AW: opendownload.de
Zu Opendownload wurde wohl schon alles Wesentliche gesagt, vielen Dank dafür!
Ich habe hier noch einige Randfragen;
zuerst eine technische:
Wenn man auf die per eMail überschickte Rechnung an die eMail-Adresse von Opendownload antwortet, kommt die Meldung:
„Ihre E-Mail konnte nicht zugestellt werden.Haben Sie Fragen zu unserem Angebot nutzen Sie bitte das Kontaktformular auf der Seite … . Sie benötigen hierzu Ihre Kundennummer.“
Hat Opendownload meine eMail trotzdem empfangen (und könnte sie auch lesen)?
Warum ich diese Möglichkeit erwäge: Wenn eine eMail von mir wegen überfüllter Empfänger-Box oder falscher Adress-eMail nicht zugestellt werden kann, bekomme ich eine entsprechende Rückmeldung, in der dann auch der Text meiner eigenen eMail unten angeschlossen ist. Das ist hier bei der Rückantwort von Opendownload nicht der Fall, es scheint eine ähnliche automatische Antwort zu sein wie „der Empfänger ist auf Urlaub und kann erst ab … wieder antworten“. Auch in diesem Fall hat der Empfänger meine eMail ja erhalten.
Nun eine technische/juristische (oder psychologische?) Frage:
Warum sagt Opendownload, dass eMails nicht empfangen werden können, und drängt darauf, dass ich ins Kontaktformular gehe? (Mittels der eigenen Kundennummer.) Damit Opendownload später argumentieren kann: „Sie haben unseren Support nachweislich am … in Anspruch genommen …“ ?
Und nun noch eine juristische Frage: Ich weiß schon, die besprochenen Anbieter klagen sowieso nicht, aber da wir nun schon bei diesem Thema (mögliche, wenngleich unwahrscheinliche gerichtliche Klage) sind:
Ganz grundsätzlich, wenn es irgendwo zu einer Klage kommt … Nehmen wir an, der Anbieter sitzt in Berlin, gibt das auch als Gerichtsstandort beim Vertrag an, der Kunde sitzt in Stuttgart. Nun klagt der Anbieter in Berlin … Muss der Kunde dann von Stuttgart nach Berlin zur Gerichtsverhandlung fahren? Dann sind die Kosten schnell höher als ein Streitwert von z.B. 90 Euro.
Und wie ist das im Ausland? Der Anbieter in Österreich, der Kunde in Deutschland. Wenn der Anbieter in Österreich klagt – hat das dann eine Bedeutung für einen Deutschen?
Wenn die ganze Sache auch lästig ist, immerhin haben wir rundherum ein bisschen was dazugelernt …
G.St.