NPHO Services Ltd. & Co. KG

@Shirkany

Wenn Du schon solche (heftigen) Anschuldigungen veröffentlichst, dann solltest Du (vorher) ein wenig gründlicher recherchieren. Sowohl die Tesch Mediafinanz GmbH, als auch die NPHO Ltd. & Co. KG sind im Handelsregister registriert und auch die Mitgliedschaft der Tesch Mediafinanz GmbH im BDIU ist recherchierbar!

Ebenso mit dem Veröffentlichen des Klarnamens von unbeteiligten Mitarbeitern würde ich sparsamer umgehen.

Bei allem Verständnis für deine Verärgerung würde ich zunächst bei mir selbst anfangen. Schließlich ist auch die eigentliche Sinn- und Nutzbefreiung von solchen "Diensten" problemlos recherchierbar, ebenso wie der Ausweis der Kostenpflichtigkeit sowie die Auspreisung eigentlich keinen Grund zur Beschwerde liefern dürften.

Wer die Historie des beteiligten "Hintermanns" der NPHO kennt, der weiß, dass das für ihn schon eine außergewöhnliche Leistung darstellt, da sind wir ganz andere Sachen von ihm gewohnt.

Kritikwürdig allerdings ist die Verschleierungstaktik der NPHO, den Verursacher erst durch Recherche im britischen Handelsregister herausfinden zu können.

Unser guter Riekofener, ehemals Gammelsdorfer wäre nicht er selbst, wenn er nicht schon eine kleine Familie an ähnlich "erfreulichen" Webseiten in die anonymen Weiten des Internets eingestellt hätte. Ich orakele ein wenig, wenn ich sage, dass die nächste Beschwerdewelle aus dem Kreis der HartzIV-Empfänger auf uns zurollt. *boshaft grinz*
 
Hallo,
ich wollte gerne mal nachfragen wie es bei den weiter gegangen ist nach dem Einspruch.
Habt ihr danach Ruhe gehabt, und wie genau war der Einspruch begründet?
Danke für Antworten...
 
Die Tesch Mediafinanz GmbH bucht nach schriftlichem Widerspruch anscheinend die Forderung einfach aus. Der Telefonsupport ist lustig. Dort meint man gelegentlich, dass die Probleme mit gerade diese Firma bekannt sind und man doch eine Strafanzeige erstatten solle. Das wiederum ist jedoch nicht sinnhaft, da der Ex-Gammelsdorfer anscheinend hier und da einen Stein im Brett hat.

Einmal ordentlich, kurz und knapp der Forderung widersprechen, dürfte ausreichend sein.
 
I have the same issue. I am really annoyed since I get to this page via google ads. I have reported the web page to google as fishing page but I still can see it. I think they do not care since some one is paying them.
 
Correct Salah, as long as Google or Facebook earn from these scammers, this problem will exist. Consider that we had a huge scamming wave with so called 'subscription traps' here in Germany from 2005 till 2012 that could only exist with the help of Google & Co. The operator of NPHO was already part of this scamming network.
 
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Was ist npho? Soll ich das zahlen die 14,90 €?
Anmerkung: Hab nirgends einen Hinweis gefunden, dass der Laden je eine echten ( gerichtlichen)
Mahnbescheid beantragt hätte geschweige denn vor Gericht gezogen wäre.
https://www.mahngerichte.de/de/kostenrechner.html
Für das Mahnverfahren wird eine halbe Gebühr nach dem Gerichtskostengesetz erhoben, die Mindestgebühr beträgt 32,- EUR (bis 31.7.2013: 23,- EUR).
Weitere Kosten entstehen für den Fall, dass die Vertretung durch einen Rechtsanwalt erfolgt; zusätzliche Kosten können durch die Beantragung eines streitigen Verfahrens nach Erhebung des Widerspruchs durch den Gegner entstehen.
Die 32€ sind in den Sand gesetzt, wenn nicht prozessiert wird und der Prozeß gewonnen würde
was IMHO nie geschehen wird.
Blöd sind die nicht nur dreist und frech weil sie auf ängstliche und uninformierte Mitbürger spekulieren.
 
Anmerkung: Hab nirgends einen Hinweis gefunden, dass der Laden je eine echten ( gerichtlichen)
Mahnbescheid beantragt hätte geschweige denn vor Gericht gezogen wäre.

Das ist soooo nicht ganz richtig!

Tatsächlich hat der Gute damals mit seiner Abofalle ein Tänzchen vor dem Amtsgericht in Alzey, also seiner Heimat gewagt.

Im vorprozessualen Schriftverkehr hat er dann versucht darzulegen, dass der Beklagte seine ach so häufigen und deutlichen Kostenhinweise sträflicherweise übersehen haben muss, weshalb er sich nun gezwungen sieht das Amtsgericht anzurufen. Gespickt waren seine Darlegungen noch mit Lateinzitaten (u.a. pacta sunt servanda), semiprofessionellen juristischen Ausdrücken (Replik, Duplik usw.) sowie Einschleimungen, wie kompetent doch so ein Amtsgericht im Allgemeinen wäre.

Offensichtlich war von den 2 Semestern Jura in Mainz doch etwas hängengeblieben.

Der gegnerische RA hat dann schon sein Möglichstes zur Verteidigung beigetragen.

Hat alles nix geholfen!

Der Richter hat sich weder der Argumentation der Verteidigung noch dem Kläger angeschlossen, stattdessen aber die streitgegenständliche Webseite (drive2u.de) kurz angeschaut und kam zu dem Urteil, dass ein solches Angebot nur Sinn machte, um in "betrügerischer Absicht" (O-Ton) einen Vertrag zu generieren. Klage abgewiesen!

Dann war der Abzocker seeeehr traurig

Bei seinem jetzigen Angebot ist der Kostenhin- und ausweis IMHO eher nicht zu bemängeln. Es stellt sich aber nach wie vor die Frage nach dem Sinn seines Angebots, der sich nur ergibt, wenn man das unveränderte Beutschema betrachtet, also eher unbedarfte bzw. unerfahrene User fangen zu können.

Ebenso bleibt es dabei, dass er dem Argument "man hätte sich ja gar nicht selbst angemeldet" nichts, aber auch rein gar nichts entgegensetzen kann.
 
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Danke für die Info. Es tut gut zu lesen das a) der Knabe eins aufs Maul gekriegt hat und
b) es doch Richter in Deutschland gibt, die wissen wo die Glocken hängen bzw wann es Abzocke ist.
 
Danke für die Info. Es tut gut zu lesen das a) der Knabe eins aufs Maul gekriegt hat und
b) es doch Richter in Deutschland gibt, die wissen wo die Glocken hängen bzw wann es Abzocke ist.

Zu a) Och, der hat schon häufiger aus Maul gekriegt. Immerhin liegt sein Jubiläum "25 Jahre Kleinmädchen-Abzocke" auch schon 3 Jahre zurück. Sein Kardinalfehler war und ist, dass er nichts zu Ende denkt und rechtzeitig Vorsorge schafft (siehe sein grandioses, aber vorzeitiges Scheitern als KVR-Onlineshop- Abmahnkönig).

Seinen Abzocker-Launch hatte er, als er sein Jura-Studium frisch geschmissen hat, aber Kohle dringend benötigte. Ergo verfiel er darauf, die Gymnasiastinnen seiner Stadt mittels dem Erstellen wertloser aber kostenintensiver Sed-Cards abzuzocken.

Leider, leider hat er die Kleinigkeit übersehen bzw. nicht bedacht, dass so ein Mädchen zum Beispiel einen RA zum Vater haben kann, der die Angelegenheit nach spontamem Besuch in seiner Studentenbude sehr persönlich genommen hat. Dem war es nicht genug, nur die DEM 350 seiner Tochter zurückzuholen, der hat gleich die Kohle für albgezockten Mädels zurückgeholt. Und unser Abzocker war wieder mal so richtig pleite.

Seine Eltern mussten ihr Ferienhäuschen verhökern, um den Filius aus der Zwangslage auslösen zu können.

Zu b) Weshalb Du Gift drauf nehmen kannst, dass er und sein Rodgauer alter ego, ebenfalls gescheiterter Jura-Student, ihre Trophäenurteile alle gezielt gewonnen haben bzw. die jeweiligen Kläger/Beklagten getürkt waren. Es war ja auch auffällig, dass der jetzige Riekofener jeweils geklagt hat, während der Rodgauer sich nur mit negativen Festsstellungsklagen hat verklagen lassen.
 
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Habe mich mal ein wenig für die Thematik interessiert, weil wirklich groß ist die Klagewelle über die Abzocke mit Schufa-Auskünften ja nicht, jedenfalls bei weitem nicht das, was man von den Abofallen gewohnt war.

Um die 4 bezahlten Google Adwords-Ränge kloppen sich preistreibenderweise mittlerweile mehrere Anbieter, seriöse wie die Schufa selbst, der Immoscout und auch die Immowelt, die wohl direkte Schnittstellen zur Schufa unterhalten. Und dann kommen unsere Abzocker, mittlerweile min. 4 Wettbewerber. Bei den Mini- und Liliput-Summen, über die wir im Einzelfall reden, kann da kaum mehr als ein Zubrot (zum Hartz IV, weshalb er vermutlich die Verschleierung hinter Nils Holgersson gewählt hat) zustande kommen.

Inhaltlich scheinen die Abzocker, die Fehler voneinander abzuschreiben, was ihr Nichtwissen über die Materie der Schufa-Auskunft offenbart. Regelrecht erschreckend ist die Unkenntnis über das Zustandekommen von Score-Werten und deren Aussagekraft. Tatsächlich gibt die Schufa Prozentwerte in den Auskünften an Verbraucher an, wobei die Schufa keine Angaben über a) die Errechnungsmethodik macht und b) noch weniger Aussagen über die daraus zu interpretierende Bonität trifft.

Banken und andere Mitglieder der Schufa interessiert der angegebene Prozentwert nicht die Bohne! Die Mitglieder der Schufa erhalten tatsächlich eine etwas anders aufgebaute Auskunft mit einem sehr aussagekräftigen Scorewert. Ebenso führt die Schufa Schulungen über die Interpretation des Scorewerts durch, aber eben nur für ihre Mitglieder.

Weil auch der Riekofener gerne hier mitliest, belasse ich es bei dem blossen Hinweis auf seine Unkenntnis und seinen Dilettantismus in allen geschäftlichen Belangen.

Er hatte mit dem Abzocken nur und ausschließlich, aber auch nicht immer Erfolg, als RAe das Denken für ihn übernommen hatten. Alles andere endete als Waterloo. Ferner auffällig ist wohl sein ständiger Kontowechsel, da wird doch wohl niemand die Kontoklatsche angewendet haben?
 
https://auskunft-anfordern.de/
Der Wartungsmodus ist eingeschaltet
Die Website ist in Kürze wieder erreichbar
© NPHO Services Ltd. & Co. KG
soso...
PS: so richtig aktiv sind sie anscheinend nicht mehr. Recherchiert man zu
Berichten zu dem Saftladen gibt seit 2017 keine mehr, jedenfalls hab
ich keine mehr in 2018 gefunden.
Scheint wohl die Ruste ausgegangen zu sein, zu viel Gegenwind ;)
 
Zitat: "so richtig aktiv sind die anscheinend nicht mehr"

Das ist soooo wieder nicht ganz richtig. Screenshot ist von soeben und wen finden wir hier an Stelle Numero 3?

Richtig, unseren Riekofener Bettelmönch F.D.! Was Du ausgebuddelt hast, das ist dann schon die nächste Domain, die kommen soll, sobald <selbstauskunft.de> zu verbrannt ist.

Es ist richtig, dass hier auf Computerbetrug nicht allzuviel gegen die kostenlose-Schufa-Auskunft geklagt wird. Dafür an anderer Stelle um so mehr. Wobei nicht die Dimension erreicht werden, die wir von den Abofallen gewohnt waren.



Google Schufa Auskunft anfordern.jpg
 
Zitat: "so richtig aktiv sind die anscheinend nicht mehr"
Das ist soooo wieder nicht ganz richtig. Screenshot ist von soeben und wen finden wir hier an Stelle Numero 3?
Ist ein selbst bezahlter Anzeigenpups. Was ich meinte sind "echte" Googletreffer. Unter denen findet
sich IMHO (erfreulicherweise) nichts aktuelles außer hier in diesem Thread.
Deswegen bläst er auch wohl ins Goggelewerbehorn.
 
Ja, ich bin ein sehr pöser Pube und werde mich angelegentlich auf den Poden werfen und um Vergepung pitten.

Der Orden der "kostenfreie-Schufa-Auskunft“-Abzocker umfasst ja mittlerweile mindestens 4 Pettelmönche. Einer davon mit Sitz in München, vormals Pfronten im Allgäu hat sich jüngst einen Aplass-Prief vom AG Westerstede gefangen. Der Vorgang dürfte auch unseren Riekofener mit praktisch dem gleichen Geschäftsmodell betreffen.
Anders, als wir das von den Abofallenstellern gewohnt sind, hat hier der Inkassoanwalt sogar einen Mahnbescheid erwirkt und Klage erhoben.

Der werte Inkassoanwalt hatte nur leider übersehen, dass die Hauptforderung inzwischen erledigt war, womit sich die Gebühren für seine wertvolle Inkassotätigkeit erledigt hatten.
Der pöse Peklagte hat sich aber die Gelegenheit zur Widerklage nicht entgehen lassen. Im Ergebnis wurde dann auch der Widerklage stattgegeben.
Urteil ist inzwischen rechtskräftig.


AG Westerstede, Urteil und Begründung

Es wird ja immer wieder orakelt, wieviel Geld mit solchen Abzocken gemacht wird. Bei den Abofallenstellern hatten wir mehrere Quellen, die teilweise sehr glaubwürdige Angaben darüber gemacht haben, so dass einige Kennwerte für die Berechnungsgrundlage herauskristallisiert werden konnten. Auf Basis dieser Werte mache ich mich mal an die folgende Schätzung, wobei ich die Variable Budget/Monat nach dem Durchschnitt der Anzahl der gemessenen Registrierungen/Tag gewählt habe:

CPC in EUR 0,20
Konversionsquote ‰ 30
Klicks/Konversion 33
Kosten/Konversion in EUR 7

Budget/Monat in EUR 1.500
Anzahl Konversionen/Tag 8
Anzahl Konversionen/Mt. 225
Erlös/Konversion 14,90
Zahlquote 95%
Erlös brutto/Monat 3.185
Erlös netto/Monat 2.676

Ertrag netto nach Werbung 1.176

Da sind ja Taschendiebe und Opferstockplünderer erfolgreicher.
 
Orden der "kostenfreie-Schufa-Auskunft"-Abzocker:

1. <ihreselbstauskunft.de> München, vormals Pfronten
2. <selbstauskunft.de> vorgeblich Berlin, eigentlich Riekofen
3. <meineselbstauskunft.com> Köln
4. <selbstauskunft.com> Leipzig

(kriegt man raus, indem man mehrere Suchstränge nach Schufa-Auskunft googelt und nur die Anzeigen betrachtet)

Mit dem gleichen Thema wie <selbstauskunft-anfordern.com>, das sich entgegen des Domainnamens gar nicht mit der Schufa befasst, ist noch <amtsweg.com> aus Nürnberg unterwegs

Weil diese Bettelorden entgegen der frühreren Abofallenmanier mit der Kostenpflicht schon frühzeitig rausrücken, treibt das natürlich die Konversionskosten in die Höhe, weshalb da kaum mehr, als der Inhalt eines Opferstocks rumkommen kann.
 
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