Tarndialer !!!!!!!!

anna schrieb:
Aber einen Persilschein stelle ich trotzdem nicht aus - tonnos und M. werden meine berechtigten Zweifel verstehen!
Ich bringe mal Beispiele von heute, warum bei den bekannten Anbietern kostenloser Zugangstools Zweifel immer berechtigt sind.

Viele Anfänger lassen sich den Rechner von Experten einrichten. Diese gönnen den Anfängern bessere Lesbarkeit der Systembefehle und Iconbeschriftungen, indem sie die Größe der Systemschrift etwas größer einstellen.

Diese Anfänger sehen dann in der Tat nur kostenlose Zugangstools, wie das angefügte Bild zeigt. Auch der Pflichtbutton "Abbrechen" ist nicht klar erkennbar.

Soll heißen: Die technische Unzulänglichkeit der Software führt zu Fehlanzeigen, die die Preisinformation unlesbar und den Dialer damit ungesetzlich macht.

Beschwerden an die RegTP sind dringend geboten, damit das Zeug nicht noch irrtümlich registriert wird, obwohl die Mindestanforderungen verfehlt werden.

Dietmar Vill
 

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Schriftarten etc.

dvill schrieb:
...Viele Anfänger lassen sich den Rechner von Experten einrichten. Diese gönnen den Anfängern bessere Lesbarkeit der Systembefehle und Iconbeschriftungen, indem sie die Größe der Systemschrift etwas größer einstellen.

Diese Anfänger sehen dann in der Tat nur kostenlose Zugangstools, wie das angefügte Bild zeigt. ...

...Soll heißen: Die technische Unzulänglichkeit der Software führt zu Fehlanzeigen, die die Preisinformation unlesbar und den Dialer damit ungesetzlich macht.

Beschwerden an die RegTP sind dringend geboten, damit das Zeug nicht noch irrtümlich registriert wird, obwohl die Mindestanforderungen verfehlt werden.

Dietmar Vill

Exakt formuliert. Wir hatten bezüglich dieses Themas auch schon einen kurzen Disput:;)

http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=2403

Meine Meinung hat sich nicht geändert: Die Preisangabe für Mehrwertdienste muss unabhängig von den Windows-Systemeinstellungen für Schriftarten etc. für den Nutzer eindeutig erkennbar sein, da sonst (dvill)... die Mindestanforderungen verfehlt werden.


mfg
 
dvill schrieb:
anna schrieb:
Viele Anfänger lassen sich den Rechner von Experten einrichten. Diese gönnen den Anfängern bessere Lesbarkeit der Systembefehle und Iconbeschriftungen, indem sie die Größe der Systemschrift etwas größer einstellen.
Diese Anfänger sehen dann in der Tat nur kostenlose Zugangstools, wie das angefügte Bild zeigt. Auch der Pflichtbutton "Abbrechen" ist nicht klar erkennbar.
Das kann ich aus meiner Erfahrung im Endanwederservice so nicht bestätigen. Es gibt einige wenige Kunden, die die Systemschriftart etwas größer haben wollen. Die meisten kommen mit dem Standard gut aus, wenn man die Auflösung und die Abtastrate augenfreundlich einstellt.

Das Verstellen der Größe der Systemschriftart ist schon deshalb aus meiner Sicht unprofessionell und nur ultima ratio, weil es mit vielen Standardanwendungen danach Probleme mit der Darstellung gibt.

Früher habe ich mal im Customer Care Center von Hestellern der Massen-PCs gearbeitet. Meine Erfahrung ist ehr, dass die Leute den Aldi-PC selbst aufstellen und grottenschlecht konfigurrieren.
 
Es spielt keine Rolle, wie viele PCs mit größerer Systemschrift eingestellt sind und ob andere Programme auch schlecht programmiert sind.

Ich selbst habe einige PCs eingerichtet mit großer Auflösung und größerer Schrift wegen besserer Lesbarkeit. Das ist legitim und eine nützliche Ergonomieeinstellung.

Es geht darum, ob ein Vertrag zustande kam oder nicht. Fehlende oder undeutliche Pflichtangaben stehen einem gültigen Vertrag entgegen.

Der genannte Dialer zeigt über alle Versionen, soweit ich es überblicke, bei größerer Systemschrift die Preise gegebenenfalls nicht korrekt an.

Die Preisinformation ist keine neue Forderung. Bisher Geschädigte sollten ihre Systemeinstellungen dokumentieren und haben bei größerer Systemschrift gute Zusatz-Argumente zur Abwehr der Forderung.

Dietmar Vill
 
dvill schrieb:
Es spielt keine Rolle, wie viele PCs mit größerer Systemschrift eingestellt sind und ob andere Programme auch schlecht programmiert sind.

Ich selbst habe einige PCs eingerichtet mit großer Auflösung und größerer Schrift wegen besserer Lesbarkeit. Das ist legitim und eine nützliche Ergonomieeinstellung.

Es geht darum, ob ein Vertrag zustande kam oder nicht. Fehlende oder undeutliche Pflichtangaben stehen einem gültigen Vertrag entgegen.

Der genannte Dialer zeigt über alle Versionen, soweit ich es überblicke, bei größerer Systemschrift die Preise gegebenenfalls nicht korrekt an.

Die Preisinformation ist keine neue Forderung. Bisher Geschädigte sollten ihre Systemeinstellungen dokumentieren und haben bei größerer Systemschrift gute Zusatz-Argumente zur Abwehr der Forderung.

Dietmar Vill



Ja ja. Und wenn der Dialernutzer eine Sonnenbrille getragen hat, brauch er auch nicht zahlen........weil Preis nicht gesehen. Soooo ein Schwachsinn.
 
Notorischer Nörgler schrieb:
Ja ja. Und wenn der Dialernutzer eine Sonnenbrille getragen hat, brauch er auch nicht zahlen........weil Preis nicht gesehen. Soooo ein Schwachsinn.

Seh ich auch so. Kein Softwarehersteller der Welt kann dafür garantieren, dass seine Software unter jeder denkbaren Konfiguration läuft. Software muß nur mittlerer Art und Güte sein.

Wenn der Kunde seinen PC abenteuerlich konfiguriert und infolge dessen die Hälfte nicht mehr sieht, fallen diese Umstände in den Wirkungsbereich des Kunden.
 
Gast schrieb:
Seh ich auch so. Kein Softwarehersteller der Welt kann dafür garantieren, dass seine Software unter jeder denkbaren Konfiguration läuft. Software muß nur mittlerer Art und Güte sein.

Wenn der Kunde seinen PC abenteuerlich konfiguriert und infolge dessen die Hälfte nicht mehr sieht, fallen diese Umstände in den Wirkungsbereich des Kunden.

Exkrement...

Schuster, bleib bei deinen Leisten?
Wenn Ich Software "herstelle", dann kann ich das nicht garantieren. Wenn meine Software aber dazu dienen soll, rechtswirksame Verträge abzuschließen, muss ich auch dafür sorgen, dass sie wenigstens den formaljuristischen Voraussetzungen genügt. Kann ich das wegen der "abenteuerlichen Konfiguration" nicht garantieren, sollte ich die Finger davon lassen...
 
Anonymous schrieb:
Das Verstellen der Größe der Systemschriftart ist schon deshalb aus meiner Sicht unprofessionell und nur ultima ratio, weil es mit vielen Standardanwendungen danach Probleme mit der Darstellung gibt.
Das einzige unprofessionelle ist hier wohl Windows bzw. die Programmierung der entsprechenden Programme, da es/sie nur oberflächlich font-sensitiv ist/sind.

Und gerade bei den immer mehr Verbreitung findenden LCD-Monitoren mit fester Auflösung kann man so nur zwischen niedrigerer, interpolierter Auflösung mit Standardschriften oder fester Auflösung mit vergrößerten Systemschriften wählen, was beides unzureichend ist. Aber im Notfall wird man wohl die Systemschriften vergrößern.

Dass selbst Microsoft-Programme feste Schriftgrößen verwenden, ist wirklich mehr als lächerlich. Da ist ein Amiga von vor 15 Jahren noch fontsensitiver.

Aber zurück zum Thema Dialer: Wenn die Programmierer des Dialer wollten, wie sie könnten, dann wäre diese Diskussion hinfällig.
 
Also: Schriftgrößen, Farben, Desktopeinstellungen sind keine abenteuerlichen Fehlkonfigurationen, sondern frei einstellbare Parameter, die der User nach Belieben wählen darf.

Damit kommen unzählige Programme zurecht und PC-User können Online-Banking, Fahrplanauskünfte, Reisebuchungen usw. usf. in der Regel treffsicher bedienen.

Bedienungsfehler tauchen immer nur bei kostenlosen Zugangstools auf, die erkennbar vorsätzlich mit "schlechter Ergonomie" ausgestattet werden.

Wesentliche Programminformationen gehören nicht auf Fensterränder. Desktopeinstellungen kann der Benutzer nach Belieben wählen. Die Programmierer sind für die korrekte Arbeitsweise ihres Programm verantwortlich.

Die Folgen stümperhafter Trickserei gehen jedenfalls nicht zu Lasten eines Betroffenen. Da bin ich ganz sicher.

Wer bei legitimen Systemeinstellungen die Preisinformationen nicht erkennen konnte, sollte diesen Mangel in seiner Verteidigung klar und deutlich ansprechen, und er wird dies vor Gericht auch nachweisen können.

Dietmar Vill
 
Ein kleiner Nachtrag:

Die virtuellen Drückerkolonnen bekommen für die Anwerbung eines Opfers durchschnittlich mehr als 80% Umsatzbeteiligung.

Das jeweils angebotene "Produkt" ist also schon deshalb weitestgehend wertlos. Die bezahlte Arbeit besteht darin, die Leute in die Falle zu locken.

Das sollte dann wenigstens korrekt erfolgen. Wenn Opfer für z.B. Irrtümer von 6 Sekunden Länge mit 80 Euro zur Ader gelassen werden sollen, sollten Geschädigte mindestens ebenso erbarmungslos auf korrektem Umgang mit geltendem Recht bestehen.

Dietmar Vill
 
AmiRage schrieb:
Anonymous schrieb:
Und gerade bei den immer mehr Verbreitung findenden LCD-Monitoren mit fester Auflösung kann man so nur zwischen niedrigerer, interpolierter Auflösung mit Standardschriften oder fester Auflösung mit vergrößerten Systemschriften wählen, was beides unzureichend ist. Aber im Notfall wird man wohl die Systemschriften vergrößern.
Der allererste Schritt ist auch bei LCD Monitoren, die zur Auflösung passende Wiederholfequenz einzustellen. Der oft voreingestellte Standard von 60Hz ist Blödsinn. Meist reicht eine Erhöhung der Wiederholrate auf 72 Hz.
Für die meisten Flats gibt es im Handbuch empfohlene Grundeinstellungen, die bei Standardschriftgröße für 90% der Anwender ausreichend sind.
Dass selbst Microsoft-Programme feste Schriftgrößen verwenden, ist wirklich mehr als lächerlich. Da ist ein Amiga von vor 15 Jahren noch fontsensitiver.
Ein Apfel ist keine Birne. Ein Amiga ist keine Software, sondern ein Computer. Erkläre mir bitte, welche Hardware 'fontsensitiv' ist.
Aber zurück zum Thema Dialer: Wenn die Programmierer des Dialer wollten, wie sie könnten, dann wäre diese Diskussion hinfällig.
Hinweise und Vorschläge zur sicheren PC-Konfiguration gibt es zuhauf (Bibliothek, Buchladen, Internet). Der Nutzer muss die Hinweise nur wahrnehmen. Tut er es nicht, ist der PC verwurmt und verdialert.

Ein schlecht konfigurierter PC ist für den Geldbeutel genauso eine Zeitbombe, wie ein Auto, das nie eine Werkstatt sieht.
 
Anonymous schrieb:
Der allererste Schritt ist auch bei LCD Monitoren, die zur Auflösung passende Wiederholfequenz einzustellen. Der oft voreingestellte Standard von 60Hz ist Blödsinn. Meist reicht eine Erhöhung der Wiederholrate auf 72 Hz.
Für die meisten Flats gibt es im Handbuch empfohlene Grundeinstellungen, die bei Standardschriftgröße für 90% der Anwender ausreichend sind.
Was hat die Wiederholrate mit der festen Auflösung zu tun? Auch wenn man die Wiederholrate verändern könnte, was bringt dies für das Verhältnis zwischen Schriftgröße und Auflösung?

Anonymous schrieb:
Ein Apfel ist keine Birne. Ein Amiga ist keine Software, sondern ein Computer. Erkläre mir bitte, welche Hardware 'fontsensitiv' ist.
Oh, ein Klugscheisser ... :D
 
Anonymous schrieb:
dvill schrieb:
anna schrieb:
Viele Anfänger lassen sich den Rechner von Experten einrichten. Diese gönnen den Anfängern bessere Lesbarkeit der Systembefehle und Iconbeschriftungen, indem sie die Größe der Systemschrift etwas größer einstellen.
Diese Anfänger sehen dann in der Tat nur kostenlose Zugangstools, wie das angefügte Bild zeigt. Auch der Pflichtbutton "Abbrechen" ist nicht klar erkennbar.
Das kann ich aus meiner Erfahrung ...
Zur Klarstellung - der Text ist nicht von mir, da ist dem Gast wohl was beim editieren ausgekommen.
 
Kurze Zwischenfrage:

Der Windows-Info-Fehlerdienst öffnet graue Kästchen, links ein gelbes Warnsignalschild, in der Mitte Text und unten Buttons. Trotz intensiver Herumpfuscherei mit allen Einstellungsvarianten ist es mir (Windows2000Pro SP3) nicht gelungen, dieses Fenster unlesbar zu bekommen.

Seriös könnte also z.B. sein, diese Funktionalität mit zu nutzen. Oder?
 
dvill schrieb:
Beschwerden an die RegTP sind dringend geboten, damit das Zeug nicht noch irrtümlich registriert wird, obwohl die Mindestanforderungen verfehlt werden.
Sollte ein Dialer nicht bei der RegTP registriert sein, braucht der Endkunde nichts zu bezahlen!!!!! Die Mindestanforderungen werden in dem Zulassungsverfahren der RegTP geprüft. Unter Vorlage des Dialers, Angabe der Zielrufnummer lt. Rechnung und das Ganze mit dem Formular der RegTP erhät der User innerhalb 10 Tagen eine entsprechende Bestätigung der zuständigen Behörde.
Zur Erinnerung - das neue Gesetz und der Handlungsspielraum gilt erst seit dem 15.08.03. Sollte der Endkunde mit irgendeinem Produkt konfrontiert worden sein, dass der RegTP nicht vorliegt, dann besteht kein Zahlungsanspruch - Schreiben der RegTP in Kopie an den Rechnungssteller und der Kas is bissn!

@devill - Diskussion über Schriftarten und dergleichen ist eigentlich uninteressant. Ernstgemeinte Vorschläge sollten der RegTP für Nachbesserungen des neuen Gesetzes vorgelegt werden.
 
anna schrieb:
Diskussion über Schriftarten und dergleichen ist eigentlich uninteressant.
Aha, wenn Du das sagst, dann wird das wohl so sein. Darf man aber auch wissen, warum eine Diskussion diesbezüglich uninteressant ist, z.B. als Grundlage für einen "ernstgemeinten Vorschlag"?
 
anna schrieb:
@dvill - Diskussion über Schriftarten und dergleichen ist eigentlich uninteressant.
Ernstgemeinte Vorschläge sollten der RegTP für Nachbesserungen des neuen Gesetzes vorgelegt werden.

Merkwürdig , ich war bisher (vielleicht naiven) der Meinung bei der RegTP wären Fachleute beschäftigt, die über die
Funktionen von Windows-Oberflächen und User-Interfaces wenigstens die wichtigsten Grundlagen wüßten.
Es scheint aber so, daß dort noch blutigere Laien beschäftigt sind, als die die, die abgeschröpft werden.
Ansonsten kann ich mir den Hinweis auf "ernstgemeinte" Verbesserungsvorschläge an die RegTP nicht erklären.

tf
 
@ anna

Das ist keine Diskussion über Schriftarten.

Unter der Voraussetzung, dass Verbraucher von ihrem Recht Gebrauch gemacht haben, ihre Desktopeinstellungen persönlich optimal eingestellt haben, erfüllt ein weit verbreiteter Dialer die neuen Minimalanforderungen, den älteren Kodex des Gewerbes sowie das geltende Recht nicht. Das ist der Punkt.

Das ist hier schon erwähnenswert und für Geschädigte ein wichtiger Hinweis.

Nach den bekannten Erklärungen der RegTP, z.B. unter

http://forum.webmart.de/wmmsg.cfm?id=1464360&d=90&a=1&t=1574654

waren vor wenigen Tagen erst 9 Dialer registriert. Der Wildwuchs hält bis heute weitgehend an. Die RegTP sollte auch auf offensichtliche Mängel an verbreiteten Dialern hingewiesen werden (habe ich wenigstens schon getan), um die Überprüfung der Minimalanforderungen zu unterstützen.

Als Dialer wird ein MWD-Angebot gezählt mit dem zugehörigen (kostenlosen) Zugangstool. Verantwortlich ist der MWD-Anbieter, also der, der den (zumeist wertlosen) Inhalt (teuer) anbietet.

Dietmar Vill
 
AmiRage schrieb:
Darf man aber auch wissen, warum eine Diskussion diesbezüglich uninteressant ist, z.B. als Grundlage für einen "ernstgemeinten Vorschlag"?
dvill hat schon Vorschläge an die RegTP unterbreitet und da ich die Qualität seine Arbeit kenne und schätze, halte ich nur diesen Weg für geeignet. Die Diskussion hier mitten im Thread, wo eigentlich einer Hilfe erwaret hatte, zerpflückt nur das Thema und deshalb denke ich, das eben diese Diskussion hier eher uninteressant ist, da für den Einzelfall nicht konstruktiv.

@tf - siehe PN.
 
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