Permanent Anrufe von 04032520200, 04182293321 und 022166994436

Wenn ich solche Nummern im Display schon sehe, gehe ich erst recht nicht ran.
Meitens rufe ich danach kurz die Nummer an um zu hören von welchen Anbieter die Anrufe kommen!
 
Hallo,
ich wurde gerade auch angerufen. Verstehe ich das richtig, dass man mit dem Reisegutschein nichts anfangen kann und es keine Finale Losung gibt ?
Wenn ja kann ich den Vertrag doch einfach wiederrufen, indem ich den Wiederruf an die obige Adresse sende, oder?
 
...Wenn ja kann ich den Vertrag doch einfach wiederrufen, indem ich den Wiederruf an die obige Adresse sende, oder?

aus Anwalt.de schrieb:
2. Zeitschriften-Abonnement als Fernabsatzgeschäft
Anders verhält es sich bei einem Abonnement über Zeitungen / Zeitschriften, das mittels eines Fernabsatzvertrags nach § 312 b BGB abgeschlossen wurde.
Unter einem Fernabsatzvertrag versteht man einen solchen Verbrauchervertrag, der die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zum Gegenstand hat und unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wurde.
Auch bei diesen Verträgen steht dem Verbraucher zunächst ein Widerrufsrecht zu. Allerdings ist in diesem Zusammenhang § 312 d IV BGB zu beachten; dieser schließt unter anderem nämlich in Ziffer 3 ein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Zeitschriften, Zeitungen und Illustrierten explizit aus. Hiernach besteht also gerade kein Widerrufsrecht des Zeitung / Zeitschriften Abonnements.
Soweit sich aber Widerrufsrechte aufgrund anderer Vorschriften ergeben, bleiben diese bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen unabhängig des Ausschlusstatbestandes gem. § 312 d IV Nr. 3 BGB bestehen. So könnte sich bei Abonnements über Zeitungen / Zeitschriften, die dennoch mittels eines Fernabsatzgeschäftes zustande kamen, ein Widerrufsrecht aus § 505 BGB ergeben.
 
Das ist inzwischen neu geregelt:

§312 d BGB schrieb:
(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen
...
...
3. zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten, es sei denn, dass der Verbraucher seine Vertragserklärung telefonisch abgegeben hat,
 
Verstehe ich das richtig, dass man mit dem Reisegutschein nichts anfangen kann
Selbstverständlich kann man den Reisegutschein in den aufgeführten Hotels nutzen. Der Gutschein beinhaltet jedoch lediglich die Übernachtung. In den betreffenden Hotels besteht jedoch die Pflicht, zumindest Halbpension dazuzubuchen, und dies für volle 7 Tage! Und die Halbpension ist natürlich zumeist wesentlich teurer, als wenn man ohne Gutschein im Hotel direkt bucht. Der Vorteil des Gutscheines besteht also lediglich in (teilweise) ersparten Übernachtungskosten.
 
Hilfe! Ich habe auch an dem Gewinnspiel im Internet teilgenommen, heute hab ich den Anruf erhalten, dass ich gewonnen hätte und aussuchen soll, welche Preise ich im Fall des 1. Platzes gerne hätte.
Am Ende sollte mir dann noch das Zeitschriftenabo untergejubelt werden, wo ich dann aber sagte, ich will keine Zeitschriften. Das wollte die Dame "so vermerken".
Kommt jetzt noch was Schriftliches, wo ich dann ein Abo abschließen soll? Oder ist man normalerweise schon am Telefon in der Abofalle???
 
Abwarten, Heißgetränk nach Wahl oder schottischen Getreidesaft holen, alternativ Baldrian.
Blutdruck runterfahren und gelegentlich mal den Kontoauszug kontrollieren (falls Du denen irgendwie die Daten gegeben haben solltest)
Ansonsten kannst Dich von den Gewinnbimmlern mal im Mondschein besuchen lassen!
Alles weitere ist ein Fall für den Spamfilter oder Papierkorb.
Nur der guten Ordnung halber - falls Du davon hösrst daß die Eisbären beginnen in der Arktis Bananen zu ernten und wirklich ein Mahnbescheid kommen sollte (noch nie passiert) - dem Ding widersprechen und ans Mahngericht zurückschicken
 
papiertonne.png
 
Hallo, bin leider auch gerade drauf reingefallen. Kommt man da mit einem bösen Brief wieder raus, ohne das Abo zu bezahlen?
 
Du hast doch die Beiträge gelesen?
Steht da irgendwo was davon daß Du mit Telefongewinnbimmelabogaunern eine Brieffreundschaft eingehen soll?
 
Hallo

meine Frau hat wohl auch an so nem Gewinnspiel von H&M Teilgenommen leider weiss ich nicht was. Angeblich für nen 500 € Gutschein. Nun seit vorgestern bekommt sie auch Anrufe aus besagten Vorwahlbereich. Wenn man die Nummern zurück ruft sind sie nicht vergeben. ( die scheinen wohl nen Dialer oder sowas davor zu schalten der zufällige nummern vorschaltet ). Naja da ich ja von Haus aus neugierig bin hab ich heute Morgen mal abgenommen. Da war ne Tante drann die meinte ich waere live im Radio und hätte 798 € Reise und 798 € zusätzlich Bargeld gewonnen. Frag ich mich doch irgendwo was das soll wenn man an einem Gewinspiel um 500 € mitgemacht hat. Naja am Ende habsch wieder aufgelegt bei der Frage was ich den mit dem Gewinn machen wolle.
Danach hab ich direkt mal im Internet kurz gesucht und prompt bin ich hier gelanded.
Bin ja mal gespannt ob da noch post kommt.

Gruss TuRtL3
 
Hallo zusammen,
auch ich habe an diesem Gewinnspiel teilgenommen. Mich hat auch eine Dame am Telefon total lang zugequasselt welche Gewinne ich denn haben möchte und dann kam das mit dem Zeitungsabo. Als ich dann sagte, dass ich das gar nicht will wurde plötzlich einfach aufgelegt.
Ich habe bei dem Gewinnspiel Name,Adresse und Tel.nr. von mir angegeben. Weiß jemand ob ich nun so ein Abo bekomme? Ich habe keinerlei Adresse oder Telefonnummer von diesem "Unternehmen" um mich irgendwie wieder abmelden zu können. Ich habe nur eine Email bekommen, in der ich durch einen Link zu einer website meine Teilnahme bestätigen sollte. Diesen link habe ich aber nie aufgerufen. Somit müsste meine Teilnahme doch sowieso ausgeschlossen sein?! Trotzdem wurde ich heute angerufen.
Weiß vielleicht jemand was ich tun kann? :(
 
Also Kontodaten hab ich sowieso nichts angegeben. Aber eben meine Adresse:mad: . Falls ich demnächst eine bestimmte Zeitung zugesendet bekomme ruft man am besten bei dem jeweiligen Unternehmen der Zeitung an oder? Ich möchte nur einfach keine bösen Rechnungen im Briefkasten haben :)
 
Nix Anruf!
Höchstens exakt EINEN Brief (Einschreiben/Rückschein) mit dem sinngemäßen Text: Hab nix bestellt, die (nicht bestellte) Zeitung werde ich entsorgen!
Und dann nix mehr. Böse Rechnungen leise schmunzelnd abheften und feddisch.
Der guten Ordnung halber - sollten am Nordpol Bananen wachsen bzw die wirklich einen Mahnbescheid schicken - Kreuzchen bei "Widerspruch" machen und zurück ans Mahngericht
 
Werf die Zeitung in den Müll und freu dich aufs schöne Wetter

§ 241a BGB:

Unbestellte Leistungen


(1) Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet.

(2) Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.

(3) Eine unbestellte Leistung liegt nicht vor, wenn dem Verbraucher statt der bestellten eine nach Qualität und Preis gleichwertige Leistung angeboten und er darauf hingewiesen wird, dass er zur Annahme nicht verpflichtet ist und die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen hat
 
Höherer Warenwert bzw. Dinge von nachhaltigem Wert, denn nichts ist so alt wie die Zeitung von gestern.
Das fiele mir grad noch ein fremder Leutz Altpapier aufzubewahren ...
 
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