BitH72
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[Gewinner Verbraucher]
18.09.2012, AG Elmshorn, 49 C 176/12
Versäumnisurteil
Urteilsspruch: Es wird festgestellt, dass der Zahlungsanspruch in Höhe von 256,50 EUR, dessen sich die Beklagte durch die Mahnung zum Aktenzeichen K12-312388 aufgrund der Anmeldung des Klägers auf dem Portal der Beklagten am 16.07.2011 berühmt, nicht besteht.
18.09.2012, AG Elmshorn, 49 C 176/12
Versäumnisurteil
Urteilsspruch: Es wird festgestellt, dass der Zahlungsanspruch in Höhe von 256,50 EUR, dessen sich die Beklagte durch die Mahnung zum Aktenzeichen K12-312388 aufgrund der Anmeldung des Klägers auf dem Portal der Beklagten am 16.07.2011 berühmt, nicht besteht.