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Hallo , wir haben November 2017 und ich hätte ebenfalls eine Frage dazu .
Mein Partner hat angeblich 2015 dort angerufen , lt Anwälte sollten wir erst reagieren wenn ein manhnbescheid vom Gericht kommt . Dieser kam gestern vom Gericht in Coburg . Wie sollen wir nun reagieren ? Ich muss dazu sagen , dass er nicht mehr weiß da im Netz was geklickt zu haben . ( war auch alles vor meiner Zeit ) .
Wie gestalten wir den Wiederspruch ?
Ich suche auch diese RE erst mal um zu sehen ob es überhaupt seine Nummer war .
 
Das steht alles in der Rechtsbehelfsbelehrung in dem Schreiben und im Internet > HIER <.

Außerdem, was nun, angerufen oder was geklickt? Hier gehts doch immer nur um Anrufe, oder? Kann gut sein, dass da einer rumeiert und der bin nicht ich.
 
Das Mahngericht prüft den Anspruch nicht und der Antragsteller muss auch nichts begründen:
Ich könnte zum Beispiel einen Mahnbescheid über 100.000€ gegen Dich beantragen und der würde auch zugestellt. Jetzt darfst Du Dir als Anspruchsgegner überlegen, ob die Forderung rechtens ist. Widersprichst Du, liegt der Ball wieder im Feld des Antragstellers: Der muss sich jetzt überlegen, ob er einen Rückzieher macht oder klagt. Und wenn er klagt, muss endlich Futter bei die Fische und der Anspruch muss begründet werden. Sollte das wirklich ehrlich echt passieren, wäre immer noch genug Zeit, über die Inanspruchnahme eines Anwalts nachzudenken.

Ein Widerspruch gegen einen Mahnbescheid muss auch nicht groß begründet werden. Der Antragsteller hat ja auch nichts begründet. Da reicht dann ein Kreuzchen an der richtigen Stelle.
 
Zuletzt bearbeitet:
Herzlichen Dank erst mal für eure Antworten , wir werden das ganze am Montag dann doch lieber den Anwalt übergeben . Es liegt eine Rechnung über ein Telefonat vor , dass aber mein Freund nicht geführt hat , so seine Aussage. Mit dieser Rechnung wer er ja 2015 schon beim Anwalt . Ich werde berichten wie es ausgeht das ganze .
Es handelt sich war " nur " um 128 € mit dem ganzen mahngebühren aber immerhin !
 
Hippo, die Frage ist offen, ob die Rechnung vom Telekomunikationsanbieter ist oder nur ein Stück Papier von irgendeinem, der behauptet, ich hätte mit ihm telefoniert. Dann Beweise her... das es meine Telefonnummer war und das ICH mit ihm telefoniert habe ;-)
Ich würde auch erst mal nur ein Kreuz machen und warten ob sie sich dann melden und vor Gericht gehen. Dann ist es so langsam Zeit, das Geld zum Anwalt zu tragen...
Du... zahlt die Rechtschutz in solch einem Falle die Anwaltskosten überhaupt?
 
Müßt ich nachfragen ob diese EDV-Risiken drin sind.
Eben - und grad weil die Frage erstmal komplett offen ist - erstmal widersprechen und kein Geld ausgeben
 
Die Rechnung stammt von aventa.net ich stelle morgen ein Foto ein . Es wurde mit einem Berater ?! Und mit einer Dame namens Leila angeblich telefoniert , wohl Telefon Sex ..
evtl hat ja jemand exact die selbe Rechnung bekommen , sollte es sich da um eine Art von Betrug handeln .
 
Habe AWENTA net in Köln angerufen mal ne Frage sind die Frauen dort hübsch oder verarschen sie dich bitte schreibe mal einer und seine Erfahrungen g Ralf
 
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