Ein neues Urteil auf dialerundrecht.de
Veruschka
dialerundrecht schrieb:1. Der Netz-Betreiber ist beweispflichtig für die Inanspruchnahme der Leistung.
2. Gemäß dem Grundsatz von Treu und Glauben gelten die Bestimmungen des zum 15.08.2003 in Kraft getretenen 0190-Reformgesetzes auch für Sachverhalte vor diesem Zeitpunkt.
Veruschka
