KatzenHai
Scyliorhinus stellaris
Stimmt, jetzt erinnere ich mich. Das war das Ding, bei dem so ziemlich alles im Browserbereich erst einmal umgestellt wird unter interessanter Rechtsauffassung zum Themenkomplex "Ich will das wieder rückgängig machen". Hat bei mir für einiges Vergnügen gesorgt, was bei Vorgängen aus jenem Haus sonst nicht immer der Fall ist ...Aaron schrieb:Dabei ging es nicht um einen Dialer, sondern um eine Software der Universal Boards GmbH. Diese Software erlaubt einen kostenlosen Zugang in einen Erotik-Mitgliederbereich und im Gegenzug wird Werbung eingeblendet.
Oder (etwas überspitzt): "Da gibt es endlich einmal eine Behörde, die den Überregulierungs- und -verwaltungswahn deutscher Verordnungen nicht ausufern lassen will - und ein paar neckische Gewerbetreibende, vertreten durch Großstadtanwälte, saugen ihren Vorteil hieraus, indem sie die Regelungen bewusst falsch verstehen (wollen), um Rest einer gewinnbringenden Systematik am Markt zu erhalten"Der Jurist schrieb:dotshead schrieb:IMHO ist die geplante Verordnung nichts anderes als das Eingeständnis der RegTP, dass die Verfügung 54/2003 wohl durchaus missinterpretierbar war.
Das sehe ich anders: Die RegTP konnte nicht mit soviel Unvermögen beim Erfassen von deutlichen Formulierungen rechnen, jetzt wird sie noch deutlicher.
Wenn die Praxis zeigt, dass rechtliche Regelungen dreist missbraucht werden, wird nachgepflegt. Das gilt für Florida-Rolf, das Rechtsberatungsgesetz und eben auch Schriftgrößen und Verbraucherinformationen (z.B. gem. BGB-InfoV) von Dialern (Anwahlprogrammen).
Meinung eines Anwalts, der gerne in der Provinz wohnt und in der Großstadt arbeitet