dvill
Inaktiv
Ein Gast hat dankenswerterweise auf die Bedeutung der Schriftgrößen hingewiesen.
Die Mindestanforderungen sagen hierzu:
Wenn also mit 18 Punkt großer Schrift zu "Geben Sie OK ein" aufgefordert wird, was grundsätzlich zulässig ist, dann müssen aber auch die Pflichtangaben so groß sein.
Schriftsetzer messen Schriften in der Maßeinheit "Punkt". Ein Punkt ist auf üblichem Bildschirmen immer größer als ein Pixel. Zum Vergleich findet sich nun auf CB ein Schriftenvergleich. Man sieht, dass Pixel kleinere Zeichen erzeugt als Punkt. Maßgeblich ist die Maßeinheit Punkt.
Mit der Schriftenübersicht ist es nun überall leicht möglich, ein konkretes Zustimmungsfenster auf Einhaltung dieser Mindestanforderung zu überprüfen. Einfach beide Fenster passend anordnen und eine Hardcopy aufrufen.
Dietmar Vill
*) Präzisierung einer Formulierung gegen 16:50 Uhr:
Die beiden genannten Bedingungen müssen zugleich erfüllt sein. Mein "oder" ist ein "sowohl als auch", nicht ein "entweder dies oder das". Ich meinte die notwendigen Bedingungen, die so oder so lauten. Ein einfaches "und" hätte gereicht.
Die Mindestanforderungen sagen hierzu:
Für die Schriftgröße werden zwei Bedingungen genannt. Sie muss mindestens "10 Punkt" betragen oder *) der größten Schriftgröße im jeweiligen Zustimmungsfenster entsprechen.Verfügung 54/2003 im Amtsblatt Nr. 24/2003
§ 43b Abs. 5 und Abs. 6 TKG
hier:
...
B. Zu erfüllende Mindestanforderungen an Anwählprogramme
...
I.4.c) Im Informations- oder Zustimmungsfenster müssen Informationen bzw. die Zustimmungserklärung
· so dargestellt werden, dass sie sich nicht im übrigen Text bzw. den üblichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstecken.
· in einer Schriftgröße angezeigt werden, die der größten Zeichengröße im Zustimmungsfenster entspricht und mindestens 10 Punkt groß ist.
· in einer klar lesbaren und zum Hintergrund kontrastreichen Schriftart und –farbe angezeigt werden.
Wenn also mit 18 Punkt großer Schrift zu "Geben Sie OK ein" aufgefordert wird, was grundsätzlich zulässig ist, dann müssen aber auch die Pflichtangaben so groß sein.
Schriftsetzer messen Schriften in der Maßeinheit "Punkt". Ein Punkt ist auf üblichem Bildschirmen immer größer als ein Pixel. Zum Vergleich findet sich nun auf CB ein Schriftenvergleich. Man sieht, dass Pixel kleinere Zeichen erzeugt als Punkt. Maßgeblich ist die Maßeinheit Punkt.
Mit der Schriftenübersicht ist es nun überall leicht möglich, ein konkretes Zustimmungsfenster auf Einhaltung dieser Mindestanforderung zu überprüfen. Einfach beide Fenster passend anordnen und eine Hardcopy aufrufen.
Dietmar Vill
*) Präzisierung einer Formulierung gegen 16:50 Uhr:
Die beiden genannten Bedingungen müssen zugleich erfüllt sein. Mein "oder" ist ein "sowohl als auch", nicht ein "entweder dies oder das". Ich meinte die notwendigen Bedingungen, die so oder so lauten. Ein einfaches "und" hätte gereicht.