AW: Pepper United S.R.O Rechnung
"Wenn mir dann jemand vorwirft, ich habe meinen Nachbarn betrügen wollen, dann rede ich mich damit heraus, es sei mir "ein bedauerlicher Irrtum" unterlaufen, es sei jemand ganz anderes gemeint gewesen etc.pp., und es gehe da um eine Tonne Pferdemist, die ein ganz anderer angeblich bei mir bestellt habe.
Damit komme ich (zumindest in Deutschland) immer durch. "Vorsatz nicht nachweisbar." Nur wenn mir nachweisbar ist, dass ich genau gewusst habe, dass ich keinen
Anspruch hatte, mache ich mich strafbar."
Dazu eine Frage: In den Rechnungen werden die angeblichen Sevicenummern verschlüsselt. Ist das nicht eine aktive Verschleierungshandlung, die vorsätzlich geschehen sein muß? Wenn nicht verschleiert werden soll, warum sollte jemand dann so blöd sein, eine formal mangelhafte Rechnung zu verfassen und damit seine eigene Forderung unwirksam zu machen? (Zumal wenn er behauptet, er treibe Forderungen professionell ein.)
Zu den Rechnungen, deren Nummern gar nicht die der Rechnungsempfänger sind. Hier wären doch zwei Dinge zu fragen:
1. Wie kommt hier eine Telefonnummer mit einer nicht zugehörigen Adresse zusammen? Frei erfunden? Wäre das nicht Vorsatz?
2. Und wenn das ein "Versehen" sein soll, dann müßte es ja zumindest ein Gespräch zwischen dem Leistungsanbieter und dem angegebenen Telefonanschluß gegeben haben, das irgendwo nachgewiesen sind muß. Sollte das nicht der Fall sein, wäre also auch das Gespräch und damit die Leistung frei erfunden. (Wiederum Vorsatz.)
---------- Artikel hinzugefügt um 21:03:05 ---------- Zeit des vorhergehenden Artikels: 20:56:19 ----------
Noch eine Frage: Wenn ich die Berichte hier über das Vorgehen der Staatsanwaltschaft Fulda richtig verstehe, dann behandelt diese jede einzelne Strafanzeige gegen Pepper United wie einen Einzelfall - was das Abweisen als Bagatelle oder Versehen natürlich leicht macht. Kann dagegen in irgendeiner Weise geltend gemacht werden, daß es bei über 4000 Strafanzeigen offensichtlich um ein Phänomen geht, das nicht vereinzelt, sondern massenhaft auftritt? Kann ein Staatsanwalt sich auf sein "kurzes Gedächtnis" berufen, beim Prüfen eines Falles den vorhergehenden immer schon wieder vergessen zu haben? Könnten z.B. Verbraucherzentralen Strafanzeigen bündeln, um das zu verhindern?