Plattenputzer
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Ein Arbeitskollege von mir macht sich gerade schwer Sorgen und da ich mich nicht so richtig in der Materie auskenne, habe ich ihm vorgeschlagen, seine Fall hier zu Gehör zu bringen:
Er hat sich vor Wochen zwei Karten für seinen Sohn und sich für ein Ramstein-Konzert gekauft. Völlig legal bei einem Online-Tickethändler. Nun ist ihm am Konzerttermin (irgendwann im Dezember) was dazwischen gekommen, so dass er nicht hin kann. Also hat er die Karten, für die er je 70 Euro bezahlt hat, zu Versteigerung in Ebay angeboten. Nun ist die Versteigerung beendet und er hat das komische Gefühl, dass etwas nicht mit rechten Dingen zugegangen ist. Eine Karte ging für 350 Euro weg, die andere für 380 Euro. Der Meistbietende hat bisher nur wenige (unter 10) Verkäufe, alle Eintrittskarten betreffend.
Mein Kollege wollte mit den Karten nie Gewinn machen und war über den hohen Endpreis sehr erstaunt. Er har dann etwas gegoogled und herausbekommen, dass bei den Ramsteinkarten AGBs abgedruckt sind, die den Weiterverkauf verhindern sollen.
außerdem hat er gelesen, dass irgendwelche Kanzleien angeblich solche Fake-Ersteigerungen fabrizieren, um dann die Käufer im Namen vom Veranstalter abzumahnen.
Nun hat er dem Höchstbietenden ein freundliches Mail geschickt, dass er die Karten nicht verkaufen will. Das Antwortmail war im Drohstil abgefasst (Ich habe das Mail aber noch nicht zu lesen bekommen).
Klar wäre ich auch genervt, wenn ich was ersteigert hätte und der Anbieter nen Rückzeiher macht. Abseits davon aber trotzdem ein paar Fragen:
Kann man als Verkäufer nach Ende einer Versteigerung in Ebay noch einen Rückzieher machen? Mir ist schon ein paar mal passiert, dass Leute, von denen ich was ersteigert habe, mir hinterher ein Mail geschickt haben, mit dem Inhalt: "Sorry, beim Verpacken runtergefallen" oder ähnlichem. Also scheints Rücktrittsmöglichkeiten zu geben?
Ist es legal oder illegal, Eintrittskarten in Ebay zu verkaufen oder hängt das von den AGBs des Veranstalters ab?
Er hat sich vor Wochen zwei Karten für seinen Sohn und sich für ein Ramstein-Konzert gekauft. Völlig legal bei einem Online-Tickethändler. Nun ist ihm am Konzerttermin (irgendwann im Dezember) was dazwischen gekommen, so dass er nicht hin kann. Also hat er die Karten, für die er je 70 Euro bezahlt hat, zu Versteigerung in Ebay angeboten. Nun ist die Versteigerung beendet und er hat das komische Gefühl, dass etwas nicht mit rechten Dingen zugegangen ist. Eine Karte ging für 350 Euro weg, die andere für 380 Euro. Der Meistbietende hat bisher nur wenige (unter 10) Verkäufe, alle Eintrittskarten betreffend.
Mein Kollege wollte mit den Karten nie Gewinn machen und war über den hohen Endpreis sehr erstaunt. Er har dann etwas gegoogled und herausbekommen, dass bei den Ramsteinkarten AGBs abgedruckt sind, die den Weiterverkauf verhindern sollen.
außerdem hat er gelesen, dass irgendwelche Kanzleien angeblich solche Fake-Ersteigerungen fabrizieren, um dann die Käufer im Namen vom Veranstalter abzumahnen.
Nun hat er dem Höchstbietenden ein freundliches Mail geschickt, dass er die Karten nicht verkaufen will. Das Antwortmail war im Drohstil abgefasst (Ich habe das Mail aber noch nicht zu lesen bekommen).
Klar wäre ich auch genervt, wenn ich was ersteigert hätte und der Anbieter nen Rückzeiher macht. Abseits davon aber trotzdem ein paar Fragen:
Kann man als Verkäufer nach Ende einer Versteigerung in Ebay noch einen Rückzieher machen? Mir ist schon ein paar mal passiert, dass Leute, von denen ich was ersteigert habe, mir hinterher ein Mail geschickt haben, mit dem Inhalt: "Sorry, beim Verpacken runtergefallen" oder ähnlichem. Also scheints Rücktrittsmöglichkeiten zu geben?
Ist es legal oder illegal, Eintrittskarten in Ebay zu verkaufen oder hängt das von den AGBs des Veranstalters ab?