mega-downloads lässt mich nicht mehr in Ruhe !!!

Mega-Downloads - Ich bin Minderjährig

hey Leute,

ich weiss, dieses Thema gibts schon 10000x. Aber ich weiss nicht, ob das auch auf meine Maße gibt.

Ich hab mich (wohl) am 15.6.2008 bei Mega-Downloads angemeldet. Ich wollte irgendein Programm herunterladen. Ich weiss allerdings nicht, ob ich dies gemacht habe bzw. ob ich mich bei MD angemeldet habe.

Auf jeden Fall habe ich am Mittwoch, 2. Juli 2008, die Rechnung erhalten.

* Hier erster komischer Punkt: Normalerweise habe ich immer alle Regestrierungsemails behalten. Von MD habe ich keine mehr. Obwohl ältere Emails (mit weniger Priorität) noch da sind. Ich habe also keine Regestrierungsemail mehr.

Ich hab aber wohl ein falsche Geburtsjahr angegeben. Was mich also ein Jahr älter macht, als ich jetzt bin. Damit wäre ich 18.

Die Rechnung enthält 96,- die auf ein Konto überweisen soll.

Meine Probleme:
+ Keine Regestrierungsemail
+ Minderjährig
+ falsches Geburtsdatum, aber richtige Adresse (steht auf der Rechnung)
+ wie üblich drohen sie, sie hätten IP, usw...
+ ich hab bereits Wiederrufung eingelegt, ist aber rechtlich gesehen zu spät. -> Samstag, 12. Juli 2008
+ erste Mahnung erhalten.

Könnt iht mir helfen?

Ich habe bereits Katzenjens gesehen, und mich sehr viel informiert, bin bei mir aber nicht sicher.
Dummer weise habe ich diese Wiederrufung eingelegt.
Ich weiss nicht weiter, meine Eltern würden mich killen, aber notfalls ging es, aber ich will wissen, ob es nicht eine andere möglichkei gibt, ohne das meine Eltern etwas erfahren müssen.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen, hab echt scheisse Schiss.

lg
Beta
 
AW: Mega-Downloads - Ich bin Minderjährig

Keine Regestrierungsemail
Ist deren Problem.
Ebenfalls Problem des Anbieters:
http://forum.computerbetrug.de/info...tragsfallen-versteckte-kosten.html#post131430
Können sich Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?
........
Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.
falsches Geburtsdatum, aber richtige Adresse (steht auf der Rechnung)
Auch Problem des Anbieters.
wie üblich drohen sie, sie hätten IP, usw..
Und sie wissen, welchen Weg du zur Schule wählst. :wink:
Im Ernst: Diese Links geben Aufklärung.
IP-Adresse nur - und nur - für Strafverfolger | Augsblog.de
Die haben meine IP-Adresse | Augsblog.de
ich hab bereits Wiederrufung eingelegt, ist aber rechtlich gesehen zu spät.
Wie bist du denn dir da so sicher? Weil es die behaupten? Die schreiben viel, wenn der Tag lang ist. Sie wollen vor allem dein Geld.
erste Mahnung erhalten.
Na und?
Ich habe bereits Katzenjens gesehen, und mich sehr viel informiert, bin bei mir aber nicht sicher.
Katzenjens kennt sich aus. Dem kannst du glauben.
Ich weiss nicht weiter, meine Eltern würden mich killen, aber notfalls ging es, aber ich will wissen, ob es nicht eine andere möglichkei gibt, ohne das meine Eltern etwas erfahren müssen.
Sag deinen Eltern, dass Mord verboten ist und sie dafür ins Gefängnis kommen. Aber ich denke, das wissen die eh schon. :wink:
Im Ernst: Ich kann dir nur den Tipp geben, es deinen Eltern zu zeigen. Und lies mit ihnen diesen Thread und vor allem diesen Link, wo eigentlich alles erklärt wird:
http://forum.computerbetrug.de/info...chnung-mahnung-mahnbescheid-inkassobrief.html

Deine Eltern werden sehen, was das für ein Geschäftsmodell ist und werden (da bin ich mir sicher) dich stärken und sich nicht auf die Seite dieser Geschäftsleute schlagen.
Die Katzenjens-Videos kannst du ihnen auch zeigen. Zur Festigung sozusagen.

hab echt scheisse Schiss
Es gibt keinen, absolut keinen Grund dafür.
 
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Ok, danke für alles.

Ich werde mit meinen Eltern reden.

Nur kurze frage noch: sollen sie reagieren oder sollen wir gar nichts machen?


Was die Wiederrufungsfrist an geht: ich bin auf einem Wirtschaftgym. Da lernt man: nach 2 Wochen keine Wiederrufung mehr...glaube das war so,
 
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Ok, danke für alles.
Ich werde mit meinen Eltern reden.
Gute Idee.
Nur kurze frage noch: sollen sie reagieren oder sollen wir gar nichts machen?
Eine Entscheidung, die ihr treffen müsst. Aber es gibt dazu bei uns einen sehr guten Grundsatzartikel:
http://forum.computerbetrug.de/info...t-wie-reagieren-auf-rechnung-und-mahnung.html
Was die Wiederrufungsfrist an geht: ich bin auf einem Wirtschaftgym. Da lernt man: nach 2 Wochen keine Wiederrufung mehr...glaube das war so,
Unter bestimmten Umständen kann die Widerrufsfrist länger sein. Das ist bei Anbietern dieser Art oft der Fall.
Aber es geht allgemein gesehen bei diesen Dingen oft gar nicht so sehr um den Widerruf, sondern auch andere Dinge wie Anfechtung usw. Und vor allem darum, ob überhaupt ein Vertrag besteht. Aber Näheres erfährst unter dem schon vorhin von mir geposteten Link.
 
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Ok, danke für alles.

Ich werde mit meinen Eltern reden.

Nur kurze frage noch: sollen sie reagieren oder sollen wir gar nichts machen?


Was die Wiederrufungsfrist an geht: ich bin auf einem Wirtschaftgym. Da lernt man: nach 2 Wochen keine Wiederrufung mehr...glaube das war so,


[.........] - macht Euch nicht verrückt!

In dem Text auf deren Homepage steht zum Beispiel, man kann den Vertrag bis Mitternacht kündigen.
Wenn man nach Mitternacht nur einen Download macht, ist die Widerspruchsfrist erloschen!
Wo gibt's denn sowas?
[........]

Ich sage es nochmal - ich habe heute Nachmittag mit der Softwarefirma (beginnt mit A....) telefoniert - die sind stinkesauer - sie machen diese Typen platt. [........]

Pass nächstesmal auf und macht Euch wg. dieser Sache nicht krank.
 
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Wie sieht es denn aus.

Ich habe falsche Angaben gemacht. Ich habe mich als 18 ausgegeben. :wall:
Werden die dann nicht Anzeige wegen Betrugs machen?
 
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Wie sieht es denn aus.

Ich habe falsche Angaben gemacht. Ich habe mich als 18 ausgegeben. :wall:
Werden die dann nicht Anzeige wegen Betrugs machen?

Hallo beta -
lass es doch mal sein - Betrug sieht anders aus - Liz Taylor macht sich z.B. 20 Jahre jünger.
Und zweitens müssen die erst mal zum Staatsanwalt und der macht sich wegen sowas keine große Arbeit. Da gibt es Wichtigeres.

Also - lass bitte die Luft raus und bleib ruhig.
:wink:
 
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Wie sieht es denn aus.

Ich habe falsche Angaben gemacht. Ich habe mich als 18 ausgegeben. :wall:
Werden die dann nicht Anzeige wegen Betrugs machen?
Verbraucherzentrale Niedersachsen : Nachbarschaftspost.com verschickt Mahnungen
Juristin Karin Goldbeck: „Mit der geschickten Formulierung, dass die Angabe „nicht existenter oder falscher Adressen ein Tatbestandsmerkmal des Betruges“ darstelle, wird eine weitere Drohkulisse aufgebaut". Allein unrichtige Angaben sind nach Auffassung der Juristin aber nicht ausreichend für die Annahme eines Betruges. Diese Mahnschreiben sind ein weiteres dreistes Vorgehen von Nachbarschaftspost.com.
Zwar eine andere Seite, aber ähnlicher Sachverhalt. Was für falsche Namen und Adressen gilt, gilt erst recht für falsche Geburtsdaten.
Abgesehen davon, dass uns von solchen Anzeigen von diesem Anbieter ohnehin nichts bekannt ist. Würde uns auch sehr wundern.

Also wie schon geschrieben: Nicht verrückt machen lassen.
 
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Also ich finde die Weiterführung des Threads recht sinnvoll, da es durchaus neue Entwicklungen geben kann.


So nochmal zu meiner Frage: Haben die bei jemandem von euch schon das Geburtsdatum angeben, obwohl ihr euch nicht registriert habt, d.h. sie das eigenltich garnicht wissen konnten?

lg
wilo
 
Mega-Download.net Antwort auf Widerspruch

Hallo Forum,
bin wohl auf eine dubiose Seite reingefallen und hab beim Download von FireFox 3.0 (wohl über Mega-Download) meine Kontaktdaten preis gegeben :wall: . Nun kam die Rechnung über 96,-- € für Jahresabo (dem ich dann sogleich widersprochen habe). Es ist ja überall zu lesen dass diese praktiken illegal sind und kein Vertrag zu stande kam (Rechnung kam natürlich wie üblich nach ablauf der Widerspruchsfrist). Hab nun heute die Antwort auf meinen Widerspruch erhalten:
Sehr geehrter Kunde,

wir bedauern, doch wir gingen keine Rechtsverletzungen ein und gehen rechtlich mit völlig korrekten Mitteln vor.
Unsere Internetseite wurde anwaltlich geprüft und positiv bestätigt
(Bescheid kann vorgelegt werden).
Uns ist wohl bekannt, was über uns geschrieben wird, jedoch beruhen diese Aussagen nicht auf rechtlichen Grundlagen.
Unsere Konditionen haben wir Ihnen rechtzeitig vor Ihrer Bestellung mitgeteilt. Wir haben Sie auf unserer Startseite über die Kostenpflicht und auf der Anmeldeseite über das Widerrufsrecht, die Kostenpflicht, die Vertragslaufzeit und über die Höhe der Kosten belehrt. Über die Bestellung haben wir Sie sofort nach Abschluss der Registration in Form einer E-Mail informiert. In dieser E-Mail waren Ihre Logindaten und eine weitere Widerrufsbelehrung enthalten.
Die Möglichkeit, jederzeit unsere AGB abzurufen, wird Ihnen gegeben. Ein Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns (der Blue Byte FZE) ist daher wirksam zustande gekommen.
Demnach wurden hier keine Rechtsverletzungen eingegangen.
Die Forderung bleibt, zu Recht, aufrecht.
Nun meine Frage: was ist von der Anwaltlichen Prüfung zu halten ? ist das nun doch legal und ich muss die Kohle bezahlen ?? :confused::confused::confused:

Wer kann mir da schnell einen Rat geben ?

Danke und Gruß

Bernd
 
AW: Mega-Download.net Antwort auf Widerspruch

Hallo Berndl -

ich kann ja verstehen, dass man erst mal als frisch Betroffener in Panik gerät, aber wenn man sich hier im Forum mal durchliest, bevor man groß schreibt, was man tun soll, dann steht hier alles schon drinne.

Suchfunktion benutzen und man wird von diesem Thema fast erschlagen.

[ edit].

happo
:wink:
 
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hi leute
iull quote gekürzt, dafür ist der Link da, modinfo
hallo ,

also ich habe mit denen auch stress, lass dir keine angst machen , ich habe mir auch am anfang nen kopf gemacht und bekam einen schreck bekommen als die rechnung kam .
das sind [.........] , es hilft auch nix wenn du denen mails schreibst. im gegenteil.
es wird noch mehr kommen , könnte sogar sein per post.
allerdings ist es am besten [.........]. Das raten auch die verbraucherzentralen. also lass dich da nicht einschüchtern , die haben keinerlei rechtliche handhabe. wenn wieder was kommt einfach [.........]!

lg. merlinchen
 
AW: mega downloads Lässt mich nicht mehr in Ruhe !!!

Diesen Quatsch mit dem "anwaltlich bestätigt" u.s.w. haben wir von dem betreffenden "Unternehmen" schon öfter gehört.
Vor einiger Zeit haben die auch schon mal was geplappert, das Geschäftsmodell sei "vom Verbraucherschutz für rechtens befunden" worden. - Welcher Verbraucherschutz das gewesen sein soll (der auf den Fidschi-Inseln? :scherzkeks: ), darüber haben die Wiener sich freilich ausgeschwiegen.

Man wird als Forderungssteller immer irgendeinen Anwalt finden, der gegen gute Bezahlung ein Geschäftsmodell als rechtens bestätigt. Das sagt zunächst mal noch überhaupt nichts, sondern ist nur die Rechtsmeinung eines Anwalts.

Bezeichnenderweise vermeidet es das betreffende Unternehmen jedoch tunlichst, diese Rechtsmeinung vor einem Gericht als gültig bestätigen zu lassen.

Das wäre jedoch das, worauf es ankäme. Solange ein Anwalt von "Rechtmässigkeit" plappert, dann aber nicht vor Gericht zieht, zählt diese Rechtsmeinung überhaupt nichts.
 
AW: mega downloads Lässt mich nicht mehr in Ruhe !!!

Hallo zusammen,

gibt es einen neuen Thread, wo sich "Mega-Downloads"-Geschädigte unterhalten können? Mag sein, daß es für die alten Hasen langweilig wird,
aber als frisch Geschädigte würde ich mich schon ganz gerne austauschen können.

Ich war so dumm, mich anzumelden (über Google hingefunden, wollte ein Antivirenprogramm) und habe auch deren erste E-Mail übersehen, jetzt 3 Wochen später ist die Rechnung da.

Ich habe das Verbraucherzentrale-Formular ausgefüllt und werde denen das per Einschreiben an ihr ominöses Postfach zugehen lassen. Werde jetzt die Briefe, Mahnungen, Inkassobescheide aussitzen bis die vor Gericht ziehen. So weit, so schlecht.

Danken muss ich denen aber auch, denn ich bin Journalistin und war gerade in einem kreativen Tief. Irgendwie bin ich jetzt motiviert...:rolleyes:

Meine Frage, wie würdet Ihr diese Thematik bebildern? Ich muss meine Artikel selbst auskleiden, am besten natürlich mit selbst gemachten, gestellten Fotos. Irgendwelche Ideen? Freue mich auf Input. :-D
 
AW: mega downloads Lässt mich nicht mehr in Ruhe !!!

Frage zum wesentlichen, der Thread läuft ja schon recht lang und ich habe noch nichts gelesen, dass irgendjemand einen gerichtl. Mahnbescheid erhalten hat

"Wurde jemanden ein Mahnbescheid zugestellt"

Alles andere gehört lt. meinem RA in die Ablage - Papierkorb ! und ist wie hier schon tausend mal beschrieben nicht wert gelesen zu werden.

Paul
 
AW: mega downloads Lässt mich nicht mehr in Ruhe !!!

Validea Forderungs G.M.B.H.
Am Spitz 2-3
1210 Wien,Österreich


Sehr geehrte Damen und Herren,

Mit Schreiben vom 15.Juli 2008... machen Sie eine Forderung in Höhe von 100,50 €... gegen mich geltend. Diese ist unberechtigt.


Ich habe mich nicht auf der Seite der Fa. [FONT=&quot]MEGA[/FONT][FONT=&quot]-DOWNLOADS[/FONT] .NET angemeldet, und weder eine Rechnung noch eine E-Mail erhalten.
Aus Ihrer an mich gerichteten "Letzten Mahnung"
geht unter der Verwendungszwecknummer:*****
auch nicht hervor, aus welcher Art die von der Fa.Mega-Downloads.NET ,angeblich mir gegenüber erbrachte Leistung besteht , ich habe weder eine Leistung dieser Firma in Anspruch genommen noch eine erhalten.
Ich weiss überhaupt nicht, was die FA. [FONT=&quot]MEGA[/FONT][FONT=&quot]-DOWNLOADS.NET[/FONT] von mir will!

Im Internet kursierende Klagen bezüglich der
Fa. MEGA-DOWNLOADS lassen Zweifel an der Seriosität dieser Fa. aufkommen!

Aus den genannten Gründen werde ich keinerlei Zahlung leisten. Ich bitte um umgehende Bestätigung per E-Mail,
dass die Angelegenheit erledigt ist.

Mit freundlichen Grüßen
....
 
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