AW: restposten.de und angebote-einfach-finden.de
Natürlich sehen ALLE registrierten Mitglieder auf RESTPOSTEN.de zu allen Angeboten auch immer die DIREKTEN Kontaktdaten der jeweiligen Anbieter!
Voraussetzung ist jedoch eine erfolgte Registrierung und die Zusendung eines entsprechenden Gewerbenachweises, damit eine Freischaltung als Mitglied auf RESTPOSTEN.de erfolgen kann.
Alle weiteren Handelskontakte finden dann unter den Mitgliedern selber statt. RESTPOSTEN.de anonymisiert hier nichts und macht alle Kontaktdaten zugänglich. Für registrierte Mitglieder ist entsprechend zu JEDEM veröffentlichten Angebot ersichtlich, welcher Händler dies wann veröffentlicht hat, inklusive dessen hinterlegter Adresse, Telefonnummer usw...
In diesem Detail unterscheidet sich RESTPOSTEN.de im übrigen erheblich von anderen Marktteilnehmern.
Natürlich ist die Kostenpflichtigkeit auf RESTPOSTEN.de sowohl deutlich, als auch farblich (in rot) markiert. Ein Nachsehen auf der richtigen Seite hilft hier unter Umständen weiter und vermeidet die Verbreitung Irrtümern.
Die benötigten Gewerbenachweise werden nach erfolgter Registrierung per Email von uns angefordert. Im Rahmen unserer Kontaktaufnahme wird dem neu registrierten Mitglied dann mitgeteilt, wie es seinen Gewerbenachweis an uns übermitteln kann.
Privatpersonen erhalten KEINEN Zugang zu RESTPOSTEN.de, denn dies ist eine geschlossene, rein gewerbliche Handelsplattform. Also nur für gewerbliche Endverbraucher (z.B. ein Restaurant kauft Wein, ein Handelsbetrieb Packmaterial, ein Handwerker Werkzeug, ein Theater Textilien für den Fundus, Hilfsorganisationen Textilien für Hilfsleistungen usw.) oder Wiederverkäufer (z.B. Online Shop Betreiber, Einzelhändler, Großhändler, Markthändler, Ebay Verkäufer oder Exporteure). Wir haben aber auch Vereine und Schulen als Mitglieder bei RESTPOSTEN.de, die dann auch zumeist als gewerbliche Verbraucher über uns Kontakt zu Anbietern aufnehmen (palettenweise Toilettenpapier, Blöcke, Hefte oder Putzmittel werden oft nachgefragt, um nur einige Beispiele zu nennen).
Wenn nachweislich kein Gewerbe besteht, muss auch kein Vertrag angefochten werden, da gar kein Vertrag zustande gekommen ist!
Das Branchenblatt, das RESTPOSTEN.de in diesem Jahr "zur stärksten Branchenplattform Deutschlands" gewählt hat, war die Zeitung Auktionsideen, nach dem Test von 10 bekannten/führenden Internet-Großhandelsplattformen.
Solche Aussagen müssen übrigens nachweislich wahr, richtig und beweisbar sein, sonst sind diese nach geltendem Wettbewerbsrecht abmahnfähig.
Unabhängige Institute müssten ensprechend "das Hecht sein" des Vorredners auch bestätigen können, also auf Nachfrage müssen die Institute (Plural) namentlich benannt werden und deren offiziellen Bestätigungen vorgelegt werden können
.
Mit freundlichen Grüßen
RESTPOSTEN.de
Kundenservice