Talkline bzw. Intrum zieht vor Gericht!!!

chimbo

Frisch registriert
Hallo Dialer-freunde,

vor einigen Tagen kam ein Brief vom Amtsgericht Hünfeld an.

Antragssteller: Intrum Iustizia Inkasso.

Das Schreiben mal kurz zusammengefasst:
Talkline hat die Forderungen auf Intrum Iustizia Inkasso übertragen. Somit schulden wir Intrum das Geld. Das Gericht habe nicht geprüft, ob dem Antragssteller der Anspruch zusteht. Wir wurden aufgefordert, innerhalb von zwei Wochen die Beträge zu begleichen, oder Widerspruch einzulegen. Tun wir beides nicht in der Frist, kann der Antragsteller eine Zwangsvollstrackung bewirken.
Der Antragssteller hat angegeben ein "streitiges Verfahren" sei vor unserem örtlichen Amtsgericht (in Berlin) durchzuführen.

Es lag ein Vordruck zum Widerspruch bei. Ausfüllen, Unterschrift, und ab.

So. jetzt gehts ab.

Bin ich etwa der erste?
Gibts hier ähnliche Fälle?
Habe ich Chancen vor Gericht? Rechtschutzversicherung und Termin beim Anwalt haben wir schon.

Grüße, Chimbo.

PS: hier der Thread, in dem ich meinen Fall schon einmal beschrieben hatte:
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=965&postdays=0&postorder=asc&start=19
 
Wenn mir jetzt meine verkalkten Hirnwindungen keinen Streich spielen, ist das hier die erste Meldung, wo ein Mahnbescheid eingeht.
Der Widerspruch muss übrigens nichtmal begründet werden.

Jetzt wirds spannend. Ich drück´Dir die Daumen.
 
Wie war das doch gleich mit streitigen Forderungen?
Darf man die überhaupt auf ein Inkassounternehmen übertragen?

Wo sind hier die Rechtsanwälte?
 
Der Mahnbescheid im Klartext:

Amtsgericht Hünfeld
- Mahnabteilung -
36084 Hünfeld

Antragsgegner:
[unsere Adresse]

Antragsteller:
INTRUM JUSTIZIA INKASSO GMBH
PALLASWIESENSTR. 180 - 182
64293 Darmstadt
gesetzlich vertreten durch: GF JOACHIM OST

Prozessbevollmächtigte:
Rechtsanwälte (...) & Kollegen
Pallaswiesenstr. 180
64293 Darmstadt
Konto: 650218600
BlZ: 50040000
Commerzbank Frankfurt, Main

[Kostenaufzählung]

Der Antragsteller hat erklärt, dass der Anspruch von einer Gegenleistung abhänge, diese aber erbracht Sei. :roll:

Die Forderung ist seit dem [datum] an den Antragsteller abgetreten bzw. auf ihn übergegangen.
früherer Gläubiger: TALKLINE GMBH & CO KG in 25337 ELMSHORN

Das Gericht hat nicht geprüft, ob dem Antragsteller der Anspruch zusteht. Es fordert Sie hiermit auf, Innerhaib VON 2 WOCHEN seit der Zustellung dieses Bescheids entweder die vorstehend bezeichneten Beträge, soweit Sie den geltend gemachten Anspruch als begründet ansehen, zu begleichen oder dem Gericht auf dem beigefügten Vordruck mitzuteilen, ob und in welchem Umfang Sie dem Anspruch widersprechen. Wenn Sie die geforderten Beträge nicht begleichen und wenn Sie auch nicht Widerspruch erheben, kann der Antragsteller nach Ablauf der Frist einen Vollstreckungsbescheid erwirken und aus diesem die Zwangsvollstreckung betreiben.:bigcry:
Der Antragsteller hat angegeben, ein streitiges Verfahren sei durchzuführen vor dem [unser Amtsgericht]
An dieses Gericht, dem eine Prüfung seiner Zuständigkeit vorbehalten bleibt, wird die Sache Im Falle Ihres Widerspruchs abgegeben.
Meisterfeld (Rechtspfleger) [Stempel]
 
chimbo schrieb:
wenn Sie auch nicht Widerspruch erheben, ....

An dieses Gericht, dem eine Prüfung seiner Zuständigkeit vorbehalten bleibt, wird die Sache Im Falle Ihres Widerspruchs abgegeben.
Meisterfeld (Rechtspfleger) [Stempel]

Falls kein Widerspruch eingelegt wird!!! (innerhalb 14 Tagen ohne Notwendigkeit der Begründung)
Dann muß die fordende Partei ihren Anspruch begründen und zwar nicht durch bloße Behauptung
einen Anspruch zu haben und zwar auch nicht das Inkassobüro, es sei denn es könnte alle Beweise auf den Tisch legen!
Gruß
cp
 
(...) und Söhne ist bekannt

http://www.google.de/search?q=cache...om/citibank.htm+(...)+citibank&hl=de&ie=UTF-8

http://www.google.de/search?q=cache...nfos/infos.html+(...)+citibank&hl=de&ie=UTF-8
 
Na ja, die Begründung ist ja recht einfach: Der Endverbraucher hat durch zweimaliges Bestätigen die AGB´s akzeptiert und den Leistungs- und Lieferwillen bekundet. Der Vertrag ist zustande gekommen, wir bestehen auf Erfüllung und fordern xxxx €.
Wenn jetzt kein Widerspruch gegen den Mahnbescheid vorliegt, wird der Mahnbescheid vollstreckt und man kann dann ein lustig Plauderstündchen mit dem Gerichtsvollzieher halten....

Jetzt muss die Entscheidung also fallen. Widerspruch (durchaus auch ohne Begründung) einlegen, dann muss der Anspruchsteller das Verfahren eröffnen. Erst dann wird das Gericht auch prüfen. Dann müssen auch die Beweise, sofern vorhanden, auf den Tisch.
 
@chimbo: viel Glück - ich bin auf jeden Fall gespannt wies weitergeht, weil ich hab zuletzt auch von (...) u. Koll. Post bekommen. Nicht unterkriegen lassen!
 
bereits die aufgemachte rechnung stinkt doch:

intrum war von talkline beauftragt und daher schon einmal die berechneten inkassogebühren. dann kauft intrum die forderung (inklusive der eigenen inkassogebühren???) und beauftragt wiederum die anwaltskanzlei - die macht genau dasselbe wie intrum zuvor und will wieder gebühren haben. für ein und denselben vorgang also inkasso- und anwaltsgebühren??? das stinkt. wenn intrum in eigenem namen gemahnt hat, ist das wohl als buchhalterischer aufwand zu verstehen und kann eigentlich nicht mit einer gebühr belegt sein...

der rest hängt wohl vom bisherigen schriftverkehr ab. wenn weder talkline, noch intrum, noch die anwälte bisher nähere auskünfte über die verbindungen geben konnten (angefangen bei der technischen prüfung), dann stellt sich vor gericht doch auch die frage, warum man nicht einfach die notwendigen nachweise erbracht hat, um einem gerichtsverfahren aus dem wege zu gehen? ich würde das wissen wollen...
wenn die vor gericht einen "beweis" nach dem anderen wie karnickel aus dem hut zaubern wollen, fragt man sich doch immer: warum erst jetzt???
 
@hdus:
Klar, das sehe ich auch so.
Vor allem weil auch der Gläubiger nur Kosten geltend machen darf, die unvermeidlich sind. Ich denke nicht, dass die ungestraft die Kosten in die Höhe treiben können und der Schuldner muß die dann auch nocht bezahlen wenn das hätte auch nachweislich früher unter Vermeidung von Kosten passieren können...
 
es besteht auf jeden fall eine schadensminderungspflicht.
und wenn doch seit dem ersten schriftverkehr klar ist, warum der vermeintliche gläubiger nicht zahlt, erübrigt sich jede weitere mahnung...
 
Sehr informativer Link zum Thema ;)

ALLES was vorher abläuft ist so gut wie egal !

w*w.mahnung-online.de/Mahnablauf/ablaufMB.htm

und gleich weiter auf

w*w.mahnung-online.de/Mahnablauf/ablaufVB.htm

und wenn alles zu spät ist hier:

w*w.mahnung-online.de/Mahnablauf/ablaufZV.htm
 
Vilen Dank, das sind sehr anschauliche Diagramme.

Sehr beruhigend: Bis es zur Zwangspfändung kommt, muss noch einiges geschehen.

Danke. :)
 
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