Probenking.de auferstanden? / Inkassounternehmen Prodefacto

AW: Probenking.de auferstanden? / Inkassounternehmen Prodefacto

Ist nicht Dein Problem. Denn Fakt ist und bleibt: Du hast Dich da nicht angemeldet, also hast Du mit dem Forderungssteller nichts zu tun, keinen Vertrag. Der hat Dich genausoviel zu interessieren wie der Bauer Xin Tsang Yu, dem grade sein Reissack umgefallen ist.


  • Hat man sich nicht angemeldet, besteht kein Vertrag.
  • Wenn es keinen wirksamen Vertrag gibt, dann gibt es auch keine irgendwie geartete Grundlage für eine Zahlungsforderung. Auch keinen sonst irgendwie gearteten Rechtsanspruch, auch keine Erklärungspflicht, auch keine "negative Beweispflicht".
  • In der "Beweispflicht" ist vielmehr der Forderungssteller. Der müsste aktiv nachweisen, dass eine Anmeldung erfolgt ist. Unmöglich, wenn tatsächlich nie erfolgt.
  • Sollte ein Fremder unter Namensmissbrauch sich auf der betr. Internetseite angemeldet haben, dann obliegt es allein dem "Unternehmen", den "Schuldigen" auszumachen und zu belangen. Derjenige, der daraufhin mit einer unberechtigten Forderung konfrontiert wird, hat gegenüber dem Klabauterunternehmen keinerlei Rechtspflichten und muss auch nicht Anzeige gegen Unbekannt erstatten oder ähnlichen Mumpitz tun.
  • Es ist dabei völlig unerheblich, ob der Mainzelmann, irgendein Mister X, der "Unternehmer" selbst oder sonstwer einen dort angemeldet hat. Wenn das Klabauterunternehmen nicht durch technisch mögliche Maßnahmen sicherstellt, dass sich nicht ein Fremder unter Namensmissbrauch anmelden kann, dann hat es die daraus angeblich oder tatsächlich entstehenden wirtschaftlichen Verluste selbst zu vertreten.
  • Es gibt auch keine Rechtspflicht, dass man sich in dieser Sache überhaupt an die Gegenpartei äußern müsste - außer beim allerextremst seltenen Mahnbescheid.

Soll man überhaupt auf merkbefreite Drohschreiben von Nutzlosanbietern reagieren?
http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/51798-brieffreundschaft-oder-nicht.html

Wer auf schwachsinnige Drohschreiben von Nutzlosanbietern antwortet, wird immer nur neue, ebenso schwachsinnige Antworten bekommen.

Wer denn Ball flachhält, der kann sein Geld behalten. Das Kasperletheater schläft nach einigen Mahnschreiben von selbst ein.
 
AW: Probenking.de auferstanden? / Inkassounternehmen Prodefacto

hallo,

bei mir ist es jetzt ja auch schon wieder ein Jahr her, dass ich mich hier geäussert habe.
Der neueste Stand hier ist, dass die alten Forderungen, welche letztes Jahr gestellt wurden(über mehrere Jahre), wohl nicht weiter verfolgt werden, allerdings die Forderung für dieses Jahr von der Prodefacto an die Kanzlei Breddermann weitergegeben wurde.
Von denen hab ich letztens einen Brief bekommen, und das war neu.
Ich hab erst mal nicht darauf reagiert und die Frist verstreichen lassen, nehme mal an, dass der Mahnbescheid jeden Tag ins Haus flattern kann.
Wie siehts bei Euch aus?

Nebo
 
AW: Probenking.de auferstanden? / Inkassounternehmen Prodefacto

Mahnbescheide werden von den Abzockern und ihren geifernden Inkassokötern immer angedroht, aber regelmäßig dann doch nicht beantragt.
Selbst, wenn: dann wird halt widersprochen, und basta.
Mahnbescheid: Dichtung und Wahrheit: computerbetrug.de und dialerschutz.de

Von diesem Abzocker sind Mahnbescheide bisher noch nicht bekannt geworden. Und das ist bei der Nutzlosbranche auch sonst extrem selten.

Denn: Mahnbescheide kosten den Abzocker Gerichtsgebühr. 23 Euro, die muss er erstmal vorstrecken.
Wenn Du dem Mahnbescheid innerhalb von 14 Tagen widersprichst, hat er die Gebühr vorgestreckt, aber immer noch kein Geld von Dir. Vollstrecken und pfänden geht dann nicht, der Weg wäre versperrt, solange bis ein Gericht entschieden hat, dass der Kasperbude die Forderung zusteht. Vorher wachsen Orchideen am Südpol.

Nach widersprochenem Mahnbescheid kann der Inkassokasper entweder weiter Mahnbriefe schicken (na und?), oder der Anwalt kann klagen. Wird aber schwierig für ihn - angesichts der wackligen Rechtslage.

Zudem setzt er sich mit dem Mahnbescheid noch einer zusätzlichen Gefahr aus. Du könntest, wenn Du wolltest, zusätzlich zum Widerspruch noch die Überleitung in das streitige Verfahren erzwingen. Dann käme es zum Prozess, und den wollen die Abzocker eigentlich tunlichst vermeiden. Weil sie dort extrem schlechte Karten haben.
 
AW: Probenking.de auferstanden? / Inkassounternehmen Prodefacto

Denn: Mahnbescheide kosten den Abzocker Gerichtsgebühr. 23 Euro, die muss er erstmal vorstrecken.
Genau das macht sie völlig unrentabel für die Nutzlosen. Die 10-30% der Betroffenen ohnehin
aus Angst oder Unwissenheit zahlen, reichen den Nutzlosbetreibern völlig aus.

Dieses dauernde Hinweisen in Medien und Foren/Blogs auf die ach so gefährlichen MB
erzeugt eine MB-Hysterie und Panik, die den Nutzlosbetreibern hochwillkommen ist,
weil sie Angst erzeugt und Angst ist der Hauptgrund neben Unwissenheit warum
von 10-30% der Betroffenen gezahlt wird.
>> Mahnbescheid: Dichtung und Wahrheit: computerbetrug.de und dialerschutz.de

Die Chance vom Blitz erschlagen zu werden ist erheblich größer, als einen MB der Nutzlosbranche zu erhalten.
Wird deswegen in Medien ständig empfohlen mit einem Blitzableiter auf dem Kopf rumzulaufen?
 
AW: Probenking.de auferstanden? / Inkassounternehmen Prodefacto

Diese Firma kann man nicht ernst nehmen letzten Monat kam nach einigen e-Mail verkehr folgende Mail von Probeking

02.07.2010
Sehr geehrter Herr XXXX,

wir haben nun die Rückmeldung von der Bank erhalten, dass die Gutschrift nicht ausgeführt wurde.
Sie befinden sich somit nicht im Zahlungsverzug.
Eine weitere Anmahnung wird nicht erfolgen.
Am 05.07.2010
Sehr geehrter Herr xxxx,

Vielen Dank für Ihre E-Mail.

Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, bestehen keine offenen Forderungen zu Ihrem Probenking Vertrag 7xxxx mehr.

Wenn Sie weitere Fragen, Anregungen oder Kritik haben, wenden Sie sich bitte erneut an uns. Einer unserer Mitarbeiter steht Ihnen gern zur Verfügung - dafür sind wir da. Unser Ziel ist es, dass Sie mit unserem Service rundum zufrieden sind.

Herzliche Grüße,

Ihr
Probenking-Team (mk)

Und heute kam dann folgende Mail

Zahlungserinnerung
--------------------------------------------------------------------
Ihre Kundennummer: 7xxxx


@titlename@,

leider konnte zu Ihrem ProbenKing-Kundenvertrag noch kein
Zahlungseingang verzeichnet werden.

Hier handelt es sich sicherlich nur um ein Versehen.
Ein Grund für die offene Forderung könnte beispielsweise
eine fehlerhafte Angabe Ihrer aktuellen Bankverbindung oder
ein Tippfehler sein.

Wir bitten höflichst um Überprüfung, und gegebenenfalls Berichtigung,
Ihrer aktuellen Kontoinformationen.


Bei denen weiß die Linke Hand nicht was die Rechte macht.!
 
AW: Probenking.de auferstanden? / Inkassounternehmen Prodefacto

Heute kamm dan diese E-Mail

Sehr geehrter Herr xxxx,

Vielen Dank für Ihre E-Mail.

Bitte entschuldigen Sie die versehentliche Zahlungserinnerung.

Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, bestehen zu Ihrem Probenking Vertrag 7xxxx keine offenen Forderungen mehr.

Wenn Sie weitere Fragen, Anregungen oder Kritik haben, wenden Sie sich bitte erneut an uns. Einer unserer Mitarbeiter steht Ihnen gern zur Verfügung - dafür sind wir da. Unser Ziel ist es, dass Sie mit unserem Service rundum zufrieden sind.

Herzliche Grüße,

Ihr
Probenking-Team (mk)
 
AW: Probenking.de auferstanden? / Inkassounternehmen Prodefacto

Hallo
Ich habe folgendes Problem:

- Prodefacto will Geld von mir bis zum 20.10.2010
- habe von 2004-2008 probenking bezahlt dann Kündigung eingereicht und auch bestätigt bekommen und nun habe ich die letztes Jahr weggeschmissen und nun wollen die Forderungen von 2008-2010

Was soll ich denn jetzt machen ?
 
AW: Probenking.de auferstanden? / Inkassounternehmen Prodefacto

Man kann und sollte sowas eigentlich komplett ignorieren.

Hier einmal ein paar grundsätzliche, nur theoretisch wichtige rechtliche Überlegungen:

Selbst, wenn man im Rechtsirrtum die Forderungen damals gezahlt hatte, dann beweist das noch nicht, dass hier ein rechtswirksamer Vertrag geschlossen wurde. Denn es wurde damlals mit arglistiger Täuschung und Preisverschleierung etc. gearbeitet. Wenn das Unternehmen dann die Vertragsgrundlage damit begründen wollte, dass ja eine Kündigung erfolgt sei und man damit den Vertrag angeblich anerkannt habe, dann gibt es damit selbst zu, widerrechtlich trotz der Kündigung jetzt noch böswillig Gebühren zu fordern.

Sofern das Unternehmen böswillig bestreiten sollte, dass eine Kündigung erfolgt ist, könnte im Streitfall auch immer noch hilfsweise der Widerruf erklärt werden, weil das Unternehmen seinerseits dann die erfolgreiche Zustellung einer Widerrufsbelehrung im Jahre 2004 nicht beweisen können wird.

Höchst hilfsweise könnte man mit "Verwirkung" gemäß § 242 BGB argumentieren, weil die "Firma" jahrelang verabsäumt hat, die angeblich offenen Beiträge einzufordern.

Kurzum: selbst im unwahrscheinlichen Streitfall vor Gericht hätte man auch dann, wenn man sich jetzt gar nicht zur Sache an die Gegenpartei äußert, immer noch 1001 Möglichkeiten, sich zu wehren.

Das wissen die Spacken auch ganz genau, und die beabsichtigen überhaupt nicht, die Sache vor Gericht zu bringen. Das gilt auch und gerade dann, wenn man sich jetzt gar nicht äußert.

Im Gegenteil: wenn man jetzt irgendein womöglich unqualifiziertes Geschreibsel schickt, könnte man sich durch eine unbedachte, laienhafte Formulierung in eine dumme Zwangslage begeben.

Oberste Regel des Juristen: wenn es für "Gegacker" und "Geschreibsel" keinen notwendigen Anlass gibt: Klappe halten! Schweigen ist Gold. Was man nicht gesagt oder geschrieben hat, kann auch nicht gegen einen verwendet werden.
 
AW: Probenking.de auferstanden? / Inkassounternehmen Prodefacto

hallo zusammen.

bei mir ist es so wie in einem anderen post hier, dass ich mich bei shortbooks.de vor ca. 2 monaten angemeldet habe. nach einiger zeit habe ich mich entschieden, zu kündigen, weil ich sowieso nur die probezeit nutzen wollte und das auch fristgerecht getan. eine kündigungsbestätigung kam nicht, dabei habe ich mir noch nichts gedacht. ca. nen monat nach der kündigung erhielt ich ne mail mit der aufforderung, noch die und die summe zu bezahlen. ich wies darauf hin, dass ich doch fristgerecht gekündigt hatte und schickte eine antwort mit nem screenshot von meiner versendeten kündigungsmail als anhang. das reichte shortbooks nicht, sie wollen die sendebestätigung haben. ich dachte "wie? die meinen wohl empfangsbestätigung der kündigung; wie soll ich die nachweisen, wenn ich keine gekriegt habe!!?"

jetzt hab ich vor 10 tagen post von prodefacto bekommen. ich hab jetzt zwei fragen, falls ich mich hier verlesen haben sollte: 1. ihr sagt, man soll erst widerspruch einlegen, sobald ein amtlicher mahnbescheid ins haus kommt und auf die zahlungsforderungen gar nicht reagieren, richtig? oder soll ich gegen den brief mit der geforderten summe bereits widerspruch einlegen? 2. soll ich shortbooks komplett ignorieren oder nachträglich noch ne kündigung schreiben oder würden mir daraus irgendwelche nachteile entstehen?

danke schonmal im voraus
 
AW: Probenking.de auferstanden? / Inkassounternehmen Prodefacto

1. ihr sagt, man soll erst widerspruch einlegen, sobald ein amtlicher mahnbescheid ins haus kommt und auf die zahlungsforderungen gar nicht reagieren, richtig?

Stimmt !

oder soll ich gegen den brief mit der geforderten summe bereits widerspruch einlegen? 2. soll ich shortbooks komplett ignorieren

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http://forum.computerbetrug.de/info...eren-auf-rechnung-und-mahnung.html#post232132

oder nachträglich noch ne kündigung schreiben oder würden mir daraus irgendwelche nachteile entstehen?

Wer nix sagt sagt nix falsches. Die wollen was von Dir und aus "nixsagen" kann Dir kein Nachteil entstehen
 
AW: Probenking.de auferstanden? / Inkassounternehmen Prodefacto

1. ihr sagt, man soll erst widerspruch einlegen, sobald ein amtlicher mahnbescheid ins haus kommt und auf die zahlungsforderungen gar nicht reagieren, richtig?

Leute hört doch auf mit diesem Mahnbescheidskäse. Mahnbescheide sind bei den Nutzlosen so selten wie Hitzewellen am Südpol
Selbst wenn einer kommt kann man immer noch reagieren
http://www.computerbetrug.de/abzocke-im-internet/mahnbescheid-dichtung-und-wahrheit/
 
AW: Probenking.de auferstanden? / Inkassounternehmen Prodefacto

Er wiederholt genau das was wir empfehlen, nix anderes.
Nix tun und erst wenn ein (echter) MB kommt reagieren.
Daß der Fall nach menschlichem Ermessen praktisch nie eintreten wird wissen diejenigen, die sich schon interessehalber durch die Threads hier gefressen haben.
Rookies mit einem neuen Problem haben halt erstmal die Hosen voll.
levvantos aber hats doch begriffen - ich denke der will sein Geld behalten :wink:
So das solls aber nun gewesen sein mit dem bösen Unwort ...
 
Hallo zusammen,

ich hole den Beitrag nochmal hoch, da ich, bzw. meine Unternehmung, Probleme mit Shortbooks.de hat.

Zu meiner Sache:

Vor ca. 2 Wochen habe ich eine Abbuchung auf dem Geschäftskonto meiner Firma von Shortbooks.de gefunden. Eine Rechnung o.Ä. gab es zu dieser Abbuchung nicht, so dass ich die Kollegen gefragt habe, was es damit auf sich hat. Keiner der Kollegen wusste darüber Bescheid, so dass ich mich dann erstmal, über das Angebot von Shortbooks informiert habe. Da es grundsätzlich in meiner Branche Sinn machen könnte, den Service von Shortbooks in Anspruch zu nehmen, habe ich nochmal alle angestellten gefragt, ob Sie sich bei shortbooks angemeldet haben, was natürlich verneint wurde.

Da stellt sich erstmal natürlich die Frage, wie Shortbooks an unsere Bankdaten kommt. Das war bis vor einer Woche sehr einfach, denn diese waren im Impressum unseres Webauftritts zu finden (damals als das Impressum erstellt wurde, hatte ich einen Leitfaden vorliegen, der die Bankverbindung vorgesehen hat). Kann es sein, dass Shortbooks diese Anmeldung jetzt einfach fingiert hat?

Im übrigen scheint es unmöglich dort jemanden telefonisch zu erreichen und auf Mails wird erst recht nicht reagiert. Was soll ich jetzt tun? Die Abbuchung rückbuchen lassen und gucken was passiert?

Ich danke schonmal für die Antworten und bin ganz gespannt auf eure Antwort.
 
Hallo!
Ich würde das Geld direkt zurückbuchen lassen. Dann sollen die erstmal Belegen das überhaupt ein Vertrag abgeschlossen wurde.
Seitdem ich auf die Inkassobriefe nicht reagiert habe, werde ich von denen auch nicht mehr belästigt.
Es ist schon eine Recht dubiose Firma mit Ihren Machenschaften.... aber man kanns ja versuchen.

Tschau
Friedhelm
 
Hallo Friedhelm,

danke für die schnelle Antwort. Kann noch jemand diese meinung teilen?

Und noch eine Frage, die Beweislast liegt dann bei Shortbooks oder muss ich beweisen, dass ich den vertrag nicht abgeschlossen habe (irgendwie erinnere ich mich noch düster an so etwas wie umgekehrte beweispflicht?!)

Wenn ich das Geld zurückbuchen lasse, was wird nach euren Erfahrungen vermutlich als nächstes passieren?

Und noch einmal vielen Dank :)
 
Was soll ich jetzt tun? Die Abbuchung rückbuchen lassen und....
...was sonst? Wenn kein Berechtigter in deiner Firma die Genehmigung zur Lastschrift erteilt hat, dann ist diese Buchung natürlich zurück zu holen.
Es ist schon eine Recht dubiose Firma mit Ihren Machenschaften.... aber man kanns ja versuchen.
Nicht die Firma versucht da etwas sondern irgend wer hat unberechtigter Weise die Bankdaten von Obii bei deren Projekt angegeben. Shortbooks sieht somit seinen Gewinn nicht und wer ist dann nun der gelackmeierte und wer freut sich über die erbrachte Leistung, die er nicht zu bezahlen braucht?

Der Regensburger Anbieter von Shortbooks.de ist bekannt, steht ja auch Impressum und im Handelsregister:

SHORTBOOKS GMBH & CO. KG
Domplatz 3
93047 Regensburg
Wenn der Support nicht erreichbar ist, dann ist das dessen Sache! Niemand braucht dem hinter her zu rennen und schon gar nicht der Inhaber von Kontodaten, dessen Konto missbräuchlich im Auftrag des eigentlichen Verursachers belastet wurde. Der Support ist übrigens womöglich outsourced, wen wunderts, dass da nur spärliche Informationen kommen. Der Anbieter selbst nutzt sein Rechenzentrum mit zahlreichen Unternehmen. Wer es somit nötig hat, sich mit der Anbieterin auseinander setzen zu wollen, der kann mit ein bisschen googln recht zügig Erfolg haben. Briefe schreiben ist ja anscheinend out.

Und noch eine Frage, die Beweislast liegt dann bei Shortbooks oder muss ich beweisen, dass ich den vertrag nicht abgeschlossen habe
Du musst gar nix! Es wurde lediglich die Kontonummer "entwendet". Wetten dass die anderen Daten aus der Anmeldung gar nichts mit dir zu tun haben? Wenn doch, dann ist es in der Tat so, dass der Forderungssteller in der Beweispflicht ist. Um die Sache aber nicht eskalieren zu lassen sollte man auf eine Zahlungserinnerung (nach Rückbuchung der Lastschrift) zumindest ein mal widersprechen. Aber wie geschrieben, die kommt nur, wenn dann auch authentische, zuordenbare Daten deines Unternehmens verwendet worden sind.
 
Hallo Reducal!

Dann ist mein Vorgehen jetzt klar und die Unsicherheit in diesem Zusammenhang, ist auch verschwunden.

Vielen Dank!
 
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