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen das die acoreus hausanwälte bei Dir am Wohnort klagen ?!
Deine Vorstellungskraft ist dir unbenommen.

Aber:
Jeder deutsche Jurist kann sich beim besten Willen nicht vorstellen, dass die Acoreus-Hausanwälte woanders als am Wohnort des (vermeintlichen) Schuldners klagen! (§ 13 ZPO)

:supercool: DieterNuhr ;)
 
commander schrieb:
Eher eröffnet Stoiber einen coffeeshop in maastrich 0:)
Darauf bin ich gespannt - deutscher Wirtschaftsminister mit Nebentätigkeit im europäischen Ausland (Maastricht ist weit weg von Bayern ...)
:vlol:
 
KatzenHai schrieb:
commander schrieb:
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen das die acoreus hausanwälte bei Dir am Wohnort klagen ?!
Deine Vorstellungskraft ist dir unbenommen.

Aber:
Jeder deutsche Jurist kann sich beim besten Willen nicht vorstellen, dass die Acoreus-Hausanwälte woanders als am Wohnort des (vermeintlichen) Schuldners klagen! (§ 13 ZPO)

:supercool: DieterNuhr ;)

:rofl:
 
KatzenHai schrieb:
commander schrieb:
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen das die acoreus hausanwälte bei Dir am Wohnort klagen ?!
Deine Vorstellungskraft ist dir unbenommen.

Aber:
Jeder deutsche Jurist kann sich beim besten Willen nicht vorstellen, dass die Acoreus-Hausanwälte woanders als am Wohnort des (vermeintlichen) Schuldners klagen! (§ 13 ZPO)

:supercool: DieterNuhr ;)

Ich wollte damit nur sagen das wg "peanuts" kaum ein inkassounternehmen
einen anwalt nach z.b oberstumbing schickt oder einen dort lebenden anwalt beauftragt !
Zumal hier i.d.r. nur die anwaltsgebühren erstattet werden .
und auch nur dann wenn der zahlungsverzug nachgewiesen wird !

Mir ist zumindest bisher noch nichts gegenteiliges zu Ohren gekommen
gruß
commander
 
Anonymous schrieb:
Ich wollte damit nur sagen das wg "peanuts" kaum ein inkassounternehmen einen anwalt nach z.b oberstumbing schickt oder einen dort lebenden anwalt beauftragt !
Doch. Es gibt Listen für alle deutschen Amts- und Landgerichte mit (meistens jungen) Kollegen, die für Auftraggeber aus ganz DE vor Ort die Prozesse durchführen. Und dafür auch entsprechend (erstattungsfähig) vergütet werden. Was auch tatsächlich tagtäglich vorkommt.

Anonymous schrieb:
Mir ist zumindest bisher noch nichts gegenteiliges zu Ohren gekommen
Mir aber. Fast täglich.

Was natürlich nichts zur Begründetheit der Forderung aussagt ...
 
das ist mir neu !
müssten aber dann absolut sichere Fälle sein !
Ab welcher Größenordnung in € schaltet ein inkassobüro Diese ein ?
Was ist wenn es sich bei der Forderung nur um die Inkassogebühren handelt die der "Kunde" nicht zahlt ?
wird wg 40 € tatsächlich gefightet ?
gruß
commander
 
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