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Khmer schrieb:@ webwatcher
Genau das ist der Fall.
Ich hab dazu im alten DS Forum noch jede Menge andere Statements gepostet.
Beweislastumkehr war das Zauberwort. Danke an Sascha für den Tip.
Avor schrieb:Hallo Altfälle,
Mich beschäftigt immer noch die Frage, warum die Inkassofirma Intrum
Justitia ein Mahnverfahren künstlich in die Länge ziehen kann. In meinem
Fall zunächst ein Jahr, jetzt nach dem Gerichtlichen Mahnbescheid bereits
wieder ein halbes Jahr ohne auch nur den geringsten Mucks von sich zu
geben.
Die einzig mögliche und auch sichtbare Erklärung ist, den eigenen
“Verdienst “ ohne Zutun künstlich in die Höhe zu treiben. Bei mir war es ja
bis vor einem halben Jahr bereits das vierfache der eigentlichen
Streitsumme. Leicht verdientes Geld - mindestenhs ebenso leicht verdient
wie das der Abzocker im Hintergrund.
Aber das ist nicht der Kern meiner Frage, ich denke dabei an diejenigen ,
die solche Beträge schließlich aus Angst vor einem Gerichtsverfahren
bezahlt haben. Selber schuld, könnte man leichtfwertig sagen, aber so
einfach darf man es sich nicht machen. Hier wird nämlich wie wir wissen
eingeschüchtert und mit der Angst der Menschen Profit gemacht. Damit aber nicht genug, weil für mich jetzt schon wieder die nächste Frage im Raum steht. War das Mahnverfahren überhaupt rechtlich begründet?
Die Vorgeschichte ist doch in allen geschilderten Fällen die gleiche:
Unbekannte Summen auf der Telefonrechnung - Rückfrage - keine Antwort, außer lapidaren nichtssagenden Formschreiben. Reicht das überhaupt?
Eine Mahnung setzt doch eine Zahlungsunwilligkeit voraus, die aber doch in den meisten Fällen nicht gegeben ist, weil doch den Opfern der Grund für diese Forderungen nicht genannt wurde. Muß man den unbesehen und
ungeprüft alles bezahlen was da da den lieben langen Tag alles gefordert werden kann? Die Antwort ist doch ein klares “Nein”! Also bin nicht ich im Zugzwang sondern die fordernde Gegenseite. Solange mir nicht der Grund für die Forderung genannt wird, bezw. derjenige der Geld von mir will und für was, solange muß ein Mahnverfahren meiner Meinung nach ruhen oder dürfte erst überhaupt nicht begonnen werden. Also auch keine Mahn-und Inkassokosten verlangt werden.
In Gerichtsurteilen, auch in den für die Betroffenen negativen werden diese überhöhten Inkassokosten abgeschmettert. Zumindest hatte das Verfahren dann doch noch etwas Gutes. Aber was ist mit den anderen, die solche unberechtigten Summen zähneknirschen bezahlt haben? Ist das Geld verloren? Haben sich die Inkassofirmen unrechtmäßig bereichert?
Ich denke, daß es schon alleine deswegen ratsam ist, standhaft zu bleiben
und ein Gerichtsverfahren abzuwarten. Natürlich muß das Risiko jeder selbst abwägen. Wer rechtschutzversichert ist, kann von einem solchen Urteil nur profitieren, selbst wenn es für ihn negativ ausgeht. Er hat dann wenigstens die überhöhten Inkassogebühren vom Hals.
Vielleicht merken diese Firmen wie Intrum Justica auch irgendwann einmal, daß der Gang zum Gericht sich nicht mehr lohnt.
Gruß Avor
Avor schrieb:Vielleicht merken diese Firmen wie Intrum Justica auch irgendwann einmal, daß der Gang zum Gericht sich nicht mehr lohnt.