Telekom akzeptiert Kündigung nicht

Leset und amüsiert euch:
Angefangen hat die Geschichte mit einer späten großen Liebe...
Tja, meine Mutter hat sich nen Mann mit Wohnmobil geangelt. Und dann hat sie die Abenteuerlust gepackt. Da ihre neue große Liebe schon seit Jahren nur im Womo wohnt und sein Haus verkauft hat, tat sie es ihm, nach einer Testphase von em Jahr gleich und hat ihre Wohnung gekündigt. Ein paar Dinge, von denen sie sich nicht trennen konnte, hat sie bei mir untergestellt, ein kleines Zimmer steht für sie bereit, falls sie mal ein paar Wochen sich vom Wohnmobil "erholen" will. Deshalb und aus diversen anderen Gründen hat sie auch ihren Wohnsitz zu mir verlegt.
Nun wollte sie logischer Weise ihren Festnetzanschluß bei der Telekom zum Wohnungsauflösungstermin kündigen.
Pustekuchen. Die Telekom behauptete, meine Mutter hätte vor einigen Monaten eine kombinierte Telefon-DSL-Flatrate gebucht und die hätte grundsätzlich eine Laufzeit von 24 Monaten und wäre vorher nicht kündigbar. Da meine Mutter gar keinen Computer besitzt, wäre eine solche DSL-Flatrate für sie aber vollkommen sinnbefreit. Ich hab sie inteviewt und sie konnte sich an ein Telefongespräch mit einem Telekommitarbeiter erinnern, der per "Coldcall" für dieses DSL-Paket geworben hatte. Ihrer Erinnerung nach hat sie ihn gebeten, mal Unterlagen zuzuschicken, aber keinerlei Willenserklärung am Telefon abgegeben. Vor nem halben Jahr kam dann wohl mal ein Päckchen von der Telekom mit "einem kleinen weisen Kästchen" drin. Außerdem fiel meiner Mutter jetzt auf, dass sie seither keine Telefonrechnungen mit der Post mehr bekommen hat. Nachfragen bei der Telekom wurden dahingehend beantwortet, meine Mutter hätte beim beantragen der DSL-Flatrate eine Online-Rechnungsstellung beantragt. Dies hätte sie, da eben nie im Besitz eines Computers, nie freiwillig getan. Also liegt die Vermutung nahe, dass ein Mitarbeiter der Telekom ihr gegen ihren Willen einen Vertrag angedichtet hat.
Im Moment ist der Status folgender:
1x Telekom angeschrieben per Einschreiben und bestritten, dass ein Vertrag über eine DSL-Flatrate besteht und auf nicht übereinstimmende Willenserklärungen hingewiesen. Normale Telekomanschluss-Kündigung bekräftigt. (Ist ein Uraltvertrag, der seit 20 Jahren besteht, hat also keine Kündigungsfrist) und Einzugsermächtigung widerrufen und auf die neue Wohnadresse hingewiesen.
Telekom hat noch 1x abgebucht, wir haben uns die Knete sofort wieder zurückgeholt.
Jetzt vor ein paar Tagen: Ehemalige Nachbarin bringt zwei Mahnungen der Telekom, die an die alte Adresse gingen bei mir vorbei. Seltsam ist: Eine Mahnung der Firma Tele2 ist auch mit im Briefkasten??
Brieffreundschaft anfangen oder nicht ist jetzt die Frage...
 
AW: Telekom akzeptiert Kündigung nicht

Brieffreundschaft anfangen oder nicht ist jetzt die Frage..
Ja, die Empfehlung sich tot zu stellen betrifft nur Internetabzocke.

Ist Deine Mutter im Rahmen des untergeschobenen Vertrages auf ihr Widerrufsrecht nach Fernabsatzregeln hingewiesen worden (2-Wochen-Frist beginnt erst mit Belehrung, siehe §355 Abs 2 BGB).

Wegen Tele2, hatte Deine Mutter möglicherweise (ebenfalls bei einem Anruf) eine Preselection bei denen gebucht, die nunmehr wegen fehlender Telefonleitung ins Leere geht?
 
AW: Telekom akzeptiert Kündigung nicht

Kleiner Zwischenbericht, wie die Sache weiterging:

Nachdem ich die Empfehlung, mich nicht tot zu stellen, beherzigt habe und noch einmal an die Telekom geschrieben habe (Mama hat unterschrieben) kam lange keine Reaktion. Oder aber, die Merkbefreiten haben immer weiter fleißig an die alte Adresse geschrieben, obwohl wir ihnen die neue mehrmals mitgeteilt haben.
Jetzt kam ein Brief an die neue Adresse, etwa folgenden Inhalts:
Sie würden nunmehr noch einmal die gewünschten Dokumente (? Welche Dokumente, lagen dem Brief doch einfach keine bei) an die neue Adresse senden, die sie mühsam recherchiert hätten (??). Da Mama sich weiterhin strikt geweigert hätte, zu zahlen, würden Sie nun ihrerseits Kündigen und bitten, noch fällige 150 und ein paar zerquetschte Euro (???) zu überweisen, sonst Anwalt. Außerdem hätten sie, wie von uns beauftragt (???? Wir haben die Telekom garantiert NIE zu sowas beauftragt) die Tele2 veranlasst, meine Mutter mit Telekommunikationsleistungen zu versorgen.

Meine Mutter ist inzwischen mürbe und sagt, ich zahl die 150, wenn ich dann meine Ruhe habe. Ich tendiere zur Auffassung: Solln se uns doch verklagen...

Mit der GEZ haben wir ein ähnliches Trauerspiel. Meine Mutter hat mit genauem Datum frühzeitig der GEZ mitgeteilt, ab wann sie nicht mehr Gebühren zahlen will, weil sie ja dann keine Empfangsgeräte mehr "vorhält". Die damalige Antwort der GEZ: Das müsse wohl ein Irrtum sein und sie würden deshalb die Kündigung nicht akzeptieren (!!!!!)
Da meine Mutter einfach die Bank angewiesen hat, Einzugsversuche der GEZ zu unterbinden, kamen von der GEZ eben immer wieder mal Mahnungen. Jetzt aber der sogenannte Gebührenbescheid, gegen den es gilt, innerhalb eines Monats Einspruch zu erheben, mit den entsprechenden Beweisen. Zahlungsaufschiebende Wirkung hat so ein Einspruch laut Rückseite des neuesten GEZ-Wisches aber nicht.
Im Moment verstehe ich die GEZ so:
Ob wir euch glauben, dass ihr keinen Fernseher mehr rumstehen habt, ist unsere Sache.
Wir glauben euch das einfach mal so nicht und wollen deshalb weiter Geld.
Nicht wir müssen euch verklagen und dann Beweise vorlegen, falls ihr nicht zahlt. Nö! Wir verschicken einfach einen Gebührenbescheid, wie ein Staatsorgan. Nu schaut mal, wie ihr aus der Nummer wieder rauskommt, weil, egal was ihr uns schreibt, wenn wir eurem Widerspruch auch nicht glauben, habt ihr einfach die Arschkarte gezogen und was das wichtigste ist: Ihr müsst zahlen und zahlen und zahlen ...

Ich habe diese (Selbstzensur) sooo satt!
Hat jemand ne Idee, wie man die GEZ zur Einsicht bewegen kann? Eidestattliche Erklärung abgeben, keine Geräte mehr vorzuhalten, war so ne Idee von mir. Meine Mutter meinte, dann lass sie eben nen Kontrolleur vorbei schicken, aber aus grundsätzlichen Erwägungen (Bürgerrechte) habe ich keinen Bock, einen GEZ-Beauftragten in meine Wohnung zu lassen.
Stimmt es eigentlich, das es den Straftatbestand der "Gebührenübererhöhung" gibt?
Hat jemand eine Idee?
 
AW: Telekom akzeptiert Kündigung nicht

Wir verschicken einfach einen Gebührenbescheid, wie ein Staatsorgan.
Die Rundfunkgebührenanstalten sind Staatsorgane und deshalb handeln sie auch wie eins nämlich durch Verwaltungsakte. Wer sich dagegen wehren will muss halt den vorgesehenen Weg Widerspruch/Klage gehen. Letzlich ist es doch egal, wer die Klage erhebt. In manchen Bundesländern gibt es Schlichtungsstellen zu GEZ Problemen bei den Verbraucherzentralen. Z.B. hier:
http://www.sanit.vz.nrw.de/UNIQ127133152732493/BWF4300A/BWF4622A/link543681A.html
 
AW: Telekom akzeptiert Kündigung nicht

Die Rundfunkgebührenanstalten sind Staatsorgane ...
Nein, sind sie nicht. Sie sind Anstalten öffentlichen Rechts und haben als solche keine Zwangsmitglieder. Siehe z. B. Wikipedia. Ergo kann man kündigen. Bei allem Gezicke der GEZ sind an eine Kündigung m. E. keine besonders hohen Anforderungen zu stellen. Der einzige nötige Grund für eine Abmeldung ist: "Ich halte keine Rundfunk-/Fernsehempfangsgeräte mehr zum Empfang bereit". Die Mitteilung man würde keine Empfangsgeräte mehr vorhalten, ist von der GEZ ebenso hinzunehmen wie die, dass man ab sofort solche Geräte betreibt. Die GEZ behauptet zwar etwas anderes, nämlich dass man Tatsachen vorbringen muss, aus denen sich eindeutig ergibt, dass Sie kein Rundfunkgerät mehr zum Empfang bereithalten. Es gibt aber keine weitere rechtliche Verpflichtung außer natürlich der, bis zum Ende des Monats, ab dem keine Geräte mehr vorgehalten werden, zu zahlen. Weder dem Rundfunkgebührenstaatsvertrags noch dem Abmeldeformular ist nämlich zu entnehmen, wie konkret die Gründe angegeben werden müssen, nach denen man künftig nicht mehr als Rundfunkteilnehmer gilt. Siehe §3(2) des Rundfunkgebührenstaatsvertrags. Jede Landesrundfunkanstalt kann übrigens eine andere Stelle für die Entgegennahme der Anzeige festlegen. Ggf. ist also die GEZ nicht der Ansprechpartner.

Eine Ablehnung der Anzeige, dass keine Rundfunkgeräte mehr vorgehalten werden, ist der GEZ bzw. der Rundfunkanstalt gar nicht möglich. Wo wäre dazu das entsprechende Gesetz? D. h., man muss solche Ablehnung nicht akzeptieren und sollte der GEZ dies im Zweifel auch kurz und knapp mitteilen. Und natürlich akzeptiert man keinen anderen Termin der Beendigung als den laut Rundfunkgebührenstaatsvertrag. Also den Monat, in dem man das mitgeteilt hat. Wenn die GEZ bzw. die örtliche Rundfunkanstalt gegenteiliges behauptet, also das man noch Rundfunkteilnehmer ist, mögen diese den Beweis antreten und gern ein Verwaltungsgerichtsverfahren anstrengen. Das man seinen festen Wohnsitz aufgibt, weil man auf einen Trip einmal um den Globus geht, sollte als Tatsache übrigens reichen. Natürlich kann man dem Affen auch mehr Zucker geben:

Liebe merkbefreite GEZ-Mitarbeiter, bei meinem letzten Versuch mir eine Rundfunksendung reinzuziehen, hat sich mir nach wenigen Minuten der Magen umgedreht, weil ich eine Volksmusiksendung erwischt hatte. Dagegen bin ich fast seit meiner Geburt allergisch. Als ich ihnen noch eine letzte Chance geben wollte, wurde gerade der Chat der Tagesschau mit Sahra Wagenknecht gesendet. Mit keiner Silbe wurde darin auch nur ein sachliches Argument angeführt; es ging nahezu ausschließlich um persönliche Diffamierung. Ein so tiefes intellektuelles und journalistisches Niveau kann und will ich mir nicht zumuten. Ich habe daher meine Geräte verschenkt bzw. zum hiesigen Recycling-Hof gefahren. D. h., vom nächsten ersten ab wird von mir keine Kohle mehr für diesen geistigen Dünnpfiff gezahlt. Schlucken Sie es einfach, sonst wird es teuer - für Sie!

Wie der Hase gewöhnlich läuft, ist schon der Webseite der GEZ zu entnehmen: Im Zweifel müssen Sie nachweisen können, dass die Abmeldung der GEZ zugegangen ist. Das darf man richtig verstehen, nämlich so, dass die GEZ ohne Einschreiben/Rückschein stets behaupten wird, eine Kündigung wäre ihr nicht wirksam zugegangen.

M. Boettcher
 
AW: Telekom akzeptiert Kündigung nicht

Aha...
So ganz klar ist mir jetzt immer noch nicht, wie ein tatsächlich gangbarer Weg aussieht.
Denn, wenn wir dem Gebührenbescheid nicht widersprechen innerhalb der Monatsfrist, vermute ich, ist die Chance, die zurückliegende apparatelose Zeit auch tatsächlich nicht zahlen zu müssen, vertan?

Das der GEZ die Kündigung zugegangen ist, können wir leicht beweisen:
In ihrer Reaktion auf unsere Kündigung schrieb die GEZ ja, dass sie diese nicht akzeptiert.
Daraus ergibt sich doch durch einfaches deduktives Schließen elementar, dass eine Kündigung unsererseits bei der GEZ eingegangen sein muß. Nicht war, Watson?

Da die GEZ aber behauptet, selbst ein Widerspruch gegen ihren Bescheid hätte keine aufschiebende Wirkung der Bezahlpflicht, würd's mich dann doch interessieren, wie sowas weiter geht. Wenn Mama jetzt nicht zahlt, kommt dann ein gerichtlicher Mahnbescheid oder ist die GEZ berechtigt, gleich dem Gerichtsvollzieher nen Auftrag zu geben?
 
AW: Telekom akzeptiert Kündigung nicht

Nein, sind sie nicht.
Doch sagst Du ja selbst:
Sie sind Anstalten öffentlichen Rechts und haben als solche keine Zwangsmitglieder.
Also hoheitliches Handeln.
Ergo kann man kündigen.
Nein man kündigt nicht sondern zeigt an keine Geräte mehr bereitzuhalten. Siehe Rundfunkgebührenstaatsvertrag
(2) Die Rundfunkgebührenpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerätes endet, jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies der Landesrundfunkanstalt angezeigt worden ist.
Bei allem Gezicke der GEZ sind an eine Kündigung m. E. keine besonders hohen Anforderungen zu stellen. Der einzige nötige Grund für eine Abmeldung ist: "Ich halte keine Rundfunk-/Fernsehempfangsgeräte mehr zum Empfang bereit". Die Mitteilung man würde keine Empfangsgeräte mehr vorhalten, ist von der GEZ ebenso hinzunehmen wie die, dass man ab sofort solche Geräte betreibt.
Sehe ich auch so.
Eine Ablehnung der Anzeige, dass keine Rundfunkgeräte mehr vorgehalten werden, ist der GEZ bzw. der Rundfunkanstalt gar nicht möglich. Wo wäre dazu das entsprechende Gesetz?
Da erfindet man dann irgendwelche ungeschrieben gesetzesimmanenten Voraussetzungen.
D. h., man muss solche Ablehnung nicht akzeptieren und sollte der GEZ dies im Zweifel auch kurz und knapp mitteilen. ... Wenn die GEZ bzw. die örtliche Rundfunkanstalt gegenteiliges behauptet, also das man noch Rundfunkteilnehmer ist, mögen diese den Beweis antreten und gern ein Verwaltungsgerichtsverfahren anstrengen.
Das klappt grade nicht. Die müssen nicht wie wir Bürger mühsam klagen, sondern erlassen einen Bescheid, dieser wird rechtskräftig und unangreifbar wenn die Rechtsmittelfrist vorbei ist. Danach kommt schon die Vollstreckung durch Hauptzollamt oder die städtischen Vollstreckungsbeamten.
Das man seinen festen Wohnsitz aufgibt, weil man auf einen Trip einmal um den Globus geht, sollte als Tatsache übrigens reichen.
Das reicht nicht, man darf auch keine Geräte mehr vorhalten. Plattenputzer schrieb
Ein paar Dinge, von denen sie sich nicht trennen konnte, hat sie bei mir untergestellt, ein kleines Zimmer steht für sie bereit, falls sie mal ein paar Wochen sich vom Wohnmobil "erholen" will.
Wenn da ein TV/Radio bei ist besteht die Zahlungspflicht weiter.
Natürlich kann man dem Affen auch mehr Zucker geben:

Liebe merkbefreite GEZ-Mitarbeiter, bei meinem letzten Versuch mir eine Rundfunksendung reinzuziehen, hat sich mir nach wenigen Minuten der Magen umgedreht, .... Ich habe daher meine Geräte verschenkt bzw. zum hiesigen Recycling-Hof gefahren. D. h., vom nächsten ersten ab wird von mir keine Kohle mehr für diesen geistigen Dünnpfiff gezahlt. Schlucken Sie es einfach, sonst wird es teuer - für Sie!
Das reicht, da die Geräte weg sind. Kommt trotzdem ein Bescheid bleibt aber nichts weiter übrig als sich zu wehren um Rechtskraft zu vermeiden.

---------- Artikel hinzugefügt um 16:47:35 ---------- Zeit des vorhergehenden Artikels: 16:40:23 ----------

Aha...
So ganz klar ist mir jetzt immer noch nicht, wie ein tatsächlich gangbarer Weg aussieht.
Denn, wenn wir dem Gebührenbescheid nicht widersprechen innerhalb der Monatsfrist, vermute ich, ist die Chance, die zurückliegende apparatelose Zeit auch tatsächlich nicht zahlen zu müssen, vertan?
Genau, Du musst je nach Belehrung Klage oder Widerspruch einlegen um Rechtskraft zu vermeiden.

Da die GEZ aber behauptet, selbst ein Widerspruch gegen ihren Bescheid hätte keine aufschiebende Wirkung der Bezahlpflicht, würd's mich dann doch interessieren, wie sowas weiter geht.
Das ist bei Gebührenbescheiden häufig so, dass Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat. D.h. erst dulden/zahlen dann im Klageverfahren zurückholen.
Wenn Mama jetzt nicht zahlt, kommt dann ein gerichtlicher Mahnbescheid oder ist die GEZ berechtigt, gleich dem Gerichtsvollzieher nen Auftrag zu geben?
Da sind keine Zwischenschritte mehr erforderlich. Bei anhaltender Zahlungsverweigerung wird im Wege der Amtshilfe entweder das nächste Hauptzollamt oder die Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde beauftragt. Soweit sollte man es nicht kommen lassen.
 
AW: Telekom akzeptiert Kündigung nicht

Also gut, dann werde ich mal einen Widerspruch formulieren, an meine Mutter mailen und sie bitten, den auszudrucken, zu unterschreiben und an die GEZ, bzw. den SWR oder wer auch immer im GEZ-Schreiben angegeben, zu schicken.
Und das von Spanien (da ist sie gerade) aus? Per Einschreiben? Ihr seht, die ganze Sache gestaltet sich für uns etwas kompliziert, da Mama eben zur Zeit mit dem Womo unterwegs ist und nicht wegen so einem Sch... extra nach D. fahren will.

Wenn ich ihr aber jetzt auch noch erzähle, sie muss jetzt erstmal zahlen und dann die GEZ verklagen, um die zuviel bezahlte Kohle zurück zu bekommen, kann es sein, dass ihre Reaktion nur noch ist: Wegen den paar Kröten im Monat mache ich doch nicht Zwangsurlaubspause für nen Gerichtstermin.

Irgendwie erinnert mich die ganze Situation an "Brasil". Ist ein Klempner im Forum?

Nachtrag: Radio und Fernsehgerät hat sie tatsächlich entsorgt und sogar das Auto verkauft in dem ein Autoradio war. Also tatsächlich (!) hält die gute keine Geräte mehr vor.
 
AW: Telekom akzeptiert Kündigung nicht

Doch sagst Du ja selbst: Also hoheitliches Handeln.
Zwischen "Staatsorganen" und der Übertragung (meist) meist hoheitlicher Tätigkeiten, liegt mehr als nur eine Nuance. Zumal die Befugnis für hoheitliches Handeln gerade beim Rundfunk bzw. dem Gebühreneintreiben m. E. keineswegs zwingend wäre. Unsere mehrheitlich obrigkeitsstaatlich gestrickten Politiker wollen das anders.

Nein man kündigt nicht sondern zeigt an keine Geräte mehr bereitzuhalten.
Richtig! Mir ging es eher um die Möglichkeit da überhaupt raus zu kommen. Bei Zwangsmitgliedschaften in Körperschaften ist das nämlich nicht drin.

Das klappt grade nicht. Die müssen nicht wie wir Bürger mühsam klagen, sondern erlassen einen Bescheid, dieser wird rechtskräftig und unangreifbar wenn die Rechtsmittelfrist vorbei ist. Danach kommt schon die Vollstreckung durch Hauptzollamt oder die städtischen Vollstreckungsbeamten.
Ich weiss, dass sie das oft machen. Sie behalten sich laut Rundfunkgebührenstaatsvertrag aber auch die Klärung via Verwaltungsgericht offen.

Das reicht nicht, man darf auch keine Geräte mehr vorhalten.
Ein Missverständnis. Ich meinte, wenn man überhaupt begründen will, warum man die Geräte nicht mehr bereithält, dann sollte das Vagabundenleben reichen. Ich bin ja dafür, nur den Wegfall der Gebührenpflicht zu "begründen": es werden keine Geräte mehr vorgehalten, die diese auslösen. Fertig!



---------- Artikel hinzugefügt um 18:46:39 ---------- Zeit des vorhergehenden Artikels: 18:42:38 ----------

Also gut, dann werde ich mal einen Widerspruch formulieren, an meine Mutter mailen und sie bitten, den auszudrucken, zu unterschreiben und an die GEZ, bzw. den SWR oder wer auch immer im GEZ-Schreiben angegeben, zu schicken.
Und das von Spanien (da ist sie gerade) aus? Per Einschreiben? Ihr seht, die ganze Sache gestaltet sich für uns etwas kompliziert, da Mama eben zur Zeit mit dem Womo unterwegs ist und nicht wegen so einem Sch... extra nach D. fahren will.

Wenn ich ihr aber jetzt auch noch erzähle, sie muss jetzt erstmal zahlen und dann die GEZ verklagen, um die zuviel bezahlte Kohle zurück zu bekommen, kann es sein, dass ihre Reaktion nur noch ist: Wegen den paar Kröten im Monat mache ich doch nicht Zwangsurlaubspause für nen Gerichtstermin.
Sie sollte nicht zahlen. Die Forderung ist unberechtigt. Die GEZ ist nicht rechtsfähig und der letztlich zuständige Sender kann bei einem fahrenden Vagabunden in fernen Ländern relativ schwer vollstrecken. :) Da finde ich übrigens gerade einen Brief aus dem Ausland sehr passend. Zum Termin müsste sie zudem nicht anreisen, man lässt sich vertreten. Kostet ja das Geld des Senders. Und man zahlt grundsätzlich nicht "um des Friedes wegen". Das ist genau die Masche, auf der auch die Nutzlosbranche reitet. Zudem ist bei guter "Erklärung" des Sachverhaltes ja möglich, dass der Sender erkennt, dass er sich vergallopiert.

M. Boettcher
 
AW: Telekom akzeptiert Kündigung nicht

Zwischen "Staatsorganen" und der Übertragung (meist) meist hoheitlicher Tätigkeiten, liegt mehr als nur eine Nuance.
Gut ich hatte den Begriff von Plattenputzer aufgegriffen. Letzlich egal, es tritt der Staaat in einer seiner Erscheinungsformen auf.
Zumal die Befugnis für hoheitliches Handeln gerade beim Rundfunk bzw. dem Gebühreneintreiben m. E. keineswegs zwingend wäre. Unsere mehrheitlich obrigkeitsstaatlich gestrickten Politiker wollen das anders.
Da es nach derzeitigen Recht nunmal so ist, muss man die Rechtslage bei aktuellen Auseinandersetzungen berücksichtigen.
Richtig! Mir ging es eher um die Möglichkeit da überhaupt raus zu kommen. Bei Zwangsmitgliedschaften in Körperschaften ist das nämlich nicht drin.
Ich habe mit dem Zwangsmitgliedschaftszeug nicht angefangen:wink:
Ich weiss, das sie das oft machen. Sie behalten sich laut Rundfunkgebührenstaatsvertrag aber auch die Klärung via Verwaltungsgericht offen.
Das nutzt einem ja nichts wenn die Vollstreckung läuft und die selber nix vor dem VG klären wollen.

Sie sollte nicht zahlen. Die Forderung ist unberechtigt. Die GEZ ist nicht rechtsfähig und der letztlich zuständige Sender kann bei einem fahrenden Vagabunden in fernen Ländern relativ schwer vollstrecken.
Die GEZ ist leider sehr hartnäckig, da haben schon etliche zurückgekehrte Auswanderer eine böse Überraschung erlebt. Wenn man natürlich nie mehr zurück will...
Ausserdem hat sie doch noch ein Zimmerlein und ihren Wohnsitz bei Plattenputzer und dort ihre wertvollsten Dinge gelagert. Wäre blöd wenn da ein "Vollstrecker" erscheint und Ölgemälde, Tafelsilber und Brilliantschmuck und den Bentley wegpfändet.

:) Da finde ich übrigens gerade einen Brief aus dem Ausland sehr passend.
Jau :-D
 
AW: Telekom akzeptiert Kündigung nicht

Nachdem ich mich nach langer Zeit 'mal wieder mit dem Thema befasse noch zwei Hinweise: Quelle

a) zur "Beweispflicht"
Müsste A in einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit der GEZ wegen der Rechtmäßigkeit der Gebühren den Nachweis führen, dass er kein Rundfunkteilnehmer ist, und dass die Angaben im Anmeldeformular falsch sind?

Nein. Die Behörde ist bei belastenden Bescheiden immer in der Beweislast. So auch hier! Die Behörde muss die Tatsachen, die die Voraussetzungen der Gebührenpflicht ausfüllen, nachweisen!

b) Vorbeugende Maßnahme zur Abwehr der Vollstreckung
Gleichzeitig mit dem Widerspruch wird die Aussetzung der Vollziehung der Vollstreckung nach § 80 Abs. 3, S. 3 VwGO beantragt. Sollte trotz dessen ein Vollstreckungsversuch oder eine nochmalige Zahlungsaufforderung erfolgen, so sollte man beim zuständigen Gericht, die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs beantragen. Ansonsten können die trotz Widerspruchs fröhlich vollstrecken.

M. Boettcher
 
AW: Telekom akzeptiert Kündigung nicht

Das ist der Textbaustein, den ich verwenden werde:

"Gleichzeitig mit dem Widerspruch wird (hiermit) die Aussetzung der Vollziehung der Vollstreckung nach § 80 Abs. 3, S. 3 VwGO beantragt."

Herzlichen Dank für die Anregung!
 
Zwischenbericht

Bisher ist kein Gerichtsvollziehr aufgetaucht. Dafür ein Brief vom Südwestrundfunk, in dem meiner Mutter mitgeteilt wird, dass ihr Brief an den SWR (unter anderem mit dem Textbaustein von oben) an die zuständige Stelle bei der GEZ weitergeleitet wird....

Na dann, schau mer mal dann seh mer schon. Oder nee, lieber doch nicht. Das wär ja gebührenpflichtig.
 
Zwischenbericht 2

Ich halte gerade ein Dokument in den Händen, das wohl absoluten Seltenheitswert hat:

Sehr geehrte Frau X,
Ihr Teilnehmerkonto haben wir mit Ablauf des Monats 06.2009 abgemeldet.
Sie erhalten einen Verrechnungscheck, den Sie bei einem Geldinstitut zur Kontogutschrift einreichen können.
Mit freundlichen Grüßen
Gebühreneinzugszentrale

Tja, der Verrechnungscheck lautet über 50,04 Euro.
Wie die auf diese Summe kommen? Alldieweil meine Mutter ihre Teilnahme erst für den September als für beendet erklärt hat???
Drei Monate Rundfunk kosten ja bekanntlich −53,94 EUR. Sind 3,90 Euro mehr als die Summe auf dem Verrechnungscheck.
au weia, die GEZ verwirrt mich. Das hat man gerne. Links blinken und dann rechts abbiegen.

Meine Mutter hat gemeint, ich soll den Verrechnungscheck auf mein Konto gutschreiben lassen, sozusagen als Belohnung für meine Unterstützung. Ich denke aber darüber nach, mir das einzurahmen und an die Wand zu hängen. Wie andere Leute irgendwelche Geweihe. Waidmanns Dank, liebe Forumsgurus.
 
Und nun wieder die Telekom

Es gibt was neues von der Telekom:
Erst war ein Brief eines Rechtsanwalts, der von der Telekom beauftragt sich schimpfte, im Kasten, des Inhaltes, meine Mutter solle doch gefälligst ca. 400 Euro Schulden plus Anwaltskosten, Gebühren, Recherchekosten usw., insgesamt also ca. 470 Euro blechen, sonst würde ein Gang zum Gericht unvermeidlich.
Da ich erst vor ein paar Tagen aus dem Urlaub zurück bin und meine Mutter auf nem Campingplatz an der schönen Mosel weilt, sind die im Wisch angegebenen Fristen verstrichen. Aber egal, wir hätten eh nicht mehr reagiert, nachdem wir der Telekom und ihren Helfershelfern schon mehrmals unsere Sicht der Dinge dargestellt hatten.
Was mich nur sehr wunderte: In einem früheren Schreiben (Siehe Post 3 weiter oben) wollte die Telekom als endgültige Summe, nach dem sie von sich aus kündigte, noch einen ganz anderen Betrag (Ca. 150 Euro). Da Anwaltskosten und sonstiger Schnickschnack extra aufgeführt sind im neuerlichen Schreiben, scheint's mir als ob bei der Telekom zwei Abteilungen unabhängig voneinander mit der Sache betraut sind, ohne von einander zu wissen. Weiteres Beispiel für diese These: Obwohl wir der Telekom zeitnah zum "Umzug" die neue Adresse meiner Mutter schriftlich (Einschreibebeleg liegt vor) mitgeteilt haben, kamen noch lange Mahnungen an die alte Adresse und jetzt wollen die (Schimpfwort mühsam unterdrückt) Geld für die Recherche der Adresse? Haha!

Aber egal, gestern abend am Briefkasten endlich nun der gelbe Brief mit dem gerichtlichen Mahnbescheid. Sie wollen es scheinbar nicht anders: Natürlich werden wir der Forderung insgesamt widersprechen.

Eine kleine Frage am Rande: Im Widerspruchsformular, das beiliegt, ist ein Abschnitt, wo auch ein Beauftragter unterschreiben kann und gleichzeitig seine Vollmacht dazu versichert. Da es meiner Mutter recht wäre, wegen dieser einen Unterschrift nicht extra nach Stuttgart fahren zu müssen, würde mich interessieren, ob ich, ohne Anwalt zu sein, dort unterschreiben darf. Mündlich hat mir meine Mutter schon Vollmacht dazu gegeben. Ich würde mich aber in der A. beißen, wenn wegen nem Formfehler unsererseits der Widerspruch nicht gelten würde.
Andere Idee: Könnte meine Mutter sich an der Mosel so ein Formular besorgen und das eintragen, was jetzt in dem Bescheid, der in meinem Briefkasten landete auch steht, einen Haken bei "Ich widerspreche der Forderung insgesamt" setzen, und zurück an das zuständige Amtsgericht senden?

Grüße
Plattenputzer
 
AW: Und nun wieder die Telekom

Eine kleine Frage am Rande: Im Widerspruchsformular, das beiliegt, ist ein Abschnitt, wo auch ein Beauftragter unterschreiben kann und gleichzeitig seine Vollmacht dazu versichert.

Das geht m.E. nur als Anwalt oder als gesetzlicher Vertreter (z.B. Vormund, Vorsorgevollmacht).

Da es meiner Mutter recht wäre, wegen dieser einen Unterschrift nicht extra nach Stuttgart fahren zu müssen,...

Was spricht denn dagegen, das Formular an den Urlaubsort zu schicken?
 
AW: Telekom akzeptiert Kündigung nicht

Andere Idee: Könnte meine Mutter sich an der Mosel so ein Formular besorgen und das eintragen, was jetzt in dem Bescheid, der in meinem Briefkasten landete auch steht, einen Haken bei "Ich widerspreche der Forderung insgesamt" setzen, und zurück an das zuständige Amtsgericht senden?
Den Text kann sie auch auf einen Zettel schreiben. Hauptsache das Aktenzeichen stimmt und der Wisch ist rechtzeitig bei Gericht. Kann dann zwar nicht vom Computer gelesen werden muss halt ein Rechtspfleger ran.

Weitere Idee; Beschäftige Dich mal mit der sog. Geistigkeitstheorie.
 
Anruf beim Amtsgericht

Ich hab heute morgen beim Amtsgericht angerufen und von dort folgende Info bekommen:

"Bei Zeile 2 ein X machen und bei Zeile 8 eine 4 eintragen, meine Adresse eintragen, unterschreiben und losschicken."
Fax genügt angeblich auch.
Nachgeschaut und gesehen: mit der 4 gebe ich zu erkennen, dass ich ne Privatperson bin, die im Namen der Widerspruchsführerin handelt. Toll denke ich und lese jetzt von Antiscammer:
"Das geht m.E. nur als Anwalt oder als gesetzlicher Vertreter (z.B. Vormund, Vorsorgevollmacht)."

Jetzt bin ich verunsichert.
 
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