Müsste, könnte, täte ...

AW: Pepper United S.R.O Rechnung

Ich kenne Antiscammer aber nicht, sondern nur das, was er hier schreibt. Und wie die Staatsanwaltschaft Fulda sieht er offensichtlich kaum Möglichkeiten, die Sache als Verstoß gegen irgendein Gesetz zu qualifizieren. Ich verstehe dann nur nicht, warum er sich genau über diese Staatsanwaltschaft so aufregt.

Beleidigung? Nein, nur Lesen.
 
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Es gibt zwei Dinge, die man trennen muss: Strafrecht und Zivilrecht. Das fällt den Rechtslaien immer wieder schwer.

Wenn die Minimalanforderungen an eine Rechnung nicht erfüllt werden, d.h. wenn der Vertragsgegenstand oder die Telefonnummer etc. nicht genannt werden, so verletzt das zwar eindeutig die Transparenzforderungen des bürgerlichen Rechts. Schon deshalb sind diese Forderungen zivilrechtlich nicht durchsetzbar.

Es ist jedoch (zumindest in Deutschland) strafrechtlich nicht verboten, eine Rechnung zu schreiben, wo z.B. der Vertragsgegenstand nicht genannt wird.

Ich kann z.B. meinem Nachbarn eine Rechnung schreiben über 500 Euro.
Ohne Begründung etc.
Wenn mir dann jemand vorwirft, ich habe meinen Nachbarn betrügen wollen, dann rede ich mich damit heraus, es sei mir "ein bedauerlicher Irrtum" unterlaufen, es sei jemand ganz anderes gemeint gewesen etc.pp., und es gehe da um eine Tonne Pferdemist, die ein ganz anderer angeblich bei mir bestellt habe.
Damit komme ich (zumindest in Deutschland) immer durch. "Vorsatz nicht nachweisbar." Nur wenn mir nachweisbar ist, dass ich genau gewusst habe, dass ich keinen Anspruch hatte, mache ich mich strafbar. Aber diese aktive Kenntnis des Nichtbestehens eines Anspruchs ist schwer nachweisbar.

Strafrechtlich müsste die Argumentationskette anders angegangen werden. Nämlich anhand der Analyse der Köderfallen und der Falle im Sinne der Unterstellung eines nicht bestehenden Vertrags. Das ist subtil, wäre aber durchaus möglich. Die StA Fulda ist jedoch den Weg des geringsten Widerstands gegangen und hat sich auf die Fälle beschränkt, wo die betreffenden Rufnummern gar nicht angewählt wurden. Dann konnte sie "wegen des bedauerlichen Irrtums" seitens des Dienstleisters den Vorsatz nicht nachweisen - und hat massenweise eingestellt.
 
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"Wenn mir dann jemand vorwirft, ich habe meinen Nachbarn betrügen wollen, dann rede ich mich damit heraus, es sei mir "ein bedauerlicher Irrtum" unterlaufen, es sei jemand ganz anderes gemeint gewesen etc.pp., und es gehe da um eine Tonne Pferdemist, die ein ganz anderer angeblich bei mir bestellt habe.
Damit komme ich (zumindest in Deutschland) immer durch. "Vorsatz nicht nachweisbar." Nur wenn mir nachweisbar ist, dass ich genau gewusst habe, dass ich keinen Anspruch hatte, mache ich mich strafbar."

Dazu eine Frage: In den Rechnungen werden die angeblichen Sevicenummern verschlüsselt. Ist das nicht eine aktive Verschleierungshandlung, die vorsätzlich geschehen sein muß? Wenn nicht verschleiert werden soll, warum sollte jemand dann so blöd sein, eine formal mangelhafte Rechnung zu verfassen und damit seine eigene Forderung unwirksam zu machen? (Zumal wenn er behauptet, er treibe Forderungen professionell ein.)

Zu den Rechnungen, deren Nummern gar nicht die der Rechnungsempfänger sind. Hier wären doch zwei Dinge zu fragen:

1. Wie kommt hier eine Telefonnummer mit einer nicht zugehörigen Adresse zusammen? Frei erfunden? Wäre das nicht Vorsatz?

2. Und wenn das ein "Versehen" sein soll, dann müßte es ja zumindest ein Gespräch zwischen dem Leistungsanbieter und dem angegebenen Telefonanschluß gegeben haben, das irgendwo nachgewiesen sind muß. Sollte das nicht der Fall sein, wäre also auch das Gespräch und damit die Leistung frei erfunden. (Wiederum Vorsatz.)

---------- Artikel hinzugefügt um 21:03:05 ---------- Zeit des vorhergehenden Artikels: 20:56:19 ----------

Noch eine Frage: Wenn ich die Berichte hier über das Vorgehen der Staatsanwaltschaft Fulda richtig verstehe, dann behandelt diese jede einzelne Strafanzeige gegen Pepper United wie einen Einzelfall - was das Abweisen als Bagatelle oder Versehen natürlich leicht macht. Kann dagegen in irgendeiner Weise geltend gemacht werden, daß es bei über 4000 Strafanzeigen offensichtlich um ein Phänomen geht, das nicht vereinzelt, sondern massenhaft auftritt? Kann ein Staatsanwalt sich auf sein "kurzes Gedächtnis" berufen, beim Prüfen eines Falles den vorhergehenden immer schon wieder vergessen zu haben? Könnten z.B. Verbraucherzentralen Strafanzeigen bündeln, um das zu verhindern?
 
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Dazu eine Frage: In den Rechnungen werden die angeblichen Sevicenummern verschlüsselt. Ist das nicht eine aktive Verschleierungshandlung, die vorsätzlich geschehen sein muß?

In den USA, in Frankreich oder in England: möglicherweise schon problematisch für jemanden, der das anwendet. In Deutschland ist es aber problemlos möglich, sich da z.B. mit "Datenschutz" :scherzkeks: herauszureden. "Aus Datenschutzerwägungen ist leider, leider die vollständige Übertragung der Rufnummer durch unseren technischen Dienstleister nicht möglich gewesen. Blafasel-tut-uns-leid."

Bei einer unvollständigen Übermittlung von Angaben kann einerseits Fahrlässigkeit, Schlampigkeit, andererseits bewußte Täuschungsabsicht dahinter stehen. Für letzteres setzen in Deutschland die Juristen sehr hohe Anforderungen für den Nachweis des Vorsatzes. Hat möglicherweise historische Gründe, aber da geht es jetzt in die Rechtsphilosophie. Jedenfalls ist es so.


Zu den Rechnungen, deren Nummern gar nicht die de
1. Wie kommt hier eine Telefonnummer mit einer nicht zugehörigen Adresse zusammen? Frei erfunden? Wäre das nicht Vorsatz?

Es ist ja kaum nachweisbar, dass der Forderungssteller die Adresse erfunden hat. Angesichts des lausigen Systems zur Ermittlung des Anschlußinhabers ist es z.B. denkbar, dass ein angerufener Anschlußinhaber völlig falsche Daten nennt. Daten eines Unbeteiligten, der dann die Rechnung kriegt.

2. Und wenn das ein "Versehen" sein soll, dann müßte es ja zumindest ein Gespräch zwischen dem Leistungsanbieter und dem angegebenen Telefonanschluß gegeben haben, das irgendwo nachgewiesen sind muß. Sollte das nicht der Fall sein, wäre also auch das Gespräch und damit die Leistung frei erfunden. (Wiederum Vorsatz.)

Es ist andersrum. Die StA müsste der "Firma" nachweisen, dass von dem Anschluß XXXX aus tatsächlich definitiv nicht angerufen wurde. Das aber hat sie nicht geschafft bzw. vielleicht nicht versucht. Einzelverbindungsnachweise wären hier z.B. gefragt. Ob die herbeigezogen wurden, weiß ich nicht, und falls nicht, weiß ich es auch nicht, warum.
 
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In den USA, in Frankreich oder in England: möglicherweise schon problematisch für jemanden, der das anwendet. In Deutschland ist es aber problemlos möglich, sich da z.B. mit "Datenschutz" :scherzkeks: herauszureden. "Aus Datenschutzerwägungen ist leider, leider die vollständige Übertragung der Rufnummer durch unseren technischen Dienstleister nicht möglich gewesen. Blafasel-tut-uns-leid."

Ich meinte die Nummern, unter denen laut Rechnung die "Dienstleistung" erbracht wurde. Der Anbieter sollte doch wohl die Nummern kennen, unter denen er seinen eigenen Dienst anbietet. Und welches Interesse an Datenschutz sollte da gegeben sein, wenn die Nummern gleichzeitig in Zeitungsannoncen veröffentlicht werden?

Wenn eine Angabe zur angeblichen "Gesprächspartnerin" fehlt, könnte das ja noch ein "Versehen" oder "Datenschutz" sein. Für die Verschlüsselung der angeblich in Anspruch genommenen Servicenummern kann ich beim besten Willen keinen anderen Grund finden als die Verschleierungsabsicht.
 
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Für die Verschlüsselung der angeblich in Anspruch genommenen Servicenummern kann ich beim besten Willen keinen anderen Grund finden als die Verschleierungsabsicht.

Das ist für einen normal denkenden Menschen einsichtig und logisch, für einen deutschen Staatsanwalt jedoch nicht.

Hier geht es um strafrechtliche Fragen der Beweiswürdigung. Also der Bewertung eines Tatbestandes, der einen Beweis bildet. Eigentlich ist es in der Rechtsprechung auch im Strafrecht so, dass eine Erklärungsvariante, die so weit hergeholt ist, dass sie vollständig lebensfremd ist, nicht als alternative Erklärungsvariante für den Hergang einer Tat geltend gemacht werden kann. Wenn es also nach Lage der Dinge "lebensfremd" ist, anzunehmen, dass die Kürzung der beweiserheblichen Telefonnummer um die letzten Ziffern zu einem anderen Zweck als dem der bewussten Verschleierung und Täuschung erfolgt ist, dann sehen das sogar viele Richter wahrscheinlich so, aber deutsche Staatsanwälte eben halt nicht.

Ich habe gerade erst von einem Schreiben eines Staatsanwalts gehört, der ein Verfahren wegen illegaler Abbuchung von einem Konto durch einen Gewinnbimmler mit folgender Begründung eingestellt hat (hier sinngemäß wiedergegeben):
Die Beschuldigte hat die Vorwürfe auch früher schon im vollen Umfang zurückgewiesen.
Das Verfahren war daher nach ...bla...ZPO... einzustellen."
sonstige_89.gif


Kurzum: einmal ins Sitzkissen gepupst, den Stempel rausgeholt, alles gelocht und abgeheftet, und das war's.

In Deutschland reicht es jetzt inzwischen für einen Wirtschaftskriminellen, wenn der einfach nur den Vorwurf bestreitet. Dann ist er laut Staatsanwalt freizusprechen, eine Anklage ist nicht erfolgversprechend.
Da fragt man sich: Hallo? Wo sind wir hier?
Aber es ist zum Teil inzwischen wirklich so. Das ist Realität.

Die Freisprüche besorgen bei Wirtschaftskriminalität nicht die Gerichte, sondern vorab die Staatsanwälte.

Strafverfahren gibt es nur gegen Frikadellendiebe und gegen Müllfahrer, die einen weggeworfenen Kinderwagen ("Gemeindeeigentum!") mitnehmen.
 
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In Deutschland reicht es jetzt inzwischen für einen Wirtschaftskriminellen, wenn der einfach nur den Vorwurf bestreitet. Dann ist er laut Staatsanwalt freizusprechen, eine Anklage ist nicht erfolgversprechend.
Da fragt man sich: Hallo? Wo sind wir hier?
Aber es ist zum Teil inzwischen wirklich so. Das ist Realität.

Na, dann gibt es eigentlich nur eines: kriminell werden. Während in allen anderen Berufen der Markt dicht ist, scheint das ja eine echte Wachstumsbranche - mit staatlicher Förderung und allem, was dazu gehört. :wall:
 
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Na, dann gibt es eigentlich nur eines: kriminell werden.
Du brauchst:
irrsinnig viele Geschädigte mit kleinen Beträgen, ein paar verschachtelte Bankverbindungen, eine komplizierte Firmenkonstruktion, die über mehrere Länder und Kontinente läuft (Limited in UK, im Besitz einer Holding aus Hong Kong, die von einem australischen Firmengründer im Auftrag einer Stiftung in Liechtenstein gegründet wurde, die mehrheitlich einer pleite gegangenen Firma in Rumänien gehört - so was in der Art)

Da bist Du im rechtsfreien Bereich. Wenn Du es aber noch halbwegs legal machen willst, hier ist eine Anleitung:
http://forum.computerbetrug.de/serv...7-7177095-01377-177095-betrug.html#post307991
 
AW: Müsste, könnte, täte ...

ich habe vor ein paar monaten eine rechnung von pepper united erhalten !
hab nicht drauf reagiert! jetzt bekam ich ein schreiben von der allinkasso gmbh . das doofe ist nur das die nr. auf dem schreiben meine ist ! und nicht eine andere ! was mach ich denn jetzt ?? lg
 
Strafverfahren gibt es nur gegen Müllfahrer, die einen weggeworfenen Kinderwagen ("Gemeindeeigentum!") mitnehmen.

Weiteres zum Thema Kinderwagen findest du übrigens auf (Werbelink entfernt, ist außerdem nicht zum Thema "Computerbetrug" passend. BT/MOD)
LG
Herbert
 
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