AW: Namen und Ahnen.de ( namen-ahnen.de )
Hallo olivetti,
Nein, Du bist nicht alleine. Ich hab mich jetzt mal extra registriert, damit Du Dir nicht einsam und verloren vorkommst
In der Tat hab ich mit den mahnenden Ahnen fast die selbe Leidensbiographie. Ich hab mich Ende März da registriert...hatte an diesem Tag mit lag zu kämpfen, fand die Seite auf den ersten Blick interessant. Hab also die persönlichen Daten eingegeben und derweilen in nem anderen tab die AGBs laden lassen, hab nach fertiger Eingabe das Häkchen angeklickt und rausgetabbed, um die AGBs zu lesen, da per Zufall den versteckten Preis von 89 Euronen gefunden, sofort zurückgetabbed, um das Fenster zu schließen...nur war der Mauszeiger direkt über dem bestätigen-button. Bäm.
Selten ungeschickt, das, hab daher 3 Minuten nach Registrierung ne formlose mail an den "support" geschickt mit dem Inhalt "Irrtum, wollte ich nie für Geld, schon gar nicht für den Preis, bitte kurz um Rückmeldung".
Die Rückmeldung kam, natürlich in Form des Standard-wir-lehnen-den-Widerruf-ab, den man ja kennt. Nach kurzer Forenrecherche waren meine ohnehin geringen Bedenken zerstreut. Ich hab dann noch den Musterbrief vom Verbraucherschutz per E-Mail abgeschickt (und nochmal die Widerrufsablehnung erhalten) und seitdem keinen Finger mehr gerührt.
Am 08.08. kam die erste [ edit] sche Mahnung über insgesamt 134,75€. Dafür war sie mit dem zweiten Schreiben schneller als bei Dir, das hielt ich schon gestern in Händen, abgeschickt am 17.11.08.
Diesesmal aber fordert sie ohne Aufschlüsselung den Betrag von €136,77. Interner Buchungsfehler, Zufallsgenerator oder arbiträrer Zinssatz? Ich werde es nie erfahren.
Auch den Zusatz, den Du bereits zitiert hast, hab ich unten in meinem Schreiben angefügt. Meine Vermutung ist, daß der Verweis auf ein Urteil zu einem anderen Prozeß vom LG Wiesbaden, der eine zeit lang benutzt wurde, entfernt worden ist - nur den Zusatz hat man wohl übersehen. Ich wüsste jedenfalls nicht, warum Frau [ edit] mir unbedingt ihre Sicht der Dinge mitzuteilen wünscht.
Dieser Fehler, zusammen mit der falschen Rechnungssumme, lassen mich noch ruhiger schlafen, wenn das überhaupt möglich ist.
Wenn es tatsächlich zu einem Mahnbescheid kommt, widersprech ich dem.
Wenn es daraufhin tatsächlich zu einer Klage kommt, dann sei es so.
Wenn ich dann tatsächlich verlieren sollte, dann sind die Kosten auch nicht so überaus atemberaubend.
Sehr viele Wenns, und der schlimmste Fall ist vergleichsweise harmlos.
Also locker bleiben und ein Beispiel am Oggersheimer Alt-Bundeskanzler nehmen: Aussitzen heisst die Devise.
Btw: Du kannst ja mal nen screenshot von der aktuellen N-u-A-Seite machen. Da hat man mittlerweile eine Preisangabe in den Fließtext eingefügt, zusätzlich zu dem kleinen grauen im Text am Ende der Seite. Nur dummerweise leider den falschen - jaja, bei so viel Scheinfirmen verliert man schon mal den Überblick.
Ansonsten: locker bleiben, Du bist nicht allein