AW: Dringend Hilfe gesucht zu nachbarvz.eu
Die Mail kam erst nach Verstreichen der zwei Wochen, weshalb die kostenlose Testphase natürlich rum ist.
Die ist nur dann rum, wenn das auch klar ersichtlich mit sofort sichtbarer Preisangabe auf der Anmeldewebseite so stand.
Ansonsten wird eine "automatische, kostenpflichtige Vertragsverlängerung" nicht Vertragsbestandteil, sondern das gilt als Überraschungsklausel, und es kommt damit kein kostenpflichtiger Dienstvertrag zustande.
Im übrigen arbeiten solche Abzockerbanden immer ganz gern mit verschiedenen Seitenversionen, wo mal der Preis da ist, und mal nicht:
http://forum.computerbetrug.de/info...l/54469-hinweis-auf-kosten-ploetzlich-da.html
Beweispflichtig, dass es einen Preishinweis zum Zeitpunkt der Anmeldung gegeben hat, ist der "Unternehmer".
Der hat das bisher nur einmal versucht, vor Gericht geltend zu machen, und ist damit gleich baden gegangen:
Urteil: Keine Zahlungspflicht bei nachbarschaft24.net: computerbetrug.de und dialerschutz.de
Weitere "Ballonversuche" sind da nicht unbedingt zu erwarten.
2. Der Widerruf muss ja eigentlich per Mail übermittelt werden. Ich habe gelesen, einfach online stellen reiche nicht aus. Er wurde uns aber erst gestern nach Ablauf der 14 Tage mit der Rechnung im Anhang übermittelt. Gilt er auch erst ab dann?? Könnten wir also noch zurücktreten?
Diese Frage ist bereits zweitrangig, wenn kein sofort sichtbarer Preishinweis auf der Anmeldewebseite stand.
Aber nur der Vollständigkeit halber:
Das Widerrufsrecht erlischt gemäß § 312 d BGB bei "sofortiger Inanspruchnahme der Dienstleistung" nur dann, wenn auf eben diese Tatsache in einer wirksamen Widerrufsbelehrung vor Vertragsschluß hingewiesen wurde.
Ob ein qualifiziertes Widerrufsschreiben an die englische Postfachadresse überhaupt ankäme, ist die nächste Frage.
Aber das alles ist zweitrangig.
Interessant ist eigentlich nur die folgende Frage:
Wenn schon kein kostenpflichtiger "Dienstvertrag" zustandegekommen ist - soll man dann überhaupt auf schwachsinnige Rechnungen, Drohungen und Mahnungen antworten?
http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/51798-brieffreundschaft-oder-nicht.html
Wer auf schwachsinnige Drohschreiben von Nutzlosanbietern antwortet, wird immer nur neue, ebenso schwachsinnige Antworten bekommen.
Selbst die Verbraucherzentralen empfehlen keine Brieffreundschaften mehr mit Nutzlosanbietern, deren Inkassobüros oder Anwälten:
ZDF.de - Teuer angeklickt: Abo-Abzocken 2009
WISO schrieb:
Zitat von Markus Saller/VZ Bayern :
Aufgrund der Fruchtlosigkeit der Erwiderungsschreiben rät Markus Saller von der Verbraucherzentrale Bayern inzwischen nicht mehr dazu, Widerspruchsschreiben an die angegeben Adressen zu richten. Ist man sich sicher, dass der Anbieter nach oben genannter Masche vorgeht, sollte man alle Schreiben ignorieren.