Telefonsex Abzocke

AW: Telefonsex Abzocke

Hm,

interessanter Beitrag von einem angeblichen Verteidiger...
Zur Fundierung dieser schönen Geschichte wäre ein Aktenzeichen und das zuständige Gericht hilfreich.

Inhaltlich ist diese Rechtsaufassung eine mögliche, ob sie auch wahrscheinlich ist ? Richter gibt es viele. Die Supermarkt- und Strafrechtsvergleiche sind nicht hinkend, sondern beinamputiert.
Es wird ja bezahlt für das eigentliche Telefonat. Strittig ist der mehr oder weniger versteckte Preis für das Abo.

Zum Inhalt:
Die Aufsplittung der Rechtsbereiche halte ich für falsch. Es gibt diesbezüglich etliche andere Urteile mit AZ.
Abgesehen davon, wie will der Kläger beweisen, dass er nicht in anderen Medien geworben hat ?
Wenn in Zeitungen für solche Angebote geworben wird, ist der Abohinweis so klein und unleserlich, dass er dem ungeübten Auge nicht auffällt und damit illegal.
Das gleiche würde ich für Internet und TV ebenfalls vermuten. Wie will der Kläger beweisen, dass es am fraglichen Tag anders war oder die Seiten nicht inzwischen geändert wurden.
Fragen über Fragen.
Und wie immer: Ein rechtsgültiger Vertrag bedarf der beiderseitigen Willenserklärung.
 
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Abgesehen davon, wie will der Kläger beweisen, dass er nicht in anderen Medien geworben hat ?
Wenn das Urteil im vorhergehenden Beitrag existiert, ist das gar nicht notwendig. Dann hat die Beklagte ja eingeräumt, sich von Website XY angemeldet zu haben. Das war der erste dicke Fehler. Der zweite besteht dann darin, die Einbeziehung des Preises in einen angeblichen Vertrag nicht substantiiert in Zweifel gezogen zu haben. Weiß man um die Flüchtigkeit von Webseiten, ist es eigentlich recht unproblematisch, die Klägerin in Beweisnot zu bringen.

Man darf sich also nicht zu weit auf den Sachvortrag der Klägerin einlassen.
 
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Also, aufgepasst ...
Ja.



Wenn ein angeblicher Jurist von "AGBs" schreibt, dann rollen sich mir bereits beim Überfliegen des Beitrags die Fußnägel hoch. Mit "Betrug und Täuschung" ist er übrigens auf der strafrechtlichen Schiene. Da wäre ein Aktenzeichen um so interessanter, weil sich normalerweise eine Staatsanwaltschaft um die Angelegenheit kümmern müsste. Insofern wäre von Interesse, welche Rolle sein Mandant in der Sache gespielt hat.

Die Argumentationen "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht..." und "Wenn ich im Supermarkt ein Produkt kaufen will..." sind hier noch aus Dialertagen bekannt und heute nicht minder dämlich als damals. Bestrafen darf die entsprechende Gewalt des Staates und kein privater Abofallensteller. Sonst stünde ich spätestens morgen am Eingang des verkehrsberuhigten Bereichs vor meinem Haus und würde Raser abkassieren.
Im Supermarkt bin ich mir spätestens an der Kasse über den Preis im Klaren und keine Kassiererin wird die Storno mit dem Hinweis verweigern: "Es liegt schon im Korb, sie müssen´s auch kaufen!"

Bei so vielen inhaltlichen Ungereimtheiten kann man den Beitrag aus dem Reich der Märchen getrost in die Tonne kloppen...
 
Hallo,
kann so ein Abo auch auf ein Prepaidhandy zurück verfolgt werden ? Ich haben einen Dienst nicht genutzt, blos nicht das ich da nun einen vertrag abgeschlossen habe.

Lg
 
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Naja nur das die von mir gewählte nummer keine 0900 nummer war und auch keine preisangabe kam. Wozu auch ? es wurde mit 3 cent pro minute geworben wozu brauch ich da noch ne preisangabe. 3 cent die minute sind 3 cent die minute hab ich gedacht. das der mich dann 2 tage später anruft und meint ich kann jetz den nächsten monat dahin telefonieren und muß aber 60€ bezahlen und er möchte meine adresse wegen rechnung schicken, davon hab ich nirgends was gelesen

Gruß


die nummer war kostenlos also brauchst du auch weiter nichts bezahlen und solang du deine adresse nicht rausgibst bekommen die deine auch nicht fals doch anwalt einschalten den dabei bist du im recht

ansonsten have fun
 
Und Du meinst daß die Antwort noch jemand interessiert?
Der Post vom Herrn "unregistriert" ist über 3 Jahre alt
So ist es halt wenn in einem Thread der eine "Unregistriert" dem andern "Unregistriert" antwortet...
 
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