SIEG gegen Talkline!!

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Khmer

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Ich habe letzte Woche die Gerichtsverhandlung gegen TALKLINE gewonnen!!! Die Klage wurde vollständig abgewiesen.
Beweislastumkehr war das Zauberwort. Danke an Sascha für den Tip.
 
Talkline und ihre Niederlagen

@khmer

Gratulation! :respekt: Kannst Du etwas genauer schilder, was bei Dir Gegenstand der Verhandlung war?

Schwesterlein
 
Hallo,

Es war wohl doch ein markantes Datum, der 15. August 1003, was die
Dialerabzocke betrifft. Zu unverschämt und maßlos waren die Forderungen für sogenannte Mehrwertdienste, die nie und nimmer in Anspruch genommen wurden. Die meisten der Opfer, vom Gesetzgeber alleine gelassen haben resigniert aufgegeben und bezahlt, weil ihnen von den Netzbetreibern und deren Inkassofirmen mit noch höheren Kosten und letzlich mit dem Gericht gedroht wurde. Mit dem neuen Gesetz keimte Hoffnung bei den Betroffenen auf und auch die mehrheitlich verbraucherfreundlichen Gerichtsurteile zeugten von gesundem Menschenverstand.

Doch der Erfindungsreichtum der Betrüger kennt keine Grenzen. Sie werden dem Gesetzgeber immer eine Nasenspitze voraus sein. Das war immer so und es wird auch so bleiben. Es sei denn das Problem würde an der Wurzel gepackt, den Abzockern die Grundlage für ihr Tun entzogen und ihnen samt ihren Helfern würden empfindliche Strafen drohen. Dies wird nicht geschehen, denn wir kennen das Geflecht und den Nährboden in dem sich diese Brut wohlfühlen und ungehindert vermehren kann.

Die Diskussionsthemen werden uns nicht ausgehen, doch mir fällt auf, daß offenbar die mickrigen “Altfälle” mehr und mehr in Vergessenheit geraten. Auch mein Fall ist nach mehr als zwei Jahren noch immer ungelöst. Hatten, und haben wir das Problem, weder die angeblichen Einwahlnummern noch irgendwelche Firmennamen mit Adresse von Briefkästen irgendwo in der weiten Welt zu kennen, geht es heute mehr darum herauszufinden, ob die nunmehr bekannten oder unbekannten Nummern bekannter oder unbekannter dubioser Firmen oder Scheinfirmen registriert sind oder nicht und welchen Hashwert sie besitzen, wenn überhaupt oder auch nicht. Ziemlich kompliziert ist das alles für gewöhnliche Sterbliche.

Schön allerdings für die aufgeklärteren “Neugeschädigten”. Sie seien bei
entsprechend günstiger Konstellation nicht zur Zahlung verpflichtet, heißt es jedenfalls. Doch die anderen, die vor dem 15. August 2003 im Netz
gefangenen zappeln noch immer, sofern sie sich unbeirrt und hartnäckig
weigern, die unberechtigten Forderungen zu bezahlen. Mit Recht, weil die
Telefonfirmen und deren Inkassofirmen nicht in der Lage oder willens sind, die mehr oder weniger wertvollen Dienste zu nennen, mit denen die unbewußt zu Kunden ernannten Opfer angeblich einen Vertrag abgeschlossen haben. Geld wollen sie eintreiben, nur sie wissen nicht, wer es am Ende kriegen soll. Auch etwas kurios und unverständlich für mich als unbedarftem Laien.

Schwer verständlich und doch auch in zigtausendfacher Abwandlung
geschehen auch mein konkreter Fall. In der Telefonrechnung für Januar
2002 fand ich einen Betrag über ca 25 Euro, der nur mit “Talkline GmbH &
Co” und “Internet” ausgewiesen war. Sofortige Rückfragen wurden
beharrlich ignoriert wie auch zahlreiche Einschreibebriefe, in denen ich mich ja zur Zahlung bereit erklärte, sofern man mir den Grund für die Forderungen plausibel erklären könne.

Mir ging es nicht um den lächerlichen Betrag, sondern nur darum, eine mögliche Dusseligkeit , die eventuell noch teurer werden könnte in Zukunft zu vermeiden. Außer wertlosen Formbriefen und den üblichen Mahnungen ist nichts geschehen, was Licht ins Dunkel hätte bringen können. Durch ein Versehen der Deutschen Telekom wurde alles nur noch undurchsichtiger. Ein anderes Datum wurde genannt und auch
andere Summen kamen ins Spiel, sodaß von einem Irrtum ausgegangen
werden konnte. Anfragen wurden aber weder von der Telekom noch von
Talkline beantwortet.

Dennoch wurde das Mahnverfahren fröhlich fortgesetzt. Intrum Justitia ließ
sich nach ihrem Erstauftritt und nach meinem Einwand ein ganzes Jahr Zeit um dann mit zusätzlichen 100 Euro Eigenverdienst gleich richtig in die Vollen zu langen. Dann hatten sie es plötzlich sehr eilig und bescheinigten mir ein sonderbares Rechtsempfinden, das nun endlich vor Gericht geklärt werden müsse. Nur weil ich wissen wollte, für was ich bezahlen solle und mit wem ich da wohl einen Dienstleistungsvertrag abgeschlossen haben soll.

Dann kam (...) samt Kollegen mit dem Auftrag, “...nun gegen mich
vorzugehen”. Etwas entwürdigend fand ich die Wortwahl schon, aber man
ist schon einiges gewöhnt. Dann kam auch der angekündigte Gerichtliche
Mahnbescheid. Das war der Zeitpunkt, einen Anwalt zu beauftragen, wozu
mir sogar meine Rechtschutzversicherung ausdrücklich geraten hatte.

Seitdem ist ein halbes Jahr vergangen. Was mag diese Verzögerrung nun wieder bedeuten ? Wie hoch mögen die Kosten jetzt schon aufgelaufen sein einschließlich der läppischen 25 Euro, die ich ja gerne bezahlt hätte, wenn sie mich mit ihrer Ignoranz nicht so in Wut gebracht hätten? Jetzt habe ich aber auch meine Prinzipien, besonders weil ich heute etwas klüger bin und ahne, was das für Leute sind, die sich an mir bereichern wollen.

Nach dem ganzen hin und Her drängt sich die Frage auf, ob ein solches
gerichtliches Mahnverfahren ewig hinausgezögert werden darf und warum
sich die eh überlasteten Gerichte sich das gefallen lassen. Welches Recht
und Gesetz kümmert sich um die Geschädigten, die Tag für Tag zitternd vor Angst zum Briefkasten gehen , weil sie bis in alle Ewigkeit damit rechnen müssen, doch noch irgendwann unschuldig vor Gericht gezerrt zu werden. Bei denen es noch um weit höhere Summen geht. Ist das nicht
entwürdigend? Wenigstens jetzt nach dem neuen BGH-Urteil mußte sich
doch endlich etwas tun.

Ich bin kein Rechtsgelehrter, der mit Paragrafen um sich werfen kann, aber mein Gefühl sagt mir, daß so etwas doch nicht in Ordnung sein kann in einem modernen Rechtstaat, in dem wir doch leben. Sind die vor dem 15.August 2003 geschädigten Opfer denn nun alle vor Hilflosigkeit verstummt oder haben sie resigniert aufgegeben und bezahlt? Ich will nun keine neue Diskussion anfachen über ein altes Thema, doch ein wenig
Erfahrungsaustausch unter den “Altfällen” wäre meiner Meinung nach schon wünschenswert.

Vielleicht auch mal darüber nachzudenken, was in einem Rechtstaat alles möglich sein kann.



Gruß Avor
 
Gratulation auch von meiner Seite!!

Gegen mich ist ab heute auch ein schriftliches Vorverfahren angeordnet worden. Gegner Intrium Justitia, vormals Talkline und TeleTeamWork.
Suche mir im Moment einen Anwalt.

Hast Du vielleicht irgendwelche Tipps?
Was hat es sich mit der Beweislastumkehr auf sich? Hast du Du das Material von Jurist in Erste-Hilfe-Kasten benutzt??
 
Avor,

bin auch einer von den "Altgeschädigten" aus dem August 2002. Bei mir ruhte die Angelegenheit ca. 1 Jahr bevor es wie oben erwäht, ich heute den Gerichtsbeschluss und die Anklageabschrift von (...) bekommen habe. Bei mir müsste es schon inzwischen um ca. 300 Euro handeln. Aber jetzt lasse ich es darauf ankommen. :evil:
 
Die "Altfälle" sind die Fälle, die der Öffentlichkeit klarmachen können, was da für Leute HEUTE angeblich "seriös" handeln...

Herr Jauch spricht zwar von "legaler Abzocke", vergisst aber, dass die heute zumindest noch moralisch verwerflich Handelnden (teilweise aber nach wie vor schlicht illegal) jahrelang tatsächlich illegal handelten - denn schon vor der Registrierungspflicht, diesem lächerlichen Versuch, schwarze Schafe mit Puderzucker zu überstreuen, gab es Gesetze, gegen die [edit: meine subjektive, durch kein Fachwissen getrübte Ansicht] verstossen wurde - u.a. zum Wohle von Firmen wie Talkline.

Wer damals davon profitierte, darf heute nicht als seriös gelten!

Ich bin davon überzeugt, dass man der massiven Öffentlichkeitsarbeit der
"anderen Seite" dringend etwas entgegen setzen muss.

Die Tatsache, dass die "Altfälle", sofern sie vor Gericht kommen, [edit: zunehmend] zugunsten derer entschieden werden, die sich subjektiv ohnehin immer im Recht fühlten (und es objektiv in sehr vielen Fällen auch beweisbar waren), ist ein wichtiger Punkt in einer Argumentation, die halt jemand mal so formulieren müsste, dass es ein Laie versteht.

Dazu braucht es keine cj-Forschung, sondern es reichen die längst bekannten Zusammenhänge...

Was machen die "Verantwortlichen" von Fällen wie talkline/TTW usw. denn heute???

Also: Hier gibt's genügend Medienvertreter und hier gibt's genügend Leute, die so was formulieren können. Warum passiert es nicht?
 
Altfälle

@ Avor
@ Kennet
@ alle

Mittlerweile bin auch ich ein Altfall und möglicherweise ein Sonderfall noch dazu. Seit Jan.03 beschäftigen mich Knoedel Holdings -Talkline - Intrum - und Axleute.

Auch wenn meine Beschwerde gegen die "anwaltliche Versicherung" bei der Anwaltskammer nichts bewirken wird, ziehe ich damit aber ein Register, das zumindest nicht unversucht bleiben soll. Wofür habe ich schließlich schreiben gelernt.

http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=44902#44902 Anmerken möchte ich, dass ich sämtliche Urteile aufgelistet habe, die unter www.dialerundrecht.de zu meinem Thema zu finden waren. Es muss doch mit dem Teufel zugehen, wenn das ich bei der Kammer total abblitzen sollte.

Kann ich die Kosten des vielleicht fälligen Rechtstreits mit Talkline vielleicht von der Steuer absetzen? ;)
 
Mein Fall ist schnell geschildert:

Im Juni 2002 bekam ich eine Telefonrechnung, auf der 4 Verbindungen des Netzbetreibers Talkline (0190050097) mit insgesamt 132 Euro aufgeführt waren.
Ich habe daraufhin bei Talkline Einspruch eingelegt, wurde aber in der für diese Firma üblichen Manier abgespeist.

Daraufhin bat ich die Telekom, die Rechnung um den strittigen Betrag zu kürzen, was diese auch anstandslos getan hat.
Kurze Zeit später erhielt ich Post von Talkline, welche ich mit einem höflichen Brief beantwortete, daß ich nicht wisse, welchen Dienst ich in Anspruch genommen habe.
Das ging eine Weile so hin und her (alle die mit Talkline zu tun haben wissen bestimmt wovon ich rede).
Irgendwann kam Post von Intrum Justitia, danach von (...) und Co.
Ich habe immer geantwortet, daß ich nicht bereit bin, für eine Leistung zu bezahlen, welche nicht konkret dargelegt worden ist.

Irgendwann kam dann Post vom Gericht.
Daraufhin habe ich die Sache einem Anwalt übergeben.
Da ich keinen Rechtsschutz hatte, habe ich erst so spät einen Rechtsanwalt eingeschaltet.

Das ganze endete in einer mündlichen Verhandlung, in welcher mein Anwalt auf Beweislastumkehr plädierte (Tip von Sascha, Danke nochmal).

Da die Vertreter von (...) nicht willens waren (oder es ihnen nicht möglich war), den Dienst zu spezifizieren wurde die Klage schließlich als "unbegründet" abgelehnt.

Ich kann jedem nur raten, sich nicht von (...) und Co einschüchtern zu lassen und das Ding bis zum Schluss durchzuziehen.
 
@Khmer,

Gratulation für Deine Standfestigkeit und den schönen Erfolg! Das läßt hoffen.

@Alle,

gerade noch beklagt, aber es gibt doch noch Leidensgenossen und liegengebliebene - nicht vergessene - Altfälle. Was mögen die Intrums und Axmanns jetzt noch alles aushecken um andere in Angst und Schrecken zu versetzten.

Aber es hat sich gezeigt und zeigt sich immer wieder: Standhaft bleiben wenn man sich keiner Schuld bewußt ist! Wir haben das Recht zu wissen, für was wir bezahlen sollen!

Gruß Avor
 
Glückwunsch zum Sieg

Herzlichen Glückwunsch zum Sieg.

Könntest Du bitte nach Vorliegen der schriftlichen Entscheidung diese in anonymisierter Fassung posten, damit sich andere Geschädigte auf das positive Urteil berufen können.

Je länger die Liste von Präzedenzfällen, desto besser lassen sich viele Amtsrichter beeindrucken, auch wenn sie rechtlich nicht daran gebunden sind.
 
@ webwatcher
Genau das ist der Fall.
Ich hab dazu im alten DS Forum noch jede Menge andere Statements gepostet.

@ alle
Ich bin der gleichen Meinung, daß ich das Recht habe, zu erfahren, WAS ich bezahlen soll.
Das hat auch "meinen" Richter überzeugt.
 
Tipp an alle, die ihren Sieg erst noch erringen wollen:

Der von Webwatcher empfohlene “Geschädigten-Thread” im alten
Dialerschutzforum ist immer noch aktuell und lesenswert, denn er enthält
eine lange Kette von Berichten Betroffener zu dem leidigen Thema. Auch
die Hilfen und Ratschläge die man dort finden kann sind weiterhin von unschätzbarem Wert.

@Schwesterchen, @Kennet,

Viel Glück: Auf in den Kampf, Ihr seid nicht alleine!

Gruß Avor
 
Hallo Altfälle,

Mich beschäftigt immer noch die Frage, warum die Inkassofirma Intrum
Justitia ein Mahnverfahren künstlich in die Länge ziehen kann. In meinem
Fall zunächst ein Jahr, jetzt nach dem Gerichtlichen Mahnbescheid bereits
wieder ein halbes Jahr ohne auch nur den geringsten Mucks von sich zu
geben.

Die einzig mögliche und auch sichtbare Erklärung ist, den eigenen
“Verdienst “ ohne Zutun künstlich in die Höhe zu treiben. Bei mir war es ja
bis vor einem halben Jahr bereits das vierfache der eigentlichen
Streitsumme. Leicht verdientes Geld - mindestenhs ebenso leicht verdient
wie das der Abzocker im Hintergrund.

Aber das ist nicht der Kern meiner Frage, ich denke dabei an diejenigen ,
die solche Beträge schließlich aus Angst vor einem Gerichtsverfahren
bezahlt haben. Selber schuld, könnte man leichtfwertig sagen, aber so
einfach darf man es sich nicht machen. Hier wird nämlich wie wir wissen
eingeschüchtert und mit der Angst der Menschen Profit gemacht. Damit aber nicht genug, weil für mich jetzt schon wieder die nächste Frage im Raum steht. War das Mahnverfahren überhaupt rechtlich begründet?

Die Vorgeschichte ist doch in allen geschilderten Fällen die gleiche:
Unbekannte Summen auf der Telefonrechnung - Rückfrage - keine Antwort, außer lapidaren nichtssagenden Formschreiben. Reicht das überhaupt?

Eine Mahnung setzt doch eine Zahlungsunwilligkeit voraus, die aber doch in den meisten Fällen nicht gegeben ist, weil doch den Opfern der Grund für diese Forderungen nicht genannt wurde. Muß man den unbesehen und
ungeprüft alles bezahlen was da da den lieben langen Tag alles gefordert werden kann? Die Antwort ist doch ein klares “Nein”! Also bin nicht ich im Zugzwang sondern die fordernde Gegenseite. Solange mir nicht der Grund für die Forderung genannt wird, bezw. derjenige der Geld von mir will und für was, solange muß ein Mahnverfahren meiner Meinung nach ruhen oder dürfte erst überhaupt nicht begonnen werden. Also auch keine Mahn-und Inkassokosten verlangt werden.

In Gerichtsurteilen, auch in den für die Betroffenen negativen werden diese überhöhten Inkassokosten abgeschmettert. Zumindest hatte das Verfahren dann doch noch etwas Gutes. Aber was ist mit den anderen, die solche unberechtigten Summen zähneknirschen bezahlt haben? Ist das Geld verloren? Haben sich die Inkassofirmen unrechtmäßig bereichert?

Ich denke, daß es schon alleine deswegen ratsam ist, standhaft zu bleiben
und ein Gerichtsverfahren abzuwarten. Natürlich muß das Risiko jeder selbst abwägen. Wer rechtschutzversichert ist, kann von einem solchen Urteil nur profitieren, selbst wenn es für ihn negativ ausgeht. Er hat dann wenigstens die überhöhten Inkassogebühren vom Hals.

Vielleicht merken diese Firmen wie Intrum Justica auch irgendwann einmal, daß der Gang zum Gericht sich nicht mehr lohnt.


Gruß Avor
 
Altfall!!!!!

Avor schrieb:
Hallo Altfälle,

Mich beschäftigt immer noch die Frage, warum die Inkassofirma Intrum
Justitia ein Mahnverfahren künstlich in die Länge ziehen kann. In meinem
Fall zunächst ein Jahr, jetzt nach dem Gerichtlichen Mahnbescheid bereits
wieder ein halbes Jahr ohne auch nur den geringsten Mucks von sich zu
geben.

Die einzig mögliche und auch sichtbare Erklärung ist, den eigenen
“Verdienst “ ohne Zutun künstlich in die Höhe zu treiben. Bei mir war es ja
bis vor einem halben Jahr bereits das vierfache der eigentlichen
Streitsumme. Leicht verdientes Geld - mindestenhs ebenso leicht verdient
wie das der Abzocker im Hintergrund.

Aber das ist nicht der Kern meiner Frage, ich denke dabei an diejenigen ,
die solche Beträge schließlich aus Angst vor einem Gerichtsverfahren
bezahlt haben. Selber schuld, könnte man leichtfwertig sagen, aber so
einfach darf man es sich nicht machen. Hier wird nämlich wie wir wissen
eingeschüchtert und mit der Angst der Menschen Profit gemacht. Damit aber nicht genug, weil für mich jetzt schon wieder die nächste Frage im Raum steht. War das Mahnverfahren überhaupt rechtlich begründet?

Die Vorgeschichte ist doch in allen geschilderten Fällen die gleiche:
Unbekannte Summen auf der Telefonrechnung - Rückfrage - keine Antwort, außer lapidaren nichtssagenden Formschreiben. Reicht das überhaupt?

Eine Mahnung setzt doch eine Zahlungsunwilligkeit voraus, die aber doch in den meisten Fällen nicht gegeben ist, weil doch den Opfern der Grund für diese Forderungen nicht genannt wurde. Muß man den unbesehen und
ungeprüft alles bezahlen was da da den lieben langen Tag alles gefordert werden kann? Die Antwort ist doch ein klares “Nein”! Also bin nicht ich im Zugzwang sondern die fordernde Gegenseite. Solange mir nicht der Grund für die Forderung genannt wird, bezw. derjenige der Geld von mir will und für was, solange muß ein Mahnverfahren meiner Meinung nach ruhen oder dürfte erst überhaupt nicht begonnen werden. Also auch keine Mahn-und Inkassokosten verlangt werden.

In Gerichtsurteilen, auch in den für die Betroffenen negativen werden diese überhöhten Inkassokosten abgeschmettert. Zumindest hatte das Verfahren dann doch noch etwas Gutes. Aber was ist mit den anderen, die solche unberechtigten Summen zähneknirschen bezahlt haben? Ist das Geld verloren? Haben sich die Inkassofirmen unrechtmäßig bereichert?

Ich denke, daß es schon alleine deswegen ratsam ist, standhaft zu bleiben
und ein Gerichtsverfahren abzuwarten. Natürlich muß das Risiko jeder selbst abwägen. Wer rechtschutzversichert ist, kann von einem solchen Urteil nur profitieren, selbst wenn es für ihn negativ ausgeht. Er hat dann wenigstens die überhöhten Inkassogebühren vom Hals.

Vielleicht merken diese Firmen wie Intrum Justica auch irgendwann einmal, daß der Gang zum Gericht sich nicht mehr lohnt.


Gruß Avor


hallo Altfälle,
ich bin auch noch einer, der Beutegeld noch per ger. Mahnbescheid
an die Inkassoknechte der Internetgewinnler der 2002-Jahre abdrücken sollte.

Ich frage mich immer wieder, wie lange noch??,
-daß die Gerichte, egal welcher Instanz bedenkenlos jeden Fall einzeln bearbeiten, aburteilen und anschließend in der Registatur ablegen.
Daß hier das ganze Land von Wirtschaftsbetrüger mittels Internetmedien abgezockt wird, juckt keinen Staatsanwalt.
Selbst die Bearbeitung von Anzeigen wegen Geldwäsche,Computerbetrug und Manipulatation von Software erfüllen keinen verfolgungswürdigen Straftatsbestand, sondern werden eingestellt (Düsseldorf).

Welche Beweislast müssen die Gerichte zusammentragen, daß das Eintreiben von Beutegelder aus dem Internetgebührenbetrug als Straftat gewürdigt wird. Gibt es in Elmshorn oder Darmstadt keine StA.????
Sie sind doch "IM NAMEN DES VOLKES" unsere Vertreter des Rechts????

westok
 
@Gunnar Arthus,

auch ich bin der Meinung, daß der ganze Misthaufen, der sich da aufgetürmt hat endlich einmal von der straflechtlichen Seite durchleuchtet wird. Es geht doch nicht an daß jeder einzelne zivilrechtlich gegen solch massive, berufsmäßig ausgeübte Gaunereien ankämpfen soll. Nein, hier handelt es sich um Straftaten und die sind von der Justiz entsprechend zu verfolgen und zu bestrafen! Der Bürger hat das Recht, vor Ganoven jeder Art geschützt zu werden!

Es ist schlimm genug, daß die Opfer von den Betrügern samt samt ihren Inkassofirmen selbst zu Krimenellen gestempelt werden und
vor Gericht gezerrt werden sollen. Das ist entwürdigend und beleidigend! Auch das ist strafbar in einem modernen Rechtstaat. Oder sind wir tatsächlich schon eine Bananenrepublik, wo nur mächtige Lobbies das Sagen haben?

Es ist doch lachhaft ständig auf neue sogenannte “sachbezogenen” Gesetze zu warten und dann ewig daran herumzuflickschustern . Wir haben genügend Gesetze die zu allen Zeiten Gültigkeit hatten. Die sind
mehr als zweitausend Jahre alt und gelten noch immer ungeachtet des
technischen Fortschrittes. Es leuchtet mir nicht ein, daß Raub und Betrug im Ihnternet einen anderen Stellenwert haben soll als etwa auf der Straße, in einem Kaufhaus oder auf einem Rummelplatz. Auch im Internet tummeln sich Menschen und auch dort haben sie das Recht, vor Strauchdieben und Räubern ordentlich geschützt zu werden!

Was steht denn ihn den dicken Wälzern alles drin, die in Anwaltskanzleien
verstauben? Betrug ist Betrug und Diebstahl ist Diebstahl, dachte ich immer. Selbst der Versuch eine Straftat zu begehen sei strafbar, daß ich nicht lache.

Es wird wirklich höchste Zeit gegen diese krebsartigen Auswüchse strafrechtlich massiv vorzugehen. Alles andere ist Flickschusterei!

Gruß Avor
 
Re: Altfall!!!!!

Avor schrieb:
Vielleicht merken diese Firmen wie Intrum Justica auch irgendwann einmal, daß der Gang zum Gericht sich nicht mehr lohnt.

Vor allem dann nicht, wenn sie, wie in meinem Fall, einen lokal ansässigen Rechtsanwalt schicken, der den Anschein erweckte, als wüsste er überhaupt nicht um was es geht.
Das scheint wohl dann doch etwas zu wenig zu sein.
Waren die Argumente des Netzbetreibers Talkline während des gesamten Briefverkehrs sowieso schon äußerst dürftig, so kam in der Verhandlung gar nichts konkretes mehr. Ich denke, daß man sich nicht einschüchtern lassen und einen kompetenten Anwalt hinzuziehen sollte.
Erwischt man dann noch einen Richter mit ein wenig Menschenverstand (und die sollten doch in einem Rechtsstaat in der Überzahl sein), dann kann eigentlich nix schief gehen oder?
Und wer allen Ernstes behauptet (und das ist doch das Hauptargument dieser []), jeder ist für seinen PC selbst verantwortlich und jeder Nutzer hat es selbst in der Hand, was mit seinem Rechner passiert, der sollte mal nen Blick auf die Update Seite von Microsoft werfen. Der exzessive Einsatz von ActiveX-Komponenten und Scripting (allen voran VB-Script) in HTML-Seiten trägt auch nicht gerade zur Sicherheit bei. Wer die Sicherheitsabfrage des Internet-Explorers "Wollen sie dieses ActiveX-Teil ausführen?" mit "Ja" oder besser noch mit "Nicht mehr fragen. Immer ausführen" beantwortet, gibt praktisch in blindem Vertrauen die Kontrolle über seinen Rechner an eben dieses Steuerelement ab. Und selbst wenn man sich absolut sicher ist, daß bei der momentan besuchten Domäne alles in Ordnung ist, wer garantiert mir, daß meine Verbindung nicht schon lange umgeleitet wurde und ich gar nicht da bin, wo ich zu sein scheine? Der gute Herr (...)? Bill Gates oder Talkline? Wohl kaum.
Eine einzige abgefangene DNS-Anfrage genügt um den ahnungslosen Surfer dahin zu lenken, wo man ihn haben will (oder ein klitzekleiner Eintrag in der Hosts-Datei*, die Windows seltsamerweise immer vor DNS konsultiert.) Zeigt der Browser dann noch die gewohnte Seite (besser gesagt eine 1 zu 1 Kopie des Orginals auf irgend einem Server), würde kein Rechtsanwalt, Richter oder IT-Profi auf die Idee kommen, daß er gar nicht da ist wo er sein müsste. (Wie auch wenns nicht mal der Browser merkt.) Das man eine Verbindung an jedem Router abfangen und umleiten kann, ist auch nicht gerade vetrauenserweckend.
Ich arbeite seit 10 Jahren in der IT-Branche (Softwareentwicklung) und würde nie behaupten, dass ich in der Lage bin, über alle Aktivitäten meines Rechners Bescheid zu wissen geschweige denn unter absoluter Kontrolle zu haben. (Hatte ich ja auch nicht :)
Deswegen kann ich über so selbstgerechte Urteile wie z.B. das Urteil des AG Dorsten vom 20.01.2004 - Az.: 8 C 293/03
"Computernutzer ist verantwortlich für unbemerkt installierte Dialer auf dem eigenen PC; Verbindungsaufbau muß überwacht werden."
nur fassungslos den Kopf schütteln.
Entweder hat der Richter noch nie einen PC gesehen, er war noch nie im Internet oder er hatte bis jetzt nur Glück. Auf jeden Fall zeugt diese Äußerung von großer Selbstüberschätzung und Unkenntnis der zugrundeliegenden Technik. Wäre er selbst mal Opfer geworden, würde er dann auch noch so urteilen? (Bei seinem nächsten Internetbesuch hätte ich gerne mal seine IP. :schreiben: ). Die zitierte "Überwachung des Verbindungsaufbaus", (gemeint kann ja im Regelfall nur ein Stück Software sein, das diese Aufgabe übernimmt) kann jeder Anfänger deaktivieren (oder beenden). Ein wie auch immer eingeschleustes Programm darf zur Laufzeit alles was der Benutzer darf der davor sitzt, und das ist im Normalfall ALLES!!! Es darf sich sogar vor dem Taskmanager verstecken. Daß es Dialer gibt, die ein Schutzprogramm beenden, sich einwählen, auflegen, das Schutzprogramm wieder starten und zur Krönung auch noch evtl. vom Schutzprogramm gemachte Logfileinträge eliminieren, ist glaube ich nichts neues. Sollte man die Chance bekommen, dem Richter so ein Verhalten live vorzuführen, auf jeden Fall nutzen. Es wird ihn beeindrucken. Ich hatte bei meiner Verhandlung ein Laptop dabei, darauf ein paar böse Dialer. Ich durfte sie zwar nicht vorführen (augrund Zeitmangels), aber die Tatsache, daß ich es könnte wenn man mich liese hat den Richter schon etwas beindruckt. Ich habe ihn auch immer wieder auf die Websites und Foren, die sich mit diesem Thema beschäftigen hingewiesen, mit der Bitte, sie sich zu Hause in Ruhe anzuschauen, was er offensichtlich getan hat. Ich musste dafür über eine Woche auf das Urteil warten.
Gilt oben zitiertes Urteil eigentlich auch, wenn das böse Programm über eine Sicherheitslücke auf meinem Rechner kam, die bis dahin noch nicht mal Microsoft bekannt war (vielleicht immer noch nicht ist), oder Bill bis jetzt einen Patch für noch nicht notwendig erachtete?
Werde ich auch zur Verantwortung gezogen, wenn sich mein nagelneues Auto aufgrund eines Material- oder Softwarefehlers bei 180 auf der Autobahn plötzlich verselbstständigt? Hätte ich doch merken müssen, bei all den Anzeigen am Armaturenbrett.
Wenn's so einfach wäre, warum geben dann Firmen bis zu 50% ihres IT-Budgets für die Sicherung ihrer IT-Systeme vor Angriffen von außen aus? Rausgeschmissenes Geld oder? Der User vorm Rechner passt doch selber auf, unterstützt von Zonealarm, Dialercontrol und Norton AV.
Lange Rede kurzer Sinn. Ich drücke euch allen "Altlastenträgern" die Daumen. Wir sind weder Kleinkriminelle, die sich "Leistungen" erschlichen haben und jetzt nicht zahlen wollen, noch sind wir Vollidioten, die zu blöd sind, ihren Rechner zu kontrollieren, und deswegen im Internet eigentlich nichts verloren haben.
Jeder der einen Rat, einen Tip oder sonstige Unterstützung benötigt, kann mir eine PN schicken.
Mein Urteil werde ich den Betreibern dieser super Seite gerne zur Verfügung stellen.

[Virenscanner:Vorsichtshalber ein Wort gelöscht]
 
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