TemAve Net GmbH

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Aber ich will das aufklären..wenn ich irgendwie eine Leistung in Anspruch genommen habe dann zahl ich dafür, aber ich will wissen wieso der Abzug da ist.
 
Unsinn. Es ist nicht Deine Aufgabe, das aufklären zu müssen. Wenn diese "Firma" was will, muss sie Dir glaubhaft machen, wann Du wo was wie zu welchen Konditionen bestellt hast, und wie Du über Dein Widerrufsrecht belehrt worden bist.
 
Also ist eure Meinung, wenn ich nicht weiß, was der Posten auf meinem Kontoauszug ist, sollte ich zur Bank gehen und den Abzug widerrufen und dann abwarten wie sie reagieren.

Aber werde ich dann nicht angezeigt oder angeklagt oder so..nicht, dass der Abzug eigentlich rechtens ist und ich muss dann Bußgeld oder so zahlen :-/
 
Wenn ich eine Firma XY nicht kenne, die von meinem Konto Geld abbucht, kann ich dafür nicht bestraft, angezeigt, oder sonstwas werden, wenn ich das Geld dann wieder zurückbuchen lasse, also der Abbuchung widerspreche. Das ist mein Recht, dies zu tun.

Wie heisst es in den AGBs der Geldinstitite:

1. Grundsatz
"Lastschriften sind vorläufig, bis dass sie genehmigt werden."


und du genemigst ja nur die Lastschrift nicht.

In diesem Falle hat die Firma die Möglichkeit mich anzuschreiben, mir mitzuteilen, dass die Abuchung von meinem Konto wieder zurückgerufen wurde und sie möchte nun von mir Geld für die Leistung haben, die sie mir erbracht haben.

Im schlimmsten Fall hab ich z.B. bei Firma ABC was bestellt, und auf meinem Kontoauszug steht aber XY, weil aus irgendwelchen Gründen die Firma das Firmenkonto unter einem anderen Namen bereibt, als mir bekannt ist.

Und dann könnte die Firma im schlimmsten Falle die Rückbuchungsgebühren, die ihr entstanden sind (weil sich die Geldinstitute die Rückbuchung bezahlen lassen), von mir zurück verlangen. Da muss sie mir aber schon darlegen, das ich das wissen musste, da ich z.B. diesen Hinweis im Vertrag mit unterschrieben habe ;)

z.B. Wenn du bei einem Supermarkt einkaufst (ohne Pin) und dann auf dem Einkaufszettel unterschreiben musst, dass du die Abbuchung genehmigst, steht dort, dass du bei Rückbuchung oder fehlender Kontodeckung, die Rücklastschriftgebühren mit übernehmen musst. Also selbst da darfst du das Geld zurück beordern. Nur das Kostet dann eben etwas.

Wie auch immer, wenn ich jemanden nicht kenne, der Geld von meinem Konto abbucht, muss ER mir beweisen, wer er ist und das er zu Recht mein Geld bekommt.
Vor allem wenn ich so gewissenhaft wie du, schon versuchte mit denen in Kontakt zu treten. Klappt das NICHT, dann Geld zurück und die müssen sich rühren wenn sie weiter mein Geld wollen.

Beispiel:
Vielleicht bin ja gar nicht ich derjenige, von dem Sie Geld wollen, sondern es ist Max Musterfrau und die haben nur versehentlich einen Zahlendreher bei der Eingabe der Kontodaten verursacht.
 
Danke für deine Hilfe :)

Nur noch eins: Wie widerrufe ich das, weisst du ich habe erst vor kurzem mein Konto eröffnet und weiß nicht wie das geht. Muss ich da einfach zur Bank gehen und sagen, sie sollen das wieder zurückbuchen oder?!?
 
Und nicht von den Bankangestellten einschüchtern lassen. Es ist Dein Konto, Dein Geld und Du bist derjenige, der die Zahlung abschließend nicht genehmigt. Die werden wahrscheinlich versuchen, Dir was anderes zu erzählen, aber da ist der von Goblin gepostete Link weiter oben recht hilfreich.

Bei der 6-Wochen-Mähr hat die Bank eigentlich zwei Optionen offen. Entweder sie legen die Einzugsermächtigung vor oder sie buchen zurück. Ersteres können die im Regelfall nicht, weil die Banken da "vertrauensvoll" ohne Vorlage dieser Ermächtigungen zusammen- und Betrügern in die Hände arbeiten.
 
Ach noch was:
Wenn du das nun zurück buchen lässt, heisst das nicht, die buchen nie wieder ab.
Achte auf dein Konto, denn es kann durchaus sein, dass du noch ein paar mal zur Bank laufen darfst, um wieder unberechtigte Abbuchungen zurück zu fordern.
Ist etwas lästig aber leider nicht anders machbar, ausser du sperrst das Konto. Aber das ist ja unpraktisch ;-)
Zumindest sollte dich dann beruhigen, das es denen jedesmal ihr eigenes Geld kostet, wenn du eine Lastschrift wiederrufst. ;-)
Irgendwann werden die schon anders an dich herantreten, wenn sie wirklich dich meinen, oder du hörst nichts mehr von denen, wenn es nur die falsche Kontonummer war.
 
Aber werde ich dann nicht angezeigt oder angeklagt oder so..nicht, dass der Abzug eigentlich rechtens ist und ich muss dann Bußgeld oder so zahlen :-/

"Rückbuchung einer Lastschrift" ist keine Straftat und auch keine Ordnungswidrigkeit. Auch dann nicht, wenn sich wider Erwarten herausstellen sollte, dass ein Zahlungsanspruch bestanden hat (aber das müsste der Abbucher erst einmal beweisen, es ist nicht Deine Aufgabe, das Gegenteil beweisen zu müssen).

Das alles interessiert weder Staatsanwalt noch Polizei. Das ist kein Strafrecht, sondern reines Zivilrecht.

Unterschied zwischen Strafrecht und Zivilrecht:
Strafrecht ist z.B. wenn Ede Klawuttke ins Haus einbricht und den Schmuck mitgehen lässt. =>Einbruchdiebstahl.

Zivilrecht ist, wenn Erna Priehl behauptet, der Knallerbsenstrauch von Nachbar Maier habe ihre Maschendrahtzaun beschädigt. Das interessiert keinen Staatsanwalt, folglich gibt es da auch keine "Anklage". Sondern Erna Priehl muss den Nachbarn vor dem Amtsgericht auf Schadenersatz verklagen. Da muss sie dann aber nachweisen, dass der Schaden nicht vom Regen, sondern wirklich von den Knallerbsen gekommen ist.

Wer einen Anspruch stellt und sich auf für ihn günstige Tatsachen beruft, muss den Beweis antreten.

Wenn Du Dich nicht erinnern kannst, bei TemAve Net etwas bestellt zu haben, dann wird das auch wohl so sein - denn Du bist nicht dement und außerdem voll geschäftsfähig. Die TemAve müsste nun Dir beweisen, dass Du (und niemand sonst) die Bestellung aufgegeben hast, und dass Du über das Widerrufsrecht in Textform belehrt wurdest. Unmöglich, wenn nie erfolgt. Daher werden die auch nicht klagen, selbst wenn das theoretisch immer möglich ist.

Verboten ist das nicht. Auch Du kannst Deinen Nachbarn verklagen, weil der angeblich bei Dir 2 Tonnen Pferdemist bestellt und nicht bezahlt hat. Dein klitzekleines Problem dabei: Du wirst es nicht beweisen können. Daher machst Du das auch nicht, weil Du nämlich verlierst und alle Kosten zahlen musst, auch die Anwaltskosten des Nachbarn.
 
Danke für deine Hilfe :)

Nur noch eins: Wie widerrufe ich das, weisst du ich habe erst vor kurzem mein Konto eröffnet und weiß nicht wie das geht. Muss ich da einfach zur Bank gehen und sagen, sie sollen das wieder zurückbuchen oder?!?

Wenn es mal sein muss: Sowas mache ich via Internet! Zugriff auf das Konto, Abbuchung anklicken und zurück buchen!
 
Wenn es mal sein muss: Sowas mache ich via Internet! Zugriff auf das Konto, Abbuchung anklicken und zurück buchen!
Geht leider noch nicht bei allen Banken. Die Rückgabe über Internet ist z.B. bei der Ing-Diba und einigen Volksbanken problemlos möglich. Ansonsten: Nimm deinen Kontoauszug, geh zu deiner Bankfiliale und zeig denen die Belastung(en), die zurückgebucht werden soll(en).
 
AW: TemAve Net GmbH

Hallo zusammen,

schade das ich den beitrag erst jetzt gelesen habe aber besser spät als nie.

ich habe bei der besagten firma gearbeitet. einfach nicht drauf reagieren und wenn der anwalt nervt soll er beweisen das du da angerufen hast. das kann er nicht. wenn du fragen hast bitte melden ich helfe dir gerne.

gruss
M.
Hallo,

bin auch eine ehemalige, suche dringend kontakt zu anderen,

bitte melde Dich

lieben dank

grüße
 
Dann versuch sie direkt über PN (hier heißt das "Unterhaltung" rechts oben in der Menüleiste) zu kontaktieren.
Ob jemand in einem 7 Jahre alten Thread noch liest wage ich zu bezweifeln
 
Und Schausi hat sie schon ange PN ;)

Wollte auch grade darauf hinweisen, das der User nur die beiden Nachrichten vor 7 Jahren schrieb, und schaute, wann er zuletzt Online war.
Huch...:eek: vor 6 Min. sagte das System und er schreibt eine PN :D
Gut, wenn einer das Thema nach so langer Zeit noch im Blick hat:cool:
 
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