mega-downloads lässt mich nicht mehr in Ruhe !!!

AW: mega downloads lässt mich nicht mehr in Ruhe !!!

Hallo leute,
ich bin nun auch schon seit monaten betroffener und habe jetzt den 3. brief des inkassobetriebs colector erhalten. der inhalt wurde verschärft, sie gehen jetzt davon aus, dass ich nicht an einer gütlichen einigung interesseirt bin, komisch, daüber wundern die sich, sonst hätte ich schon längst wohl bezahlt.bin mal gespannt welche maßnahmen sie deshalb jetzt ergreifen wolne, wollen sie mich evtl. zuhause aufsuchen und bargeld verlangen?
ich reagiere erst auf gerichtliche schreiben, ioch hoffe, sie kapieren es endlich. aber dieses werde ich ihnen sicher nicht per brief oder so miteilen, dass müssen sie schon selbst herausbekommen.
also cool bleiben und sich über die breife amüsieren. ich sammle sie trotzdem, fals es zum showdown vor gericht kommen solte!!!
bis bald hier oder anderswo
 
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Hey!
Ich würde gerne wissen, was du geschrieben hast, um diese Antwort zu bekommen. Wäre dir echt super dankbar, wenn du mir sagen würdest, wie du das geschafft hast,
Liebe Grüße,
(Inzwischen nicht mehr ganz so) Verzweifelt!!!

P.S. Sorry, Ich konnte dir irgendwie keine PN senden...
 
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Hallo!
Also ich glaube meine Frage ist noch nicht ganz beantwortet. Ich hab mir das schon durchgelesen, aber da steht nur drin, das man nichts sagen muss. Meine Frage aber war, ob ich sagen soll, dass ich minderjährig bin.
Suche bitte eine Antwort auf meine Frage...
LG, Verzweifelt!!!
 
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Meine Frage aber war, ob ich sagen soll,
Was du tun sollst, darf dir keiner sagen. ( Rechtsdienstleistungsgesetz)

entweder du ( oder deine Eltern) verstehen, was hier steht und entscheiden was zu tun ist (oder auch nicht...)
http://forum.computerbetrug.de/info...tragsfallen-versteckte-kosten.html#post131430
Können sich Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?
http://forum.computerbetrug.de/info...chnung-mahnung-mahnbescheid-inkassobrief.html
http://forum.computerbetrug.de/info...t-wie-reagieren-auf-rechnung-und-mahnung.html

oder ihr fragt eine Verbraucherzentrale

Ratschläge "tu dies, tu das" sind nun mal in Deutschland verboten.
 
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Müsste ein Anbieter vor bereitstellen einer "Leistung" nicht erstmal die korrektheit der Daten überprüfen? Also wenn jemand falsche Daten angegeben hat die es nicht geben kann: Z.B. Name: qwertz Vorname:uiopü oder ähnliches. Dann darf sowas doch garnicht angenommen werden. Stattdessen werden unschuldige belästigt,dessen Daten möglicherweise missbraucht wurden. Sowas muss doch Stafbar sein. Mein Name und Anschrifft steht im Telefonbuch. Außerdem scheiben die ,der Betrag sei im Vorraus zu zahlen. Wenn also jemand zahlt und dann die Leistung erhält,der wird sich ja hoffentlich nicht später fragen: Hmm ,das war ja garnicht kostenlos! Ist es nicht Fahrlässig die Leistung sofort zur Verfügung zu stellen? (Internetcafe`s)
 
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Müsste ein Anbieter vor bereitstellen einer "Leistung" nicht erstmal die korrektheit der Daten überprüfen?
Richtig, das nennt man im Fachjargon Plausibilitätsprüfung! Ohne diese Prüfung liegt z. B. auch nie ein Betrug oder ein Computerbetrug des Nutzers z. N. des Anbieters vor, da der zum einen billigend die Falscheingabe von Daten zu Gunsten seiner Gewinnoptimierung in Kauf nimmt und außerdem es an den erforderlichen Tatbestandsmerkmalen fehlen dürfte. Wer nicht hinreichend prüft, unterliegt dem unternehmerischen Risiko.
Stattdessen werden unschuldige belästigt,dessen Daten möglicherweise missbraucht wurden. Sowas muss doch Stafbar sein.
Strafbar ja! Jedoch richtet sich die Verfolgung gem. § 269 StGB regelmäßig nur gegen denjenigen, der die Daten eines anderen missbraucht hatte. Der Anbieter verarbeitet lediglich einen Datensatz, dass er dabei forsch gegen den jeweiligen Dateninhaber vorgeht, ist sein gutes Recht, da erstmal angenommen werden kann, dass er gutgläubig versucht seine Forderung zu erreichen.
 
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..., da erstmal angenommen werden kann, dass er gutgläubig versucht seine Forderung zu erreichen.
Wie kann das angenommen werden?

Hier wird versucht, Tausende mit Drohschreiben zu einer Schutzzahlung vor weiterer Mahnbedrohung zu pressen, die gerichtlich nicht weiter verfolgt wird. Wer nicht zahlt, bleibt weiter unbehelligt. Der Anbieter kennt die "Qualität" seiner Forderung selbst am besten. Wie kann man da Gutgläubigkeit annehmnen?
 
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Hi Leute!

Auch ich habe wie ihr alle auch eine Rechnung von mega-downloads.net erhalten. Das Übliche...

Jetzt ist es aber so, dass ich weder meine richtige Adresse noch eine auf mich zurückzuführende email-Adresse angegeben habe. Die Rechnung ist auch im Spam-Ordner gelandet.

Ich weiß dass das auch schon diskutiert wurde, aber unter "augsblog.de" gibt es momentan keine Infos.

Können die mich anhand meiner IP-Adresse ausfindig machen? Denn schriftliche Post wird bei mir sonst ja nie ankommen...

Aussitzen werde ich es sowieso.. ;-)
 
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Können die mich anhand meiner IP-Adresse ausfindig machen?

Nein, was bei augsblog steht, erläutert, dass nur Gerichte und Stas Auskünfte bekommen, und das sind Institutionen, die die Nutzlosanbieter scheuen wie der Teufel das Weihwasser.
Selbst wenn sie die Adresse hätten, kommt der Mahndrohmüll eben auf Papier.

so what, ernstzunehmender wird er nicht dadurch

PS:
http://forum.computerbetrug.de/info...vorlage-einer-ip-und-persoenlicher-daten.html
 
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Können die mich anhand meiner IP-Adresse ausfindig machen?
Erstens einmal wären die Chancen, selbst wenn sie es versuchen würden, verdammt gering. Aber die versuchen es gar nicht, erstens eben wegen der Aussichtslosigkeit und zweitens weil die dann Tausenden von Usern nachrennen müssten, was ja ein gewaltiger Aufwand wäre. Da aber solche Unternehmen extrem gewinnorientiert sind, tun sie sich das gar nicht an. Drohen ja, aber das ist (fast) null Arbeit. Es lässt sich ja alles wunderbar automatisieren.

Und selbst wenn: Wie Captain Picard schon vor mir schrieb, deswegen wird eine Forderung nicht rechtmäßiger. Die haben ja nun wirklich viele Kunden, von denen sie alle Daten haben. Trotzdem bemühen die die Gerichte nicht. Weil sie eben befürchten, dass ihnen ein Richter diese Seite um die Ohren hauen wird.
 
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Hallo,

hab heute auch so eine lustige Mahnung per eMail bekommen.
Komischerweise schreiben die von einer Rechnung die ich nicht bekommen habe. Naja.....

Kann es sein das es die Seite mega-downloads nicht mehr gibt ?! bzw. wird sie umgeleitet auf eine geparkte.

mfg
 
mega-downloads.net / VALIDEA GmbH, [...] Forderungen

Hallo Rookie
Hier meine "Story":

Betreff: Letzte Mahnung vor Übergabe an das Inkassobüro, vom 25.08.2008,
mega-downloads.net / VALIDEA GmbH,
[email protected], [email protected]

Hiermit lege ich Widerspruch ein, gegen Ihre unbegründeten Forderungen.

In Internetforen wird dringend davor gewarnt, auf Ihre [ edit] Forderungen einzugehen.
Ich habe keinerlei Leistungen über mega-downloads.net bezogen, Keine Rechnung am 19.07.2008,
geschweige eine Email mit Mahnung erhalten.
Somit ist Ihre Forderung über 96,- Euro plus 4,50 Euro Mahnspesen nicht rechtens!

Ich werde Anzeige beim Kriminalamt gegen Sie erstatten und die Angelegenheit meinen Rechtsanwälten weiterleiten.

B.P. Lewicki
 
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Hi willkommen im Club der Megaverarschten.
Ich bin auch auf die (...) reingefallen. Bei mir ist`s so, daß ich jetzt von deren "Forderungsmanagement" namenscollektor die Aufforderung erhalten habe, bis zum 6.9.o8 zu zahlen und zwar 154,54 €. Das werde ich aber nicht tuen. Denn wenn die ihre Knte nicht
kriegen, mussen sie klagen. Ich denke, nach all dem Wirbel der netzweit endstanden ist bis
hin zu den Verbraucherzentralen, werden die sich das schwer überlegen. Offizielle Adresse
von denen ist Blue byte FZE (...) Center „ 1, 10559 Ras al Khaimeh, United Emirates, sind aber auch in Österreich vertreten. Wie dem auch sei, die betreiben ( ...) und ich kann mir einfach nicht vorstellen, daß ein Richter nach
Kenntnis der Sachlage ein Urteil gegen mich ( oder viele andere Betroffene ) spricht.
Ich kann natürlich nur für mich sprechen, aber nach meiner Meinung sollten alle Betroffenen auf keinen Fall Angst haben sondern sich wehren. Das Schlimmste, was passieren kann ist doch daß man die Rechnung und natürlich die Verfahrenskosten bezahlen muss. Ich wäre bereit, Betroffene mit Spenden zu unterstützen und ich glaube auch, daß da noch mehr sind. Denk bitte nicht, ich dächte im Umkehrschluss an mich.
Nein, nein ich habe mir das vorher schon genau überlegt bevor ich dem Forum beigetreten bin.
Also an alle Betroffenen, nur Mut.
Wer nichts wagt, der nicht gewinnt.
riomayo
 
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Du wirst Deine Spenden stecken lassen können. Von diesem Anbieter ist uns nicht ein einziger Prozess gegen Opfer bekannt geworden. Und das bei sicherlich Hunderttausenden von Betroffenen.
Die Wahrscheinlichkeit, wirklich verklagt zu werden, entspricht etwa der, dass auf Helgoland eine Kokospalme wächst.
 
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...und wer ist "dieser" Anbieter eigentlich?
na klar doch, die Verbraucherzentralen wissen es ...
Mega-Ärger durch "mega-downloads.net"
... von der Verbraucherzentrale: „Wie schon bei anderen Vertragsfallen im Internet empfehlen wir den betroffenen Verbrauchern, die Zahlung der Rechung zu verweigern und hier vom Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. In den uns vorliegen-den Fällen gibt es keine Zahlungspflicht gegenüber dem in den Arabischen Emiraten ansässigen Anbieter BlueByte.“
Öffentlich dürfte das garantiert nicht gepostet werden, da wäre sofort eine Unterlassungsklage oder sowas ähnliches fällig. Schließlich muß das Recht auf freie Geschäftsausübung geschützt werden.
 
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