Onlinehandel - bezahlt, aber keine Rückmeldung

AW: Onlinehandel - bezahlt, aber keine Rückmeldung

Ich habe auch das Amilo von Siemens bestellt und bezahlt. Bin gespannt, wieviel Energie:wall: ich in die Sache stecken muss, damit ich die Gewissheit habe, was wirklich Sache ist.

Innerlich habe ich das Geld aber schon abgeschrieben. Nächste Woche geht eine Mahnung raus und zeitgleich beabsichtige ich noch ein paar Informationen einzuholen, damit ich mich rechtlich auf sicherem Terrain bewege.

Für weitere Erkenntnisse bin ich dankbar. Direkt oder über den Thread.
 
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Grüße,

ein Kollege von mir hatte recherchiert, dass der besagte Verein nicht im Handelsregister von Berlin registriert ist. Ob er wohl überhaupt beim Finanzamt gemeldet ist?

Ich habe vor einigen Tagen schon mal folgende Seite in Anspruch genommen:
http://www.verbraucherzentrale-berlin.de/vz/html/modules/xfsection/article.php?articleid=457
Der Link führt zu einer Beschwerdestelle der Verbraucherzentrale Berlin im Netz. Einfach E-Mail an die angegebene Adresse schicken und (rechtliches) Problem schildern. Sobald sich genügend Leute zu dieser [...] melden, werden die vielleicht auch aktiv dort.

[Ein Wort entfernt. (bh)]
 
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Hallo Leidensgenossen,

Bin auch betroffen.

€ 1400,00 im Eimer ?

Gruß
Meik_1
 
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Habe gestern Strafanzeige wegen Betrug gestellt.
Mal sehen wie es jetzt weiter geht , ob mal noch sein Geld zurückbekommen kann...

Hacky80
 
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lass mal alle die davon betroffen sind in kontakt bleiben
meine icq:
324796560
 
Vorkasserabatt: 5% 6% 9%

Hallo zusammen,

ich empfehle den Betroffenen den Bestellablauf zu dokumentieren.

Auf der Startseite: "Bei Zahlung per Vorkasse gibt es 6% Rabatt!"
Bei der Auswahl der Zahlungswege: "5% Rabatt bei der Bestellung per Vorkasse."
Vom Rechnungsbetrag abgezogen werden: "9% Rabatt bei Vorkasse:" (stimmt, nachgerechnet)

Shopfinder.info prüft nach meinen Informationen z.B. die AGB, Impressum und die Funktion des Webshops. Weitere grobe Mängel sind vorhanden, aber off-topic.

Betrugsanzeige: Mich würde interessieren wo Ihr hier einen Betrug seht? Ein auf den ersten Blick unfähiger Händler scheint nun auch zahlungsunfähig zu sein. Wo ist da der Betrug?

Zivil- und Strafrecht sind zwei Paar Schuhe. Wer sein Geld zurück will, der muß den zivilrechtlich gegen den Händler vorgehen, eine Strafanzeige bringt keinen Cent auf Euer Konto zurück.

Nebelwolf
ps. Auf der Shopseite befindet sich ein Webmiles-Banner für den Account Bluemoon05, nun ist Google Euer Freund.
 

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Hallo Nebelwolf,
was bedeut Dein letzter Satz bezüglich "Google ist unser Freund"?

Alles Jammern hat ja nicht viel Sinn. Für mich stellt sich die Frage, unabhängig von der Tatsache, ob der Shop vielleicht ungewollt in Zahlungsschwierigkeiten geraten ist oder manche ein System hinter dem Treiben sehen. Wie kann man nachhaltig verhindern, dass auch andere potenzielle Kunden in ähnliche missliche Lagen geraten wie wir. Und zwar bevor sich jemand mit Shopbewertungen auseinandersetzt oder dieses Diskussionsforum findet. An der Stelle möchte ich noch ergänzen, dass ich vor meiner Bestellung in dem Laden angerufen habe und mir versucht habe, ein Bild zu machen, wie seriös das Geschäft ist. Scheint mir auch nicht geholfen zu haben. Was kann man denn sonst noch tun?

Gruß
 
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Zunächst liegt es im vorrangigen Interesse jedes einzelnen Kunden, zu klären, ob er die vertraglich vereinbarte Ware erhält, oder ob er sein vorausbezahltes Geld wieder zurückverlangen kann.

Dazu näher Internetratgeber Recht: Was, wenn der Verkäufer nicht rechtzeitig liefert?

Wenn diese Fragen geklärt sind, kann man sich überlegen, ob der Anbieter eine Gefahr für zukünftige Kunden darstellt, etwa wenn es ihm ausschließlich darum gehen sollte, Verträge abzuschließen und Vorkasse zu erhalten, ohne sich um die Erfüllung der eingegangenen Bestellungen zu kümmern.

Hierzu kann man, sofern ein entsprechender Verdacht bestehen sollte, beispielsweise Konkurrenten und Verbraucherzentralen auf mögliche Ungereimtheiten aufmerksam machen und auffordern, entsprechende Schritte einzuleiten.

An eine Anzeige wegen Betruges ist dann zu denken, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass es einem Anbieter von Anfang an darum ging, Geld zu kassieren und keine Gegenleistung zu erbringen.
 
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Hallo zusammen,

die Polizei hat mir gesagt das ich doch gute Chancen habe mein Geld zurück zubekommen. ( nicht wie Nebelwolf meinte )
Durch die anzeige eirreicht man , das man einen Titel erlangt und dieser 30 Jahre bestehen bleibt ...

Und andere Leute sind dadurch eher gewahrnt ...
Jammern alleine bringt ja nichts, muß ja was passieren .
 
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Unregistriert schrieb:
die Polizei hat mir gesagt das ich doch gute Chancen habe mein Geld zurück zubekommen. ( nicht wie Nebelwolf meinte )
Durch die anzeige eirreicht man , das man einen Titel erlangt und dieser 30 Jahre bestehen bleibt ...

Nein, nicht in jedem Fall.

1. Der Strafrichter hat zwar die Möglichkeit, in einem Gerichtsverfahren auch über die zivilrechtlichen Ansprüche des Geschädigten mitzuentscheiden. Er muss es aber nicht und hat meistens keine Lust darauf. Siehe näher unter "Zivilprozess trotz Strafurteil".

2. Zu einem strafrechtlichen Gerichtsverfahren kommt es erst nach Abschluss der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und nur dann, wenn ein Tatverdacht besteht. WARUM der hier diskutierte Anbieter nicht liefert (sofern die Vorwürfe hier zutreffen), steht doch noch gar nicht fest. Eine Nichtleistung als solche begründet noch keinen Betrugsverdacht!!!

Der sicherere Weg, einen Titel zu erhalten, ist daher das Zivilverfahren.

das ich doch gute Chancen habe mein Geld zurück zubekommen
Gute Chancen hat man dann, wenn man vom Vertrag zurücktreten kann (solange der Vertrag besteht, hat man keinen Anspruch auf Rückzahlung) und der Anbieter fähig ist, das Geld zurückzuzahlen.
 
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Google Suche nach
bluemoon05 berlin
ist einigermaßen aufschlußreich. Einige Indizien deuten darauf hin, dass es sich dabei tatsächlich um eine bekannte Person handelt... (GbR etc.)
 
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w*w.stayfriends.de

Wenn Ihr euch dort anmeldet erfahrt Ihr auch mehr über den Inhaber von
Deutschlandshop24
 
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...und bekommt ´ne ganze Menge mehr Zuschriften auf den E-Mail-Account. :motz:
 
Nackte Männer haben keine Taschen ...

Unregistriert schrieb:
die Polizei hat mir gesagt das ich doch gute Chancen habe mein Geld zurück zubekommen. ( nicht wie Nebelwolf meinte )
Durch die anzeige eirreicht man , das man einen Titel erlangt und dieser 30 Jahre bestehen bleibt ...

Leider nein, wenn der Verkäufer tatsächlich schon insolvent ist, dann ist das Geld längst ausgegeben und Du stellst Dich mit den anderen Gläubigern hinten an. Wenn der Verkäufer Privatinsolvenz anmeldet, siehst Du auch kein Geld, denn zuerst wird der Insolvenzverwalter bezahlt.

Die Verschleierung (Denic, Impressum, Gewerbeanmeldung) der Identität könnte in der Wohverhaltensphase einer Restschuldbefreiung ihre Ursache haben, denn die Handelsaktivitäten würde kein Insolvenzverwalter dulden. Hier ergäbte sich jetzt auch ein Ansatzpunkt für eine Betrugsanzeige, wenn der Händler zum Zeitpunkt der Bestellung zahlungsunfähig war, unterstellt man, daß er nicht mehr liefern wollte.

Damit nicht weitere Leute auf den Shop hereinfallen, sollten die Betroffenen Hinweise an den Provider 1&1 geben, damit die Webseite vom Netz genommen wird und auch die Preisvergleichsdienste ansprechen, bei denen der Shop gelistet ist.

Der Gütesiegel-Unsinn geht mir jedenfalls schon lange auf den Geist, vielleicht hat ein Journalist Lust die Zertifizierungspraxis von ShopFinder.info zu hinterfragen.

Nebelwolf
 
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Unregistriert schrieb:
w*w.stayfriends.de

Wenn Ihr euch dort anmeldet erfahrt Ihr auch mehr über den Inhaber von
Deutschlandshop24
Wer sagt uns denn, dass der Name korrekt ist? Vielleich liegt hier ein falsche Fährte?
 
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Nico schrieb:
Google Suche nach
bluemoon05 berlin
ist einigermaßen aufschlußreich. Einige Indizien deuten darauf hin, dass es sich dabei tatsächlich um eine bekannte Person handelt... (GbR etc.)
Hallo Nico,
es tut mir Leid, ich stehe total auf dem Schlauch. Kenne mich auch nicht so gut aus. Das Googlen hat mir auch nicht geholfen.

gruß
stefstefstef
 
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Hallo,

ich bin auch auf diesen ominösen Shop reingefallen und habe so 500 Euro für nen Acer-Laptop wohl verloren. Natürlich auch per Vorkasse bezahlt vor 2 Wochen und nie mehr was gehört. Telefon: nur ein Anrufbeantworter dran, auf emails wird nicht reagiert, soll man nun Strafanzeige erstatten oder über nen Anwalt zivilrechtlich vorgehen?
Ich habe ja ausser der Bestelllung in meiner email-Adresse nichts, Geld wurde per Onlinebanking bezahlt und der Name lautet auch D. nicht wie bei Denic.

persönliche Daten gelöscht siehe NUB modaction
 
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