Telefon-Spam für Nachbarschaftspost / telefongewinn.com

AW: Telefon-Spam für Nachbarschaftspost

Hallo,

wir, die Fernsehproduktionsfirma DieAntwort GmbH, suchen "nachbarschaftspost.com-Opfer".

Wer auf diese Abzocke reingefallen ist, bereits Geld gezahlt hat und jetzt gerne andere Leute vor dieser Seite warnen möchte, meldet sich bitte bei uns!

Wir möchten einen Bericht über diese Abzockseite drehen, um möglichst viele Internetuser zu informieren und den Schaden einzudämmen.

Meldet euch einfach per mail [email protected] oder ruft an 089-995 29 86-20

Mit freundlichen Grüßen

DieAntwort GmbH
 
AW: Telefon-Spam für Nachbarschaftspost

Login ging nicht, da ich kein Passwort hatte - es war ja noch keine Bestätigung da. Daraufhin habe ich mich mit der email-Adresse im Login angemeldet und auf “Passwort vergessen” unten klein geschrieben gedrückt. dann meine Email aufgemacht und siehe da, automatisch hatte ich eine Antwort mit meinem bis dahin geheimgehaltenen Passwort bekommen. Sofort wieder auf die Nachbarschaftspost.com Homepage gegangen und wieder mit email-Adresse und meinem “erschlichenen” Passwort im Login oben rechts angemeldet und dann auf die kleine Rubrik “Einstellungen” gegangen. Dort kann man im dritten Tab mitgliedschaftsrelevante Dinge aufrufen. Dazu gehört auch “Hilfe zu deiner Anmeldung” wobei dann die Frage ausgewählt werden kann “Ich möchte meinen Account löschen”
Die Telefonterroristen ziehen alle Register.
 
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Was haben Schäuble und Zypries in dieser Angelegenheit oder auch bezüglich anderer täuschender Online-Maschen unternommen? Haben sie Gesetze auf den Weg gebracht, mit denen sich derartige Maschen verhindern lassen? Nein, sie haben offenbar keine Zeit für derart belanglose Kleinigkeiten, bei denen den Verbrauchern im Fall der Nachbarschaftspost 216 Euro ohne nennenswerte Gegenleistung aus der Tasche genuckelt werden sollen. Eine Gegenleistung in Form der "wichtigen Nachricht" des Nachbarn erfolgt jedenfalls nicht.
Danke für den Kommentar
 
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Für durch die Telefonterroristen mit Drohinkasso Belästigte könnte das LG Koblenz mit dem Urteil vom 01.04.2008 – 1 O 273/07 nützlich sein:
1. Unerwünschte Anrufe zu Werbezwecken stellen einen Eingriff in das durch § 823 Abs. 1 geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen bzw. einen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb oder das Unternehmenspersönlichkeitsrecht dar.

2. Die Beweislast für die Rechtfertigung dieses Eingriffs trägt der Werbende. Er muss substanziiert darlegen und ggf. beweisen, dass der Adressat des jeweiligen Anrufs diesem vorher zugestimmt hat, oder sein Einverständnis vermutet werden kann.
Einen Vertrag gibt es höchstens, wenn zuvor unerlaubt angerufen wurde. Da können sich die Telefonterroristen dann überlegen, welche Erklärung sie vor Gericht vortragen möchten.
 
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Beim Anruf eines Inkassobüros liegt keine Werbung zugrunde. Grundsätzlich kann auch solange, bis die Forderung nicht ausdrücklich bestritten wurde, m.E. eine "Geschäftsbeziehung" angenommen werden.
So weit ich weiß, ist 1 Anruf seitens eines Inkassobüros grundsätzlich zulässig. Lediglich wiederholte Anrufe können als Belästigung aufgefasst werden und rechtfertigen eine Beschwerde. Besonders, wenn die Forderung bestritten wurde.

Hier geht es jedoch um den Lockanruf (ich habe den Beitrag von dvill erst falsch verstanden).

Der Lockanruf ("Es liegt eine wichtige Mitteilung für Sie vor") ist unlauter gem. UWG. Nicht nur das, es kann hier prinzipiell auch der Vorwurf des Betrugs gerechtfertigt sein, wenn dann tatsächlich eine solche Mitteilung nicht existiert, und wenn man unter Vortäuschung falscher Tatsachen in eine Vertragsfalle gelockt werden soll.

Gerade dieser Umstand sowie die Tatsache des UWG-Verstoßes machen gerichtliche Beitreibungsversuche in diesen Fällen äußerst unwahrscheinlich.
 
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Die zweite Interpretation ist richtig. Ich frage mich auch, wie erfolgreich der Fischzug mit dem flächendeckenden Telefonterror sein kann.

Mit einer typischen Suchfolge findet man schlappe zwei Treffer für die Nachbarschaftspest, aber rund 180 Treffer für das Vorgängerprojekt.

Die Treffer im zweiten Fall sind teilweise mehrfach einem Einzelereignis zuzuordnen, im ersten Fall scheinen zwei Personen zu berichten. Der Vergleich gibt nur näherungsweise die realen Verhältnisse wieder, zeigt aber sehr signifikant, dass die Nachbarschaftspest wirtschaftlich weniger einträglich ist.

Hier mussten wochenlang die Callcenter des Firmengeflechtes ihre Leitungen zur Verfügung stellen. Der Chef im Callcenter wird das nicht nur dafür getan haben, dass er mal im Ferrari mitfahren durfte. Er wird wohl einen eigenen bezahlen können wollen. Soll heißen, hier gab es echte Kosten für den "Vertrieb". Dafür kommt eher wenig rein.

Wahrscheinlich wird schon an neuen Kassenschlagern gearbeitet ...
 
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Das kann man bestätigen. Die Fälle, wo Leute auf den Telefonanruf hin sich dort angemeldet haben und sich dann hilfesuchend melden, sind mit der Lupe zu suchen. Ob da die Kosten für die Anrufdrückerei wieder reinkommen, ist offen. Von daher kann es sein, dass das nur ein Versuchsballon war.
 
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Dort in der abgebildeten Rechnung ist noch die ZEA Ltd. die Geldsammelstelle. Mittlerweile ist das die ZA GmbH, wo auch U. P. Geschäftsführer ist. Somit sammelt nur noch einer das Geld (Rechnung/Mahnung vom Betreiber + Mahnung vom Inkasso) ein.
 
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ZEA Ltd. die Geldsammelstelle. Mittlerweile ist das die ZA GmbH, wo auch U. P. Geschäftsführer ist.
...und die DIS mit U. P. die Gesellschafterin. Das mit der ZEA Ltd. mit dem Deutschen in Österreich war anscheinend ein nicht sonderlich tauglicher Versuch, wenngleich doch einiges dabei rum kam. Ist schon erstaunlich, wie viele Leute sich unter Druck setzen lassen und freiwillig zahlen.
 
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Nachbarschaftspost.com ist seit heute Nachmittag komplett tot. Diesmal auch keine Server-Fehlermeldung. Anpingen geht auch nicht. Nur in der Whois gab es heute ein Update. Wurden vielleicht an den Nameserver was gedreht?
 
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In der Whois steht bei Registrar Status: clientHold

clientHold und serverHold (oder registrar-hold bzw. registry-hold):
Dieser Status wird vom aktuellen Registrar (clientHold) oder der Registry (serverHold) gesetzt und bewirkt außerdem, dass die Domain nicht im Nameserver geführt wird.

Quelle der Begriffserklärung: SourceMedia ... Individual Internet Services

Edit: Nachbarschaftspost.com ist wieder online. :cry:
 
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Habe mich mal eingetragen, damit ich informiert werde, wenn eine Antwort von der Frau Ministerin vorliegt. Ob es noch in dieser Legislaturperiode ist?
 
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Mönsch, da is der Titanic-Leser schon wieder reingefallen, nach MCM jetzt Nachbarschaftspost:wall: Und ich dachte, ich könnte Euch hier eine Neuigkeit präsentieren! denkste! es gibt längst einen langen thread. Vielen Dank! Bin ganz gelassen. Auf keinen Fall bezahlen! JA!
 
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