Ladykracher
Frisch registriert
Hallo , wir haben November 2017 und ich hätte ebenfalls eine Frage dazu .
Mein Partner hat angeblich 2015 dort angerufen , lt Anwälte sollten wir erst reagieren wenn ein manhnbescheid vom Gericht kommt . Dieser kam gestern vom Gericht in Coburg . Wie sollen wir nun reagieren ? Ich muss dazu sagen , dass er nicht mehr weiß da im Netz was geklickt zu haben . ( war auch alles vor meiner Zeit ) .
Wie gestalten wir den Wiederspruch ?
Ich suche auch diese RE erst mal um zu sehen ob es überhaupt seine Nummer war .
Mein Partner hat angeblich 2015 dort angerufen , lt Anwälte sollten wir erst reagieren wenn ein manhnbescheid vom Gericht kommt . Dieser kam gestern vom Gericht in Coburg . Wie sollen wir nun reagieren ? Ich muss dazu sagen , dass er nicht mehr weiß da im Netz was geklickt zu haben . ( war auch alles vor meiner Zeit ) .
Wie gestalten wir den Wiederspruch ?
Ich suche auch diese RE erst mal um zu sehen ob es überhaupt seine Nummer war .