Namen und Ahnen.de ( namen-ahnen.de )

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Ich halte daher die häufigen Ratschläge, unaufgefordert eintreffenden Mahnbedrohungen zur Zahlungserpressung aus dem Einschüchterungsgewerbe zu widersprechen, immer für nachteilig. Jeder Rückantwort liefert persönliche Daten an nicht vertrauenswürdige Stellen und bestätigt zum Nachteil für den Betroffenen eine vollzogene Handlung.
Das sehe ich ebenso. Diese "Brieffreundschaften" kosten Zeit, Nerven, u. U. Porto und signalisieren im Grunde Unsicherheit und - mindestens ansatzweise - Verhandlungsbereitschaft. Und sie liefern dem Gegner mehr Informationen. Man bedenke auch einmal den Zeitaufwand, den es kostet sich in Foren wie diesem über die geeigente Vorgehensweise auszutauschen. Bei einer Reaktion muss man also damit rechnen, dass die Gegenseite ihre Bemühungen noch verstärkt die Zahlungsbereitschaft zu erhöhen. Fehlinformationen, Einschüchterungen, Drohungen etc. sind die Folge und dienen nur einem Zweck: das geforderte Geld (oder einen Teil davon) zu erhalten. Dagegen kann sich derjenige, der nichts tut, recht sicher sein, dass die Abzocker nicht beliebig Geld 'rauswerfen um aus aussichtsloser Position hartnäckige "Nicht-Kunden" zu kontaktieren. Käme wirklich einmal ein Mahnbescheid, wäre das ein Grund zum feiern. Der Abzocker geht den Bach 'runter und die Allgemeinheit bekommt dadurch einen Teil des Geldes zurück, das so ein Ganove sich - teilweise mit anwaltlicher Unterstützung -ergaunert hat. Leider kommt es dazu ja nie.

M. Boettcher
 
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Hallo,
habe heut auch meine "letztmals außergerichtliche" Manhnung von Frau G. bekomm. Von mir will sie 136,77 bis zum 1.12.08 haben.
bin mal gespannt wie es weitergeht ;)
mittlerweile muss sie ja den überblick bei so vielen klagen verliern^^
von mir bekommt sie auf jeden fall keine antwort und schon gar kein geld
 
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Ich habe diese Woche auch meine "2. letztmals außergerichtliche Mahnung" bekommen. Habe schon seit meiner ersten email von Namen und Ahnen viel hier im Forum gelesen. Nun bekomme ich doch etwas Angst bei der ganzen Geschichte. Was kann passieren, wenn ich nicht zahle? Ich habe bisher noch keine Rechtsschutzversicherung. Wenn das ganze wirklich vor Gericht gehen sollte, bin ich doch letztendlich diejeniege, die die Anwaltskosten zu tragen hat, auch wenn ich den Fall gewinne, oder nicht. Komme ich da nicht "günstiger" bei weg, wenn ich die Rechnung bezahle und das Thema endlich vom Tisch wäre? HILFE !!!!
 
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Wenn das ganze wirklich vor Gericht gehen sollte, bin ich doch letztendlich diejeniege, die die Anwaltskosten zu tragen hat, auch wenn ich den Fall gewinne, oder nicht.

Wie bitte? :scherzkeks:

Wenn ein Anspruchsteller vor Gericht verliert, zahlt der sowohl die Gerichtskosten als auch die Anwaltskosten der beklagten Partei.

Was glaubst Du eigentlich, wo wir sind?
 
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Wenn das ganze wirklich vor Gericht gehen sollte, bin ich doch letztendlich diejeniege, die die Anwaltskosten zu tragen hat, auch wenn ich den Fall gewinne, oder nicht.
Wie bitte? :scherzkeks:

Wenn ein Anspruchsteller vor Gericht verliert, zahlt der sowohl die Gerichtskosten als auch die Anwaltskosten der beklagten Partei.

Was glaubst Du eigentlich, wo wir sind?
In einem Forum in dem es immer wieder mal vorkommt, dass versucht
wird , durch bewußte Falschinformationen Verunsicherung zu erzeugen.
 
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Aber auf der Internetseite wird ja tatsächlich auf die 89 Euro hingewiesen.​
* Nur richtig angegebene Daten nehmen an unserem Gewinnspiel teil.
Um Missbrauch und wissentliche Falscheingaben zu vermeiden, wird Ihre IP-Adresse 194.107.94.231 bei der Teilnahme gespeichert. Anhand dieser Adresse sind Sie über Ihren Provider: 194.107.94.231 identifizierbar. Durch Betätigung des Button "Names- und Ahnenforschung starten" beauftrage ich namen-und-ahnen.de, mich für den Zugang zur namen-und-ahnen.de - Datenbank freizuschalten. Der einmalige Preis für einen 12-Monats-Zugang zu unserer Datenbank beträgt 89 € inkl. gesetzlicher Mehrwertssteuer.

Andererseits könnte ich ja jedem, dem ich etwas Böses will, und ich ein paar persönliche Daten habe, diesen Sch... aufhalsen.
Bis jetzt hab ich mir aufgrund der Forumbeiträge wirklich keine Sorgen gemacht, aber langsam werd ich doch unsicher ...:-?​
 
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In einem Forum in dem es immer wieder mal vorkommt, dass versucht
wird , durch bewußte Falschinformationen Verunsicherung zu erzeugen.


Ich möchte ja nun wirklich niemandem irgendetwas unterstellen - aber wer mit dem postcounter solche Halbwahrheiten anpreist und mit der Lösung "zahlen, damit man endlich Ruhe hat" endet, der begibt sich, denke ich, ganz automatisch in Gefahr, für einen Ahnen gehalten zu werden. Sollte dem also nicht so sein und Georgina weder ein Herr B., ein Herr N. oder eine Frau G. sein, nochmal:

1. Angst haben ist unbegründet.
2. Mit "Zahlen damit Ruhe ist" wird keine Ruhe sein. Wer einmal gezahlt hat wird in aller Regel verstärkt weiter gemahnt/genötigt, vielleicht zahlt er ja nochmal.
3. Extra Stapel für Liebesgrüße aus München im Schreibtisch anlegen, besagten Posteingang dort ablegen, ignorieren.

4. Bei gerichtlichem Mahnbescheid Widerspruch einlegen (Kreuzchen an die richtige Stelle und zurück ans Gericht) binnen 14 Tagen.

Fertig.

Wer sich besonders angep***t fühlt, darf noch 3.5 einfügen: Direkt bei der angegebenen Bankverbindung anrufen und Zeter und Mordio schreien. Wenn genügend Leute 3.5 machen, wird im nächsten Schreiben ne andere Bank genannt - aber der Vorrat an Banken in Deutschland ist endlich, und unsere Enkel tragen vielleicht so den Sieg davon. Vielleicht.
 
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Kleiner Nachtrag - auf der Seite wird im üblichen Verfahren der Nutzlosanbieter drauf hingewiesen - nämlich so, daß bei der Standardauflösung 1024*768 erst runtergescrollt werden muß. Damit hat sich das ganze auch schon erledigt.

Auch die neue Masche, im Nachhinein den Preis reinzueditieren zieht nicht. Beweisen, daß das immer schon da stand, muß der Betreiber. Letzte Änderung wird festgehalten.
Angst ist unbegründet.
 
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Aber auf der Internetseite wird ja tatsächlich auf die 89 Euro hingewiesen.​
Woher willst du wissen, dass das immer so ist.

Webseiten sind nicht in Granit gemeißelt und die üblen Tricks der
Nutzlosanbieter auf diesem Gebiet sind seit Jahren bekannt.

Mit solchen Äußerungen begibst du dich in zweifelhafte Nähe zu den Nutzlosanbietern.
 
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Ich wollte mir heute Die Seite " namen und ahnen" nochmals genau anschauen, musste aber feststellen das sie sich nicht öffnen lässt. Sie sind [.....] und bleiben es!
Lasst euch bloß von niemanden einschüchtern!
 
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Hat in diesem Thread (ich gebe zu, ihn nicht ganz gelesen zu haben) bereits jemand sich gefragt, ob die überhaupt eine "Dienstleistung", wie sie mir schrieben, anzubieten haben? Strafrechtlich gibt es hohe Hürden für die Verurteilung wegen Betrugs, da sind wohl auch schon welche gescheitert, aber gibt es so etwas wie einen Betrug im zivilrechtlichen Sinne, und müssen die nachweisen, ob sie überhaupt etwas zu bieten haben, bevor sie das Geld gerichtlich eintreiben können?
 
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Ich wollte mir heute Die Seite " namen und ahnen" nochmals genau anschauen, musste aber feststellen das sie sich nicht öffnen lässt. Sie sind [.....] und bleiben es!
Lasst euch bloß von niemanden einschüchtern!


Aber dafür ist genealogie.de noch online. Übrigens zum Sonderpreis von nur 60,00 inl. MWSt. ;))

PS.: Schön, dass hier wieder Beiträge auftauchen, ich habe hier nämlich recht regelmäßig nachgelesen (und mich damit immer wieder beruhigen können). Ich habe mir nach einem Monat Ruhe hier fast schon Sorgen gemacht, erst recht nachdem ich gerade die "letzte aussergerichtliche Mahnung" (wie weit bin ich in der Pyramide damit eigentlich ;)) erhalten hatte. Aber so merkt man, dass man nicht allein ist - und kann dadurch leichter STANDHAFT bleiben - Danke.
 
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und müssen die nachweisen, ob sie überhaupt etwas zu bieten haben, bevor sie das Geld gerichtlich eintreiben können?
Die Frage ist hier eine ziemlich theoretische, da die zuerst einmal vor Gericht gehen müssten, was sie aber, wie ja bekannt ist, kaum tun.

Der eine oder andere hat erzählt, was sich dahinter befindet und mir ist keiner in Erinnerung, der davon begeistert war. ;) Mir ist keiner bekannt, der die Seite wegen des Inhalts nochmals angesurft hätte.

Generell gilt wohl: Wer gar nix anbietet (was hier nicht der Fall sein dürfte), begibt sich auf sehr dünnes Eis. Wer sehr wenig anbietet, auch, aber dies ist dann Interpretationssache. Prinzipiell lässt sich eines sagen: Die Anbieter vermeiden es, völlig inhaltslos zu bleiben. Man kann sich denken warum.
 
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Also doch eher auf die zwei Urteile mit dem versteckten Preis berufen?
Hat die irgend jemand zu Zitierzwecken parat?
 
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