mondmachtmobil
Frisch registriert
AW: Telefonsex Abzocke
Hm,
interessanter Beitrag von einem angeblichen Verteidiger...
Zur Fundierung dieser schönen Geschichte wäre ein Aktenzeichen und das zuständige Gericht hilfreich.
Inhaltlich ist diese Rechtsaufassung eine mögliche, ob sie auch wahrscheinlich ist ? Richter gibt es viele. Die Supermarkt- und Strafrechtsvergleiche sind nicht hinkend, sondern beinamputiert.
Es wird ja bezahlt für das eigentliche Telefonat. Strittig ist der mehr oder weniger versteckte Preis für das Abo.
Zum Inhalt:
Die Aufsplittung der Rechtsbereiche halte ich für falsch. Es gibt diesbezüglich etliche andere Urteile mit AZ.
Abgesehen davon, wie will der Kläger beweisen, dass er nicht in anderen Medien geworben hat ?
Wenn in Zeitungen für solche Angebote geworben wird, ist der Abohinweis so klein und unleserlich, dass er dem ungeübten Auge nicht auffällt und damit illegal.
Das gleiche würde ich für Internet und TV ebenfalls vermuten. Wie will der Kläger beweisen, dass es am fraglichen Tag anders war oder die Seiten nicht inzwischen geändert wurden.
Fragen über Fragen.
Und wie immer: Ein rechtsgültiger Vertrag bedarf der beiderseitigen Willenserklärung.
Hm,
interessanter Beitrag von einem angeblichen Verteidiger...
Zur Fundierung dieser schönen Geschichte wäre ein Aktenzeichen und das zuständige Gericht hilfreich.
Inhaltlich ist diese Rechtsaufassung eine mögliche, ob sie auch wahrscheinlich ist ? Richter gibt es viele. Die Supermarkt- und Strafrechtsvergleiche sind nicht hinkend, sondern beinamputiert.
Es wird ja bezahlt für das eigentliche Telefonat. Strittig ist der mehr oder weniger versteckte Preis für das Abo.
Zum Inhalt:
Die Aufsplittung der Rechtsbereiche halte ich für falsch. Es gibt diesbezüglich etliche andere Urteile mit AZ.
Abgesehen davon, wie will der Kläger beweisen, dass er nicht in anderen Medien geworben hat ?
Wenn in Zeitungen für solche Angebote geworben wird, ist der Abohinweis so klein und unleserlich, dass er dem ungeübten Auge nicht auffällt und damit illegal.
Das gleiche würde ich für Internet und TV ebenfalls vermuten. Wie will der Kläger beweisen, dass es am fraglichen Tag anders war oder die Seiten nicht inzwischen geändert wurden.
Fragen über Fragen.
Und wie immer: Ein rechtsgültiger Vertrag bedarf der beiderseitigen Willenserklärung.