Nicko1998
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Abofallen im Internet werden als Betrug geahndet – OLG Frankfurt löst Vollzugsdefizit in der Rechtsprechung auf
Hier die Pressemitteilung
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Der im Oktober 2010 veröffentlichte Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Justiz
(BMJ) sieht eine sogenannte Button-Lösung vor, wonach Verbraucher ausdrücklich auf
mögliche Kosten von Onlineangeboten hingewiesen werden und diese per Mausklick
bestätigen müssen. Das ermöglicht aber auch keine bessere Verfolgung der Betreiber
und wird daher vom Deutschen Anwaltverein (DAV) vollständig abgelehnt. „Aus unserer
Sicht kann nur eine strafrechtliche Verfolgung die Täter wirklich abschrecken. Erst mit der
aktuellen Entscheidung des OLG kann das Vollzugsdefizit endlich gelöst werden. Es gibt
zahlreiche weitere Staatsanwaltschaften, die bereits in den Startlöchern stehen“, so
Hansen.
...auch ja! Ich vermute mal, dass sich die ganze Branche jetzt in die Angebote übers mobile Internet her macht. Da hat man wieder starke Partner an der Seite und muss sich z. B. nicht mit den eigenen Inkassoplagen plagen.Das könnte die auffällige Ruhe bei der "Neukundengewinnung", speziell mit Google-Adwords-Leimrutenfallen, für fast alle bekannten Betrügerbanden erklären.
War mir auch schon seit einiger Zeit aufgefallen, dass z.B. Suche nach open office völligDas könnte die auffällige Ruhe bei der "Neukundengewinnung", speziell mit Google-Adwords-Leimrutenfallen, für fast alle bekannten Betrügerbanden erklären.
Justiz schärft Waffen gegen Abo-Fallen im Internet
Womöglich kann das aber länger dauern. Das war doch nur ein Beschluss des OLG, kein Urteil! Oder täusche ich mich da? Auf der Suche nach einem Aktenzeichen, wird nur an an wenigen Stellen eines angeführt. Ob das aber das richtige ist, erschließt sich mir derzeit nicht.zivilurteile
Na, warten wir eben noch ...
Domaingott schrieb:Der 1. Strafsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 17.12.2010 - 1 Ws 29/09
Danke Hippo für Deine Zuwendung. Bis demnächst.Guck mal so beim Querlesen auf die Herrschaften die zwischen 4 und 5-stellige Beitragszahlen haben ...
Du bist hier in das vermutlich bestinformierteste Forum zum Thema Computerbetrug geraten ...
Auch Lob und ein bißchen Werbung auch für die Spezialisten von Antispam.de.
Dort findest Du die Informationen zu Spam und die Abwehr davon
Die beiden Foren sehen sich als Ergänzung und nicht wie so oft als Feinde im Internet.
...wo er womöglich Recht hatDu bist hier in das vermutlich bestinformierteste Forum zum Thema Computerbetrug geraten ...
..dann bist du hier aber womöglich im falschen Thread. Gucke mal dort rein: http://forum.computerbetrug.de/allg...ownloads-net-auf-kundenfang-9.html#post329764Ich erhielt heute eine Rechnung von den "Seychellen".
http://www.silicon.de/technologie/s...00/urteil_erschwert_abofallen_im_internet.htmEin konkretes Urteil gegen die Betreiber wurde jedoch noch nicht gefällt. Das OLG hatte lediglich die Fälle im Detail bewertet und zurück an die Vorinstanz überwiesen, die es zuvor abgelehnt hatte, diese Fälle überhaupt zu verhandeln.
Von dem jetzigen Beschluss erhoffen sich Verbraucherschützer eine abschreckende Wirkung auf Abofallen-Betreiber, denen damit bei einer Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Betrugs eine Haftstrafe von mindestens sechs Monaten droht.
http://www.crn.de/service/recht/artikel-88185.html"Da der Sachverhalt im Wesentlichen unstreitig ist, wird es aller Voraussicht nach zu einer Verurteilung kommen", kommentiert FPS-Anwalt H. H. H. ist zudem zuversichtlich, dass sich das Problem der Abo-Fallen damit nun endlich wirksam angehen lasse. "Die Verbraucherschützer haben eine Klage nach der anderen gewonnen, ohne dass der allgemein beklagte Missstand auch nur annähernd behoben werden konnte", erklärt Hansen.
Mit dem neuen Urteil hofft der Anwalt nun auf eine Wende. Zur strafrechtlichen Verfolgung der Betreiber solcher Abo-Fallen sieht der Jurist und Autor keine Alternative.
So kann man das mit Fug und Recht nennen...Nachdem sich Gesetzgeber und Ermittlungsbehörden in Sachen Abo-Fallen im Internet bisher nicht gerade mit Ruhm bekleckert haben,