Nochmal Talkline u. Q1 Deutschland

Bei einem "ehrlichen" Dialerangebot (Passwort für den Zugang zum Erotik-Memberbereich für einen fest definierten Zeitraum) zu einem ordentlich angezeigtem Endpreis sehe ich kein Problem.
Der Benutzer weiß, wieviel er für welchen Zeitraum zahlen muss. Nur was genau er dafür erhält weiss er nicht.
 
virenscanner schrieb:
Wenn man Mehrwert so definiert wie du...
?
Ich habe "Mehrwert" nirgends definiert. Ich habe nur ein Beispiel aufgezeigt, wo eine "Mehrwertdienstleistung" (z.B. Zugang zu einem Memberbereich für einen Monat, hierzu Lieferung des Passwortes unter Dialernutzung) durchaus innerhalb weniger Sekunden korrekt ablaufen kann.

Die von dir geschilderten Vorgänge können aus technischen Gründen nicht innerhalb von 13 Sekunden ablaufen, weil innerhalb einer so kurzen Zeit die Protokollverhandlungen zwischen deinem PC und dem Remote Server des Mehrwertdienstanbieters nicht möglich sind. Ein normaler Anmeldevorgang mit so einem Modem an einem Server dauert ca 30 Sekunden (Erfahrungswert). Erst dann besteht Zugang zum Netz des Dienstanbieters.

Wie das Passwort mittels Dialernutzung geliefert werden soll, ist mir völlig unklar. Das Passwort muss dir oder dem Dialer vor der ersten kostenpflichtigen Anwahl bekannt sein, weil du dich ansonsten nicht mittels des Dialers am RAS Server des Dienstanbieters anmelden kannst (Fehler: DUN 691) und daher das Angebot nicht wahrnehmen kannst. Oder gibt es da ein Verfahren, das ich nicht kenne?

Falls du meinst, dass du dich einmal mittels Dialer einwählst, und nach erfolgreicher Einwahl das Passwort mitgeteilt bekommst: Für die Einwahl ist - wie oben dargelegt - mit einem 56 kbps Modem eine Zeitspanne > 30 Sekunden notwendig. Hier reden wir von einer Verbindungsdauer von 13 Sekunden.

Folgerichtig hat das LG Kiel angenommen, dass bei so kurzen Verbindungszeiten von einer Nutzung des Mehrwertdienstes nicht auszugehen ist.

Gruß
Comedian
 
virenscanner schrieb:
Bei einem "ehrlichen" Dialerangebot (Passwort für den Zugang zum Erotik-Memberbereich für einen fest definierten Zeitraum) zu einem ordentlich angezeigtem Endpreis sehe ich kein Problem.
Der Benutzer weiß, wieviel er für welchen Zeitraum zahlen muss. Nur was genau er dafür erhält weiss er nicht.

Beim Passwort stellen sich mir andere Fragen:
Zum einen würde ich sofort unterstellen, dass es sich um einen "normalen" Kaufvertrag handelt. Auf der anderen Seite könnte der Anbieter seine seriösen Absichten sicherstellen, indem er nur abrechnet, wenn der Kunde sein Passwort auch genutzt hat. Dann wüsste der Anbieter, dass der Kunde die Ware erhalten hat und würde sich nicht dem Risiko aussetzen, für gar nichts Geld haben zu wollen. EOPS z. B. beschäftigt sich erst gar nicht mit diesem unwesentlichen Detail, sondern teilt den Geschädigten mit, dass die Leistung für ihren 300€-Dialer lediglich in der Übermittlung eines 3-Tages-Passworts bestanden habe. Es ist also offensichtlich, dass es mit der Seriosität bei EOPS nicht weit her ist...

Kino? virenscanner?? da war was!
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=531&postdays=0&postorder=asc&start=0
:wink:
 
Re: Nicht selber Schuld

Der Jurist schrieb:
DerKapitulierte schrieb:
Warst Du schon bei der Kripo ,99,5 % der Dailer sind selbst geladen worden und sind an sich als Firmen in sehr vielen Fällen legal.

Das es auch Geschädigte wie Jurist etc. gibt ,die durchaus ungewollt in dieses Spinnennetz gefallen sind, bestreite ich nicht.

Ich will im Forum nur dieses " Gesülze " ich war nicht daheim ,ich habe nichts angeklickt,ich hab nichts gemacht weniger werden lassen.

Denke an 99,5 % vielleicht bist auch Du so ein Fall ( ich kennen Deinen
Fall nicht) der sagt ich bin ganz unschuldig und Du hast doch weil Du eben unvorsichtig warst einen Fehler begangen .

Ich bin auch geschädigt und zahl nicht gern ,bin froh wenn ich aus der Kiste rauskomme.


Irgendwie verstehe ich Dein Gesülze nicht. Wenn Du dich informieren willst, dann lese:
Zum Vertragsschluss im Internet ist auszuführen, dass Einwahlprogramme, sogenannte Dialer, auch ohne ein Zutun des Nutzers starten können und sich ohne Wissen und Wollen einwählen, weil sie entweder durch Voreinstellungen oder unter Ausnutzung von Eigenheiten des Betriebssystems die Verbindung herstellen.

Weiter gibt es Dialer, die nach der ersten Einwahl nur noch manuell gestartet werden können.

Ferner gibt es Dialer, bei denen nach dem ersten Aufspielen auf den PC alle Schaltflächen, ganz gleich ob „Ja“, „Nein“, „Abbrechen“ oder „Schließen“ mit dem Befehl „Ja“ unterlegt sind. Wird eine dieser Schaltfläche angeklickt, startet der Dialer. Nach der ersten Einwahl werden die Schaltflächen aber mit den angezeigten Befehlen unterlegt.

Darüber hinaus ist es möglich, nicht nur den Start sondern auch die Anzeige eines Dialers zu manipulieren.

Es gibt Dialer die bei der ersten Einwahl ohne das Anzeigen von Kosten im Hintergrund ablaufen. Sie sind selbst im Taskmanager, einer Funktion des Betriebssystems, das automatisch alle ablaufenden Prozesse auf dem PC anzeigt, nicht als aktiv zu erkennen. Bei folgenden erneuten Aufrufen zeigen sie die Kosten ordnungsgemäß an und laufen auch nicht mehr verborgen ab.

Weiter ist es möglich über präparierte bzw. voreingestellte Webseiten durch Parametern, Befehle an Dialer weiterzugeben. Diese Befehle können unmittelbar oder zeitlich verzögert ausgeführt werden. Wählt man diese Webseiten an, liest der Browser diese Parameter aus und gibt sie an den Dialer weiter. Wenn also ein Nutzer eine Webseite besucht, die die entsprechenden Parameter enthält, lädt eine Programm, ein sog. Autoloader, einen Dialer aus dem Netz und startet ihn entsprechende der Befehle, meist automatisch und verborgen. Startet man hingegen den Dialer erneut manuell von der Festplatte, verhält er sich anders und zeigt jetzt auch die Kosten an.

Die Parameter, die ein Dialer beim Start aus einer Webseite mitbekommt, liegen auf der Webseite meist in versteckten Rahmen (Frames), oder der Quelltext mit den Parametern wird dynamisch generiert. Das bedeutet, er wird nicht unverändert auf der Internetseite vorgehalten, sondern vom Server immer neu generiert, wenn ein Nutzer die Seite besucht. Damit ist der Quelltext leicht zu verändern und nur im Augenblick seines Einsatzes so zu Aufzuzeichnen, wie er tatsächlich war. Spätere Besuche auf der gleichen Seite garantieren nicht den gleichen bzw. gleichartigen Quelltext.
Selbst wenn man versucht die Webseiten abzuspeichern, sichert man daher damit den entscheidenden Code mit den Parametern nicht.

Die vorgenannten „Eigenarten“ von Dialern können einzeln oder in Kombination auftreten.

Weiter gibt es Einwahlprogramme, die selbsttätig Schutzprogramm wirkungslos machen, und die selbsttätig den Standard-Zugang zum Internet verändern, indem sie etwa die Verbindung über DSL trennen und über ISDN neu aufbauen, ohne das der Nutzer etwas von diesem Vorgang bemerkt.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat Kenntnisse über Dialer und deren Technik und folgende Manipulationsmöglichkeiten festgestellt:


Beweis:

1.Amtliche Auskunft des
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI),
Godesberger Allee 185 - 189,
53175 Bonn



Das BSI wird in seiner Amtlichen Auskunft bekunden, dass es möglich ist durch Vor-Einstellungen eines Dialers zu erreichen, dass er unter Windows gestartet wird und die Benutzeraktivitäten, wie Tastatureingaben, per Programm erzeugt und als Befehle an Windows gesandt werden, ohne dass der Nutzer selbst aktiv werden muss.

Weiter wird das BSI bekunden, dass Benutzeraktionen wie Maus- oder Tastatureingaben bzw. Schaltflächen beliebig manipulierbar sind.

Weiter wird das BSI bekunden, dass Dialer beim ersten Lauf die Funktion der Schaltflächen verändern und den angezeigten Text nicht oder verändert anzeigen bzw. ohne Anzeige auf dem Rechner ablaufen können.

Ferner wird es bekunden, dass es möglich ist, Dialer so zu programmieren, bei denen Schaltflächen sowohl bei dem Befehl "Nein" als auch "Ja" oder „Abbrechen“ den Dialer startet, danach aber dauerhaft die Befehle richtig gegeben werden.

Weiter wird es bekunden, dass alle vorgenannten Manipulationsmöglichkeiten gegeben sind, ohne auf dem Rechner verwertbare Nachweise zu hinterlassen.

Ferner wird es bekunden, dass Dialer über mitgegebene Parameter, die ständiger Veränderungen unterliegen können, unverzüglich oder zeitlich verzögert gestartet werden können, aber heruntergeladene Dialer ohne diese Parameter auf der Festplatte gespeichert werden.

Ferner wird es bekunden, dass die Parameter auf der Internetseite so verborgen werden können, dass diese nicht oder nicht mehr nachweisbar sind.

Weiter wird das BSI bekunden, dass es Einwahlprogramme gibt, die in der Lage sind Schutzsoftware wirkungslos zu machen und einen voreingestellten Zugang zum Internet, etwa DSL, zu trennen und die Verbindung über ISDN neu aufzubauen, ohne dass der Nutzer dies während des Vorgangs bemerkt.



Ob das Einwahlprogramm, das die Einwahl von meinem Rechner gestartet hat, ein selbststartendes war, weiß ich nicht. Deshalb wird von mir durch Nichtwissen bestritten, dass das bei mir abgelaufene Einwahlprogramm ein sogenannter seriöser Dialer war, der nur mit Wissen und Wollen gestartet werden kann.

Der Verein Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste e.V. (FST) hat einen Verhaltenskodex aufgelegt, der zwar nur zu einer freiwilligen Bindung seiner Mitglieder führt. Allerdings kann der Verhaltenskodex als Maßstab herangezogen werden, wenn es darum geht, welche Anforderungen an einen Vertragsschluss bei Telefonmehrwertdiensten zu stellen ist, der auch der allgemeinen Verkehrsanschauung gerecht wird.

Danach hat ein legaler Dialer folgende Merkmale:

Es wird kein automatischer Download gestartet.

Der Anbieter weist vor dem Download deutlich auf den Preis der Nutzung hin.
Der Dialer installiert sich nicht als Standard-Verbindung.

Die Tastenvorbelegung ist so, dass ein Druck auf Return oder Enter keine Verbindung aufbaut.

Der Dialer weist vor der Einwahl deutlich auf den Preis der Verbindung hin.

Der jeweils aktuell aufgelaufene Preis wird während der Verbindung ständig angezeigt.
Der Dialer lässt sich restlos wieder deinstallieren.

Beweis:
Auskunft der
Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste e.V.
Liesegangstrasse 10
40211 Düsseldorf
Tel.: 01805 783378 (0,12 Euro pro Minute)
Fax.: +49 211 311 209-30
e-mail: [email protected]

Da es dem Beklagten wegen den Manipulationsmöglichkeiten in der Regel nicht gelingen wird zu beweisen, dass er sich nicht bewusst ins Internet eingewählt hat, muss der Kläger beweisen, dass sein Einwahlprogramm diesen Anforderungen entsprach und deshalb durch Wissen und Wollen ein Vertragsschluss mit dem Anbieter von Telefonmehrwertdiensten zustande kam.

Wenn es also über Programmieren möglich ist, einen Dialer so zu starten wie oben beschrieben, glaube ich den Leuten zunehmend mehr .

Denn das, was das BSI bestätigen soll, ist von mir nicht aus der Luft gegriffen, sondern wird vom BSI auch bestätigt werden, weil es exakt den Kenntnissen dieser Behörde entspricht. Da es aber für einen Prozess nicht ausreicht, dass ich weiß, was das BSI weiß, sondern dieses Wissen auch in das Verfahren eingeführt werden muss, muss der Weg über den Beweisantrag gewählt werden.

Quod non est in actis, non est in mundo -was nicht in den Akten steht, ist nicht in der Welt.

Eine abschließende Bitte: Höre mit Deinen defätistischen Predigten auf, insbesondere zu einer Zeit, in der die Rechtsprechung zunehmend den Nutzern Recht gibt. :wall:


@Jurist, was soll der ständige Hinweis auf deinen unvollständigen Artikel?
Ich habe den Hinweis bis jetzt genau 12 mal gelesen. Möchtest Du dich profilieren? Helfen können die Sätze nun wirklich nicht.
Besser man schütz sich VOR einem Dialercrash oder nutzt ihn gewissenhaft.

Dialtroll
 
Dialtroll schrieb:
Ich habe den Hinweis bis jetzt genau 12 mal gelesen. Möchtest Du dich profilieren?
Helfen können die Sätze nun wirklich nicht.

Lesen scheinst du ja zu können, sonst hättest du dich wohl hier kaum anmelden können.
mit dem Verstehen scheint es zu hapern.
Dein Angriff auf Jurist ist so lächerlich, daß sich ein Kommentar erübrigt.

Ansonsten scheinst du die Kategorie "Nomen est Omen" zu gehören, offensichtlich bist du
auf Provokation aus.
Jupp
 
@ Dialtroll


Es geht mir nicht um die Profilierung, im Gegensatz - so mein Eindruck - von Dir. Mir geht es darum, meine rechtliche Erfahrungen möglichst vielen Betroffenen zugänglich zu machen, um Leuten, die sich mit Dialern im Gepäck im Netz trollen, das Geschäft zu versauen.

Denn am Geldbeutel dürfte die einzige Stelle sein, wo solche Leute schmerzempfindlich sind.

Deine Reaktion hat mir bestätigt, dass der Vorschlag der Beweislastumkehr ihre Wirkung nicht verfehlt. Dafür danke ich Dir - und ich meine diese nicht einmal ironisch.

Sag Deinen Freunden, dass das Netz sich wehrt und die Goldgräberzeiten bald vorbei sind.
 
Welchen Freunden. Im Netz? Wie bist Du denn drauf. Es geht um die ständigen Hinweise auf deinen unvollständigen Text. Dieser Text hat mit den meisten Fragen der Leute hier garnichts zu tun.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Schon immer.
Also Frage LESEN und dann eventl. antworten. Aber bitte auf die Frage eingehen. Nicht: Lese mal das da. IST von MIR.......

Der Dialtroll
 
jupp11 schrieb:
Dialtroll schrieb:
Ich habe den Hinweis bis jetzt genau 12 mal gelesen. Möchtest Du dich profilieren?
Helfen können die Sätze nun wirklich nicht.

Lesen scheinst du ja zu können, sonst hättest du dich wohl hier kaum anmelden können.
mit dem Verstehen scheint es zu hapern.
Dein Angriff auf Jurist ist so lächerlich, daß sich ein Kommentar erübrigt.

Ansonsten scheinst du die Kategorie "Nomen est Omen" zu gehören, offensichtlich bist du
auf Provokation aus.
Jupp

Sorry. Ich wusste nicht, das ich es hier mit GÖTTERN zu tun habe. Kritik ist hier scheinbar fehl am Platze.

Dialtroll
 
Dialtroll schrieb:
Sorry. Ich wusste nicht, das ich es hier mit GÖTTERN zu tun habe. Kritik ist hier scheinbar fehl am Platze.
Dialtroll

Zwischen Kritik und billigster Polemik bestehen himmelweite Unterschiede,
und jetzt komm nicht wegen dieses Assoziation auf neue dümmliche Kommentare.
Wenn du etwas Sachliches beizutragen ok, wenn nicht:
dann lies dir das durch:
http://www.lateinforum.de/thesauru/WdAntike/S/sitacuis.htm

Die Übersetzung steht auch dabei, lesen kannst du ja.....

jupp
 
@haudraufundschluss
Zum einen würde ich sofort unterstellen, dass es sich um einen "normalen" Kaufvertrag handelt. Auf der anderen Seite könnte der Anbieter seine seriösen Absichten sicherstellen, indem er nur abrechnet, wenn der Kunde sein Passwort auch genutzt hat. Dann wüsste der Anbieter, dass der Kunde die Ware erhalten hat und würde sich nicht dem Risiko aussetzen, für gar nichts Geld haben zu wollen.
Volle Zustimmung. Ob seriöse Anbieter so vorgehen, weiss ich allerdings nicht aus eigener Erfahrung. :wink:
EOPS z. B. beschäftigt sich erst gar nicht mit diesem unwesentlichen Detail, sondern teilt den Geschädigten mit, dass die Leistung für ihren 300€-Dialer lediglich in der Übermittlung eines 3-Tages-Passworts bestanden habe. Es ist also offensichtlich, dass es mit der Seriosität bei EOPS nicht weit her ist...
Zur "Seriösität" von EOPS habe ich mich auch nicht geäußert. :wink:
 
Dialtroll schrieb:
Welchen Freunden. Im Netz? Wie bist Du denn drauf. Es geht um die ständigen Hinweise auf deinen unvollständigen Text. Dieser Text hat mit den meisten Fragen der Leute hier garnichts zu tun.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Schon immer.
Also Frage LESEN und dann eventl. antworten. Aber bitte auf die Frage eingehen. Nicht: Lese mal das da. IST von MIR.......

Der Dialtroll


Junge, Junge, Du bist aber von der Rolle. Im übrigen lässt sich der Text von mir sehr gut in vergleichbaren Fällen einsetzen. Übrigens Deine Reaktion zeigt, dass ich richtig liege. Die Beweislastumkehr verdirbt wohl endgültig das Geschäft oder sehe ich das falsch?
 
Hallo Leute ,
habe heute eine Antwort von Q1 erhalten.Sie wollen mir ,wie vielen von euch auch alle Verbindungen erlassen ,außer die die bei 33 Sekunden liegt.
Das stinkt doch zum Himmel !!!!!!!!!! :argl:
Da werden irgendwelchen Leuten so Dir nichts mir nichts Rechnungen ins Haus geschickt,wo keiner weiß wie sie eigentlich entstanden sind,Einzelverbindungsnachweise im Sekundentakt und natürlich gekürzt noch dazu,weil ja angeblich keiner mehr die gewählte Rufnummer zurückverfolgen kann und die Leute bezahlen dann sicher auch noch .
Das ist die größte Abzocke die es nur gibt.

Weiß nicht so recht wie ich mich nun verhalten soll ?
Sie schreiben was von Rückerstatten,aber ich habe ja noch garnichts bezahlt !!! :gruebel:

Gruß Kosima
 
Kosima schrieb:
...habe heute eine Antwort von Q1 erhalten.Sie wollen mir ,wie vielen von euch auch alle Verbindungen erlassen ,außer die die bei 33 Sekunden liegt.
Wenn ich mich recht erinnere, hattest Du 3 oder 4 Verbindungen. Dass man Dir nun alle, außer der mit 33 Sec., erlassen will, scheint ein kleiner aber nicht bedeutender Fehler zu sein. Üblicher Weise werden Sessions unter 1 Minute auf berechtigtem Widerspruch storniert. Du hattest ja auch noch längere Verbindungen - Kann sein, dass da der Verfasser des Q1-Schreibens nur was verwechselt hat. Das Endergebnis dürfte für Dich das Selbe sein.
Kosima schrieb:
Das stinkt doch zum Himmel! Da werden irgendwelchen Leuten so Dir nichts mir nichts Rechnungen ins Haus geschickt,wo keiner weiß wie sie eigentlich entstanden sind,Einzelverbindungsnachweise im Sekundentakt und natürlich gekürzt noch dazu,weil ja angeblich keiner mehr die gewählte Rufnummer zurückverfolgen kann und die Leute bezahlen dann sicher auch noch. Das ist die größte Abzocke die es nur gibt.
Dass Du damals keinen EVN hattest, liegt einzig an Deinem eigenen Datenschutzgebahren. Die Verbindungen kamen unstrittig über Deinen Telefonanschluss zu stande. Die Daten des A-Teilnehmers (Deine!) werden dabei von dem Anschlussbetreiber (z. B. Telekom) nicht an den Betreiber der 0190er Nummer übermittelt. Die Abrechnung erfolgt in Volumen, so dass Deine Daten nur bei Deinem Provider verbleiben. Im Streitfall heisst das allerdings, dass der 0190er-Provider die A-Daten wegen seines berechtigten Interesses doch erhält, der A-Teilnehmer jedoch seine Verbindungen ihm gegenüber selbst zuordnen muss - wegen des Datenschutzes! Klingt bescheuert ist aber so, oder zumindest so ähnlich!
Dass was bei der Anwendung der sauteuren Nummern stinkt wissen wir hier ja nun alle. Du hast Dich mit dem Thema wirklich sehr intensiv auseinander gesetzt und bist zumindest für die Zukunft vor diesem Gestank sicher. Aber jetzt denke mal an Deine Kids:
Kosima schrieb:
...Weiß nicht so recht wie ich mich nun verhalten soll ?
Sie schreiben was von Rückerstatten,aber ich habe ja noch garnichts bezahlt!
Die Rückerstattung bekommst Du natürlich erst, wenn Du den ausstehenden Betrag zuvor bezahlt hattest. Das ist das mit der Gutschrift, von der ich öfter mal schreibe. Die Q1 hat Dir ja nun schriftlich mitgeteilt, dass man Dir das Geld zur Verfügung stellen wird - das ist eine Willensbekundung, der sich Q1 nicht entziehen wird. Du musst denen lediglich den bestätigten Überweisungsträger in Kopie vorlegen. Leider dauert es dann noch einmal 3-4 Wochen, bis der Betrag bei Dir eingeht.
Du kannst es Dir aber auch weiterhin schwer machen und Deine Kids weiterhin Deines Kontaktes berauben - dann nämlich, wenn Du diesen außergerichtlichen Vergleich nicht akzeptierst und es wirklich wissen willst. Das ist verbundnen mit weiteren Schreiben, geht dann zum Mahnbescheid und wenn Du dem widersprichst bis vor ein Gericht. Hier kommt dann oft eine Überraschung (siehe Torgau!) Dabei wiederhole ich hier mal einen Punkt, den Comedian in dem Torgau-Thread geschrieben hatte:
1) die die technische Seite des Vorgangs betreffende und im Rahmen des Telefondienstvertrags zu erbringende Dienstleistung des Telekommunikationsunternehmens (vgl. § 3 Nr. 16, 19 TKG)
In meinen zweiten Absatz habe ich auch erwähnt, dass die Verbindungen unstrittig zu stande gekommen waren und genau das wird die Gegenseite in erster Linie einbringen. Die Gegenseite ist aber nicht Q1 sondern wahrscheinlich die Talkline und die zeigen sich nicht für den Inhalt sondern nur für die Verbindung verantwortlich. Du müsstest einräumen, dass diese Verbindungen da waren und dann entscheidet ein Richter, wie das weiter geht - bist Du wirklich so streitsüchtig, hast das im Kreuz und vor allem noch so viel Puste? Außerdem sollte spätestens bei Gericht ein Anwalt eingeschaltet werden und den bezahlst erstmal Du!
Also Kosima - DerKapitulierte war genau so weit wie Du. Jetzt hat er sein Geld (zumindest das Meiste) und das blaue Auge ist auch längst geheilt. Selbst Duc ließ sich zähneknirschend bekehren und hat nun seine Ruhe und viele Erfahrungen und Freunde hier aus dem Forum noch dazu. Es ist Ferienzeit - gönne Dir und den Kids ein bischen Spaß und lass diese Belastung hinter Dir! Aber die Entscheidung selbst, was Du nun tun sollst, nimmt Dir hier niemand ab.
 
Also jetzt ist langsam Schluss hier!
Aus dem Urteil des AG Torgau geht nur hervor, dass die Verbindung an sich unstrittig ist. Nicht die daran angehängte Mehrwertleistung.
Das bedeutet nichts anderes, als das die Entgelte für die reine Verbindungen fällig gestellt werden können. Diese dürften sich maximal im Cent-Bereich bewegen.
Es ist eindeutig, dass es sich bei diesen Geschäften um zwei Verträge handelt, die zustande kommen müssen.
Erstens der Vertrag über die Bereitstellung und Nutzung einer Internetverbindung.
Zweitens der Vertrag über die Nutzung des angebotenen Contents.
Was die Entscheidung des AG Torgau betrifft, so ist sie diesbezüglich sehr zweifelhaft und wird aus meiner Sicht in der nächsten Instanz verworfen werden.
Insofern ist sie nicht hier heranzuziehen!
 
Hui, DF - reg´ Dich nicht auf, Torgau war doch blos das Beispiel, für den Text von Comedian. Ich darf doch in einer konstruktiven Diskussion wohl sehr darum bitten, dass ich meine Argumentation so auschmücken kann, wie ich es selbst für richtig halte.
Aber jetzt gehe ich mal lieber zum baden, das einzigst vernünftige, was man bei diesem herrlichen Wetter überhaupt machen kann!
:lol:
 
Dann lies Dir bitte Dein Posting noch einmalin dem Zusammenhang durch. Da stellt es sich so dar, als wenn Deine Meinung durch die Gerichtsentscheidung gestützt zum Postulat erhoben wird.
Das kann und werde ich eben so nicht stehenlassen.

Na denne, schwimm nicht so weit raus...
:wink:
 
Hallo Meine "Lieben" ,
vielen Dank für Eure Antworten!
Nur eine ist noch offengeblieben, ich stelle sie nochmal :
Den Betrag von 377,00 Euro habe ich ja nicht bezahlt, Q1 will von mir den Betrag von 47,... Euro .
Nun wenn ich doch noch garnichts gezahlt habe ,können die mir doch auch nichts erstatten.

Heißt das jetzt das ich die gesamten 377,... Euro bezahlen muß um sie dann abzüglich der 47,.. Euro wiederbekomme ?

Wenn ja , kann ich nur sagen ich hab nicht so viel Geld !!
Wie soll das denn nun ablaufen ?
Wie verhalte ich mich und was kann ich denen von Q1 mitteilen ?

Ich habe schon als ich die Anzeige bei der Polizei aufgegeben habe gesagt das ich ein Lehrgeld von cirka 50,00 Euro in Kauf nehmen würde.Ich werde den ( von mir und auch bestimmt vielen anderen hier im Forum ) umstrittenen Betrag bezahlen .
Obwohl ich dies nicht für richtig halte und der Meinung bin das ich mein Geld Leuten in den Rachen schiebe die sich damit und mit solchen Methoden eine goldene Nase verdienen !
Aber ich gebe zu ich bin nicht standhaft und bringe nicht den Mut auf mich mit Mahnverfahren und ect. auseinanderzusetzen .
Obwohl ich es für Geldwäsche halte !!!!!

Aber eins werde ich auf jeden Fall tun !
Ich spende für die Verbraucherzentrale gegen den Talkline Prozess !
Hoffentlich kriegen die das durch und TL bekommt ordentlich was auf die Glocke :bash: !!!
Darin setze ich meine ganze Hoffnung !!!
Wenn sie gewinnen ist das auch ein kleiner Gewinn für mich und allen anderen Betroffenen.
Gruß Kosima
 
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