Namen und Ahnen.de ( namen-ahnen.de )

AW: Namen und Ahnen.de ( namen-ahnen.de )

Was gibt es da nicht zu verstehen? Willst du nicht oder kannst du nicht?
Das kann ja noch heiter werden, wenn jetzt alle nachfragen :wall:
 
AW: Namen und Ahnen.de ( namen-ahnen.de )

[......]


sorry für den langen link da war kein kürzerer :unzufrieden:

Übrigens war heute akte 08 drann dienstag 16.09.08 22.30 Uhr obwohl ich von dieser sendung nix halte wars doch mal sehr interessant !
Der Europäische Verbraucherschutz hat durch die staatsanwaltschaft Frankfurt ein ermittlungsverfahren wegen betrugs beantragt nachdem dort mehr als 800 beschwerden ein gingen!
Die Staatsanwaltschaft hat daraufhin gleich 4 Inkassounternehmen eine Hausdurchsuchung durch geführt und akten wie computer beschlagnahmt !
Ermittlungen gehen auch bis nach England

Schauts euch die sendung (ist nicht die vonm 16.09.09 ) mal an sehr interessant !!!

sorry für fehler aber im internet achte ich ned unbeding auf groß und kleinschreibung xDDD:scherzkeks:
 
AW: Namen und Ahnen.de ( namen-ahnen.de )

Nachdem mein link hier einfach gelöscht wurde wegen angeblich unklaren Urheberrecht schreib ichs mal anders mal sehn obs jetz bleibt !!
Also geht auf youtube und gebt als suchbegriff unter Videos : Akte 08 - Abzocke im Internet durch Abofallen --- ein und dann schauts euch den beitrag an xDDDD !

Admin ich kicke dich wennsd jetz no was sagst xDDD (scherz):kick:
 
Missbrauch von Namen

Hi Leute,

brauche dringend Rat und Hilfe.

Und zwar hat sich jemand mit meinem Namen, Vornamen und meiner E-Mail-Adresse auf der wissenschaftlichen Datenbank-Seite "Genealogie - Namens-und Ahnensforschung" (Genealogie.de) angemeldet und einen Vertrag abgeschlossen.

Dabei hat dieser jemand unter meinem Namen eine falsche Adresse angegeben, eine Adresse, wo ich weder gewohnt habe noch zur Zeit wohne, eine Adresse, die nicht einmal existiert, wenn man sie auf einer Stadtplan-Seite suchen würde. Die Adresse gibt es nicht mal.

Ich erfuhr von der Sache, als ich von dieser Genealogie-Seite auf meine E-Mail-Adresse eine Zahlungserinnerung erhielt, worin stand, dass ich laut Vertrag 60 € zu zahlen/Überweisen habe.
Daraufhin schrieb ich, dass da ein Irrtum liegen muss, weil ich noch nie etwas mit dieser Seite oder der Ahnensforschung am Hut hatte.

Dann kam schon ohne Rücksicht die zweite Erinnerung, wo dasselbe stand, wie bei der ersten Erinnerung, ohne ein Kommetar auf mein Schreiben.
Daraufhin hab ich diese Seite letztmalig drum gebeten, mich bitte nicht mehr zu schikanieren, nur weil jemand mit meiner E-Mail-Adresse und meinem Namen mit denen einen Vertrag abgschlossen hat und dass ich ansonsten einen Anwalt einschalten muss. Denn schließlich kann das ja jedem von uns geschehen. Es gibt ja schließlich viele, die sowohl meinen Namen und meine E-Mail-Adresse gleichzeitig kennen.

Und schon kam auch die dritte Erinnrung/Mahnung, wo wieder dasselbe stand wie bei der ersten und zweiten Erinnerung und wieder ohne jeglichen Kommentar auf meine Unwissenheit von der Sache.

Zuletzt bekam ich dann eine E-Mail von einem Strafrechtler, der diese Seite vertritt und mich fordert die 60 € + 40 (Mahn- und Postgebühren) innerhalb von zwei Wochen zu überweisen und weist mich ausdrücklich auf die §§ 263 und 263a StGB. Übrigens steht auch auf disem Schreiben immer noch sie Adresse, die nicht einaml existiert.

Was muss ich tun?? Ich hatte noch nie etwas mit dieser Seite zu tun??
Ich meine es gibt viele Leute, die von anderen Leuten sowohl den Namen und die E-Mail-Adresse gleichzeitig kennen?? Da kann doch ann jeder so etwas machen?? Reichen allein der Name und die E-Mail-Adresse für sowas schon aus um einen Vertrag abzuschließen mit einem Anderen, ohne jegliche überprüfung von des Geburtsdatum oder der Wohnanschrift?? Wie hier abzocke versucht?? Was muss ich machen???

Mfg

Sabotage
 
AW: Missbrauch von Namen

einen Vertrag abgeschlossen.
Hat er das überhaupt, der Mr. Unbekannt? Das fängt schon einmal mit dieser Frage an. Dass du es deinen Schilderungen nach nicht warst, steht dann ohnehin nicht zur Diskussion.

Wie man an deinem und vielen anderen Beispielen sieht, sind Diskussionen mit denen sinnlos. Sie werden dich aller Wahrscheinlichkeit nach weiterbelästigen. Aber auch nicht mehr. Da wirst du ewig warten können, dass die ernst machen und dies bei dir gerichtlich einklagen werden.

Dies ist ohnehin ein ganz besonderes Geschäftsmodell bzw. sind das ganz besondere Firmen.

Angst haben musst du aber wirklich nicht. Du kannst dich zurücklehen und den Abend genießen.
 
AW: Namen und Ahnen.de ( namen-ahnen.de )

Ich hab mich im Februar auch auf dieser Seite registriert.
Hab dann auch die Rechnung gekriegt und nicht beachtet, genau wie die Mahnungen.
Aber als ich dann letzte Woche eine E-mail von einen Anwalt gekriegt hab, machte ich mir doch Sorgen.

Ich hab auf deren Email geantwortet das ich raten zahlung machen möchte.
Aber jetzt weiß ich nicht was ich machen soll...
Ich war bei der Registrierung erst 17 jahre alt, ist dann eigentlich der Vertrag dann nicht rechts ungültig`?

mfg
 
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Hallo und guten Abend,

HIER IST ES SCHEINBAR STILL GEWORDEN...
der letzte Beitrag ist schon über einen Monat alt...

Wie man glaube ich sieht, bin ich (registriert) neu hier. Gelesen habe ich allerdings schon alle mittlerweile 36 Seiten (und das nicht nur einmal).

Auch ich bin im April in die Namesforschungsfalle getappt. Bisher konnte ich durch dieses Forum eigentlich die Ruhe bewahren. Rechnungen und Mahnungen von der Ahnenforschung, dann der erste Brief aus München (27.08.) und heute der zweite:

Wir fordern Sie hiermit LETZTLAS AUSSERGERICHTLICH auf...€ 136,38...BIS SPÄTESTENS ZUM 01.12.2008...werden wir unverzüglich Klage einreichen.

Was mich erstaunt, steht dann weiter unten im Mahnschreiben:

Unabhängig von der Frage nach der Zahlungspflicht weise ich darauf hin, dass ich mich der Auffassung anschließe, dass ein Anbieter von Onlinediensten nicht vorgeworfen werden kann, er hätte die Internetseite täuschend ausgestaltet, wenn ein Nutzer vor Inanspruchnahme des Dienstes seine persönlichen Datenangeben und den AGB des Seitenanbieters zustimmen muss. Einem Internetnutzer wäre zumindest zuzumuten, die Hinweise auf der Anmeldeseite zu lesen. Wer seine persönlichen Daten angibt, muss dies als Grund dafür nehmen, die betreffende Seite genauer zu überprüfen und die entsprechenden Hinweise zur Kentnis zu nehmen.

Hochachtungsvoll
K.G.

Dies habe ich hier so noch nicht gelesen. Klingt ja auch nicht so ganz blöd, trotzdem habe ich mich mit meinen vollständigen Daten verewigt. Vielleicht bin ich auch nur etwas unruhig, weil es hier so ruhig geworden ist...oder hat K.G. etwa mittlerweise doch gegen jemanden Klage eingereicht? - der erste möchte ich jedenfalls nicht sein.

Ich hoffe auf Feedback

PS.: Wenn Klage, wo ist eigentlich der Gerichtstand?
 
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Hallo olivetti,

Nein, Du bist nicht alleine. Ich hab mich jetzt mal extra registriert, damit Du Dir nicht einsam und verloren vorkommst :)

In der Tat hab ich mit den mahnenden Ahnen fast die selbe Leidensbiographie. Ich hab mich Ende März da registriert...hatte an diesem Tag mit lag zu kämpfen, fand die Seite auf den ersten Blick interessant. Hab also die persönlichen Daten eingegeben und derweilen in nem anderen tab die AGBs laden lassen, hab nach fertiger Eingabe das Häkchen angeklickt und rausgetabbed, um die AGBs zu lesen, da per Zufall den versteckten Preis von 89 Euronen gefunden, sofort zurückgetabbed, um das Fenster zu schließen...nur war der Mauszeiger direkt über dem bestätigen-button. Bäm.

Selten ungeschickt, das, hab daher 3 Minuten nach Registrierung ne formlose mail an den "support" geschickt mit dem Inhalt "Irrtum, wollte ich nie für Geld, schon gar nicht für den Preis, bitte kurz um Rückmeldung".

Die Rückmeldung kam, natürlich in Form des Standard-wir-lehnen-den-Widerruf-ab, den man ja kennt. Nach kurzer Forenrecherche waren meine ohnehin geringen Bedenken zerstreut. Ich hab dann noch den Musterbrief vom Verbraucherschutz per E-Mail abgeschickt (und nochmal die Widerrufsablehnung erhalten) und seitdem keinen Finger mehr gerührt.

Am 08.08. kam die erste [ edit] sche Mahnung über insgesamt 134,75€. Dafür war sie mit dem zweiten Schreiben schneller als bei Dir, das hielt ich schon gestern in Händen, abgeschickt am 17.11.08.

Diesesmal aber fordert sie ohne Aufschlüsselung den Betrag von €136,77. Interner Buchungsfehler, Zufallsgenerator oder arbiträrer Zinssatz? Ich werde es nie erfahren.

Auch den Zusatz, den Du bereits zitiert hast, hab ich unten in meinem Schreiben angefügt. Meine Vermutung ist, daß der Verweis auf ein Urteil zu einem anderen Prozeß vom LG Wiesbaden, der eine zeit lang benutzt wurde, entfernt worden ist - nur den Zusatz hat man wohl übersehen. Ich wüsste jedenfalls nicht, warum Frau [ edit] mir unbedingt ihre Sicht der Dinge mitzuteilen wünscht.

Dieser Fehler, zusammen mit der falschen Rechnungssumme, lassen mich noch ruhiger schlafen, wenn das überhaupt möglich ist.

Wenn es tatsächlich zu einem Mahnbescheid kommt, widersprech ich dem.
Wenn es daraufhin tatsächlich zu einer Klage kommt, dann sei es so.
Wenn ich dann tatsächlich verlieren sollte, dann sind die Kosten auch nicht so überaus atemberaubend.


Sehr viele Wenns, und der schlimmste Fall ist vergleichsweise harmlos.
Also locker bleiben und ein Beispiel am Oggersheimer Alt-Bundeskanzler nehmen: Aussitzen heisst die Devise.

Btw: Du kannst ja mal nen screenshot von der aktuellen N-u-A-Seite machen. Da hat man mittlerweile eine Preisangabe in den Fließtext eingefügt, zusätzlich zu dem kleinen grauen im Text am Ende der Seite. Nur dummerweise leider den falschen - jaja, bei so viel Scheinfirmen verliert man schon mal den Überblick.

Ansonsten: locker bleiben, Du bist nicht allein :)
 
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Addendum:

Bitte vielmals um Entschuldigung. Mir war tatsächlich nicht bewusst, daß das Nennen des Namens einer Anwaltskanzlei gleichzusetzen mit der Preisgabe persönlicher Daten ist.

Werde fürderhin nurmehr von Frau G. sprechen, oder, wenn auch das zu weit geht, von "der hinlänglich bekannten Münchner Anwältin". Ist zwar imho nur Semantik, aber ich bin kein Rechtsexperte und beuge mich da (und lasse mich auch gerne belehren) der Administration.

Nochmals sorry für eventuelle Ungelegenheiten - ich wussts wirklich nicht besser :)

MfG
Der Fips
 
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Unabhängig von der Frage nach der Zahlungspflicht weise ich darauf hin, dass ich mich der Auffassung anschließe, dass ein Anbieter von Onlinediensten nicht vorgeworfen werden kann, er hätte die Internetseite täuschend ausgestaltet, wenn ein Nutzer vor Inanspruchnahme des Dienstes seine persönlichen Datenangeben und den AGB des Seitenanbieters zustimmen muss.
Das ist das schöne an Rechtsmeinungen. Jeder der will kann sich anschließen oder ablehnen. Also:
Es ist meine feste unabrückbare Überzeugung, dass einem Anbieter von Onlinediensten als dreckige Lüge vorgeworfen werden kann, er hätte die Internetseite täuschend ausgestaltet, wenn ein Nutzer vor Inanspruchnahme des Dienstes seine persönlichen Datenangeben und den AGB des Seitenanbieters zustimmen muss.
 
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Man darf natürlich auch darüber nachdenken, warum die Mahndrohanwältin unabhängig von der einzigen Frage, um die es geht, nämlich Zahlungspflicht oder nicht, Ansichten zu Fragen verbreitet, die nicht gestellt wurden.

Hier mal etwas Realität:
Da die Beklagte eine von ihr ausgelöste Buchung über das Internet-Portal der Klägerin bestreitet, muss die Klägerin den Vollbeweis dafür erbringen, dass dem so war.

Die bloße Angabe der E-Mail-Adresse der Beklagten belegt mitnichten, dass die Buchung durch die Beklagte erfolgte, zumal die Klägerin die E-Mail-Anschrift der Beklagten durch vorherige Buchungen kannte.

Auch die vorgelegte Anlage A2 ist lediglich ein internes Dokument der Klägerin, was nicht zwangsläufig ein vorangegangenes aktives Tun der Beklagten offenbart, da auch ein Buchungsfehler bei der Klägerin oder ein Missbrauch der E-Mail-Anschrift der Beklagten vorliegen könnte.
http://www.justiz.sachsen.de/aglentsch/documents/16S7535.pdf

Ich halte daher die häufigen Ratschläge, unaufgefordert eintreffenden Mahnbedrohungen zur Zahlungserpressung aus dem Einschüchterungsgewerbe zu widersprechen, immer für nachteilig. Jeder Rückantwort liefert persönliche Daten an nicht vertrauenswürdige Stellen und bestätigt zum Nachteil für den Betroffenen eine vollzogene Handlung.

Die, die Forderungen stellen, sollen alles belegen, wenn sie können. Die brauchen keinerlei Mitwirkung von Betroffenen zum eigenen Nachteil.
 
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Das ist das schöne an Rechtsmeinungen. Jeder der will kann sich anschließen oder ablehnen. Also:
Es ist meine feste unabrückbare Überzeugung, dass einem Anbieter von Onlinediensten als dreckige Lüge vorgeworfen werden kann, er hätte die Internetseite täuschend ausgestaltet, wenn ein Nutzer vor Inanspruchnahme des Dienstes seine persönlichen Datenangeben und den AGB des Seitenanbieters zustimmen muss.
Es ist nicht nur deine Meinung sondern aller derer, die hier im Forum mitarbeiten und auch der Verbraucherzentralen, die es nur nicht mit so deftigen aber voll zutreffenden Worten beschreiben.

Ich halte daher die häufigen Ratschläge, unaufgefordert eintreffenden Mahnbedrohungen zur Zahlungserpressung aus dem Einschüchterungsgewerbe zu widersprechen, immer für nachteilig. Jeder Rückantwort liefert persönliche Daten an nicht vertrauenswürdige Stellen und bestätigt zum Nachteil für den Betroffenen eine vollzogene Handlung.
In der Hinsicht sind auch die Verbraucherzentralen noch immer nicht ganz in der Realität
angekommen. Noch immer richten sie ihre Beratungsvorschläge ( zumindest die offiziellen )
ausgehend von halbwegs seriösen Geschäftspartnern aus.
Vermutlich gehen sie auch dem Drängen der Betroffenen nach. Viele Ratsuchende wollen auch
unbedingt einen Abwehrzauber in Stellung bringen, wo schlichtes Ignorieren angebrachter und die
einfachste Lösung ist.
 
AW: Namen und Ahnen.de ( namen-ahnen.de )

Hallo zusammen,habe schon gedacht der Spuk sei vorbei, aber Irrtum. Mein Sohn hat heute auch die 2. und letztmals aussergerichtliche Mahnung von dieser Anwältin aus München erhalten. Genau wie bei Fips sollte er 136,38 statt 134,75 bezahlen. Ich pfeife drauf, die bekommen keinen Cent.
 
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