"Wenn ich nicht bezahle, verklagen die mich doch!"
"Die pfänden mir mein Konto!"
Genau! Und die Großmutter verschleppen sie auch gleich nach Kasachstan.
NEIN!
All das tun sie nicht, können sie nicht, dürfen sie nicht.
Zu einer Kontopfändung, gehört es erstmal, dass man eine Feststellungsklage verloren hat. Das geschieht nicht mal so im Handumdrehen. Das dauert Monate und Schriftsätze wechseln dazu die Seiten. Dem geht ein gerichtlicher Mahnbescheid voraus, dem man natürlich auch fristgemäß (14 Tage) widersprechen sollte. Dann ist der Fordernde nämlich gezwungen, erst einmal gerichtsfest zu beweisen, dass überhaupt eine Forderung besteht.
Das ist in dieser Sache eigentlich recht schwierig, melango macht es sich dabei aber ganz einfach und schickt einfach nur einen Screenshot des "Jetzt anmelden"-Bildschirms zum Gericht, der überhaupt nichts mit dem eigentlichen Fall zu tun hat. Bei der Streitsumme geht das Material nun zum unmotivierten Amtsrichter, der das Verfahren meist annimmt. Aber dennoch scheut der Rechnungssteller diesen Schritt, denn es kann ja auch anders kommen. Der unmotivierte Amtsrichter entscheidet nach Aktenlage und hat "das Opfer" auch noch einen unmotivierten Rechtsanwalt mandatiert, ist das Ergebnis eigentlich schon vorprogrammiert.
Viele vergessen, dass ein ANWALT nur das RECHT kennt, aber nicht den FALL. Den FALL kennt der Mandant und dieser sollte nach bestem Wissen dem Anwalt die Situation vermitteln, sodass dieser auch ordentliche Schriftsätze produzieren kann. Und ja, der Anwalt bekommt für einen solchen Streitwert kaum Gebühren, also muss man ihn auch treten, die Stellungnahmen vielleicht selbst ordentlich ausformulieren, damit der Anwalt für seine mageren Gebühren nicht soviel Zeit opfern muss. Und dann läuft es eigentlich schon, was man an den neueren Urteilen gut erkennen kann.
Die Öffentlichkeit und somit auch die Richter wachen langsam auf und bewerten das Thema nicht mehr schwarz/weiss und glauben dem Abzocker eben auch nicht mehr alles.
Daher sammeln wir hier ungeschminkt ALLE Urteile.
Wenn Ihr welche kennt, her damit. Aktenzeichen, Gericht, Datum, verloren/gewonnen reicht erstmal, aber am richtig wertvoll wird das Urteil, wenn Ihr uns auch noch einen Scan der Urteilsschrift dazulegt.
Falls jemand Sorgen betreffend des Urheberrechts von Urteilsurtexten hat, sollte sich dies kurz dazu durchlesen:
http://fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot.de/2013/01/amtsrichter-beansprucht-urheberrecht.html
Anmerkung:
Als "Unternehmer" in den folgenden Beschreibungen wird bezeichnet, wer als echter Gewerbetreibender bei Melango angeblich angemeldet hat und als "Verbraucher" wer eben ohne eigenes Gewerbe die Anmeldung getätigt haben soll
[Ergänzung by Hippo]
"Die pfänden mir mein Konto!"
Genau! Und die Großmutter verschleppen sie auch gleich nach Kasachstan.
NEIN!
All das tun sie nicht, können sie nicht, dürfen sie nicht.
Zu einer Kontopfändung, gehört es erstmal, dass man eine Feststellungsklage verloren hat. Das geschieht nicht mal so im Handumdrehen. Das dauert Monate und Schriftsätze wechseln dazu die Seiten. Dem geht ein gerichtlicher Mahnbescheid voraus, dem man natürlich auch fristgemäß (14 Tage) widersprechen sollte. Dann ist der Fordernde nämlich gezwungen, erst einmal gerichtsfest zu beweisen, dass überhaupt eine Forderung besteht.
Das ist in dieser Sache eigentlich recht schwierig, melango macht es sich dabei aber ganz einfach und schickt einfach nur einen Screenshot des "Jetzt anmelden"-Bildschirms zum Gericht, der überhaupt nichts mit dem eigentlichen Fall zu tun hat. Bei der Streitsumme geht das Material nun zum unmotivierten Amtsrichter, der das Verfahren meist annimmt. Aber dennoch scheut der Rechnungssteller diesen Schritt, denn es kann ja auch anders kommen. Der unmotivierte Amtsrichter entscheidet nach Aktenlage und hat "das Opfer" auch noch einen unmotivierten Rechtsanwalt mandatiert, ist das Ergebnis eigentlich schon vorprogrammiert.
Viele vergessen, dass ein ANWALT nur das RECHT kennt, aber nicht den FALL. Den FALL kennt der Mandant und dieser sollte nach bestem Wissen dem Anwalt die Situation vermitteln, sodass dieser auch ordentliche Schriftsätze produzieren kann. Und ja, der Anwalt bekommt für einen solchen Streitwert kaum Gebühren, also muss man ihn auch treten, die Stellungnahmen vielleicht selbst ordentlich ausformulieren, damit der Anwalt für seine mageren Gebühren nicht soviel Zeit opfern muss. Und dann läuft es eigentlich schon, was man an den neueren Urteilen gut erkennen kann.
Die Öffentlichkeit und somit auch die Richter wachen langsam auf und bewerten das Thema nicht mehr schwarz/weiss und glauben dem Abzocker eben auch nicht mehr alles.
Daher sammeln wir hier ungeschminkt ALLE Urteile.
Wenn Ihr welche kennt, her damit. Aktenzeichen, Gericht, Datum, verloren/gewonnen reicht erstmal, aber am richtig wertvoll wird das Urteil, wenn Ihr uns auch noch einen Scan der Urteilsschrift dazulegt.
Falls jemand Sorgen betreffend des Urheberrechts von Urteilsurtexten hat, sollte sich dies kurz dazu durchlesen:
http://fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot.de/2013/01/amtsrichter-beansprucht-urheberrecht.html
Anmerkung:
Als "Unternehmer" in den folgenden Beschreibungen wird bezeichnet, wer als echter Gewerbetreibender bei Melango angeblich angemeldet hat und als "Verbraucher" wer eben ohne eigenes Gewerbe die Anmeldung getätigt haben soll
[Ergänzung by Hippo]