Neues Gesetz: Dialer-Registrierung wird kostenpflichtig

sascha

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Neues Gesetz: Dialer-Registrierung wird kostenpflichtig

Nach langem politischen Ringen ist heute das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) in Kraft getreten. Neben vielen anderen Aspekten wurden in dem Gesetzeswerk die Befugnisse der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) neu festgelegt und erweitert. Auswirkungen hat das Regelwerk auch für Betreiber von Einwählprogrammen: Die Bearbeitung von Dialer-Registrierungsanträgen wird jetzt kostenpflichtig.

Seit August 2003 müssen Dialer in Deutschland bei der Regulierungsbehörde registriert werden, damit sie eingesetzt werden dürfen. Das hatte gleich doppelt Folgen. Die Regulierer wurden zuerst mit einer regelrechten Flut von Registrierungsanträgen überflutet –wobei die angemeldeten Dialer nicht selten „haarscharf“ an den Mindestanforderungen vorbeischrammten. So gingen allein bis Ende April bei der Behörde 1400 Registrierungsanträge für rund 3,5 Millionen Einwählprogramme ein. Davon wurden knapp 968.000 auch tatsächlich registriert. Wenn sich die registrierten Dialer dann später als nicht rechtskonform erwiesen, musste ihnen – mit entsprechendem Aufwand – die Registrierung nachträglich wieder entzogen werden. Das betraf wiederum rund 430.000 Dialer (Dialerschutz.de berichtete). Die Kosten des Verwaltungsaufwands trug die Allgemeinheit.

Dies wird sich ab jetzt ändern. Im § 142 des neuen TKG ist festgelegt, dass die Regulierungsbehörde künftig für die Bearbeitung von Anträgen auf Registrierung von Dialer Gebühren und Auslagen erhebt. Wie hoch diese sein werden, ist noch nicht geklärt. Allerdings besagt das Gesetz, dass die Gebührensätze so zu bemessen sind, „dass die mit den Amtshandlungen verbundenen Kosten gedeckt sind.“ Die Entscheidung über die Höhe wird das Bundeswirtschaftsministerium in Absprache mit dem Bundesfinanzministerium treffen. Experten gehen davon aus, dass die Ministerien dies sehr schnell tun werden. Je nachdem, wie hoch die Kosten für die Betreiber ausfallen, könnte die neue Regelung auch für Verbraucher positive Auswirkungen haben. Das Registrieren unseriöser Dialer auf „gut Glück“ dürfte seltener werden, wenn Entzug und notwendige Neuregistrierung für die Betreiber spürbare finanzielle Folgen haben.

Regulierer mit mehr Befugnissen

Verbraucherschutz im Bereich der Dialer und Mehrwertdienste hat aber auch in anderer Form Einzug ins neue TKG gehalten. So wird der Kundenschutz präzisiert und ist nun ausdrücklich Gesetzeszweck. Überwacht wird dieser von der Regulierungsbehörde, die dafür mehr und eindeutigere Befugnisse erhält. Nur ein Beispiel: Auch die erweiterten Anordnungen der Reg TP sind künftig sofort zu vollziehen. Im Bereich der Rufnummernspeicherung hat sich ebenfalls etwas getan. Früher hatten Opfer von unseriösen Mehrwertdiensten oft das Problem, die (ungewollt) gewählte 0190- oder 0900-Nummer und damit den Diensteanbieter in Erfahrung zu bringen, weil die Netzbetreiber die Nummern nur gekürzt speicherten. Künftig müssen Telefonkunden laut § 97 TKG ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass sie die Wahl haben zwischen vollständiger Speicherung der angewählten Rufnummern oder verkürzter Speicherung. Macht ein Kunde von seinem Wahlrecht keinen Gebrauch, ist die Zielnummer ungekürzt zu speichern – bis zu sechs Monate lang.

cu,

Sascha

(Mit Dank an KH für Mitwirkung und Durchsicht des neuen TKG)
 
Hmm...gut! Irgendwie ist es für mich schon seit Langem nicht einsehbar, dass die Geldmaschinen-Registrierung kostenlos ist, während man z.B. für einen Personal-Ausweis 8 Euronen abdrücken darf. Einen Dialer aber muss ich nicht haben, einen Ausweis dagegen schon!
 
Es wäre schon ein Fortschritt, wenn die Taschengeld-Dialern verschwinden würden. Die sind durch die große Zahl für viel Google-Müll verantwortlich.

Schick ist noch dies:
TKG schrieb:
§ 67

Befugnisse der Regulierungsbehörde

...()... Die Regulierungsbehörde kann in begründeten Ausnahmefällen Kategorien von Dialern verbieten; Einzelheiten des Verbotsverfahrens regelt die Regulierungsbehörde.
Die dringlichste Kategorie von Dialern, die verboten gehören, sind Kinder-Abzockdialer. Das definiert sich einfach über die Zielgruppe.

Die RegTP hat jetzt also viel zu tun ...

Dietmar Vill
 
Hmmm...ich denke mal, dass mit "Kategorien" nicht unbedingt die Inhalte gemeint sind, die hinter dem dialerbewehrten Eingang warten. Da wird es sich doch wohl eher um technische Aspekte handeln. Das nehme ich jedenfalls an.
 
Technische Aspekte sind bereits, wenn auch schwach und lückenhaft, geregelt. Kategorien bezieht sich schon auf Inhalte. Da gibt es viel überflüssiges Zeugs.

Dietmar Vill
 
Liebster Herr Dr. Vill,

wieviel Intoleranz wollen Sie hier noch zeigen ?

Jetzt kommt die Zensur von Inhalten ?

Eigentlich könnten man doch die ganzen Inhalte auf einen grossen Haufen legen und verbrennen ?

... und Sie unterrichten junge Menschen ?
 
was sollen eigentlich diese anonymen Pöbeleien aus dem Untergrund? Wenn hier jemand
persönlich angreift, dann sollte er nicht so feige sein das aus der Anonymität wie ein
unbekannter nächtlicher Häuserwandpinkler tun, sondern seine Identität bekannt geben,
ansonsten ist das dummes und leeres Gewäsch

cp
 
Anonymous schrieb:
Jetzt kommt die Zensur von Inhalten ?
Hier geht es doch nicht um Zensur. Die Inhalte dürfen ja gerne angeboten werden. Aber es liegt in der Natur der Sache, dass über Dialer keine "Leistungen" oder auch Waren an Minderjährige angeboten werden, da die ja in der Regel keinen eigenen Telefonanschluss haben. Finde ich gar nicht schlecht. Vor jeden Dialer ein funktionierendes AVS...

Anonymous schrieb:
Eigentlich könnten man doch die ganzen Inhalte auf einen grossen Haufen legen und verbrennen ?
Das ist ja das Traurige. Bei den tollen Inhalten käme nicht mal ein kleines Häufchen zusammen und wollte man das auch noch anzünden, würde man sich wohl die ... abfrieren...
 
Dieses dümmliche Rumgenöle unseres Herrn Gastes zeigt, dass dvill offenbar einmal mehr den Nagel auf den Kopf getroffen hat. Getroffene Hunde bellen, feige aus der Anonymität heraus.
 
Zunächst einmal habe ich eine Formulierung des TKG zitiert. Der Gesetzgeber wird wissen, warum er solche Möglichkeiten vorgesehen hat.

Weiter werden keine Inhalte gesperrt. Viele Inhalte, die teuer per Dialer angeboten werden, wären sonst kostenlos. Die Inhalte sind also auch ohne Dialer da und natürlich erlaubt.

Die Frage ist, welche Geschäftsmodelle durch Beschränkungen des Verbraucherschutzes gefördert werden müssen.

Im Normalfall hat der Verbraucher weitreichende Rücktritts- oder Widerspruchsrechte, die ihn vor Abzockern schützen. Für die merkwürdigen Mehrwertdienste musste der Verbraucher erst noch in wichtigen Rechten beschränkt werden, um die Geschäfte lohnend zu machen.

Da ist es schon erlaubt zu hinterfragen, welches politische Ziel damit verfolgt wird, wenn ein derartig benachteiligter Verbraucher ein Kind sein kann, dem wertarme Bildchen für 30 Euro untergejubelt werden. Solche Geschäfte brauchen keine Sonderförderung.

Da die Mitverdiener trotz der öffentlichen Empörung das Problem nicht in den Griff bekommen, wäre das Verbot die beste Lösung.

Dietmar Vill
 
Anonymous schrieb:
...wieviel Intoleranz...

Genau, liebster Herr Dr. Vill, wieviel Intoleranz wollen Sie eigentlich noch an den Tag legen? So tolerant könnten Sie ja wohl wenigstens sein, dass Sie akzeptieren, dass Mama und Papa mit Freuden 30 Euronen für Malvorlagen etc., die Junior bei der Google-Suche entdeckt hat, an die Wand hauen, die er dann noch selbst ausdrucken darf, während für ein Zehntel dieses Preises Malbücher für gehobene Ansprüche in den Regalen jedes Tante-Emma-Ladens warten.

Mutter/Kind-Gespräch am frühen Nachmittag kurz nach Schulschluss:

"Maaaamaaaa! Darf ich mir die Malvorlagen von der Internetseite downloaden? Kostet Dich nur 30 Euro!"
"Aber natüüüüürlich darfst Du da das, mein Kleiner! Dann spare ich ja auch noch die 3 Euro, die das Malbuch gekostet hätte!"

Vorausgesetzt, Junior hätte es mit seinen 10 Jahren denn auch geschnallt, was er mit dem Klick auf OK anrichtet und/oder Mama hätte die Seite intensivst studiert nach irgendwelchen Hinweisen...

Neenee, liebster Herr Dr. Vill, so tolerant sollte man schon sein...

PS: Mir ist übel! Aber nicht wegen Ihnen, liebster Herr Dr. Vill...
 
dvill schrieb:
Da die Mitverdiener trotz der öffentlichen Empörung das Problem nicht in den Griff bekommen, wäre das Verbot die beste Lösung.
Die beste Lösung ist m. E. die, von der Konstruktion des Vertragsabschlusses durch Wahl einer Rufnummer Abschied zu nehmen, je eher desto besser. Wenn ich die Rufnummer meiner Tante wähle, so kommt kein Vertrag zustande. Die Berechnung der mit dem Telefonat fälligen Kosten basiert auf einem zuvor abgeschlossenen schriftlichen Vertrag mit meinem Carrier. Warum soll nun durch de Wahl einer anderen Rufnummer auf einmal ein zusätzliches Vertragsverhältnis entstehen?
Es ist kein Problem, einen schriftlichen Vertrag abzuschliessen, den Kunden individuelle Einwahldaten zuzuteilen und auf der Basis der Einwahlen dann Leistungen zu verrechnen. Ein ISP, den ich gelegentlich benutze, macht das so und kann im Streitfall auf den schriftlichen Vertrag verweisen. Und das scheint sich zu lohnen. Dabei werden auf konventionellem Weg (Abbuchung) Beträge abgerufen, die deutlich besser den Begriff "Micro" erfüllen (aus Micropayment), als fast 30 Euronen für Malvorlagen oder Dollarkurse von letzter Woche.

Übrigens bevorzugen laut einer Umfrage der Uni Duisburg die Mehrzahl der Internetbenutzer für Abrechnungen Abbuchungen. Am wenigsten beliebt sind - genau - Mehrwertdienstenummern. M. E. werden sich Dialer für Bezahldienste letztlich nicht durchsetzen. Wer sie verwendet, setzt sich nämlich dem begründeten Verdacht aus, abzocken zu wollen oder sich mit entsprechenden Leuten gemein zu machen. Das kann sich kein seriöser Geschäftsmann dauerhaft leisten. Und weil das so ist, kann man dem Treiben am schnellsten dadurch ein Ende setzen, dass man das Zustandekommen eines Vertrages durch Wahl einer Rufnummer schlicht ausschließt. U. U. könnte das noch Effekt haben, das endlich wirklich funktionsfähige Micropaymentsysteme entwickelt werden.

M. Boettcher
 
Nanu,

da hab ich ja in ein Wespennest gestochen ?

Kaum prangert man die fehlende Toleranz an - schon wird man von allen Seiten angepöbelt !

Hut ab !

Achja, und weil man dann nicht angemeldet ist - (was man laut der Forenregeln ja eigentlich nicht brauch ) wird man sofort in die Schublade "Unseriöse" gesteckt.

Die REGTP wird sich schwer hüten Inhalte zu verbieten.
Und was die Umfrage der UNI Duiburg zu Zahlungssystemen angeht:

"Einfach mal bei den Banken eine Statistik einholen wie hoch Rücklastschriften mangels Deckung sind " !

Ergo:

Nicht immer nur einäugig durch die Internet und Dialerszene gehen, sondern auch mal beide Augen aufmachen.

"Mit dem zweiten sieht man besser"

oder haben Sie ein Glasauge allerliebster Herr Dr. Vill ? :bussi:
 
Natürlich stichst Du in ein Wespennest, wenn Du Toleranz für Abzockerei forderst! Und genau so nenne ich es, wenn man versucht, über den eigentlichen Zweck eines "Login-Tools" hinwegzutäuschen und sich u.a. nicht zu schade ist, sich an Arglose und insbesondere Minderjährige heranzumachen und dabei alles zu tun, um diese in vermeintlicher Sicherheit zu wiegen!

Warum geht Ihr nicht gleich auf die Schulhöfe der Grundschulen und belabert die Kleinen da?

"Hey, Kleiner, ich habe da was für Dich! Ist zwar für Erwachsene, aber Du bist ja schon groooß!"

Ach ja, da müsstet Ihr mit direkter Konfrontation rechnen.

Und was hat das mit Rücklastschriften mangels Deckung zu tun?
 
Natürlich stichst Du in ein Wespennest, wenn Du Toleranz für Abzockerei forderst!

Mich stört vielmehr diese unangenehme Art, aus der Anonymität heraus Menschen persönlich anzugreifen. Es ist erlaubt und gewollt, dass sich hier auch Menschen ohne Anmeldung an der Diskussion beteiligen, gerne auch kontrovers. Aber diese persönlichen Bemerkungen unter der Gürtellinie, aus dem Schutz der Anonymität heraus, sind einfach nur widerwärtig und feige. :kotz:
 
Die RegTP soll, wird und kann keine Inhalte verbieten. So ein Quatsch.

Die Frage ist, ob es gesellschaftlich erwünscht sein kann, dass Malvorlagen an Kinder für den Stückpreis von 30 Euro verkauft werden. Das kann ich eindeutig mit nein beantworten.

Da bleibt weiter die Frage, ob der Verwaltungsaufwand zu Lasten der Gemeinschaft und die Einschränkung der Verbraucherrechte sinnvoll sind, um derart fragwürdige Geschäftsideen zu fördern. Auch das gibt ein klares Nein.

Wenn man Eltern fragen würde, ob sie für ihre Kinder Angebote dieser Art wünschen, gäbe es auch ein klares Nein.

Solche Geschäftsmodelle brauchen keine Förderung. Diesen Gestalten muss man nicht die Vorteile der schnellen Vorkasse auf dem silbernen Tablett anliefern.

Dietmar Vill
 
Anonymous schrieb:
Nicht immer nur einäugig durch die Internet und Dialerszene gehen, sondern auch mal beide Augen aufmachen.
Stimmt! Dabei fallen mir immer Zahlungssysteme auf, bei denen Verbraucherwidersprüche gegen die Abrechnung rechtswidrig mit Anschlußsperren und Rauswürfen aus Verbindungsnetzen beantwortet werden. Mein Vorschlag zur Lösung des Problems: Inkassoverbot für Netzbetreiber für den Fall von Kundenwidersprüchen.
 
dvill schrieb:
Schick ist noch dies:
TKG schrieb:
§ 67
Befugnisse der Regulierungsbehörde
...()... Die Regulierungsbehörde kann in begründeten Ausnahmefällen Kategorien von Dialern verbieten; Einzelheiten des Verbotsverfahrens regelt die Regulierungsbehörde.
Wenn man die Grundlage der Diskussion um das neue Gesetz liest (es ist eine ziemlich große pdf-Datei, aber nicht uninteressant: hier , wird klar, was damit gemeint ist - und ich finde es außerordentlich erfreulich, dass sich die RegTP hier durchsetzen konnte...
RegTP schrieb:
Die Vorschrift des § 65 TKG-E enthält im Übrigen keine Ermächtigung bestimmte Kategorien von Dialern zu verbieten. Damit hat die Regulierungsbehörde kein Instrument beispielsweise Dialer zu verbieten, die sich nach der Anwahl einer Mehrwertdiensterufnummer spurlos vom Rechner des Benutzers entfernen, so dass dieser keine Möglichkeit einer nachträglichen Überprüfung des Dialers mittels der Dialerdatenbank der Reg TP hat.
Vor diesem Hintergrund sollten im Interesse des Verbraucherschutzes
folgende Änderungen des § 65
TKG-E erfolgen:
1. § 65 Abs. 1 S. 3 TKG-E wird wie folgt gefasst:
„Sie soll ferner im Fall der gesicherten Kenntnis von der rechtswidrigen Nutzung einer für Mehrwertdienste genutzten Rufnummer gegenüber dem Netzbetreiber, in dessen Netz die Nummer geschaltet ist, die Abschaltung
der Rufnummer anordnen.“
2. § 65 Abs. 1 wird folgender Satz 5 angefügt:
„Die Regulierungsbehörde kann in begründeten Ausnahmefällen Kategorien von Dialern verbieten; Einzelheiten des Verbotsverfahrens regelt die Regulierungsbehörde.“
(Hervorhebung aka)

Bin gespannt, wie das umgesetzt wird ;)
 
Anonymous schrieb:
Und was die Umfrage der UNI Duiburg zu Zahlungssystemen angeht:

"Einfach mal bei den Banken eine Statistik einholen wie hoch Rücklastschriften mangels Deckung sind " !
Lust auf Zahlenspiele? Da verlierst Du. Rücklastschriften bezüglich Käufen im Internet, die mangels Kontodeckung erfolgen, bilden, bezogen auf den gesamten Zahlungsverkehr, einen Anteil unterhalb der Nachweisgrenze. Ich könnte das ausführen, sehe dazu gegenüber eienem Nobody keien Veranlassung. Hingegen muss das Problem von Betrug mit Dialern immerhin so umfangreich sein, dass es sich der Gesetzgeber nicht nehmen liess, die gesetzlichen Regeln erheblich nachzurüsten. Auch der Anteil der Dialer, die die Registrierung verloren ist ja durchaus nenneswert.

M. Boettcher
 
@M. Boettcher

selten so gelacht.
Die Stornos bei Lastschriften sind kaum spürbar. :lol:

Welcher reichhaltige Erfahrungsschatz sie auch immer zu dieser Beurteilung kommen lässt ....

Vielleicht sollten Sie einmal die verschiedenen Inhalte unterschiedlich bewerten.

Fragen sie doch mal bei den Erotikanbietern, welche Erfahrungen diese bei Lastschriften machen.

Fragen Sie doch einmal Internetshops.

Fragen Sie doch mal warum Apple seinen Musicshop in Europa nur mit Kreditkarte zugänglich macht.

Entweder sind sie dumm - oder naiv.
 
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