restposten.de und angebote-einfach-finden.de

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Hallo Ich hoffe Ihr könnt mir etwas helfen!
Also ich habe mich vor paar Monaten auf die Seite restposten.de und angebote-einfach-finden.de angemeldet. Die zweite Seite angebote-einfach-finden.de hatte als ich michangemeldet habe kein AGB ("google aef ohne agb") und es war auch leider nicht zu sehen das es ein abo ist. Bei der ersten Seite restposten.de hat man es leider gesehen, dass es ein Abo ist, aber ich habe gleich nach ca. 2 Wochen ein Widerruf geschreiben und gefaxt. Die Abos der beiden Seiten ist kein Geld wert. Jetzt zur meinen Problem: ich habe vor 2 Tagen zwei Breife von InkassoFirmen bekommen, dass ich 135,54 Euro und 405,72 Euro bezahlen muss. Was soll ich machen? Anzeige auf Ubekannt? zum Anwalt?
 
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Persönliche Rechtsberatung im Einzelfall dürfen wir hier nicht erteilen.

Am besten den Fall von einem Anwalt oder der Verbraucherberatung angucken lassen und auch den Schriftverkehr mitnehmen.
 
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Hallo zusammen!

Das Geschäftsmodell mit den Großhandels- und Restpostenseiten floriert seit vielen Jahren. Der Trick liegt in spektakulären, aber dann nicht erhältlichen Lockangeboten, z.B. Laptops als Leasingrückläufer für 50 Euro. Hat sich der Kunde angemeldet, ist der Händler ausverkauft. Der Rest ist preislich wohl eher uninteressante Ware. Der Seitenbetreiber wäscht seine Hände in Unschuld, da er nur Betreiber der Plattform ist.

Grundsätzlich solltest Du die den Anmeldevorgang dokumentieren und z.B. Bildschirmkopien anfertigen. Es fällt z.B. auf, daß ein Anmeldemaske vor dem Text "RP Kompakt (69,90 Euro zzgl. MwSt pro Jahr*)" kein Häkchen gesetzt werden kann, sondern bereits eine Grafik eingebunden ist und läßt sich trotz anklickens nicht abwählen.

Weiterhin sollten die Links überprüft werden, über die Du auf die Seite gekommen bist. Der Kostenhinweis muß bei Deiner Anmeldung nicht vorhanden gewesen sein, wie dieser Artikel erklärt: Hinweis auf Kosten plötzlich da

Dieser Link könnte für Dich auch interessant sein: Anfechtung des Kaufvertrages

Nebelwolf
 
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Die Internet Handelsplattform RESTPOSTEN.de ist eine B2B-Plattform. Entsprechend ist der Zugang zu Website nur für Händler möglich und nur als gewerbetreibender oder Unternehmer kann man sich dort anmelden.

Die Mitgliedschaft ist mit 69,90 EUR pro Jahr im Abonnement kostenpflichtig und darauf wird im Anmeldevorgang deutlich hingeweisen.

Da es sich (wie gesagt) um eine B2B Handelsplattform handelt, finden die Widerrufsrechte und -fristen, die für Endverbraucher gelten, keine Anwendung. Im gewerblichen Bereich hat der Gesetzgeber keine pauschalen Widerufsrechte vorgesehen.

Es sieht so aus, als wäre hier ein gültiger Nutzungsvertrag zwischen den Parteien abgeschlossen worden.

Vor einem Inkasso versenden wir jedoch mehrere Mahnungen per Email und die letzte Mahnung sogar per Post, inklusive einer Kopie der Rechnung.

Sollte jetzt also ein Inkassoauftrag vorliegen, dann sind mit Sicherheit einige Mahnungen & E-Mails vom RESTPOSTEN.de Kundenservice einfach nicht beachtet worden.

Der Kundenservice von RESTPOSTEN.de ist über eine 0800er Nummer kostenlos, aus dem deutschen Festnetz, zu erreichen (Mo-Fr. 9.00 - 17.00 Uhr) und auf Anfragen per E-Mail, wird innerhalb von 24h geantwortet.

Die geltend gemachte Forderung einfach aussitzen zu wollen, ist hier offensichtlich keine empfehlenswerte Vorgehensweise gewesen.

Alle veröffentlichten Angebote werden von den Mitgliedern selber eingestellt und verstehen sich, wie bei begrenzt verfügbaren Warenvorräten ganz normal und notwendig, immer den Zwischenverkauf vorbehalten. Das sich besonders attraktivste Posten sehr schnell abverkaufen (teilweise innerhalb einer Stunde), versteht sich von selbst. Dafür kommen, wahrscheinlich schon morgen oder übermorgen, andere attraktive Angebote auf die Plattform, die den jeweiligen Wiederverkäufer genauso interessieren.

RESTPOSTEN.de ist 2009 übrigens von einem Branchenblatt zur "stärksten Branchenplattform Deutschlands" gewählt worden.

Mit freundlichen Grüßen
RESTPOSTEN.de
Kundenservice
 
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darauf wird im Anmeldevorgang deutlich hingeweisen

Unter deutlich verstehe ich was anderes
Durch Bestätigung des Button "Registrieren" beauftragen Sie uns, Sie für den Zugang zum Mitgliederbereich von angebote-einfach-finden.de freizuschalten. Der Preis für den Zugang beträgt monatlich 12 Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei einer Laufzeit von 24 Monaten. Die Zahlung ist sofort nach Vertragsschluss für die gesamte Vertragslaufzeit im Voraus fällig

Der Typische Text wie bei allen Nutzlosen

Es sieht so aus, als wäre hier ein gültiger Nutzungsvertrag zwischen den Parteien abgeschlossen worden

Ob ein Gericht das auch so sieht ?
 
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Mal eine Frage.

Die Mitglieder, die dort Angebote einstellen, sind doch Gewerbetreibende.

Wenn restposten.de deren Angebote einstellt, dann wäre aber meines Erachtens zu fordern, dass sich diese Gewerbetreibenden auch mit vollen Geschäftsdaten (Anschrift etc.) zu erkennen geben.

Ist das der Fall? Kann also von jedem Teilnehmer überprüft werden, ob es den Gewerbetreibenden überhaupt gibt, und ob das Angebot jemals tatsächlich existiert hat?
 
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Hallo Restposten-Kundenservice!

Wie überprüft Ihr denn, daß die Anmeldungen gewerblich sind? Ich habe keine Möglichkeit gefunden eine Datei mit einem Gewerbenachweis hochzuladen. Auch wird keine Faxnummer angegeben, an die der Gewerbenachweis gesendet werden kann.

Da es sich (wie gesagt) um eine B2B Handelsplattform handelt, finden die Widerrufsrechte und -fristen, die für Endverbraucher gelten, keine Anwendung. Im gewerblichen Bereich hat der Gesetzgeber keine pauschalen Widerufsrechte vorgesehen.

Dafür besteht die Möglichkeit den Vertrag anzufechten. Aber vermutlich ist der Vertrag nicht zustande gekommen, denn in Eueren AGB schreibt Ihr selbst:
AGB von Restposten.de schrieb:
3. Mitglieder können nur Kaufleute im Sinne des HGB, Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sowie Großverbraucher wie etwa Vereine, Behörden oder Universitäten sein.
Damit ein Vertrag mit einer Privatperson nicht zustande kommen, oder irre ich da?

Nebelwolf
 
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Natürlich sehen ALLE registrierten Mitglieder auf RESTPOSTEN.de zu allen Angeboten auch immer die DIREKTEN Kontaktdaten der jeweiligen Anbieter!

Voraussetzung ist jedoch eine erfolgte Registrierung und die Zusendung eines entsprechenden Gewerbenachweises, damit eine Freischaltung als Mitglied auf RESTPOSTEN.de erfolgen kann.

Alle weiteren Handelskontakte finden dann unter den Mitgliedern selber statt. RESTPOSTEN.de anonymisiert hier nichts und macht alle Kontaktdaten zugänglich. Für registrierte Mitglieder ist entsprechend zu JEDEM veröffentlichten Angebot ersichtlich, welcher Händler dies wann veröffentlicht hat, inklusive dessen hinterlegter Adresse, Telefonnummer usw...

In diesem Detail unterscheidet sich RESTPOSTEN.de im übrigen erheblich von anderen Marktteilnehmern.

Natürlich ist die Kostenpflichtigkeit auf RESTPOSTEN.de sowohl deutlich, als auch farblich (in rot) markiert. Ein Nachsehen auf der richtigen Seite hilft hier unter Umständen weiter und vermeidet die Verbreitung Irrtümern.

Die benötigten Gewerbenachweise werden nach erfolgter Registrierung per Email von uns angefordert. Im Rahmen unserer Kontaktaufnahme wird dem neu registrierten Mitglied dann mitgeteilt, wie es seinen Gewerbenachweis an uns übermitteln kann.

Privatpersonen erhalten KEINEN Zugang zu RESTPOSTEN.de, denn dies ist eine geschlossene, rein gewerbliche Handelsplattform. Also nur für gewerbliche Endverbraucher (z.B. ein Restaurant kauft Wein, ein Handelsbetrieb Packmaterial, ein Handwerker Werkzeug, ein Theater Textilien für den Fundus, Hilfsorganisationen Textilien für Hilfsleistungen usw.) oder Wiederverkäufer (z.B. Online Shop Betreiber, Einzelhändler, Großhändler, Markthändler, Ebay Verkäufer oder Exporteure). Wir haben aber auch Vereine und Schulen als Mitglieder bei RESTPOSTEN.de, die dann auch zumeist als gewerbliche Verbraucher über uns Kontakt zu Anbietern aufnehmen (palettenweise Toilettenpapier, Blöcke, Hefte oder Putzmittel werden oft nachgefragt, um nur einige Beispiele zu nennen).

Wenn nachweislich kein Gewerbe besteht, muss auch kein Vertrag angefochten werden, da gar kein Vertrag zustande gekommen ist!


Das Branchenblatt, das RESTPOSTEN.de in diesem Jahr "zur stärksten Branchenplattform Deutschlands" gewählt hat, war die Zeitung Auktionsideen, nach dem Test von 10 bekannten/führenden Internet-Großhandelsplattformen.

Solche Aussagen müssen übrigens nachweislich wahr, richtig und beweisbar sein, sonst sind diese nach geltendem Wettbewerbsrecht abmahnfähig.

Unabhängige Institute müssten ensprechend "das Hecht sein" des Vorredners auch bestätigen können, also auf Nachfrage müssen die Institute (Plural) namentlich benannt werden und deren offiziellen Bestätigungen vorgelegt werden können ;).

Mit freundlichen Grüßen
RESTPOSTEN.de
Kundenservice
 
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Dafür besteht die Möglichkeit den Vertrag anzufechten. Aber vermutlich ist der Vertrag nicht zustande gekommen, denn in Eueren AGB schreibt Ihr selbst:

Damit ein Vertrag mit einer Privatperson nicht zustande kommen, oder irre ich da?
Also ich weiß aktuell nicht, ob der Threaderöffner sich als Händler dort angemeldet hat oder nicht. Darüber hinaus lässt sich dem geschilderten Sachverhalt nicht entnehmen, dass er sich versehentlich bei Restposten.de angemeldet hat.

Wäre er Händler, würde das Widerrufsrecht nicht greifen.

Wer sich auf einen Vertrag berufen will, ist aber grundsätzlich (ob nun Händler oder Verbraucher) in der Beweispflicht, wie dieser nun zustande gekommen ist.

Mich würde da bei Restposten.de interessieren, wie die AGB wirksam einbezogen werden.

Bei Angebote-einfach-finden.de finden sich zu typische Abofallenmerkmale, so dass ich dem Threaderöffner bezüglich der fehlenden AGB glauben schenken mag.

Insofern bleibt als nützlichster Ratschlag der Gang zum Anwalt und der lohnt definitiv - gerade wenn man die Forderungen der Inkassobüros betrachtet und sie mit ursprünglichen Preisen für die Abos vergleicht.

Mich würde interessieren, auf welcher Grundlage angebote-einfach-finden.de Geld haben will: Die haben eine ganz abstruse Vertragsstrafe in ihren AGB.
 
AW: restposten.de und angebote-einfach-finden.de

@ restposten.de

ich habe mein gewerbe abgemeldet da ich wieder ganz normal arbeite,
muss ich denoch die gebühren zahlen
 
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So wie es saussieht wohl nicht
Wenn nachweislich kein Gewerbe besteht, muss auch kein Vertrag angefochten werden, da gar kein Vertrag zustande gekommen ist!
 
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aber ich habe gewerbe gehabt und auch leider auch nach restposten.de eingefaxt

zum angebote-einfach-finden.de habe ich zum glück kein gewerbe geschickt
 
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Da sieht man die Kosten beim Registrieren nur durch Runterscrollen

http://restposten.de/register.php

Das hatten wir doch alles schon mal:eek:
 
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also muss ich die kosten bei restposten.de und angebote-einfach-finden.de nicht bezahlen

ich habe auch die unterlagen einen anwalt weiter gegeben
 
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Hallo!

Ob Du zahlen mußt oder nicht, daß kann nur ein Gericht entscheiden. Das Kostenrisiko ist nicht sehr hoch, da der strittige Betrag offensichtlich nur 2 x 69 Euro beträgt. Ob Restposten.de mit einer Forderung, die auf so wackeligen Beinen steht, vor Gericht geht wage ich zu bezweifeln, da hier bei einer Niederlage, auch das Geschäftsmodell gefährdet ist.

Wer auf den verschiedenen Restpostenplattformen angemeldet ist, kann ja mal testen und dokumentieren wieviele der auf der Startseite beworbenen Schnäppchen tatsächlich lieferbar sind.

Nebelwolf
 
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So da haben wir den genauen Sachverhalt:
  • Der Kunde ist zum Zeitpunkt der Anmeldung bei Restposten.de Gewerbetreibender.
  • Er meldet sich über das Registrierungsformular an, füllt dieses komplett richtig aus - dort wird in rot auf die Kostenpflichtigkeit hingeweisen.

    Die AGB werden per Klick akzeptiert und die verbindliche Anmeldung per zweitem Klick abgeschickt.

    Damit ist ein verbindlicher Vertrag unter Kaufleuten zustande gekommen.
  • Kunde bekommt per Email die Rechnung und Mitteilung, dass wir den Gewerbenachweis brauchen.
  • Kunde sendet uns den Gewerbenachweis, der ist gültig und passt zu den eigegebenen Stammdaten.
  • Wir bestätigen den Eingang des Gewerbenachweises, schalten aber den Account nicht frei, da die Zahlung noch fehlt.
  • Kunde wird 3x per Email gemahnt und 1x per Post mit Kopie der Rechnung und Androhung des Inkassoverfahrens (denn er ist ja Unternehmer)
  • Kunde reagiert nicht auf die Mahnungen
  • Frist läuft ab und die Inkassogesellschaft schreibt Kunden an
  • Kunde ist überrascht einen Inkassobrief erhalten zu haben!
Ich denke dieser Sachverhalt ist rechtlich eindeutig und nicht ganz so, wie es am Anfang schien.
Der Versuch Forderungen aus Verträgen aussitzen zu wollen, die man in seiner Eigenschaft als Unternehmer abgeschlossen hat, ist jedenfalls ein Vorgehen, das nicht zur Nachahmung empfohlen werden kann.

Eine Kontaktaufnahme mit dem Gläubiger ist in jedem Fall zu empfehlen, denn nur so lässt sich eine Lösung finden.

Mit freundlichen Grüßen
RESTPOSTEN.de
Kundenservice
 
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Natürlich sind die Verträge, die wir mit unseren Kunden abschliessen, rechtlich abgesichert und entsprechen voll und ganz den gesetzlichen Vorgaben.

Es steht jedem Mitglied oder registrierten Kunden natürlich frei, sich anwaltliche beraten zu lassen. Ich möchte an dieser Stelle nur ausführen, dass der Anwalt hier unsere Einschätzung der rechtlich absolut eindeutigen Sachlage bestätigen wird.

Als seriös agierendes Unternehmen und authorisierter Partner von Trusted Shops ist RESTPOSTEN.de schon seit über 10 Jahren erfolgreich am Markt vertreten. Aus unserem eigenen Anspruch an unser Handeln, wird unser gesamtes Vertragswerk, sowie der Anmeldevorgang, kontinuierlich unabhängigen rechtlichen Prüfungen unterzogen.

Mit freundlichen Grüßen
RESTPOSTEN.de
Kundenservice
 
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