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Eine große Bitte im Interesse der großen Anzahl von Betroffenen, die heute hier eintreffen:
BITTE nur WESENTLICHE Informationen anfügen.
Desweiteren hab ich auch kostenlose Musterbriefe zum Download zum Widerspruch und zur sofortigen Kündigung gefunden. Ich weiss, viele sind der Meinung, wozu überhaupt kündigen, wenn kein Vertrag besteht. Dennoch raten Verbraucherzentralen, EIN EINZIGES MAL zu wiederrufen - und dann gar nicht mehr antworten.
WISO schrieb:Aufgrund der Fruchtlosigkeit der Erwiderungsschreiben rät Markus Saller von der Verbraucherzentrale Bayern inzwischen nicht mehr dazu, Widerspruchsschreiben an die angegeben Adressen zu richten. Ist man sich sicher, dass der Anbieter nach oben genannter Masche vorgeht, sollte man alle Schreiben ignorieren.
Wenn es eine gute Erfahrung ist, dass in über drei Jahren bei hundertausenden durch Mahnmüll ( Mails und Briefe) genervter Verbraucher ganze viermal Nutzlosanbieter es vor Gericht versucht haben und jedesmal voll abgewatscht wurden, dann ja. Wenn dir das immer noch zu unsicher ist, dann schreib halt, aber setzt dir aber auch einen Blitzableiter auf den Kopf. Die Chance vom Blitz erschlagen zu werden ist bedeutend grösser...(Die haben nämlich meine richtige Adresse!!)
Hast du denn schon gute Erfahrungen damit gemacht?
die früheren Empfehlungen der Verbraucherzentralen beruhten auf der Fiktion, dass bei diesen Betreibern eine wenn auch geringe Restseriosität vorhanden sei.also meinst du, es wäre besser, GAR NICHTS zu tun?
Muss man der Rechnung überhaupt widersprechen?
Dazu wirst du von jedem eine andere Antwort hören. Die einen sagen "ja", die anderen "nein". Das ist zwar unbefriedigend, aber es lässt sich nicht ändern. Aus folgendem Grund:
Die reine Lehre (die von seriösen Geschäftsleuten "auf der anderen Seite" ausgeht, nicht von dubiosen Anbietern) besagt, dass man einem ungewollten Vertrag widersprechen sollte, um auf der rechtlich sicheren Seite zu sein. Andererseits aber kommt regelmäßig kein Vertrag zustande, wenn man davon ausgehen darf, nur an einem Gewinnspiel teilzunehmen oder sich kostenlos zu registrieren. Bei den Abo- und Vertragsfallen im Internet gibt es daher keinen kostenpflichtigen Vertrag - und nichts, dem man widersprechen müsste. Damit erübrigt sich auch der Widerspruch.
Ansonsten werde ich gar nichts mehr machen,nachdem ich alles hier gelesen habe.Wollte erst dort anrufen aber für was eigentlich.Sollte ich Antwort erhalten lasse ich es Euch wissen.:roll:
wenn dies keinem geltenden Recht widerspricht, bin ich mir nicht sicher ob bei einem Rechtstreit nicht doch fabriken.de seine Forderungen geltend machen könnte?