Neues Gesetz: Dialer-Registrierung wird kostenpflichtig

Ich finde, das Gesetz einen Schritt weiter hätte gehen müssen, was die Auswirkungen eines Entzugs der Registrierung an geht.

Ich hätte folgendes festgelegt: Wenn einem Unternehmen die Registrierung aufgrund Nichtkonformität entzogen wurde, sind alle Rechnungen von Beginn an ungültig. Nur: Wer saft das allen Opfern? Zurückholen werden sich das Geld nur wenige Wissende. Man sollte das unseriöse Unternehmen dazu verdonnern, alle Rechnungen offenzulegen und auf seine Kosten die Geschädigten anzuschreiben und auszuzahlen.

Das würde den schwarzen Schafen engültig den Appetit verhageln!

Grüße,
Gast
 
Anonymous schrieb:
@Counselor

Wo gibt es den minderwertige Angebote die per Lastschrift abgerechnet werden ?
Da, wo die Lastschriften zurückgegeben werden weil die Qualität der Leistung nicht gestimmt hat. Viele Telefonrechnungen werden über Lastschriften eingezogen. Wenn da ein Contentanbieter Schrott über die Telefonrechnung abrechnet, dann wird der Telekom die Lastschrift zurückgegeben.
 
sascha schrieb:
. Aber diese persönlichen Bemerkungen unter der Gürtellinie, aus dem Schutz der Anonymität heraus, sind einfach nur widerwärtig und feige. :kotz:
Dito, würde empfehlen , solange der Pöbler es nicht mal für nötig hält, sich in irgendeiner
Weise zu erkennen zu geben (daß er der Abzockergilde angehört, ist sowieso klar)
aber wenigstens einen Gastnick zulegt oder anmeldet , zu ignorieren. Feige bis unter die Halskrause
aber im Schutz der hier gewährten Gastpostingsmöglichkeit zu hetzen und zu geifern
Pfui Teufel!
 
Anonymous schrieb:
@M. Boettcher

selten so gelacht.
Die Stornos bei Lastschriften sind kaum spürbar. :lol:

Welcher reichhaltige Erfahrungsschatz sie auch immer zu dieser Beurteilung kommen lässt ....

Vielleicht sollten Sie einmal die verschiedenen Inhalte unterschiedlich bewerten.

Fragen sie doch mal bei den Erotikanbietern, welche Erfahrungen diese bei Lastschriften machen.

Fragen Sie doch einmal Internetshops.

Fragen Sie doch mal warum Apple seinen Musicshop in Europa nur mit Kreditkarte zugänglich macht.

Du scheinst des Lesens nicht mächtig zu sein. So habe ich nicht behauptet, das die Stornoquote insgesamt bei den Banken nicht spürbar ist. Dein selektiver Blick auf mögliche eigene Erfahrungen mit Lastschriften im Erotikbereich ändert nichts an folgenden Tatsachen:

1. der Anteil von Lastschriften, der sich auf Transaktionen im Internet bezieht, ist, bezogen auf alle Lastschriften zusammengenommen, marginal. Das Gros der Lastschriften bezieht sich auf Mieten, Rechnungen der EVUs und anderer Ver- und Entsorger, kommunale Abgaben, Versicherungen, Kfz-Steuern, Rundfunk/Fernsehgebühr, Telefon und den Handel.

2. nur ein Bruchteil der Lastschriften, die auf Abschlüsse im Internet zurückgeht, bezieht sich auf Erotikangebote. Selbst wenn letztere überproportional zurückgegeben werden (entzieht sich meiner Kenntnis), bleiben Lastschriften für Erotikangebote ein Randproblem. Und auch wenn 100% davon platzen, kann daraus noch nicht geschlossen werden, dass Lastschriften überproportional mangels Deckung zurückgegeben werden. Zumal es diverse andere Gründe für die Rückgabe gibt. "Erfahrungen" von Erotikanbietern sind demnach zur Beurteilung des Lastschriftverfahrens irrelevant.

Entweder sind sie dumm - oder naiv.
Wenn's Dich beruhigt, darfst Du das natürlich gerne annehmen. Wollen wir einmal den IQ vergleichen? :-)

M. Boettcher
 
Ja! Es ist sinnvoll für die Dialerregistrierung Gebühren zu erheben!
Wie für den Gewerbeschein, Pass, Ausweis, Verwaltungsgebühren an der Uni usw.
Es ist doch wohl selbstverständlich, dass die entstehenden Kosten nicht (mehr) auf die Allgemeinheit abgewälzt werden.

Ich persönlich wäre noch weiter gegangen:
Strafrechtliche Verfolgung, desjenigen der die Konformitätserklärung unterschrieben hat, falls sich der Dialer bei überprüfung als nicht konform herrausstellt und die Registrierung entzogen wird.
Weil:
Wenn diese Erklärung keine rechtliche Bedeutung hat, und zu keinen Konsequenzen führen kann, unterschreibt doch jeder potenzielle Abzocker mit müdem Lächeln.
Wie wär's übrigens mit ein paar geziehlten Steuerprüfungsverfahren?
D.
 
@ein anderer Gast:
So sehe ich das auch. Da wird noch zuviel mit dem Samthandschuh gearbeitet.


@Dialerregistrierungsdurchblicker:
Ist die Konformitätserklärung eigentlich keine Eidesstattliche Erklärung?

- Wenn ja: Dann sollte man den gegebenen Rechtsrahmen bei einer Falscherklärung auch konsequent ausschöpfen.

- Wenn nein: Was spricht dagegen, die Konformität an Eides statt erklären zu lassen?


MfG
L.
 
Was spricht dagegen, die Konformität an Eides statt erklären zu lassen?

Überhaupt nichts, im Gegenteil: Die seriösen Anbieter und -Betreiber werden froh sein dass es dann endlich ein Mittel gibt, gegen die schwarzen Schafe der Branche knallhart vorzugehen. Und den Verbrauchern kanns ohnehin nur recht sein.
 
http://neu.kdvz.de/geseke/probuerger/public/produkt_detail.cfm?Produkt_ID=148
Gewerbeanmeldung PRODUKT
"Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen" (§ 14 Abs. 1 Gewerbeordnung).

Eine Gewerbeanmeldung ist unverzüglich bei Beginn des Gewerbes erforderlich. Die Anmeldung eines Gewerbes hat in der Regel der Gewerbetreibende persönlich unter Vorlage des Personalausweises vorzunehmen. Bei Firmen, die im Handelsregister eingetragen sind bzw. eingetragen werden sollen, ist zusätzlich ein Auszug aus dem Handelsregister vorzulegen.
Die Anmeldegebühr beträgt ohne jede weitere Prüfung:
Rechtliche Grundlagen:
§ 14 Abs. 1 Gewerbeordnung
Gebühren:
* € 20,00
Wenn man davon ausgeht, daß jeder Schnürsenkelverkäufer die 20 € abdrücken muß, wären
100-200 € wohl mehr als gerechtfertigt, wenn der jeweilig anzumeldende Dialer auch nur halbwegs
in der wünschenswerten Form geprüft würde

cp
 
Captain Picard schrieb:
Wenn man davon ausgeht, daß jeder Schnürsenkelverkäufer die 20 € abdrücken muß, wären
100-200 € wohl mehr als gerechtfertigt, wenn der jeweilig anzumeldende Dialer auch nur halbwegs in der wünschenswerten Form geprüft würde

cp

Wenn der Dialer dann auch für die 5 - 10 fache Summe geprüft würde und als rechtssicher bezeichnet würde, würden die meisten Dialeranbieter IMHO gerne die Kosten bezahlen.
 
Wenn der Dialer dann auch für die 5 - 10 fache Summe geprüft würde und als rechtssicher bezeichnet würde, würden die meisten Dialeranbieter IMHO gerne die Kosten bezahlen.

Das wäre ja auch im Sinne aller. Das entsprechende Echo auf die neue Regelung in den Anbieterkreisen war allerdings bislang eher bescheiden...
 
was hat das mit Rechtsicherheit zu tun? Nachts ist kälter als draussen...

Wer hinderte Dialeranbieter und Betreiber von vornherein so vorzugehen, daß sowohl Registrierung
als auch Anmeldegebühr unnötig gewesen wären?

Hier wird wohl Ursache und Wirkung verwechselt. Wie sagte Eddy Constantin? (Lemmy Caution)
"das Brikett ham´se sich wohl selbst ins Auge geworfen"


cp
 
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