simsen und andere scheinbare Gratis-SMS-Seiten - Teil II

rolf76

Winkel-Abokat
Teil II des Threads, der hier (blaue Schrift anklicken gestartet wurde. - modaction.sep
________________________________________________________________________

dragman schrieb:

Das zitierte Gutachten von RA Pauly (blaue Schrift anklicken) erläutert das Vorgehen bei Rechnungen des Anbieters simsen.de.

RA Pauly ist der Auffassung, dass diejenigen, die noch keine oder nur die versprochenen Gratis-SMS genutzt haben und keine Widerrufsbelehrung per E-Mail, Fax oder Brief erhalten haben, den Vertrag per Einschreiben/Rückschein widerrufen können und dann nichts bezahlen müssen. Diejenigen, die darüber hinaus auch schon kostenpflichtige SMS verschickt haben, sind seiner Auffassung nach aber an den Vertrag gebunden und können nur (schon jetzt) zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen.

Zu den Empfehlungen von RA Pauly habe ich noch zwei Anmerkungen:


________________________________________________________________________________________
Zu den Handlungsmöglichkeiten bei irrtümlicher Anmeldung für kostenpflichtige Internet-SMS-Angebote siehe >HIER<
 
Re: Netzwelt-Hilfe

dragman schrieb:
Dieses Gutachten wurde von Rechtsanwalt S. P. auf Grundlage der Inhalte auf simsen.de vom 20. Januar 2006 erstellt und gibt seine juristische Ansicht wieder. Mittlerweile wurden die Inhalte der Webseite leicht verändert.
Leicht ist ein Witz.
Was er analysiert, hat nur bedingt mit den Problemen der hier Betroffenenen zu tun.

cp
 
Re: Netzwelt-Hilfe

rolf76 schrieb:
Diejenigen, die darüber hinaus auch schon kostenpflichtige SMS verschickt haben, sind seiner Auffassung nach aber an den Vertrag gebunden und können nur (schon jetzt) zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen.

Hmm. Hatte überhaupt schon jemand die Gelegenheit, mehr als die berühmten "100 gratis SMS" zu versenden, ohne dass der die Rechnung bezahlt hätte? Meinen Beobachtungen nach nicht.

Und bei dieser Gruppe 3 (mehr als 100 SMS wurden versendet) geht Herr Pauly plötzlich von einer "formgerechten Widerufsbelehrung" aus, was er bei Gruppe 1 und Gruppe 2 nicht tat.

Gruß
 
Anonymous schrieb:
Ich würde nur gerne wissen, ob mein Widerrufsrecht auch noch gilt, wenn ich schon eine sms von ihnen aus verschickt habe
Aus Sicht des Anbieters offenbar nicht, die Tücke steckt in den AGB
(2) Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn der Dienstleister mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Kunde diese selbst veranlasst hat.
Ob das im Streitfall rechtlich haltbar ist, ist eine ganz andere Frage.

eine antwort auf diese frage hat der chef-simser probenexpress.de

@oli.g die AGB sind von Herrn Dr. Bahr und 5.2. besagt nur das wenn der Kunde vorzeitig wünscht die 100 SMS pro Monat in Anspruch zu nehmen, das Widerrufsrecht erlischt. Betrifft natürlich nicht die 100 Gratis SMS!

Dies ist eine normale standard Klausel, zu finden bei vielen Unternehmen. Ich bitte dich daher die Behauptung zu entfernen.

gefunden im affiliate forum
 
ecks0ne schrieb:
so war heute bei der verbraucher zentrale. so wirklich was hats aber nich gebracht. der typ hat mir zwar son musterbrief mitgegeben, in dem ich mich auf mein wiederrufsrecht beziehen soll. soll ihn ausserdem mit rückschein verschicken.
wenn wer den musterbrief haben will, soll sich per pn bei mir melden. hoffe mal das der brief was bewirkt.

kann das sein, dass auf s****n.de nun gar kein hinweis mehr auf kosten angezeigt werden?


hab dir schon ne pn geschriebn

kannst mir den bitte auch geben...

danke schön
 
kann das sein, dass auf s****n.de nun gar kein hinweis mehr auf kosten angezeigt werden?

Doch. Zwar nicht mehr auf der Startseite oder wenigstens in der Nähe der Anmeldemaske, aber dafür unter Punkt 6 in den AGB *kopfschüttel*
 
sascha schrieb:
kann das sein, dass auf s****n.de nun gar kein hinweis mehr auf kosten angezeigt werden?
Doch. Zwar nicht mehr auf der Startseite oder wenigstens in der Nähe der Anmeldemaske, aber dafür unter Punkt 6 in den AGB *kopfschüttel*
schönste Dialertradition, dort waren Preise auch nur mit der Lupe zu sehen und ansonsten alles "kostenloses Zugangstool".
Erst das Trauerrandfenster der BNetzA hat dem ein Ende bereitet.
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=9467
http://computerbetrug.de/news/bilder/fenster-neu1.jpg

cp
 
hallo, ich habe genau das gemacht was neztzwelt rät, habe einen widerruf geschickt, nachdem ich die rechnung erhalten hatte. hatte aber keine ahnung von einschreiben und wurde von der postangestellten falsch beraten, sie meinte ins ausland geht nur eine art von einschreiben.
habe also per einschreiben geschickt udn habe auch so einen kassenbon darüber aber nicht mit rückschein. gilt der widerruf trotzdem?
 
Man scheint in der Branche wohl doch kalte Füsse bekommen zu haben. Vielleicht ist das auch der Grund, warum sich s**sen.de &Co in letzter Zeit nicht mehr bei ihren Kunden meldet:

Gesehen auf aff***tes.de:

Sehr geehrte(r) Teilnehmer(in) unseres Partnerprogramms,

seit wenigen Minuten haben wir SMScase.de in geringfügiger Art und Weise geändert. Wir kommunizieren nun keine Aussagen wie "gratis" oder "kostenlos".

Wir möchten in Erfahrung bringen, in wie fern sich der Verzicht auf diese "Keywords" auf die Conversion auswirkt.

Angenehmer und sicherlich wichtiger Nebeneffekt ist, dass SMScase.de nun alle in Frage kommenden gesetzlichen Anforderungen erfüllt, welche bei anderen Mitbewerbern in diesem Bereich ungeachtet bleiben:

- Widerrufsbelehrung ( §312d BGB in Anbetracht der §§ 312c, 355 BGB )

- Keine irreführende Werbung ( § 5 UWG )

Sollte sich die Conversion zum Negativen entwickeln, werden wir selbstverständlich handeln um das PP nach wie vor attraktiv zu halten!

Mit freundlichen Grüssen ...
 
Die Anbieter entdecken die Vorteile rechtmäßiger Werbung?
Angenehmer und sicherlich wichtiger Nebeneffekt ist, dass SMSca**.** nun alle in Frage kommenden gesetzlichen Anforderungen erfüllt, welche bei anderen Mitbewerbern in diesem Bereich ungeachtet bleiben:
Vielleicht hat man auch gemerkt, dass bei Nichtbelehrung über das Widerrufsrecht am Ende nicht sonderlich viele Kunden bereit sind, den Jahresbeitrag zu bezahlen...
- Widerrufsbelehrung ( §312d BGB in Anbetracht der §§ 312c, 355 BGB )
- Keine irreführende Werbung ( § 5 UWG ) "

________________________________________________________________________________________
Zu den Handlungsmöglichkeiten bei irrtümlicher Anmeldung für kostenpflichtige Internet-SMS-Angebote siehe >HIER<
 
Tja und seit eines gewissen Freiherren wissen wir, dass auch bei Abmahnungen ein gewinnbringendes Geschäftsmodell die Basis sein kann.

Aber, sollen die sich doch gegenseitig zerfleischen.
(Hmmmm, haben das nicht auch Hyänen gemacht, im Film "König der Löwen"? Interessanter Vergleich...

Gruß
Matthias
 
Gesehen auf aff***tes.de

"Hat vielleicht jemand den Planetopia Beitrag aufgenommen?
Habe ihn leider verpasst
Ob es was gebracht hat, ist die andere Frage.
Die Zielgruppe ist doch da wahrscheinlich schon im Bett gewesen.
Schule ist am Montag angesagt."

Bei allem Ärger über si***n.de&Co ist es doch immerhin eine Genugtuung, dass auch die trittbrettfahrenden Mitabzocker, die keine Skrupel haben, mittellosen Schülern, die sich ein paar free-sms erhofft hatten, nun auch um die Einnahmen für ihre Werbung geprellt wurden.
 
Naja. Auch bei den Werbedrückern wird es gerade etwas eng:

"Nilbog hat folgendes geschrieben::
dass er mir seit mehreren Monaten ein paar Hundert Euro schuldet und bzgl. der auszahlung immer wieder vertröstet. Ganz großes Tennis. Ich wünsche dir jedenfalls viel Erfolg...
Näheres gerne via PM
viele grüße,
J. "
 
JohnnyBGoode schrieb:
am 05.02.06 in Planetopia / Sat 1:

www.sat1.de/lifestyle_magazine/planetopia/themen/content/08464/

wer hats aufgenommen ?? Kam ziemlich überraschend und war nicht in der Vorankündigung. Man hat wohl BAHRe Vorsicht walten lassen !

hallöchen,
schade, ich hab den beitrag auch verpaßt...

die simsens haben doch []... nun mailen wir schon 5wochen hin und her..tztztztztzt...
verschicken die nur je nach lust und laune standartantworten oder sind die der deutschen sprache nicht mächtig und verstehen nicht was man antwortet...

[Virenscanner: Vorsichtshalber Ausdruck entfernt]
 
In dem Planetopia-Beitrag (dessen Text bald von planetopia im Internet bereit gehalten werden dürfte) rät RA S. "dem Verbraucher, der einen solchen dubiosen Vertrag abgeschlossen hat", dringend:
  • nicht zu bezahlen
  • es ggf. auf ein gerichtliches Verfahren ankommen zu lassen.
Die Wahrscheinlichkeit, dass es nicht zu einem gerichtlichen Verfahren komme, sei "sehr hoch".

Der Verbraucher könne auch noch Wochen nach Vertragsschluss sein Widerrufsrecht ausüben, wenn er nicht deutlich, hervorgehoben und in einer den gesetzlichen Vorgaben haargenau entsprechender Weise über sein Widerrufsrecht belehrt worden sei. Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers müsse der Kunde über die Widerrufsbelehrung geradezu stolpern.

Das Schreiben eines Inkassobüros oder eines Anwalts löse noch keine Rechtsfolgen aus, jedenfalls keine Zahlungsverpflichtungen.

Reagiert werden sollte spätestens auf den gerichtlichen Mahnbescheid, dem widersprochen werden sollte und dann sollte auch anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden.
________________________________________________________________________________________
Zu den Handlungsmöglichkeiten bei irrtümlicher Anmeldung für kostenpflichtige Internet-SMS-Angebote siehe >HIER<
Grundsätzliches zur Bindung an Online-Abos siehe >HIER<
 
Zurück
Oben