Plaudereien zu Abmahnung U+C Regensburg / Redtube Porno-Streaming

Aka-Aka

Chaostheoretiker
Ich bleibe dabei: Das neue Verbraucherministerium sollte sofort, am besten gleich morgen, mit TV-Kamera damit konfrontiert werden. "Herr Maas, Verbraucherschutz - ist das für Sie ebenso Neuland wie das Internet für Frau Merkel? Hatten Sie schon Zeit, sich eine Meinung zum Thema Abmahnirrsinn diktieren zu lassen oder haben Sie gar selbst eine Meinung dazu?"
Sind doch genug Medien an dem Thema dran...

Für die Einhaltung der US-Copyright-Bestimmungen der redtube.com ist übrigens die Bright Imperial Limited in Wanchai (Hong Kong) verantwortlich [einfach mal nach "redtube.com site:copyright.gov" googlen und noch etwas scrollen], Empfänger der einschlägigen Post ist eine Anwaltskanzlei (möglicherweise auch nur im Auftrag der entsprechenden Firmengründer bzw. des "registered agent service", siehe hier)

Die "Bright Imperial Limited" ging 2012 gegen einen Schweizer vor, der mit der Seite red-tube.com Geld machen wollte. Dabei handelt es sich um Herrn W.O.:
Den kennen Szeneinsider hierzulande durchaus
Die Welt ist manchmal klein.

Das hat mit dem hier vorliegenden Fall nichts zu tun und sei nur erwähnt, um deutlich zu machen, dass sicherlich auch gegen die Vertipperdomain retdube Maßnahmen ergriffen werden.

Redtube selbst wiederum hat durchaus auch Erfahrungen mit Gerichten - z.B. in diesem aufregenden Fall.
Der Trafficmanager von Redtube postet übrigens in durchaus verständlichem Deutsch auf deutschen Pornoboards. Direkt verlinken will ich das Jagin hier aber nicht
(aber immerhin muss es ja irgendeine Beziehung zu redtube gegeben haben - auch wenn redtube mit Nichtwissen bestreiten kann, was da wirklich abgelaufen ist) (in diesem Zusammenhang sind solche Beobachtungen wertvoll - das müsste aber jemand an redtube weiter leiten) (wobei ich gewisse Zweifel habe... das Profil des users grimrist bei redtube ist nach dem Screenshot hier bereits 700.000 mal abgerufen worden und das Profil ist 2 Jahre alt... Man muss bei solchen Sachen schon sehr vorsichtig sein. Der entsprechende Film war bereits seit August 2012 auf redtube.com)

So, das war's wieder mit Chaosrecherche. Falls jemand in diesem schmutzigen Spiel (wobei das Thema "wie entstehen solche Filmchen überhaupt?" noch gar nicht erwähnt wurde) sauber ist, möge er hier schreien. Ausgenommen sind Kandidaten aus Mainz.

Einen noch: Es gibt für mich zwei Möglichkeiten, erstens: die Pornoindustrie will da eine riesige Geldquelle anzapfen - dann wird's übel, wenn man bedenkt, welche Leute da so verantwortlich sind... oder zweitens: Das ist eine Idee, die bei einem Cocktail zu viel auf einer der bekannten Nepptainmentmessen ausgeheckt wurde - dann, so hoffe ich, reißt bald jemand dem Ideenerfinder gehörig den Arsch auf. Ich glaube nicht, dass sich redtube als Steigbügelhalter irgendwelcher Krauts missbrauchen lässt. Da muß man den A.T. bei der Ehre packen. Dann wird das eine lustige und popcornintensive Angelegenheit.
 
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Der Jurist setze auf Streaming als neues Betätigungsfeld, da sich die Abmahnung von Tauschbörsennutzern nicht mehr lohne.
Brauchts in dem Fall nicht auch die Buttonlösung als Voraussetzung für den erfolgreichen Einkauf via Abmahnung? Ist die gemeine, kostenpflichtige Abmahnung überhaupt als Zahlungsmittel erlaubt?
 
Unverhohlener geht es ja kaum, oder?

„Die Nutzer sind vorsichtiger geworden", erklärte Thomas Urmann von U+C dieser Zeitung. Für ihn seien Filesharing-Fälle nicht mehr kostendeckend zu verfolgen: "Auf den ,Peer2Peer'-Netzwerken ist niemand mehr unterwegs, dabei kommen nicht genügend Fälle zusammen....

… Der Pornobranche geht es ziemlich schlecht: Wo früher große Firmen mit mehreren Hundert Angestellten arbeiteten, verwalten heute wenige Leute die alten Urheberrechte und trauern den guten alten Zeiten hinterher", erklärt Anwalt Urmann. (Quelle: Klick)

Bei den Abofallen galt noch das Prinzip "was der Gesetzgeber nicht ausdrücklich verboten hat, das gilt als gerade eben noch machbar".

Diese "ethische" Grenze wurde nun mit dem neuen Prinzip: "Wenn die Nutzer schon keine Urheberrechtsverletzung mehr begehen wollen, dann muss ihr Verhalten halt in ein rechtswidriges Tun umgewandelt werden" durchstossen.
 
Ich frage mich wirklich, wieso hier kein Opferanwalt Akteneinsicht erhält, um mal ein paar Fragen beantworten zu können? Wo leben wir eigentlich, dass solche Leute das im Geheimen machen und halb Deutschland in Angst und Schrecken versetzen dürfen... nennt man das Rechtsstaat, Herr Dobrindt?
 
Was ich traurig finde ist, das 20-30% aus Angst und Scharm sofort zahlen. Und sich diese Herrschaften dann die Hände reiben. Also selbst wenn jetzt rauskommt das das Anschauen nicht strafbar war, haben diese Anwälte ihren Reibach gemacht. Und ich glaube kaum das Sie das eingetriebene Geld dann wieder zurück zahlen. (hab u.a. gelesen das Sie nur bis 25.000 Euro haftbar gemacht werden können)

Und wie man lesen kann, kommt immer mehr zu Tage, das diese Anwälte sich die IPs auf Illegalen Wege besorgt haben und es auch rechtswidrige Verträge mit den angeblichen Geschädigten gibt.
Wieso wird hier nicht schneller reagiert und die Anwälte werden verklagt? Oder haben die nen Freischein?
 
Worauf willst Du verklagen?
Grundsätzlich sollte man wahrscheinlich seinen Anspruch auf rechtliches Gehör wahrnehmen:
http://dejure.org/gesetze/GG/103.html
Im Bezug auf die Auskunftsbeschlüsse, die das LG Köln erlassen hat, müsste jedes Opfer die Möglichkeit haben, umfassend Akteneinsicht zu erhalten. Auch in das ominöse Gutachten über die noch ominösere Software - Schließlich muss den Opfern die Möglichkeit gegeben sein, sich zu verteidigen.

Daneben gibt´s in Saschas Newsbeitrag den Hinweis von Hagen Hild, bei den Urmännern und anderen im Hintergrund Beteiligten und greifbaren Akteuren nach § 34 BDSG einen Auskunftsanspruch geltend zu machen.

Wäre schön, wenn das möglichst viele Opfer nutzen würden. Sowohl bei Gericht, als auch bei den Urmännern, als auch bei dem Berliner Anwalt.

Ich weiß leider nicht wo, aber es kam auch jemand auf die Idee, das Land NRW auf Schadensersatz für entstandene Anwaltskosten etc. in Anspruch zu nehmen.

Wer Anträge in so großen Blöcken rausjagt oder auch durchwinkt, sollte grundsätzlich für Gegenwehr gewappnet sein.
 
Jetzt wird das Geschrei gegen mich losgehen!

Aber lest Ihr hier denn nicht, bzw. seid wann seid Ihr in dem Thema! Das geht doch schon seit Jahren so, dass Rechtsanwälte das Recht mit kriminellen Methoden zu Ihren Gunsten auszunutzen wissen und keine Konsequenzen zu fürchten haben.

Was glaubt denn Ihr, warum diese Abmahnwelle so kleinteilig vorgenommen wurde? Antwort: Weil am Ende - so in einem bis eineinhalb Jahren - herauskommen wird, dass die Gewinnung der IPs kriminell war. Die betroffenen Anwälte werden empört Zeter und Mordio schreien, dass sie Kriminellen aufgesessen waren und es fürchterlich bedauern, nicht eingehender geprüft zu haben, als das Gutachten eines Patentanwalt (sic!) eingeholt zu haben. Ihre richterlichen Kollegen werden exakt das bestätigen und sagen, dass mit der Einholung eines Gutachtens die anwaltlichen Obliegenheitspflichten mehr, als nur erfüllt waren, jedenfalls könnte den betroffenen Anwälte nichts vorgeworfen werden. Die in der Schweiz ansässigen Auftraggeber der IP-Gewinnungsaktion werden im Zweifel nicht greifbar sein, die Software-Firma in den USA wird "out-of-business" gegangen sein und alle werden durchatmen, dass diese Masche damit ein Ende gefunden haben wird. (Nur ganz am Rande sei erwähnt, dass der Kontostand der Rechtsanwälte davon nicht ganz unberührt bleiben wird). Wohlgemerkt: ich habe keine Glaskugel vor mir und ich verfüge über keinerlei hellseherische Fähigkeiten!

Ja was erwartet Ihr denn ernsthaft? Da brüllt der eine nach der Politik, der andere beweint die 20 - 30 % Zahler... ja und?

Seit wieviel Jahren erleben wir das bereits? 5, 10, 15 oder mehr, wenn ich an die Adressbuchmasche denke, die seit > 50 Jahren durchs Land rollt.

Was sollen die angerufenen Politiker da besser machen? Das Gegenteil wird der Fall sein. Denn die Schwarzkittel im Bundestag, die inzwischen die absolute Mehrheit über alle politischen Schattierungen hinweg bilden, haben durch diese wundersame Gesetzgebung wie z.B. den anwaltlichen Daten-Herausgabeanspruch bei Urheberrechtsverletzungen, geschaffen.

In anderen Ländern ohne Schwarzkittel-Mehrheit im Parlament gibt es das nicht, dort müssen sich Anwälte halt mir der regulären Mandantenbetreuung begnügen.

Vox Populi, Vox Rindvieh!
 
@Katzenschwanz: ... da ich dieses Thread eröffnet habe müsstest du wissen seit wann ich hier bin. :-)

Was ich halt nicht verstehe ist, das diese Anwälte bis jetzt immer davon kommen. Selbst wo ihnen sogar beihilfe zu Betrug nachgewiesen wurde... kamen sie davon.
Und das verstehe ich nicht.

MFG
 
Vermeer... wer lesen kann, ist eindeutig im Vorteil! (sorry, für den sarkastischen Spruch, aber Naivität gehört halt manchmal geweckt!)

Ich habe es doch geschrieben! Du kannst den beteiligten Anwälten aufgrund der Kleinteiligkeit eben keine Beihilfe zum Betrug nachweisen!
 
Nun ja... da es Abmahnungen in Millionenhöhe sind.. sind dies gewiss keine Kleinigkeiten.
Vor allem wenn Sie die Ips auf illegalen wege bekommen haben und die dazugehörigen Adressen dann auch unter falschen tatsachen sich erschlichen haben.
Ich finde da müsste die Staatsanwaltschaft mal härter durchgreifen. (Anm. zum glück bin ich dieses mal nicht betroffen)

Und mit beihilfe zu Betrug meine ich die KVR Geschichte, wo Sie ja 1x zu rund 1.800 Euro verurteilt worden sind.
(wo die Summe lächerlich ist, wenn man bedenkt was Sie damit eingenommen haben)
 
itguards inc (nicht zu verwechseln mit it guards inc) ist eine anonyme Delaware-Gründung (es sei denn, es handelt sich nicht um eine US-Inc)

1ptrans.gif
Filing Date: 03/21/2013

registered agent:
Business Filings Incorporated
108 West 13th St
Wilmington, DE 19801
(weitere Infos, die vermutlich nicht viel ergeben, gibt es für 20US$ hier)

Livechat mit den Firmengründern
(diese Nummer ist in den Kontaktdaten der Firma im Handelsregister von Delaware angegeben)

wenn einem da eine Firma auffällt: let me know!
(ich habe 2008 schon einmal diese Adresse recherchiert in einer Sache, bei der ich noch keinen Zusammenhang erkennen kann. Es ging damals um eine Eurowin Inc)
(es gibt auch Verbindungen nach Deutschland, z.B. Frankfurt, aber ich habe bisher keine besonders interessanten Dinge entdeckt. Bitte bedenken: Tausende Firmen verwenden diese Adresse, Zusammenhänge herzustellen allein aufgrund von Adressenparallelen ist unzulässig, daher bitte keine öffentlichen Spekulationen, gerne PN)

Der ITGuards-Papagei ist von hier zugeflogen:
http://www.flickr.com/photos/aussiegall/3646760788/

Ach ja... Vielleicht fragt mal jemand in California nach... Dort soll die Firma ja angeblich sitzen und sicher werden dort brav Steuern gezahlt ;)

97 South Second Street #156
San Jose, Silicon Valley, CA 95113
United States of America

Die örtlich zuständige Steuerbehörde erreicht man hier:

San Jose 55 S. Market St.
San Jose, CA 95113
Monday-Friday - 8:30 a.m.- 4:30 p.m.
(408) 282-0179

Ich könnte mir vorstellen, dass einige Leute Lust haben, dort mal blöd nachzufragen.

vielleicht hat auch jemand Lust, an dieser Stelle hier seine Erfahrungen zu berichten:
http://www.sccgov.org/sites/da/Pages/Internet-Fraud-Complaint-Center.aspx
(allgemein gültiger Link auf der Seite des zuständigen Generalstaatsanwalts)
 
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Noch mal Vermeer: wer lesen kann, ist eindeutig im Vorteil! (Auch wenn es ein Dummspruch der Abzocker war, so passt er hier leider)

1. die beteiligten RAe waren "nur" beauftragt, ihr Herausgabebegehren der bereits festgestellten IPs gegenüber dem LG zu formulieren und vorzutragen. Die IPs waren zuvor von der schweizer AG mithilfe der Fakesoftware besagter US-amerikanischer Inc. festgestellt worden.

So doof waren die beteiligten RAe nicht, ihre Beihilfe offen zu erkennen zu geben!

2. die strafrechtliche Bewertung der wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen i.A. KVR ist doch schon längst beerdigt!

Fang doch bitte an zu lesen, bevor Du in die Tasten greifst!
 
Vor allem türmen sich die Indizien, dass alles eine große Inszenierung ist ... ich würde nicht darauf wetten, dass Ermittlungsbehörden das auswerten und weiterverfolgen, ohne richtig mit der Nase drauf gestupst zu werden ... falls überhaut wer ermitteln will in diesem Neuland (ob die Abmahnanwälte sich so weit aus dem Fenster lehnen, weil sie damit rechnen, dass eh nix passiert?)
 
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Langsam entwickelt sich für mich ein Bild: U+C haben nicht gelogen, als sie sagten, es existiere eine ominöse Software, mit der sie sogar die genaue Nutzung des Werkes nachvollziehen können - das funktioniert nämlich meiner Meinung nach NUR unter folgender Voraussetzung:

Der retdube.net - Server speicherte nicht nur die IP-Adresse des Opfers und leitete dann nach redtube weiter, wie Heise schlussfolgerte, sondern leitet tatsächlich den Film als "Man in the middle" durch den eigenen Server. Die ominöse Software könnte dann tatsächlich dafür entwickelt worden sein, einen solchen durchgeleiteten Traffic zu untersuchen und Schlussfolgerungen auf die Nutzung abzuleiten. So macht auch die doppelte Weiterleitung mit "movfile" und "retdube" Sinn - Die erste weiterleitende URL braucht man für "trafficholder", um keinen Verdacht auf sich zu ziehen, die zweite URL dafür, dass eine ähnlich lautende URL in der Adressleiste des Browsers steht und zu verschleiern, dass es sich gar nicht um Redtube handelt. Ansonsten hätte man nämlich auch auf "retdube" verzichten und direkt von movfile nach redtube leiten können, wenns nur um die IP geht ...

[edit]
Je mehr ich nachdenke, je klarer wird das Bild: "movfile.net" könnte quasi als "Dispatcher" fungieren, der je nach Kampagne oder aufgrund von Lastverteilung auf unterschiedliche Überwachungsserver verteilt. Das könnte durchaus notwendig sein, wenn die Nummer so groß aufgezogen ist, wie U+C behauptet.
[/edit]
 
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... ich würde nicht darauf wetten, dass Ermittlungsbehörden das auswerten und weiterverfolgen ...
Da gibt es erste vorsichtige Stimmen aus Bayern, die das anscheinend bestätigen. Kann aber auch gut sein, dass der Informationsfluss zwischen einzelnen Behörden noch zu dünn für abschließende Entscheidungen ist.

Warum sollte das eigentlich auch in Bayern strafrechtlich beim Erfüllungsgehilfen abgefrühstückt werden? Der führende Tatbestand des Computerbetruges lenkt den Fokus doch konkret nach Berlin. Sollte sich dort eine Straftat anklagereif bestätigen lassen, kann auch wegen Mittäterschaft bzw. einer Beihilfe operiert werden. Andersherum ist, wie ein Pferd von hinten aufzäumen.
 
Ja U&C in Regensburg anzuzeigen, war nicht so schlau und wurde ja auch nicht verfolgt, Berlin ist da schon die richtige Adresse. Auch in Köln könnte sich etwas regen.
Leider wird das Jahre dauern und die Täter sind am Löschen und Verschleiern. Dem U&C allerdings so eine Plattform zu geben, seine Äusserungen zu veröffentlichen und somit der Trollerei Vorschub zu leisten, halte ich für billigste PR der Contentmafia.
 
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