rolf76
Winkel-Abokat
Teil II des Threads, der hier (blaue Schrift anklicken gestartet wurde. - modaction.sep
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Das zitierte Gutachten von RA Pauly (blaue Schrift anklicken) erläutert das Vorgehen bei Rechnungen des Anbieters simsen.de.
RA Pauly ist der Auffassung, dass diejenigen, die noch keine oder nur die versprochenen Gratis-SMS genutzt haben und keine Widerrufsbelehrung per E-Mail, Fax oder Brief erhalten haben, den Vertrag per Einschreiben/Rückschein widerrufen können und dann nichts bezahlen müssen. Diejenigen, die darüber hinaus auch schon kostenpflichtige SMS verschickt haben, sind seiner Auffassung nach aber an den Vertrag gebunden und können nur (schon jetzt) zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen.
Zu den Empfehlungen von RA Pauly habe ich noch zwei Anmerkungen:
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Zu den Handlungsmöglichkeiten bei irrtümlicher Anmeldung für kostenpflichtige Internet-SMS-Angebote siehe >HIER<
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dragman schrieb:
Das zitierte Gutachten von RA Pauly (blaue Schrift anklicken) erläutert das Vorgehen bei Rechnungen des Anbieters simsen.de.
RA Pauly ist der Auffassung, dass diejenigen, die noch keine oder nur die versprochenen Gratis-SMS genutzt haben und keine Widerrufsbelehrung per E-Mail, Fax oder Brief erhalten haben, den Vertrag per Einschreiben/Rückschein widerrufen können und dann nichts bezahlen müssen. Diejenigen, die darüber hinaus auch schon kostenpflichtige SMS verschickt haben, sind seiner Auffassung nach aber an den Vertrag gebunden und können nur (schon jetzt) zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen.
Zu den Empfehlungen von RA Pauly habe ich noch zwei Anmerkungen:
- Ich halte es für den sichereren Weg, zusätzlich auch die übrigen in Betracht kommenden Erklärungen (Bestreiten, Anfechtung, bei Minderjährigen Verweigerung der Genehmigung) abzugeben. Dazu näher hier:
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=136292#136292
Die Problematik des Vertragsschlusses durch Minderjährige wird übersehen. Zu der Möglichkeit der Verweigerung der Genehmigung des Vertrags durch die Sorgeberechtigten näher hier
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=136292#136292 (einschließlich der dortigen Links)
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Zu den Handlungsmöglichkeiten bei irrtümlicher Anmeldung für kostenpflichtige Internet-SMS-Angebote siehe >HIER<