AW: Netarena.TV
Und wenn schon.
Inkassobüros oder Rechtsanwälte haben in Deutschland keine Sonderrechte. Es handelt sich um "Dienstleister", die im Auftrag ihrer "Mandanten" schriftlich eine "Rechtsmeinung" gegenüber Dir vorbringen dürfen. Diese "Rechtsmeinung" besagt, dass die ehrenwerte Mandantschaft angeblich von Dir Geld zu bekommen habe.
Ob nun diese Rechtsmeinung stimmt, das entscheidet nicht das Inkassobüro, auch nicht der Rechtsanwalt, sondern das kann nur von einem Gericht entschieden werden.
Wird die Forderung von Dir bestritten, dann kann das Inkassobüro entweder endlos weiter schriftlich mahnen (das ist nach deutschem Recht leider möglich), oder es kann den Fall an den Mandanten zurückverweisen. Das "Unternehmen" bzw. dessen Rechtsanwalt müsste Dich dann verklagen. In den typischen Nutzlos-Abzockfällen hat es jedoch in 4 Jahren bei Hunderttausenden von Betroffenen nur 5 echte Prozesse gegeben, und alle 5 Prozesse wurden von den Abzockern verloren.
Prozesse von Abzockern gegen Opfer sind daher auch so selten wie Kokospalmen auf Island.
Eine andere Möglichkeit wäre noch die Einleitung des "Mahnbescheids". Auch sowas wird von den Abzockern immer wieder angedroht, aber mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit niemals wahrgemacht. Der Grund dafür ist sehr einfach. Der Abzocker müsste die Gebühren dafür vorstrecken (das wäre z.B. bei 100 Euro Streitwert: 23 Euro Gebühr). Wenn Du als angeblicher "Schuldner" jetzt dem Mahnbescheid widersprichst, kostet Dich das nichts, der Abzocker hätte aber die Gebühr umsonst gezahlt. Anschließend könnte er nur noch klagen - mit den oben bereits beschriebenen schlechten Aussichten.
Ein Jackpot im Lotto ist wahrscheinlicher als so ein Mahnbescheid von einem Abzocker.
Sollte trotzdem ein Mahnbescheid kommen:
Mahnbescheid bekommen: Was Sie jetzt wissen sollten: computerbetrug.de und dialerschutz.de
Weitere irgendwie geartete Befugnisse haben Inkassobüros oder Rechtsanwälte nicht.
Einen Vollstreckungsbescheid gäbe es erst nach einem von Dir unwidersprochenen und nicht bezahlten Mahnbescheid. Das gleiche gilt für Schufa-Einträge.
"Pfändung", Gerichtsvollzieher und sonstigen immer wieder angedrohten Schwulst gibt es erst nach unwidersprochenem Vollstreckungsbescheid.
Also: ein Inkassobüro oder ein Anwalt ist noch lange kein Gerichtsvollzieher.
Auch dann nicht, wenn die sich mit der geheimnisvollen Aura eines "scharfrichterlichen Beitreibers" einsprühen.
Es gibt keinen Grund für Angst vor solchen Kaspereien.
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Soll man überhaupt auf merkbefreite Drohschreiben von Nutzlosanbietern reagieren?
http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/51798-brieffreundschaft-oder-nicht.html