Reducal
Forenveteran
Wie gesagt, jeder kämpft für sich allein. Da du ja einen schriftlichen Vertrag hast, lässt sich sicher die Forderung auch einklagen.
Hinsichtlich der Strafanzeigen sehe ich aber Essig. Du hast mir per PN geschrieben, dass du schon Rechnungen bezahlt bekommen hast. Somit ist der Anfangsverdacht gestorben, das bereits bei Vertragsschluss Zahlungsunwilligkeit in betrügerischer Absicht vorgelegen haben könnte. Dein Problem ist ein rein ziviles, dessen Klärung nicht die Aufgabe der Strafverfolger ist. Sollte ein ziviler Richter in einem zivilen Verfahren erkennen, dass doch Betrug vorliegen könnte, gibt der den Vorgang ohnehin von Amts wegen an eine StA ab.
Hinsichtlich der Strafanzeigen sehe ich aber Essig. Du hast mir per PN geschrieben, dass du schon Rechnungen bezahlt bekommen hast. Somit ist der Anfangsverdacht gestorben, das bereits bei Vertragsschluss Zahlungsunwilligkeit in betrügerischer Absicht vorgelegen haben könnte. Dein Problem ist ein rein ziviles, dessen Klärung nicht die Aufgabe der Strafverfolger ist. Sollte ein ziviler Richter in einem zivilen Verfahren erkennen, dass doch Betrug vorliegen könnte, gibt der den Vorgang ohnehin von Amts wegen an eine StA ab.