OLG Frankfurt: Abofallen sind Betrug

AW: OLG Frankfurt: Abofallen sind Betrug

Die ministerielle "Knöpfchen" Lösung, zu der die VZetten und Medien so begeistert Hurra schreien,
kriegt auch ihre Watsche ab
Der im Oktober 2010 veröffentlichte Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Justiz
(BMJ) sieht eine sogenannte Button-Lösung vor, wonach Verbraucher ausdrücklich auf
mögliche Kosten von Onlineangeboten hingewiesen werden und diese per Mausklick
bestätigen müssen. Das ermöglicht aber auch keine bessere Verfolgung der Betreiber
und wird daher vom Deutschen Anwaltverein (DAV) vollständig abgelehnt. „Aus unserer
Sicht kann nur eine strafrechtliche Verfolgung die Täter wirklich abschrecken. Erst mit der
aktuellen Entscheidung des OLG kann das Vollzugsdefizit endlich gelöst werden. Es gibt
zahlreiche weitere Staatsanwaltschaften, die bereits in den Startlöchern stehen“, so
Hansen.

Problem wird sein, alle Stas von ihrer Verweigerungshaltung abzubringen...
 
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Ist da beim OLG jemand auf die Idee gekommen mal die zufriedenen Kunden zu zählen, die in Kenntnis der Preise bewußt einen Vertrag eingegangen sind?
 
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Das könnte die auffällige Ruhe bei der "Neukundengewinnung", speziell mit Google-Adwords-Leimrutenfallen, für fast alle bekannten Betrügerbanden erklären.
 
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Das könnte die auffällige Ruhe bei der "Neukundengewinnung", speziell mit Google-Adwords-Leimrutenfallen, für fast alle bekannten Betrügerbanden erklären.
...auch ja! Ich vermute mal, dass sich die ganze Branche jetzt in die Angebote übers mobile Internet her macht. Da hat man wieder starke Partner an der Seite und muss sich z. B. nicht mit den eigenen Inkassoplagen plagen.
 
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Das könnte die auffällige Ruhe bei der "Neukundengewinnung", speziell mit Google-Adwords-Leimrutenfallen, für fast alle bekannten Betrügerbanden erklären.
War mir auch schon seit einiger Zeit aufgefallen, dass z.B. Suche nach open office völlig
abofallenadsensefrei ist.

Dies dürfte der klassischen Nutzlosabofalle den Todesstoss versetzen. Einige unbelehrbare
werden sicher noch etwas brauchen, bis sie kapiert haben, dass die Hype vorbei ist.

Solange die völlige Straffreiheit garantiert war, ließ sich über fünf Jahre lang ungestört abzocken.
Diese "goldenen Zeiten" sind jetzt wohl hoffentlich vorbei.
 
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Mit der damaligen bequemen Einstellungsverfügung hatte sich der Rechtsstaat selbst zum Büttel organisierten Banditentums degradiert.

Gut, wenn das nun korrigierbar ist.

Hoffentlich werden die anderen Verfahren, für deren Einstellung der nun korrigierte Beschluss als Abschreibevorlage gedient hat, ebenfalls im neuen Lichte wieder in Gang gesetzt.
 
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Noch ist nix: http://www.zivilurteile.de/kategorien/strafrecht/

Na, warten wir eben noch ...
 
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zivilurteile

Na, warten wir eben noch ...
Womöglich kann das aber länger dauern. Das war doch nur ein Beschluss des OLG, kein Urteil! Oder täusche ich mich da? Auf der Suche nach einem Aktenzeichen, wird nur an an wenigen Stellen eines angeführt. Ob das aber das richtige ist, erschließt sich mir derzeit nicht.
Domaingott schrieb:
Der 1. Strafsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 17.12.2010 - 1 Ws 29/09
 
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Grias`s euch aus München.Ich erhielt heute eine Rechnung von den "Seychellen".
Mit Widerruf und Widerspruch nichts zu machen.Email kam nicht an (return to sender).Aufgrund der Info auf Euren Seiten bin ich zuversichtlich,ich habe vieles gelesen.Sind im Hintergrund wirklich Juristen tätig?Die wissen,wie all dies abläuft?
Ich danke Euch für weitere Infos.

---------- Artikel hinzugefügt um 13:58:36 ---------- Zeit des vorhergehenden Artikels: 13:52:58 ----------

Grias`s Euch aus München.
Heute erhielt ich eine Rechnung von den "Seychellen".Widerruf und Widerspruch ohne Erfolg.Ich vertraue auf diese Seiten.:rolleyes:http://forum.computerbetrug.de/images/smilies/rolleyes.gif
 
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Guck mal so beim Querlesen auf die Herrschaften die zwischen 4 und 5-stellige Beitragszahlen haben ...
Du bist hier in das vermutlich bestinformierteste Forum zum Thema Computerbetrug geraten ...
Auch Lob und ein bißchen Werbung auch für die Spezialisten von Antispam.de.
Dort findest Du die Informationen zu Spam und die Abwehr davon
Die beiden Foren sehen sich als Ergänzung und nicht wie so oft als Feinde im Internet.
 
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Guck mal so beim Querlesen auf die Herrschaften die zwischen 4 und 5-stellige Beitragszahlen haben ...
Du bist hier in das vermutlich bestinformierteste Forum zum Thema Computerbetrug geraten ...
Auch Lob und ein bißchen Werbung auch für die Spezialisten von Antispam.de.
Dort findest Du die Informationen zu Spam und die Abwehr davon
Die beiden Foren sehen sich als Ergänzung und nicht wie so oft als Feinde im Internet.
Danke Hippo für Deine Zuwendung. Bis demnächst.
 
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haufe.de
Ein konkretes Urteil gegen die Betreiber wurde jedoch noch nicht gefällt. Das OLG hatte lediglich die Fälle im Detail bewertet und zurück an die Vorinstanz überwiesen, die es zuvor abgelehnt hatte, diese Fälle überhaupt zu verhandeln.

Von dem jetzigen Beschluss erhoffen sich Verbraucherschützer eine abschreckende Wirkung auf Abofallen-Betreiber, denen damit bei einer Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Betrugs eine Haftstrafe von mindestens sechs Monaten droht.
http://www.silicon.de/technologie/s...00/urteil_erschwert_abofallen_im_internet.htm
"Da der Sachverhalt im Wesentlichen unstreitig ist, wird es aller Voraussicht nach zu einer Verurteilung kommen", kommentiert FPS-Anwalt H. H. H. ist zudem zuversichtlich, dass sich das Problem der Abo-Fallen damit nun endlich wirksam angehen lasse. "Die Verbraucherschützer haben eine Klage nach der anderen gewonnen, ohne dass der allgemein beklagte Missstand auch nur annähernd behoben werden konnte", erklärt Hansen.

Mit dem neuen Urteil hofft der Anwalt nun auf eine Wende. Zur strafrechtlichen Verfolgung der Betreiber solcher Abo-Fallen sieht der Jurist und Autor keine Alternative.
http://www.crn.de/service/recht/artikel-88185.html
Nachdem sich Gesetzgeber und Ermittlungsbehörden in Sachen Abo-Fallen im Internet bisher nicht gerade mit Ruhm bekleckert haben,
So kann man das mit Fug und Recht nennen...
 
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Interessante Meldung, nun frag ich mich als Laie, handelt es sich nun rückwirkend bei allen Abofallen ebenfalls um Betrug, oder nur bei denen, die ab Wirkung des Gerichtsurteils im Web zur Verfügung gestellt werden.

Könnte dann nicht, wenn das erstere der Fall ist, sofort jede Mahnung mit 100% Erfolg zur Anzeige gebracht werden?

Könnten wir hier nicht einen allgemeingültigen Text aufsetzen, der auf diese Urteil verweist, und damit katgorisch alle Forderungen 0 und Nichtig machen, in etwa:
"Da der Hinweis auf ein kostenpflichtiges Angebot durch kleingedruckten, oder verblasstem Text, nicht deutlich gemacht wurde, handelt(e) es sich im Sinne des Beschlusses vom 1. Strafsenat, OLG Frankfurt vom 17.12.2010 Aktenzeichen 1 Ws 29/09 um Betrug."
Sollten vor diesem Hintergrund weitere Mahnungen zur Zahlungsaufforderungen postalisch, per email oder telefonisch an mich gerichtet werden, so werde ich diesen Vorgang als Fortführung des Betrugs im Sinne des o.g. Beschlusses zur Anzeige bringen".
 
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