opendownload.de neu: softwaresammler.de

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
AW: Opendownload: Ratenzahlung vereibart + 1. Rate bezahlt

Da gibts nun nur noch den Hinweis, baldmöglichst eine Verbraucherzentrale oder Rechtsanwalt aufzusuchen um zu retten was noch zu retten ist. Hier kannst Du leider wegen des in Deutschland geltenden Rechtsdienstleistungsgesetzes keine Hilfe für Deinen Fall bekommen.

LG
wahlhesse
 
AW: opendownload.de

Zur Wiederholung
Hinweise schrieb:
Du hast eine Rechnung oder Mahnung von einem dubiosen Internetdienst bekommen? Bevor du im Forum einen Beitrag schreibst, lies bitte folgende Hinweise:

Die wichtigsten Tipps für Opfer von Kostenfallen im Internet (Betrug Rechnung Mahnung Inkasso: Kostenfallen im Internet für eilige Leser: computerbetrug.de und dialerschutz.de)
Das solltest du über Inkassofirmen wissen (Inkassofirmen und ihre Drohungen: computerbetrug.de und dialerschutz.de)
Warum du keine Angst vor Schufa-Eintrag oder Klage haben musst (Urteile und Recht bei Abofallen und Vertragsfallen: computerbetrug.de und dialerschutz.de)
Muss man Abzockern einen Brief schreiben oder nicht? (http://forum.computerbetrug.de/info...t-wie-reagieren-auf-rechnung-und-mahnung.html)
Die wichtigsten Tipps im Film (YouTube - Broadcast Yourself.)
 
Ich bin reingefallen

Hallo zusammen, ich war so blöd und bin auf Opendownload reingefallen, und nun kamm auch schon die erste Mahnung.
Da ich gelernter Kaufmann bin kennne ich mich ein wenig aus, und habe nicht vor zu zahlen.
Weiß denn jemand hier ob da jemals schonmal einer zum zahlen verurteilt wurde.
Haben welche von euch erfahrungen gemacht?

Gruß Th.Kunze
 
opendownload

hallo, ich habe eine frage zum Widerrufsrecht.
Mein Vetter (12 Jahre alt) hat sich heute bei opendownload.de angemeldet ohne zu merken, dass eine Zahlung erforderlich ist. Da ich aber schon einmal ein ähnliches problem bin ich aufmerksam geworden.
Allerdings weiß ich nur wie man handeln muss, wenn schon eine Mahnung eingetroffen ist. was mich aber auch stutzig machte war, dass durch Setzen eines Hakens auf das Widerrufsrecht verzichtet wurde.
Bringt es etwas, wenn wir jetzt eine Mail schicken in der wir die Anmeldung eben widerrufen? normalerweise sind ja 2 Wochen Probezeit gegeben.
Mir ist klar, dass vermutlich trotzdem Post kommen wird, aber ich wüsste uns gerne auf der sichern seite.
es wäre schön, wenn jemand meine Fragen beantworten könnte.
LG
K.W.
 
AW: opendownload.de

Noch einmal die Hinweise (siehe oben):

Du hast eine Rechnung oder Mahnung von einem dubiosen Internetdienst bekommen? Bevor du im Forum einen Beitrag schreibst, lies bitte folgende Hinweise:

Die wichtigsten Tipps für Opfer von Kostenfallen im Internet (Rechnung Inkasso Betrug: Kostenfallen und Abofallen im Internet zusammengefasst: computerbetrug.de und dialerschutz.de)
Das solltest du über Inkassofirmen wissen (Inkassofirmen und ihre Drohungen: computerbetrug.de und dialerschutz.de)
Warum du keine Angst vor Schufa-Eintrag oder Klage haben musst (Urteile und Recht bei Abofallen und Vertragsfallen: computerbetrug.de und dialerschutz.de)
Muss man Abzockern einen Brief schreiben oder nicht? (http://forum.computerbetrug.de/info...t-wie-reagieren-auf-rechnung-und-mahnung.html)
Die wichtigsten Tipps im Film (YouTube - Broadcast Yourself.)
 
AW: opendownload.de

Verbraucherzentrale Hamburg e.V.

InternetText
Verbraucherzentrale Hamburg vom 02.01.2009 schrieb:
Abofallen im Internet

Sie sind in die Abofalle getappt?

Zahlen Sie nicht!

Bleiben Sie stur!

Lassen Sie sich nicht von Inkasso- oder Anwaltsbriefen unter Druck setzen!


Mit vielen Informationen zum Thema und Links zu Antworten auf gängige Fragen
SWR3.de - Vorsicht: ?opendownload.de? kassiert ab!
Die Verbraucherschützer warnen vor opendownload.de und empfehlen keine Rechnungen zu bezahlen, sondern die Zahlungsaufforderungen des Anbieters mit der Begründung zurückzuweisen, dass kein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen ist.
...
Falls ihr euch schon (ohne es zu wollen) bei so einem Online-Abo angemeldet habt und die erste Rechnung da ist, dann gilt: nicht sofort zahlen aus Angst vor blumig angedrohten Konsequenzen. Möglicherweise ist die Forderung nämlich gar nicht rechtens – darüber entscheiden bei uns Gerichte und nicht Rechnungssteller.

Selbst die Verbraucherzentralen empfehlen keine Brieffreundschaften mehr mit Nutzlosanbietern:
ZDF.de - Teuer angeklickt: Abo-Abzocken 2009
In WISO:
Markus Saller/VZ Bayern schrieb:
Aufgrund der Fruchtlosigkeit der Erwiderungsschreiben rät Markus Saller von der Verbraucherzentrale Bayern inzwischen nicht mehr dazu, Widerspruchsschreiben an die angegeben Adressen zu richten. Ist man sich sicher, dass der Anbieter nach oben genannter Masche vorgeht, sollte man alle Schreiben ignorieren.

PS: wer glaubt, dass sein Fall etwas völlig Neues darstellt, kann das hier posten >

http://forum.computerbetrug.de/allgemeines/55884-opendownload-me-too-postings.html
 
AW: opendownload.de

Neue OZ online: Der Rechtsanwalt kassiert und kassiert und kassiert . . .
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät, vorsorglich dem angeblichen Vertrag schriftlich zu widersprechen.
Die alte tibetanische Gebetsmühle, aber die Erkenntnisse halten langsam aber sicher Einzug

Allerdings: Die Erfahrung lehrt, dass ein Widerspruch gar nicht nötig ist. Den Verbraucherzentralen ist bisher kein Rechtsstreit bekannt, in dem ein Verbraucher zu einer Zahlung verurteilt wurde.In einem Merkblatt der Verbraucherzentrale Niedersachsen für junge Internetnutzer heißt es: „Du und Deine Eltern müssen lediglich die Nerven behalten und den Drohungen standhalten.“ Die Geschäftemacher und ihre Geldeintreiber haben kein Interesse, säumige Zahler vor Gericht zu ziehen. Dann geriete auch ihr Geschäftsgebaren ins öffentliche Licht und in eine juristische Prüfung.

PS: wer glaubt, dass sein Fall etwas völlig Neues darstellt, kann das hier posten >

http://forum.computerbetrug.de/allgemeines/55884-opendownload-me-too-postings.html
 
AW: opendownload.de

vzbv | Presse | Mitteilungen | 28.05.2009 - Verbraucherzentrale Bundesverband gewinnt Klage gegen Internet-Abzocker
Verbraucherzentrale Bundesverband gewinnt Klage gegen Internet-Abzocker
Verbraucherschützer fordern besseren Schutz vor Kostenfallen im Internet

28.05.2009 - Im Kampf gegen Kostenfallen im Internet hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) einen Erfolg gegen die einschlägig bekannte Firma Content Service Ltd. errungen. Sie betreibt unter anderem die Internetseite opendownload.de. Das Landgericht Mannheim untersagte der Firma, eine Klausel zu verwenden, mit der Verbraucher auf ihr gesetzliches Widerrufsrecht verzichten. Außerdem darf das Unternehmen Minderjährigen nicht mit einer Strafanzeige wegen Betrugs drohen, falls sie bei der Anmeldung ein falsches Alter angegeben haben.

PS: wer glaubt, dass sein Fall etwas völlig Neues darstellt, kann das hier posten >

http://forum.computerbetrug.de/allgemeines/55884-opendownload-me-too-postings.html
 
AW: opendownload.de

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat ihre Empfehlung erweitert und den Erfahrungen angepaßt,
so wie wir es schon seit geraumer Zeit empfehlen
Verbraucherzentrale Hamburg e.V.
InternetText

Was sollt ich jetzt tun
Ich habe eine Rechnung/Mahnung erhalten. Was soll ich jetzt tun?
Das Wichtigste: Nicht zahlen!!!
Was Sie außerdem tun, ist Geschmackssache.

Entweder: Stellen Sie sich stur und reagieren überhaupt nicht. Sämtliche Drohungen in den Mahnschreiben, wie Schufa Eintrag, Gerichtsvollzieher schaut vorbei etc. sind heiße Luft. Sollen die doch 20 mal mahnen!
Wer sich gegen Schneestürme in der Sahara versichern möchte:
( noch nie hat jemand zahlen müssen, der sich einfach tot gestellt hat )
Oder: Sofern Sie zu Vorsicht neigen, fertigen Sie einen Screenshot der Betreiberseite an.

Schreiben Sie einen Brief und versenden diesen als Einschreiben/Rückschein mit folgendem Inhalt:
„Es ist kein Vertrag zustande gekommen. Hilfsweise erkläre ich den Widerruf, der – mangels ausreichender Belehrung – auch noch rechtzeitig ist. Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung, weil lediglich eine kostenlose Nutzung gewollt war und kein kostenpflichtiges Abo. Ich werde keinerlei Zahlung leisten.“
Hat die Firma keine Anschrift in Deutschland, kann der Widerruf nicht per Einschreiben verschickt werden. Widerrufen Sie dann per e-mail oder Fax und heben Sie die Lesebestätigung bzw. den Sendebericht auf.
Dann reagieren Sie nicht mehr auf weitere Mahnungen oder Drohungen. Rechnen Sie nicht damit, dass eine vernünftige rechtliche Auseinandersetzung mit den Betreibern oder deren Anwälten stattfindet. Daran ist man gar nicht interessiert.
Zahlen Sie nicht!
Bleiben Sie stur!
Lassen Sie sich nicht von Inkasso- oder Anwaltsbriefen unter Druck setzen
!

Nachtrag
Widerstand lohnt doch: Ein wehrhaftes Opfer hat den Betreibern der umstrittenen Seite Opendownload.de eine heftige Niederlage vor Gericht eingebracht. Das Gericht kam zum Schluss, dass die Betreiber von Opendownload.de keinen Anspruch auf die geforderten 96 Euro haben.

Opfer wehrte sich: Opendownload.de gibt auf: computerbetrug.de und dialerschutz.de


PS: wer glaubt, dass sein Fall etwas völlig Neues darstellt, bzw mit softwaresammler.de in Berührung gekommen ist kann das hier posten >
softwaresammler.de ist die Nachfolgeseite von opendownload.de
http://forum.computerbetrug.de/allgemeines/55884-opendownload-me-too-postings.html
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben