outlets.de - Mahnschreiben der RA RAZ Gesellschaft für Zahlungsmanagement

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ok.
dann spar ich mir den Weg dahin.
Dank für die Antwort Webwatcher.
VG
 
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Man kann Anzeige erstatten, der Nutzen ist allerdings mehr als fragwürdig.

Zivilrechtlich ist es völlig bedeutungslos, weil u.A. die Forderungen ohnehin unberechtigt sind.

Strafrechtlich machte es wenig Sinn, weil die Staatsanwaltschaften trotz
tausender Strafanzeigen de facto alle Verfahren einstellen.
 
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na, wenn es zivilrechtlich bedeutungslos ist, dann erstatte ich auch keine Anzeige,
den Atem spar ich mir dann. Bin ja auch erst ab 01.04. in Verzug, hahaha
 
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Hi ihr auch reingefallenen,
habe mal der Bank, an die ich überweisen sollte, ne email geschickt; mal sehen, ob die den abgezockten das Geld zurücküberweist....
 
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vielen dank
mir war heute etwas unwohl immer noch
jedoch nach euren antworten entspanne ich mich

das war mir eine lehre fürs leben

nie wieder auf ne seite die mein einlogen erfordert gehen

danke danke
 
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PS.

danke das es Euch gibt darf ich mich wieder an Euch wenden
wenn es problem gibt


danke
 
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das ist echt lustig

hab grad lachen dürfen

das erst emal seit gestern

danke danke und umarmung
 
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ging mir am Samstag, nach der Email von "outlets" genauso. Kann jetzt auch wieder lachen und bleib ganz cooooooooool.
 
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Seit über vier Jahren erschrecken die Nutzlosseitenbetreiber vermutlich Millionen
Menschen mit ihrem Mahndrohmüll.

Wer cool bleibt, kann sein Geld behalten

10-30% lassen sich leider aus Angst oder Unwissenheit einschüchtern und bezahlen. Davon lebt die
Branche in einem Luxus, von dem die meisten von uns nur träumen können. Wenn ihr mithelfen wollt,
denen ihr Festessen zu versauern, schreibt an die Bank, die euch im Mahnmüll genannt worden ist:

>> Was kann ich tun, um den Betreibern das Handwerk zu legen
 
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Hallo alle zusammen. Ich bin genau so reingefallen.... aber was ich fragen wollte... HAT SCHON JEMAND VON EUCH GERICHTLICHE MAHNBESCHEID BEKOMMEN? Ist schon bei jemanden sooooo weit?? Ich danke im Voraus
 
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Hallo.
Seid ihr euch sicher, dass man die Forderungen nicht zahlen soll?
Ich habe nicht meinen richtigen Namen und die richtige Adresse angegeben.:wink:
Leider habe ich aber mit einer anderen E-Mail-Adrese Kontakt aufgenommen.:wall:
Können sie mich nicht irgendwie identifizieren?:unzufrieden:
Bitte helft mir.
Frohe Ostern:-D

---------- Artikel hinzugefügt um 15:47:07 ---------- Zeit des vorhergehenden Artikels: 15:44:23 ----------

hab ich heute gemacht, mal sehen, was die antworten?! Halt Euch auf dem laufenden..... :sun:
Welche Kontonummer haben die?
Darf man das machen?
BEi welcher Bank sind sie?
Frohe Ostern und danke
 
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Hallo benji 1995,

die Kontonummer hast Du doch bei der 1. Zahlungsaufforderung bekommen.
Warum sollst Du das nicht machen dürfen?!
Ich schreibe der Bank ja nur meine Bedenken. Vielleicht kann man so diesen
Betrügern das Handwerk legen, wenn Banken mal etwas genauer Hinschauen, oder?!

---------- Artikel hinzugefügt um 15:53:31 ---------- Zeit des vorhergehenden Artikels: 15:51:28 ----------

Frohe Ostern:-D

wünsch ich Dir auch und mach Dir keinen Kopf; :-p
 
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Danke.
Ich habe noch keine Zahlungsaufforderung erhalten, da die meine Adresse nicht wissen.
Können die mich wirklich nicht durch die E-Mail identifizieren?
 
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Hallo.
Ich habe nicht meinen richtigen Namen und die richtige Adresse angegeben.:wink:

Ich zitiere mal jemanden aus einem anderen Forum
Blick in die Karten des Nachbarn erspart stundenlanges Nachdenken
Bei einer Webseite mit versteckter Preiskennzeichnung muss der Besucher aber nicht davon ausgehen, ein kostenpflichtiges Angebot wahrzunehmen. Folglich befindet er sich hinsichtlich der Abgabe eines Vertragsangebots nicht "im Rechtsverkehr". Damit ist eine Angabe falscher Daten nicht strafbar und auch nicht moralisch verwerflich. Es gibt dazu auch kein einziges Beispiel einer Verurteilung wegen Falschangaben auf einer Nutzlos-Webseite. Wenn es strafbar wäre, dann hätte es längst Verurteilungen gegeben. Die Banden würden doch nicht zögern, Exempel zu statuieren, die sie dann auf den Webseiten der Inkassokasper auch noch vermarkten könnten.

Bei kostenlosen Webseiten, wo eine Abfrage zur Eingabe persönlicher Daten stattfindet, empfehlen ja sogar Datenschützer und auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ganz offiziell, falsche Daten zu verwenden. Das allein schon aus Gründen des Datenschutzes.

Können die mich wirklich nicht durch die E-Mail identifizieren?
nein

Lese und Denkpause
 
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Nach Erhalt der ersten Rechnung per E-Mail am 23.2. hatte ich zur eigenen Beruhigung (auch wenn dies hier nicht empfohlen wird aber damit ich für den Fall der Fälle was Schriftliches in der Hand hätte) sofort dem sogenannten Vertrag widersprochen und gesagt, dass ich, wenn ich innert 7 Tagen nichts von ihnen höre, davon ausgehe, dass meine Rechnung storniert wurde (wenn die Fristen setzen können, kann ich dies auch :-D). Ausser eine allgemeine Mitteilung mit „wir haben Ihre Support-Anfrage erhalten … Ein Mitarbeiter wird sich in Kürze per E-Mail bei Ihnen melden …“ habe ich 5 Wochen lang nichts mehr von denen gehört und somit ist der Fall für mich 100% abgehackt. Vorgestern kam dann die erste Mahnung per E-Mail – habe diese gar nicht angeschaut sondern gleich abgelegt – die können mir den Buckel runter rutschen!!!

Ich wünsche allerseits frohe Ostern und hoffe, der Osterhase hat Euch besucht :-D
 
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Hi,
die Bank hat geantwortet....

Sehr geehrte/r .......,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 30.03.2010.

Als kontoführendes Institut haben Banken und Sparkassen in der Regel keine Handhabe, in die Kontoführung von Privatpersonen oder Unternehmen einzugreifen oder gar eingegangene Beträge zu stornieren. Gleichfalls sind Auskünfte zu Konten Dritter aufgrund des Bankgeheimnisses nicht möglich.

Gleichwohl nehmen wir die von Ihnen übermittelten Informationen sehr ernst und werden uns damit auseinandersetzen.


Mit freundlichen Grüßen
............
Sparkasse Miltenberg-Obernburg

vielleicht fruchtet es ja und die unternehmen etwas.
VG an alle
 
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