nachbarstest.de / nachbartest.de / nachbarvz.eu

webwatcher

Forenveteran
Eine neue üble Masche:

Wird per Spam verbreitet, dass ein negativer Eintrag vorläge und es wird zur Prüfung aufgefordert.
Die ersten Geschädigten melden sich bereits bei den Verbraucherzentralen.
 
AW: nachbartest.de

Allein schon die deutsche Adresse spricht mal wieder für sich, unter der (auch) die paper2mail GbR verzeichnet ist.
ICQ Internet LLC
In der Au 9
D-97834 Birkenfeld / Würzburg
Es kann orakelt werden, was mit der Post passiert, die dort aufschlägt. Aber hier gleich die Antwort:
papaer2mail schrieb:
paper2mail scannt für Sie täglich Ihre Briefe, Rechnungen, Auftragsbestätigungen, Verträge, Bestellungen, etc., also kurz gesagt die gesamten Dokumente Ihrer Papierpost und stellt sie Ihnen tagesgleich als elektronische Kopie zur Verfügung.
So haben Sie weltweit stets zuverlässigen Zugriff auf Ihre tagesaktuelle Briefpost.
 
AW: nachbarstest.de / nachbartest.de

läuft übrigens auf zwei Domains mit unterschiedlicher Registrierung


nachbarstest.de und nachbartest.de
 
Dringend Hilfe gesucht zu nachbarvz.eu

Hallo, ich eröffne mal einen neuen Beitrag, da ich in dem großen Nachbarschaftsthread nichts gefunden habe. Bitte um Verzeihung falls ich da etwas überlesen habe. :(
Folgendes Problem:
Wir haben heute von der Seite: [noparse]NachbarVZ.eu [/noparse]eine Rechnung per Mail bekommen. Mein Mann hat das ganze gemacht und wohl nicht richtig durchgelesen bzw. er erinnert sich auch nicht an irgendwelche Eurobeträge, da er sich sonst nicht angemeldet hätte. Der Betreiber ist E[...] A[...], der wohl nicht unbekannt ist und verantwortlich ist die gleiche Firma wie auch für nachbarschaft.de : ICQ Internett LLC einmal in Birkenfeld und dann in England.
Die Mail kam erst nach Verstreichen der zwei Wochen, weshalb die kostenlose Testphase natürlich rum ist. Wir sollen nun 60 Euro bezahlen. Für meine Begriffe und mit dem Hintergrund des Betreibers ist es Abzocke.
Nun aber meine Fragen:
1. Auch wenn mein Mann sich nicht erinnert, habe ich keine andere (Duplikats / Privat) Seite gefunden, wo der Preis versteckter gewesen wäre. Der Preis wird gezeigt und steht ja über dem Einwilligungsknopf. Das einzige ist, dass auf der Eingangsseite nur groß " kostenlos "steht. Die Kosten kommen erst auf der zweiten Seite. Ist das nun Abzocke? ODer einfach unsere Dummheit bei einem dubiosen Anbieter?:wall:D.h. zahlen wir oder widersprechen wir und warten mal ab?
2. Der Widerruf muss ja eigentlich per Mail übermittelt werden. Ich habe gelesen, einfach online stellen reiche nicht aus. Er wurde uns aber erst gestern nach Ablauf der 14 Tage mit der Rechnung im Anhang übermittelt. Gilt er auch erst ab dann?? Könnten wir also noch zurücktreten?

Für schnelle Hilfe wäre ich euch wirklich sehr sehr dankbar!!!
Gruß
Akascha:flower:
 
AW: Dringend Hilfe gesucht zu nachbarvz.eu

Irgendwo habe ich hier gelesen, dass erst eine schriftliche Widerrufsbelehrung die Frist auslöst, auf Papier. Sie würde dann wohl noch gelten, wenn sie nicht ggf. dadurch wieder entfallen ist, dass mit der Dienstleistung auf Ihre Veranlassung hin begonnen wurde (also heute Leistungen dort abgerufen worden sind).

Kann mir jemand helfen, ob ich mich da richtig erinnere? :cool:
 
AW: Dringend Hilfe gesucht zu nachbarvz.eu

Die Mail kam erst nach Verstreichen der zwei Wochen, weshalb die kostenlose Testphase natürlich rum ist.

Die ist nur dann rum, wenn das auch klar ersichtlich mit sofort sichtbarer Preisangabe auf der Anmeldewebseite so stand.
Ansonsten wird eine "automatische, kostenpflichtige Vertragsverlängerung" nicht Vertragsbestandteil, sondern das gilt als Überraschungsklausel, und es kommt damit kein kostenpflichtiger Dienstvertrag zustande.

Im übrigen arbeiten solche Abzockerbanden immer ganz gern mit verschiedenen Seitenversionen, wo mal der Preis da ist, und mal nicht:
http://forum.computerbetrug.de/info...l/54469-hinweis-auf-kosten-ploetzlich-da.html

Beweispflichtig, dass es einen Preishinweis zum Zeitpunkt der Anmeldung gegeben hat, ist der "Unternehmer".
Der hat das bisher nur einmal versucht, vor Gericht geltend zu machen, und ist damit gleich baden gegangen:
Urteil: Keine Zahlungspflicht bei nachbarschaft24.net: computerbetrug.de und dialerschutz.de

Weitere "Ballonversuche" sind da nicht unbedingt zu erwarten. :cool:

2. Der Widerruf muss ja eigentlich per Mail übermittelt werden. Ich habe gelesen, einfach online stellen reiche nicht aus. Er wurde uns aber erst gestern nach Ablauf der 14 Tage mit der Rechnung im Anhang übermittelt. Gilt er auch erst ab dann?? Könnten wir also noch zurücktreten?

Diese Frage ist bereits zweitrangig, wenn kein sofort sichtbarer Preishinweis auf der Anmeldewebseite stand.

Aber nur der Vollständigkeit halber:
Das Widerrufsrecht erlischt gemäß § 312 d BGB bei "sofortiger Inanspruchnahme der Dienstleistung" nur dann, wenn auf eben diese Tatsache in einer wirksamen Widerrufsbelehrung vor Vertragsschluß hingewiesen wurde.
Ob ein qualifiziertes Widerrufsschreiben an die englische Postfachadresse überhaupt ankäme, ist die nächste Frage.

Aber das alles ist zweitrangig.
Interessant ist eigentlich nur die folgende Frage:

Wenn schon kein kostenpflichtiger "Dienstvertrag" zustandegekommen ist - soll man dann überhaupt auf schwachsinnige Rechnungen, Drohungen und Mahnungen antworten?

http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/51798-brieffreundschaft-oder-nicht.html

Wer auf schwachsinnige Drohschreiben von Nutzlosanbietern antwortet, wird immer nur neue, ebenso schwachsinnige Antworten bekommen.

Selbst die Verbraucherzentralen empfehlen keine Brieffreundschaften mehr mit Nutzlosanbietern, deren Inkassobüros oder Anwälten:
ZDF.de - Teuer angeklickt: Abo-Abzocken 2009
WISO schrieb:
Zitat von Markus Saller/VZ Bayern :
Aufgrund der Fruchtlosigkeit der Erwiderungsschreiben rät Markus Saller von der Verbraucherzentrale Bayern inzwischen nicht mehr dazu, Widerspruchsschreiben an die angegeben Adressen zu richten. Ist man sich sicher, dass der Anbieter nach oben genannter Masche vorgeht, sollte man alle Schreiben ignorieren.
 
nachbarvz.eu

Hallo, ich eröffne mal einen neuen Beitrag, da ich in dem großen Nachbarschaftsthread nichts gefunden
Ein bisschen was gibt es schon dazu, nämlich hier: http://forum.computerbetrug.de/allgemeines/57280-nachbarstest-de-nachbartest-de.html, betrieben von der (anscheinend in einem Dubai Briefkasten ansässigen)
ICQ Internet LLC
In der Au 9
D-97834 Birkenfeld / Würzburg
. Der Handlungstreibende gibt sich mal als LLC und mal als Ltd. aus, der weiß anscheinend selber nicht was er ist. Außerdem ist der von dir erwähnte Direktor offensichtlich nirgendst ansässig, weder in der Hamburger Hansestr. 32 (die es gar nicht gibt) noch in Würzburg oder in der Briefverteilungsstelle des beteiligten Marktheidenfelder Unternehmens. Das der anonyme Typ dann auch noch ein "Dr. jur." ist, bezweifle ich zumindest sehr stark.

@ Akascha, wenn dein Mann nun auf diesen nutzlosen Schrott des anonymen Anbieters hereingefallen ist, dann sollte er sich nicht kirre machen lassen. Ob ein gültiger Vertrag besteht, für den etwas zu bezahlen wäre, kann nämlich durchaus bezweifelt werden. Verbraucherzentralen und Anwälte raten deshalb regelmäßig dazu, in diesen Fällen einfach gar nichts zu unternehmen und das Drohkasperletheater mit Mahnungen und Inkasso auszusitzen (siehe auch zuvor Antiscammer). Erst wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid eintrudeln sollte, ist Handlungsbedarf geboten. Nur, glücklicher Weise wartet man auf den eigentlich immer vergeblich.

Da sich der Initiator des Projektes so prima versteckt, unterstelle ich ihm pauschal, dass er womöglich auch nur wenig Interesse daran hat, ein Finanzamt in Deutschland im erforderlichen Maße an seinem Umsatz zu beteiligen. @ Akascha, ihr werdet doch nicht auf die Idee kommen und die anzunehmenden Steuerhinterziehung des Anbieters unterstützen, oder?



in eigener Sache schrieb:
Sollte sich der Anbieter hier in irgend einer Weise durch meinen Beitrag provoziert, geschädigt, verunglimpft oder sonstwas fühlen, so kann er sich gern an den Betreiber diese Forums wenden, der ihm dann (nach Rücksprache mit mir) meine ladungsfähige Anschrift mitteilen wird.
 
Vielen Dank und nochmal Nachfragen

Hallo! Vielen lieben Dank für eure schnellen und hilfreichen Antworten!
Ich schreibe mal was dazu und stelle mal noch Fragen, da es mir in diesem speziellen Fall immer noch nicht ganz klar ist.

@ Katzenhai: Die Leistungen wurden von meinem Mann nur gleich nach der Anmeldung abgerufen, also noch in der Testphase. D.h. da war der Widerruf noch nicht übermittelt ordnungsgemäß (wie ich denke). Wir haben uns seitdem nicht mehr in das Portal eingeloggt. Also denke ich, wir haben nach wie vor seit der Übermittlung als PDF vorgestern unsere 14 tägige Frist.

@ Antiscammer und Anonymus Connectus: Eben das ist für mich der Knackpunkt, ob ein kostenpflichtiger Dienstvertrag zustande kam oder nicht. Tut mir leid, dass ich da nochmal so aushole. Aber alles, was ich zu der anderen Seite nachbartest gelesen habe, passt eben nicht auf diese bzw. unseren Fall. Dort war es wohl offensichtlich mit nicht sichtbarem Preis etc.

Deshalb nochmal, wie es bei uns bzw. der Seite nachbarvz ist, so wie die Seite heute zu finden ist. (Ich habe wie gesagt auch keine andere Version gefunden, bin da aber auch nicht wirklich bewandert drin.)
1. Seite fordert zum kostenlosen Testen auf, keine Hinweise auf Bezahlen, Anklicken führt zur 2. Seite: Aufbau von oben nach unten:
Datenmaske zur Eingabe von persönlichen Daten, und folgender Text: "Durch Absenden dieses Formulars und durch Bekanntgabe des Passworts durch n__________ wird ein Vertrag mit n__________ geschlossen, der es mir ermöglicht,
a) n________ 14 Tage gratis mit allen Funktionen und ohne Einschränkungen zu testen
b) im Anschluss zum monatlichen Preis von lediglich 5,00 € ein Jahr lang alle Vorteile von n_________ zu nutzen sofern ich im Testzeitraum nicht gekündigt habe. Ich habe in dieser Zeit das Recht jederzeit zu kündigen, die Kündigung wird zum Ende der Vertragslaufzeit wirksam.

3.) Ich habe die AGB sowie die Widerrufsbelehrung gelesen und bin damit einverstanden."

DANN erst kommt der Bestätigenknopf zum Anklicken des Ganzen. Darunter befindet sich die Widerrufsbelehrung.

In einem Forum habe ich auch ein Schreiben der Firma gefunden, an jemanden gerichtet, der sich wohl beschwerte. "Der Preis ist in FETTSCHRIFT hervorgehoben.
Daher ist genau das erfüllt, was Sie fordern.

Wir sind sicherlich keine "Internetabzocker" (was auch immer man darunter verstehen soll), da wir aus diesem Grund den Preis und die Laufzeit DEUTLICH (!) auf der Anmeldeseite kommunizieren und Sie diesen bestätigen müssen.
Unsere Seiten entsprechen allen Deutschen und Europäischen gesetzlichen Vorschriften und BGB-Info-Verordnungen.

Sie sind gerichtfest und daher werden die Forderungen nach Ablauf der Mahnfrist gerichtlich geltend gemacht.

Wir legen dem Gericht die Anmeldeseite und die AGB vor, welche Sie bestätigt haben. Dieses entscheidet dann aufgrund dieser Fakten."

Auf der anderen Seite ist mir auch klar, dass das ganze Umfeld äußerst dubios ist und es alles sonst passt. Ich las auch, dass die Gesamtsumme eigentlich erscheinen sollte oder auch klar sein muss, wofür das ganze eigentlich ist. Das erscheint in den AGB nicht. Ebenso ist da eine sehr merkwürdige Schufaeinwilligung in den AGB...

So, für eure Meinung und Hilfe wäre ich nochmal dankbar!! Falls wir einfach doof waren, muss es halt eben sein.:-? Wenn ich einen Vertrag eingeh, egal mit wem, muss ich mich dran halten..:unzufrieden:
Akascha:flower:
 
AW: Vielen Dank und nochmal Nachfragen

Sie sind gerichtfest und daher werden die Forderungen nach Ablauf der Mahnfrist gerichtlich geltend gemacht.
Na dann nur zu! Dem könnte man getrost entgegen halten, dass zum einen der Verdacht besteht, dass die vorgelegte Seite womöglich nicht der entspricht, die dein Mann gesehen hat und zum anderen sollte sich der Anbieter die Frage gefallen lassen, wie er dazu kommt, einen kostenlosen Test (anscheinend ohne hinreichender Vorankündigung) zu einem kostenpflichtigen Dauerabo zu generieren. Die Widerrufsbelehrung allein auf der Website ist übrigens nicht ausreichend, auch wenn die durch Häckchensetzen im Paket mit den AGB bestätigt worden sein könnte.
Allein der Einwand, dass dein Mann niemals dem Angebot zugestimmt hätte, wenn er wahrgenommen hätte, dass die Anmeldung bei dem Projekt kostenpflichtig wird, dürfte dessen Zustimmung zu dem vermeintlichen Vertrag ins wanken bringen. Sowas nennt man Irrtum und wenn der vorliegt, könnte der angenommene Vertrag ungültig sein, was auch die Zahlungsverpflichtung betrifft.

Doch so viel rechtlichen Kauderwelsch muss man sich gar nicht erst antun! Das Ansinnen des Anbieters, gerichtlich vorzugehen, kann man glauben, ich tue es nicht! Sollte dem so sein, dann ist sicherlich zumindest die Polizeiinspektion Marktheidenfeld (hier die VGRU) sehr daran interessiert, wer sich für den anonymen Anbieter tatsächlich bestellt, um die dortigen offenen Fragen zu beantworten, was auch für die StA Würzburg gelten dürfte.
 
AW: Vielen Dank und nochmal Nachfragen

@ Antiscammer und Anonymus Connectus: Eben das ist für mich der Knackpunkt, ob ein kostenpflichtiger Dienstvertrag zustande kam oder nicht. Tut mir leid, dass ich da nochmal so aushole. Aber alles, was ich zu der anderen Seite nachbartest gelesen habe, passt eben nicht auf diese bzw. unseren Fall. Dort war es wohl offensichtlich mit nicht sichtbarem Preis etc.

Ich hab mir die widerwärtige Seite eben nochmal angeguckt. Auch von mir mal noch mein Senf dazu, in Ergänzung zu Reducals Ausführungen:

Auf der Startseite der Webseite wird eine kostenlose Testteilnahme angekündigt. Dort findet sich kein Preishinweis.

Auf der Webseite mit der Anmeldemaske erscheint unterhalb der Maske ein kleingedruckter Hinweis, der auch bei hoher Bildschirmauflösung nur nach Herunterscrollen sichtbar ist (!), und wo dann der Casus Knaktus versteckt ist: "automatische Vertragsverlängerung ... kostenpflichtig ... monatlich 5 Euro ein Jahr lang."

Dass nun der Preis fettgedruckt ist, ändert angesichts der Kleinschrift und der Tatsache, dass er nur nach Scrollen sichtbar wird, nichts daran, dass hier ein klarer Verstoß gegen die Bestimmungen der Preisangabenverordnung vorliegt.

Von einer "leicht erkennbaren" Preisauszeichnung, wie sie § 1 Abs. 6 der PAngV fordert, kann überhaupt keine Rede sein.

Das geht so vor Gericht niemals durch, und das wissen die Klabautermänner auch ganz genau. :scherzkeks:
d_nerd.gif


Und das Geschwafel mit den "EU-Bestimmungen, die da natürlich erfüllt" seien, können die sich mal getrost dahin stecken, wo der Affe keine Haare hat.

Vor Gericht verlieren die. Beispiel:
AG Berlin Mitte (Urteil vom 05.11.2008 - Az.: 17 C 298/08 )
Urteil: Keine Zahlungspflicht bei nachbarschaft24.net: computerbetrug.de und dialerschutz.de
 
Und nochmal dankeschön mit Fragen!

Vielen Dank nochmal für die Antworten. :-D
@ Antiscammer: Danke auch für den Link zu dem Gesetzestext. Ich habe mir den nochmal angeschaut. Der Gesamtbetrag wird ja auch nirgends genannt, so wie es eigentlich sein sollte. Und in der Rechnung, die wir bekommen haben, fehlt die Umsatzsteuer, die ja auch da sein muss.

Nun zum Abschluss noch eine Frage zum weiteren Vorgehen:
Mein Mann hat gestern den Rat bekommen sicherheitshalber einen Widerruf abzuschicken.
(Wobei diese Firma wohl doch kurz nach der Anmeldung eine Bestätigungsmail mit den AGB und dem Widerruf verschickt. Damit wäre dann ja doch die 14 Tage Frist bei uns vorbei. Mein Mann erinnert sich jedoch nicht, solch eine Mail erhalten zu haben und wir haben auch keine mehr in unserem Postfach. Vielleicht hat er sie damals gelöscht und vergessen oder wir haben auch wirklich keine erhalten, ich weiß es nicht. Darin wird man auch aufgefordert, das Passwort zu ändern. Also um es zu überprüfen, müssten wir uns auf der n____ vz Seite noch einmal einloggen, und das will ich lieber nicht machen.)
Egal, so wie ich das verstanden habe, gibt es ja doch genug andere Gründe, weshalb wir dagegen vorgehen können, da der Betreiber ja doch gegen andere Vorschriften verstößt wie ´z.B. das mit dem Preis.

Also wäre das weitere Vorgehen von uns wie auf dieser Seite vorgeschlagen:
Bestreiten, dass mit der Anmeldung ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist und hilfsweise den Vertrag widerrufen und hilfsweise anfechten wegen Irrtums und allenfalls hilfs-hilfsweise zum nächstmöglichen Termin kündigen???
Das Ganze dann per Mail, obwohl auf der n___vz Seite steht, er will nur Briefpost und nimmt keine Mails an??
Oder auch per Brief? Und nur mit den Daten, die er bisher von uns auch hat?
Und auch nur von dem Rechner aus, mit dem die Anmeldung auch erfolgte die Mail verschicken?
(Weil er ja die IP Adresse gleich als Drohung in der Rechnung mitschickte, mit der Begründung, dass die zu Sicherheitszwecken mitgeloggt wurde...:evil: Die gehört bei uns leider nicht zu einem großen Anbieter...)

Vielen Dank noch einmal für die Geduld und die Hilfe.
Gruß
Akascha:szaf:
 
News und Frage

Hallo nochmal!

Zunächst danke @ webwatcher!:-p
Ich habe die Grundsatzpostings nochmal gründlich studiert und wir haben nun was formuliert und abgeschickt. Sorry auch, dass meine Fragen da zu weit geführt haben. Ich bin etwas unsicher, wo da genau die Grenze zu ziehen ist und hoffe, ihr gebt mir da einfach wieder Bescheid.

Wir haben nach ca. 30 Minuten auch schon Antwort bekommen auf das Schreiben (und das am Wochenende!) . Auf hilfsweisen Widerruf etc wurde gar nicht eingegangen. Es war ein eher individuelles Schreiben (also keine Massenabfertigung), in dem zusammengefasst gesagt wird, dass sie nicht gelten lassen, dass wir den Vertragsschluss bestreiten. Nochmal die Daten von meinem Mann und die IP-Adresse und zu wem die gehört, also alles, was sie so vermeintlich wissen über uns, wurde mitgeschickt.
Okok, ich weiß, keine Panik und ruhig bleiben und all das. War ja zu erwarten. :wink:
Weshalb ich unsicher bin und was ich so noch nicht gefunden habe, ist folgendes:
1. fordern sie uns zu einer Klage auf, wenn wir weiterhin den Abschluss bezweifeln. "negative Feststellungsklage". Auch Masche? (Abgewiesenes Urteil sollte mitgeschickt werden, wurde aber nicht. Ach!)
2. Kopie der Mail ging raus an den ... wie heißt das?? Besitzer der IP-Adresse. Wo man sich hinwenden kann wegen Spam-Beschwerden. Wieso schicken die was dahin? Sollten wir uns dort melden oder geben die eh keine Daten von meinem MAnn einfach raus?:eek:
3. Sollen wir keine Rückfragen mehr stellen (was wir ja sowieso nicht wollten), sondern ggf. einen Anwalt konsultieren und sie behalten sich eine Anzeige wegen Leistungskreditbetrug vor. (Das ist wohl jetzt wieder eher das Übliche, nehme ich an. Wunderte mich bloß, dass sie von sich aus einen Anwalt vorschlagen. Oder auch nur Masche, um sich ganz besonders unschuldig zu zeigen??):-?

Vielen Dank nochmal für eure Hilfe und Geduld!
Gruß
Akascha:flower:
 
AW: News und Frage

1. fordern sie uns zu einer Klage auf, wenn wir weiterhin den Abschluss bezweifeln. "negative Feststellungsklage". Auch Masche? (Abgewiesenes Urteil sollte mitgeschickt werden, wurde aber nicht. Ach!)
Quatsch, die wollen doch was, also sollen sie es tun. Merkwürdigerweise ( oder auch nicht) haben
das bisher in vier Jahren ganze fünf Nutzlosbetreiber getan und sind alle voll damit auf die Nase gefallen.

Der Rest ist das übliche schwachsinnige Drohgeblubber.

Bevor jemand weitere Konversation pflegt, sollte sich das vorher zu Gemüte führen
http://forum.computerbetrug.de/allg...t-den-betreibern-von-lebensprognose-test.html
 
AW: News und Frage

fordern sie uns zu einer Klage auf, wenn wir weiterhin den Abschluss bezweifeln. "negative Feststellungsklage".
Die Nutzlosanbieter wollen doch was von dir. Also sollen diese Typen gefälligst klagen (wetten, dass die sich nicht trauen! Und warum wohl? :wink: )
Sollen wir keine Rückfragen mehr stellen (was wir ja sowieso nicht wollten), sondern ggf. einen Anwalt konsultieren und sie behalten sich eine Anzeige wegen Leistungskreditbetrug vor.
Bitte sehr - sollen sie doch! Ich würde nun erst wieder Reaktion zeigen, wenn ein Schreiben eines Gerichtes eintrudelt (entweder gerichtlicher Mahnbescheid oder Zahlungsklage).
Aber darauf wirst du wohl bis zum St. Nimmerleinstag warten! :wink:
 
Zurück
Oben