13.03.2006
Umsonst kann teuer werden !
Verbraucherzentrale warnt vor "Gratis"-Angeboten und Gewinnspielen im Internet
Bei der Verbraucherzentrale häufen sich Fälle, bei denen Internetnutzer meinen etwas gratis zu bekommen – mal sind es 100 SMS, Produktproben, Einträge bei Gewinnspielen oder Sonderaktionen und ähnliches .
So sorgt auch die Werbung „Mp3 Player umsonst! 1. Anmelden, 2. Umfrage ausfüllen, 3.Mp3 Player erhalten“ für zahlreiche Verbraucherbeschwerden. Wer darauf eingeht und die Anmeldedaten im Internet einträgt, bekommt nach einigen Tagen eine unerwartete Überraschung: statt dem vermeintlichen Gratis-Angebot erhalten die Verbraucher per E-Mail eine Rechnung über 120 Euro, einzuzahlen auf das Konto der Mobile Premium Credits LTD. Birmingham in Harrislee. Der Verbraucher sei damit berechtigt auf eine Liste mit Gutscheinen im Wert von mindestens 200 Euro zuzugreifen.
Die Verbraucherschützer raten sich nicht von Worten wie „Gratis“, „Kostenlos“ oder „Umsonst“ ködern zu lassen. Auch sollte man vor der Eingabe persönlicher Daten im Internet immer auf das Kleingedruckte, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die „Teilnahmebedingungen“ achten, denn welche Verpflichtungen Verbraucher tatsächlich eingehen und was an Kosten auf sie zukommt, ist meist gut versteckt im Kleingedruckten, das von den wenigstens beachtet wird.
Wer auf die Offerte hereingefallen ist, sollte von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen und schriftlich den Vertrag widerrufen. Hier lohnt es sich Rechtsrat bei der Verbraucherzentrale einzuholen, denn meist ist die zweiwöchige Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen. Bei Minderjährigen ist ein abgeschlossener Vertrag ohne Einverständnis der Erziehungsberechtigten unwirksam.