OPM Media - Klageentwurf. Muss man das ernst nehmen?

Nun ja, das versteht sich doch wohl von selbst!?

Es ging ja nur darum, wie das zu lesen ist, bzw. was es wirklich konkret und "sicher" aussagt. Es ist halt so, dass der Posten "Forderungen" nicht zwingend auch "Vermögen" bedeutet und auch nicht realer "Umsatz". Theoretisch denkbar wäre durchaus, dass das die ganzen offenen Fälle sind, in denen abgemahnt wurde (somit eine vermeintliche Forderung begründet, die als solche gebucht wurde), aber nicht bezahlt wurden, die nun als Forderungen in den Büchern stehen, aber letztlich doch nie realisiert werden - auch ohne Klage von welcher Seite auch immer nicht, denn die einen zahlen nicht, die anderen klagen nicht, weil sie wissen, was rauskommt (Zitat aus einem anderen aber ähnlich gelagerten Fall mit anderen Protagonisten: "Wir wollen die Dummen und die Angstzahler.").

Die werden dann auch ohne real verhandelten Einzellfall nie zu realisieren sein. Darum ging es ja jetzt... Umsätze kann man da jedenfalls nicht verlässlich herauslesen. Die Gewinne selbst werden sie ohnehin aus der GmbH transferiert haben, wenn sie da nicht so diletantisch agieren, wie bei der jungsten AGB-Abmahnwelle.
 
@ Dickerhals

Kann ich so nicht nachvollziehen, aber egal... "Wissen" im engeren Sinne ist das aber eher nicht.

Forderungen können z.B. komplett aus vermeintlichen Ansprüchen aus Abofallen bestehen, die dann aber nach entsprechenden Urteilen komplett abzuschreiben wären usw. Ich bin ja auf Deiner Seite, aber viel konkretes kann man da nun mal wirklich nicht herauslesen, das KANN Hand und Fuss haben, aber auch ausschließlich heiße Luft sein. Das können auch Posten sein, die aus steuerlichen Gründen zwischen den Gesellschaften kreativ hin und hergeschoben werden usw. Für "unseren" Fall hier ist das jedenfalls alles weitgehend bedeutungslos.

Nein, da hast Du Recht, Wissen im direkten Sinne ist das nicht und Forderungen können noch ganz andere Hintergründe haben, ist klar!Wie willst Du Dir direktes Wissen über eine Firma verschaffen, dass wird schwierig, weil keiner gerne die Karten auf den Tisch legt, schon aus taktischen Gründen!

Aber so funktioniert es auch nicht! Wer zuerst lügt, dem mußt Du es auch erstmal nachweisen, dass er gelogen hat und das kann wiederum Geld kosten! Eine Behauptung wird aufgestellt und die muss entkräftet werden! Ob das nun Recht ist, oder nicht spielt keine Rolle, dass ist ja das große Problem!

Mein Vorredner hat auch einen guten Einwurf, denn wenn wenige Ankläger gegenüber stehen, bleibt der Rest noch zur eigenen Verfügung und die Strafen werden eher Milde und es geht weiter, aber das wissen wir.

Der Reigentanz geht von der OL GmbH, die über Herrn F.D. Abmahnungen versendet, aber keinen juristischen Hintergrund hat und somit eine Kanzlei dazwischen schaltet, deren Name uns bekannt ist, die aber,scheint es, nicht geprüft hat. Somit geht es durch 3 und da muss schon viel bei rüber kommen sonst würde sich keiner die Mühe machen! Auch das ist eine Vermutung und kein Wissen. Ob die damit durchkommen? Wenn einer dazwischen einen Fehler gemacht hat und mehrere beim Staatsanwalt und Anwaltskammer vorstellig werden, behaupte ich zu sagen:" JA". Falls das hier nur von uns Newbies ins Leere geht, indem wir fleißig Nachweise schaffen und Vorschläge bringen, um dann auch noch gequengelt werden, weil wir unsere Meinung sagen, behaupte ich:" Nein" bringt überhaupt nichts!
 
Ist alles ok, die Frage war nur, ob Du irgendwo Zahlen hast, die ich nicht habe/ sehe. Die Frage ist beantwortet, hast Du auch nicht, alles klar soweit...

Das das ganze System darauf aufbaut, dass kaluliert unterm Strich von 1000 Abmahnungen 100 bezahlt werden, ist ja nun auch keine wirklich neue Erkenntnis (Quoten aus dem Hamburger Prozess = 8 - 15%) ;) Was ich allerdings denke: Sie werden die aktive Gegenwehr bei der Gruppe der Gewerbetreibenden deutlich unterschätzt haben und haben einfach ihre Privatabmahnungen hochgerechnet. Das wird so nicht ansatzweise funzen, Gewerbetreibende ticken da anders!
 
Ist alles ok, die Frage war nur, ob Du irgendwo Zahlen hast, die ich nicht habe/ sehe. Die Frage ist beantwortet, hast Du auch nicht, alles klar soweit...

Das das ganze System darauf aufbaut, dass kaluliert unterm Strich von 1000 Abmahnungen 100 bezahlt werden, ist ja nun auch keine wirklich neue Erkenntnis (Quoten aus dem Hamburger Prozess = 8 - 15%) ;) Was ich allerdings denke: Sie werden die aktive Gegenwehr bei der Gruppe der Gewerbetreibenden deutlich unterschätzt haben und haben einfach ihre Privatabmahnungen hochgerechnet. Das wird so nicht ansatzweise funzen, Gewerbetreibende ticken da anders!

Genau, das funzt bei Gewerbetreibenden eben nicht!

Ich kenne leider aber auch mehrere Gewerbetreibende, denen es sehr, sehr gut geht und die auch bezahlen, um ihre Ruhe zu haben und, dass mußt Du Dir mal vorstellen, "Persönliche Haftung" unterschrieben haben. Ich habe ihn drauf aufmerksam gemacht....OK. Anwalt hat ihm dazu geraten! :eek: Man muss da schon heftig aufpassen, was man da unterschreibt, wenn man unterschreibt!
 
Ist alles ok, die Frage war nur, ob Du irgendwo Zahlen hast, die ich nicht habe/ sehe. Die Frage ist beantwortet, hast Du auch nicht, alles klar soweit...

Das das ganze System darauf aufbaut, dass kaluliert unterm Strich von 1000 Abmahnungen 100 bezahlt werden...

Das glaube ich nicht. Zunächst muss ich Dir Recht geben, dass Gewerbetreibende anders ticken, ja anders ticken müssen, weil sie in der Regel nicht mal wissen, weshalb sie genau abgemahnt wurden und schon von daher anwaltlichen Rat suchen werden. Dann kann man so eine Wettbewerbsabmahnung im Gegensatz zu eine Abofalle nicht einfach aussitzen, denn U+C werden ganz sicher Fristen gesetzt haben und auf die Einhaltung achten. Also spätestens beim Mahnungslauf wird der Abgemahnte i.d.R. einen Anwalt einschalten und sollte der nicht zu sehr mit dem Klammerbeutel gepudert sein, wird er doch mal schauen, was es mit der Abmahnung auf sich hat. Nach 3 Klicks wird er dann ungefähr im Bilde sein und sollte er selbst nicht im Wettbewerbsrecht bewandert sein, so wird er seine Kollegen doch mal anrufen, die freundlicherweise die Hinweise auf den Rechtsmißbrauch veröffentlicht haben. Von daher kann die 10 %-Abofallen-Regel nicht aufgehen, als dass gerade Gewerbetreibende Abmahnungen einfach verabscheuen und bei Möglichkeit zur Gegenwehr dieses auch tun. Da stünden dann 10 % Zahlern eher 20 % Widerständler gegenüber. Und dann kommen noch die Eigenabmahnungen aufgrund mangelhafter AGB's etc. und die eigenen Urheberrechtsverletzungen hinzu!

Die Rechnung kann nicht aufgehen!
 
Das sind jatzt aber 2 Paar Schuhe! Was glaubst Du nicht?

Ich sage (aus dem Zusammenhang erkennbar), dass die Abmahner, mit der der Quote kalkulieren, die uns aus dem genannten Prozeß bekannt ist. Damit sage ich ja NICHT dass das hier aufgeht, im Gegenteil, ich sage ausdrücklich ja "Gewerbetreibende ticken anders", das war die Kurzform dessen, was Du ausführlich beschrieben hast. Wir sind da völlig einer Meinung!
 
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