Dirk Katzenschwanz
Mitglied
@Shirkany
Wenn Du schon solche (heftigen) Anschuldigungen veröffentlichst, dann solltest Du (vorher) ein wenig gründlicher recherchieren. Sowohl die Tesch Mediafinanz GmbH, als auch die NPHO Ltd. & Co. KG sind im Handelsregister registriert und auch die Mitgliedschaft der Tesch Mediafinanz GmbH im BDIU ist recherchierbar!
Ebenso mit dem Veröffentlichen des Klarnamens von unbeteiligten Mitarbeitern würde ich sparsamer umgehen.
Bei allem Verständnis für deine Verärgerung würde ich zunächst bei mir selbst anfangen. Schließlich ist auch die eigentliche Sinn- und Nutzbefreiung von solchen "Diensten" problemlos recherchierbar, ebenso wie der Ausweis der Kostenpflichtigkeit sowie die Auspreisung eigentlich keinen Grund zur Beschwerde liefern dürften.
Wer die Historie des beteiligten "Hintermanns" der NPHO kennt, der weiß, dass das für ihn schon eine außergewöhnliche Leistung darstellt, da sind wir ganz andere Sachen von ihm gewohnt.
Kritikwürdig allerdings ist die Verschleierungstaktik der NPHO, den Verursacher erst durch Recherche im britischen Handelsregister herausfinden zu können.
Unser guter Riekofener, ehemals Gammelsdorfer wäre nicht er selbst, wenn er nicht schon eine kleine Familie an ähnlich "erfreulichen" Webseiten in die anonymen Weiten des Internets eingestellt hätte. Ich orakele ein wenig, wenn ich sage, dass die nächste Beschwerdewelle aus dem Kreis der HartzIV-Empfänger auf uns zurollt. *boshaft grinz*
Wenn Du schon solche (heftigen) Anschuldigungen veröffentlichst, dann solltest Du (vorher) ein wenig gründlicher recherchieren. Sowohl die Tesch Mediafinanz GmbH, als auch die NPHO Ltd. & Co. KG sind im Handelsregister registriert und auch die Mitgliedschaft der Tesch Mediafinanz GmbH im BDIU ist recherchierbar!
Ebenso mit dem Veröffentlichen des Klarnamens von unbeteiligten Mitarbeitern würde ich sparsamer umgehen.
Bei allem Verständnis für deine Verärgerung würde ich zunächst bei mir selbst anfangen. Schließlich ist auch die eigentliche Sinn- und Nutzbefreiung von solchen "Diensten" problemlos recherchierbar, ebenso wie der Ausweis der Kostenpflichtigkeit sowie die Auspreisung eigentlich keinen Grund zur Beschwerde liefern dürften.
Wer die Historie des beteiligten "Hintermanns" der NPHO kennt, der weiß, dass das für ihn schon eine außergewöhnliche Leistung darstellt, da sind wir ganz andere Sachen von ihm gewohnt.
Kritikwürdig allerdings ist die Verschleierungstaktik der NPHO, den Verursacher erst durch Recherche im britischen Handelsregister herausfinden zu können.
Unser guter Riekofener, ehemals Gammelsdorfer wäre nicht er selbst, wenn er nicht schon eine kleine Familie an ähnlich "erfreulichen" Webseiten in die anonymen Weiten des Internets eingestellt hätte. Ich orakele ein wenig, wenn ich sage, dass die nächste Beschwerdewelle aus dem Kreis der HartzIV-Empfänger auf uns zurollt. *boshaft grinz*