Weiß gar nicht, wie ich euch die traurige Nachricht beibringen soll.... Seufz:
Es ist vorbei. Aus. Keine Chance mehr, den Prozess zu gewinnen:
"Namens und im Auftrag der Klägerin nehmen wir hiermit die Klage zurück."
So stand es in einer Kopie des Schreibens des gegnerischen Anwalts an das Amtsgericht.
Das Amtsgericht hat uns ne Kopie von dem Wisch geschickt und eine "Abladung".
Das ist wohl Juristendeutsch und soll sowas wie eine "Ausladung", das Gegenteil einer Einladung oder die Rücknahme einer Einladung darstellen.
Jedenfalls stand im Brief vom Amtsgericht:
"Sehr geehrte Frau Mustermann,
der Termin vom 11.10.2012, genaue Uhrzeit, wurde aufgehoben.
Grund: Klagerücknahme
Sie brauchen daher zu diesem Termin nicht erscheinen.
Mit freundlichen Grüßen
Justizsekretärin"
Danke erst mal an alle, die mich in diesem Thread unterstützt haben, speziell an Teleton.
Jetzt muß der Fall natürlich noch aufgeräumt werden, wobei ich von einem Forumsmitglied ein paar Tipps bekommen habe:
Einen Antrag für das Amtsgericht muss ich formulieren, damit die Kosten des Verfahrens komplett dem Gegner auferlegt werden und
"materiellen Anspruchsverzicht" beim gegnerischen Anwalt einfordern, damit nicht irgendwann nochmal ne Klage wegen der gleichen Streitigkeit kommt, alldieweil ja in der Streitfrage eben nicht vom Amtsgericht entschieden wurde. (wenn ich alles richtig verstanden habe)
Da kommen einem schon merkwürdige Gedanken:
eine Klagerücknahme heißt also nicht: Sorry, wir geben zu, keine berechtigte Forderung zu haben. Nö, es heißt nur: Für den Augenblick ziehen wir uns zurück und unterbrechen die Kampfhandlungen. Wir behalten uns aber vor, jederzeit, wenn uns ein neues Argument einfällt, erneut zu klagen.
Stimmt das so? Ich habe darüber nachgedacht und bin zur Auffassung gekommen, dass das durchaus sinnhaft ist, da es ja tatsächlich Fälle geben kann, wo einem Kläger erst später Beweise zu seinen Gunsten vorliegen. Wenn ihm dann der Rechtsweg verwehrt wäre, weil er ja mal ne Klage zurückgenommen hat, könnte das durchaus zu großen Ungerechtigkeiten führen. Ok. Seh ich ein. Aber: Nun ist so ein Telekomunikationsunternehmen von den juristischen und finanziellen Möglichkeiten ein Riese und meine Mutter eher nicht. Vom menschlichen Standpunkt aus betrachtet ist es armseelig vom Prozessgegner, hier ein Hintertürchen offen zu halten anstatt gleich nen Anspruchsverzicht mit in den Brief zu packen. Aber egal, schreib ich eben noch zwei drei Briefchen für meine Mutter.
Richtig ärgerlich werde ich bei einem anderen Gedanken:
wenn ich das alles richtig sehe, hätte meine Mutter, falls sie sich einen Anwalt genommen hätte, nun ein kleines Problem. Sie würde jetzt erstmal ne Rechnung von ihrem Anwalt bekommen für seine Dienste. Und da in der Sache vom Amtsgericht keine Entscheidung getroffen wurde, wurden logischer weise der Klägerin auch die Kosten für diesen Rechtsanwalt nicht automatisch aufgebrummt, wie es der Fall gewesen wäre, wenn die Klägerin verloren hätte.
Nun ist es ja tatsächlich so, dass meiner Mutter wegen ihrer Sturheit, keinen Anwalt nehmen zu wollen und Spanien nicht zu verlassen, relativ geringe Kosten (Faxkosten, mehr war nicht) entstanden sind. Was wäre aber, wenn? Anwaltskosten und die Stornokosten für einen Flug nach D. usw?
Bitte versteht das nicht falsch. Auch ich bin der Meinung, dass meine Mutter sich besser einen Rechtanwalt hätte nehmen sollen! Allein die Diskussionen mit ihr, die ich erleiden müsste, wenn das schief gegangen wäre!
(Andererseits bin ich natürlich ein klein wenig stolz, den rosa Riesen ganz alleine bezwungen zu haben.)
Die Frage ist zwar hier nur theoretisch (außer es gibt sowas wie "entgangene Urlaubsfreude", die man als Kosten ansetzen könnte), würde mich aber schon sehr interessieren:
Wie kann man seine Unkosten im Zusammenhang mit einer Klage wieder reinbekommen, wenn der Gegner einfach schnöde und feig die Klage zurücknimmt? Geht das? Ist das kompliziert?