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Urteil des BGH Urteil des Xa- Zivilsenats vom 17.9.2009 - Xa ZR 40/08 zurück
Zitat:
Als pauschalierter Schadensersatz kann die Bearbeitungsgebühr deshalb nicht beansprucht werden, weil sie den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden übersteigt. Schadensersatz kann nämlich nach dem Gesetz nur für die Kosten der Rücklastschrift selbst verlangt werden, nicht für etwaigen eigenen Aufwand der Beklagten in diesem Zusammenhang. Als Entgelt kann die Bearbeitungsgebühr ebenfalls nicht verlangt werden, weil sie nicht als Gegenleistung für Zusatzleistungen vereinbart ist, die die Beklagte ihrem Kunden schuldete. Soweit die Beklagten den Kunden von der Rücklastschrift benachrichtigt, erfüllt sie allenfalls eine vertragliche Nebenpflicht aus der Lastschriftabrede, für die sie keine besondere Vergütung beanspruchen kann.
Unbedingt diesen Rat befolgen!Hippo schrieb:Hast Du die Telekomiker über den Abzug informiert?
Ach ja - bis zum Abschluß der Geschichte würde ich die Abbuchungsgenehmigung entziehen und per Rechnung selbst überweisen.
Kann die Nummer aber auch weitervermietet haben. Letztendlich ist der Endmieter der Mann im Mond oder die kleinen grünen Männchen vom Mars. Im Verschleiern sind sie groß!0900 - 3 - 102356
Diensteanbieter:
First Telecom GmbH
Lyoner Str. 15
60528 Frankfurt am Main
Datum der Zuteilung der Rufnummer:
1.Juni.2011 ; 11:11 Uhr
Amtl. Leitsatz:
a) Zwischen dem Inhaber eines Telefonanschlusses, von dem aus ein Mehrwertdienst angewählt wird, und dem Verbindungsnetz- sowie dem Plattformbetreiber kommt kein Vertrag über die Erbringung von Verbindungsleistungen zustande, wenn die Mitwirkung des Betreibers an der Herstellung der Verbindung nach außen nicht deutlich wird.
Na und?Obwohl es sich um eine strittige Forderung handelt, kommt jetzt schon das Inkasso-Unternehmen.
Teleton schrieb:Inkassobüro beauftragen dürfen die ja solange sie wollen, die Kosten sind halt nur nicht [unbedingt] erstattungsfähig.
Ganz klar ist: Inkassounternehmen ziehen nur Forderungen ein, die rechtlich einwandfrei sind. Einreden und Einwendungen des Schuldners, d.h. strittige Forderungen, sind nicht Sache von Inkassounternehmen.
[Siehe SEITE 5]
Ja - die Beiträge über Deinem lesen und entsprechend handeln...Irgendeine Idee, ob wir da wieder rauskommen? Oder besser zahlen? Vielen Dank